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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0440,
Doppelwährung |
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438
Doppelwährung
den, wobei eben der innere Wert entscheidend ist,
während es umgekehrt gewinnbringend ist, das im
Münzgesetz zu hoch veranschlagte Metall herbeizu-
schaffen und aus demselben Münzen ausprägen zu
lassen. Das unterschätzte
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0404,
von Scheibenpilzebis Scheidemünze |
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in der Ausgabe von S. ist in der Regel
die Prägung derselben nur für Staatsrechnung ge-
stattet, und die neuern Münzgesetze bestimmen den
zulässigen Höchstbetrag des Nmlarlfs, so das deutsche
Münzgesetz Art. 4 und 5: Der Gesamtbetrag
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0311,
Edelmetalle (Preis und Wertrelation) |
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- und Silberpreises auf den großen Edelmetallmärkten (besonders London, Hamburg und San Francisco) und zwar aus dem Preis der Unze Standardsilber (= 444 grains) gegenüber dem Sovereigngold (= 113 grains) in London, resp. nach den Münzgesetzen, internationalen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0396,
von Dolinabis Dollar (Münze) |
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Münzgesetz vom 2. April 1792 wurden
der Silberdollar und seine Teilstücke in einer
Feinheit von 892,428 Tausendteilen, und der ganze
D. in einem Gewicht von 416 engl. Troygrän
oder 26,9564 3, mithin in einem Feingewicht von
371^4 Troygrän
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0662,
von Eaglebis Eastlake |
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^ Tausendteilen oder
22 Karat, sodaß in einem Stück 247^ Gran feines
Gold enthalten waren, was (zum Preise von 2790 M.
für 1 KZ Feingold) 44,7453 deutsche Mark betrug.
Durch das Münzgesetz vom 28. Juni 1834 wurde
das Gewicht des E. auf 258 Troy-Grän
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 1003,
von Blanchierenbis Blandrata |
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" (1844) heraus.
Blandbill ist der Name eines nordamerikan. Münzgesetzes vom 28. Febr. 1878, welches einer lebhaften Agitation für Wiederherstellung der Doppelwährung folgte. Dasselbe bestimmt, daß auf Rechnung des Schatzamtes monatlich mindestens 2 Mill
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0340,
Brasilien (Eisenbahnen, Post, Telegraphie; Landesmünzen; Staatsverfassung) |
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Milreis (1000 Reis, geschrieben Rs. 1$000) oder nach Contos de Reis (1000 Milreis, geschrieben Rs. 1: 000 $ 000) gerechnet wird. Nach dem Münzgesetz von 1847 dient als Basis des Systems die Oktava Gold von 0,917 Reingehalt und 0,83 Legierung von Kupfer
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0568,
von Ellrichbis Elm |
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Bundesrats und Referent über die Münzgesetze.
Ellwangen, Hauptstadt des württemberg. Jagstkreises, eine der sogen. guten Städte, in einem freundlichen Thal (Virngrund) an der Jagst und Obern Jagstbahn, ist Sitz der Kreisregierung, eines Landgerichts
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0481,
Gold (Verwendung zu Münzen) |
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, Bremen und Portugal Staaten mit Goldwährung; seither hat das Deutsche Reich (Münzgesetz vom 4. Dez. 1871) die Silberwährung aufgegeben und zum Zweck der Einführung der Goldwährung innerhalb sechs Jahren beiläufig 1500 Mill. Mk. G. für seine Münzung dem
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0930,
von Lougenbis Louisiana |
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als Medaillen zu betrachten. Der einfache L. war anfangs ein Stück von 10 alten Livres; der L. Ludwigs XV. und Ludwigs XVI. galt 24 vormalige Livres tournois. Nach dem Münzgesetz vom 30. Okt. 1785 wurden aus der französischen Mark 22 Karat feinen Goldes
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0218,
von Marattiaceenbis Marbod |
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. durch die Mauren in Spanien eingeführt, durch das Münzgesetz von 1848 aber abgeschafft und durch den Real ersetzt. Die Maravedis waren zuerst Gold- und Silbermünzen, seit 1474 Kupfermünzen. Der Kupferreal (Real de vellon), im Wert von 21,5 Pf., hielt 34
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0581,
von Michaelisbis Michael, St., und St. Georgs-Orden |
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des Reichs (Gewerbeordnung, Münzgesetz, Bankgesetz etc.) sind von ihm ausgearbeitet und verteidigt worden. Seine "Volkswirtschaftlichen Schriften" erschienen in 2 Bänden (Berl. 1873).
4) Adolf, Archäolog, geb. 22. Juni 1835 zu Kiel, studierte seit
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0893,
von Münzverfälschungbis Münzwesen |
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und enthielt 16,666 g feinen Silbers. Nach dem neuen Münzgesetz werden aus 1 Pfd. feinen Goldes 139½ Stück 10-Markstücke und 69¾ Stück 20-Markstücke ausgebracht und dabei 900 Gold mit 100 Kupfer legiert; aus 1 Pfd. Feinsilber werden geprägt 100 1-Markstücke
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0894,
Münzwesen (Allgemeines, Herstellung) |
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) oder gewöhnlicher einwärts gehend (vertiefter Rand), welches die Münzen am besten vor Abfeilen etc. schützt. In den meisten neuern Münzgesetzen ist der Feingehalt (Korn) der Münzen in Tausendsteln des Bruttogewichts ausgedrückt und beträgt meist 900
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0145,
Niederlande (Handel, Verkehr, Staatsverfassung) |
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: der Reichsthaler = 2½ Guld., der halbe Gulden, der Viertelgulden (Kwartje) etc. Goldmünze ist das Zehnguldenstück. Durch das Münzgesetz von 1876 ist auch in den Niederlanden die reine Goldwährung eingeführt. Maß- und Gewichtssystem ist das metrische, wobei
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2% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0890,
Peru (Münzen etc., staatliche Verhältnisse, Heerwesen, Wappen etc.; Geschichte) |
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Netz von Telegraphenlinien in einer Gesamtlänge von 2211 km rasch entwickelt. Die Häfen Chorillos, Mollendo, Arica und Iquique sind mit dem die Küste entlang bis Valparaiso gehenden submarinen Kabel verbunden.
Münzen etc. Nach dem Münzgesetz von 1862
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0877,
Serbien (Bergbau, Industrie, Handel, Staatsverfassung) |
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werden nur die Donau und Save benutzt. Handelsfreiheit ist durch das Staatsgrundgesetz als Nationalrecht anerkannt. In S. ist nach dem Münzgesetz vom 10. Dez. 1878 die Dinar (Frank-) Rechnung eingeführt, und kursieren folgende einheimische Münzen
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0047,
von Sosierbis Sottie |
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.), schrieb Kommentare zum deutschen Münzgesetz und dem deutschen Bankgesetz (Erlang. 1874-76) und veröffentlichte außerdem: "Edelmetallproduktion und Wertverhältnis zwischen Gold und Silber seit der Entdeckung Amerikas" (Gotha 1879) und "Materialien zur
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0618,
von Thalerbis Thäler |
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in Süddeutschland geprägt wurde, wo er den Wert von 1¾ Gulden hatte (im allgemeinen Reichsthaler genannt, abgekürzt Rthlr.), enthält nach dem Münzgesetz von 1857: 16,666 g fein Silber und wird 3 Mark Gold gleich gerechnet. Auch in Dänemark und Schweden wurde bis
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0333,
von Wahrscheinlichkeitslehrebis Währung |
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das billigere Metall zur Münze bringen, das daraus geprägte Geld wird zu Zahlungen im Inland verwandt, während das andre Metall mit Vorteil ausgeführt wird. Vor 1849 war der Preis des Goldes höher, als er im französischen Münzgesetz angenommen worden
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0643,
von Münchbis Münzabnutzung |
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« (Berl. 1881, 2. Aufl. 1890).
Münzabnutzung. Die französische Münzgesetzgebung kennt nicht die Bestimmung der deutschen Münzgesetze vom 4. Dez. 1871 und 9. Juli 1873, nach welchen Kurantmünzen, deren Gewicht infolge der Abnutzung durch den
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2% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0644,
von Münzerbis Musikalische Litteratur |
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befunden. Nach den Bestimmungen der deutschen Münzgesetze würden gut zwei Drittel der französischen 10-Frankstücke und ein noch größerer Bruchteil der 5-Frankstücke einzuziehen und umzuschmelzen sein. Nun ist freilich die Hauptmünze des Verkehrs
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0497,
von Batu-Inselnbis Bau |
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Dreibätzner. Der ältere schweiz. Franken wurde in 10 B. zu 10 Rappen eingeteilt; das Münzgesetz von 1850, das den franz. Münzfuß für die ganze Schweiz einführte, hat die Zwischenstufe B. nicht aufgenommen. Der B. entspricht etwa 11½ Pf. Reichswährung.
Bau
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0078,
von Blanchebaibis Blandbill |
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Venezuela, s.
Guzman .
Blancos («die Weißen») wurden unter Ferdinand VII. die Anhänger des Absolutismus in Spanien genannt im Gegensatz zu den
Negros («Schwarzen») oder Liberalen.
Blandbill (spr. blännd-) , Name eines Münzgesetzes
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Crowe (Eyre)bis Croy (Geschlecht) |
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, die (infolge des Münzgesetzes
vom 22. Juni 1816) eine Feinheit von ^4<> oder
925 Tausendteilen und ein Gewicht von ^/n engl.
Troy-Unzen oder 28,2759 F, somit ein Feingewicht
von 403'/ii Troygrän oder 26,1552 ^ hat. Neck-
nct man 125 M. für 1 KZ
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2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0152,
Deutschland und Deutsches Reich (Finanzwesen) |
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. Dez. 1873, 20. Juli 1881 und 11. Juli 1884 sowie das Münzgesetz vom 9. Juli 1873 nebst Abänderungsgesetz vom 20. April 1874; 3) das Gesetz vom 11. Juni 1870, betreffend das Urheberrecht von Schriftwerken, Abbildungen, musikalischen Werken
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0439,
von Doppelte strategische Umgehungbis Doppelwährung |
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zwischen beiden Metallen, d. i. das sich aus
den Preisen der beiden Metalle ergebende Wertver-
haltnis, erheblich verschoben hat. In diesem Falle
wird es vorteilhaft, die in dem Münzgesetz zu uicdrig
bewerteten Metallmünzen einzuschmelzen
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2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0565,
Dublone |
Öffnen |
8,3871 g Feingewicht 7,5484 g). Infolge des Münzgesetzes vom 19. Okt. 1868 werden in Spanien seit dessen Übergang zum franz. Münzfuß keine D. mehr ausgemünzt; die span.-amerik. Freistaaten, mit Ausnahme von Mexiko, hatten schon früher die Prägung nach
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0726,
von Geldkatzebis Geldstrafe |
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vorgeschrieben ist (Währungsmün-
zcn). So bestimmt das Deutsche Münzgesetz vom
9. Juli 1873, in Kraft getreten 1. Jan. 1876, Art. 14,
§. 1: "Alle Zahlungen, welche bis dahin in Mün-
zen einer inländischen Währung oder in landes-
gefetzlich den
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0142,
Goldwaren |
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Staaten hatten durch das Münzgesetz vom 1. April 1873 den Golddollar zur Münzeinheit erklärt;
doch ist bald darauf die Blandbill (s. d.) erlassen worden, welche die Ausprägung bestimmter Mengen Silberdollars anordnet und diesen
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0576,
von Marasmusbis Marbach (Stadt) |
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sie durch das Münzgesetz von 1848 abgeschafft.
Marbach. 1) Oberamt im württemb. Neckarkreis, hat 226,97 qkm und (1890) 26 927, 1895: 26 535 (12 823 männl., 13 712 weibl.) E., 3 Städte und 23 Landgemeinden. - 2) Oberamtsstadt im Oberamt M., am Einfluß
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0137,
von Piassababis Picard |
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jetzigen und vormaligen Kolonien
Peso (s. d.) genannt. Über den unter Karl III. und Karl IV. geprägten P. s. Carolus-Dollar . Nach dem Münzgesetz von
1864 war der P. 900 Tausendteile fein, enthielt 23, 364 g fein Silber und hatte einen Wert
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Scheidemünzenbronzebis Scheiner |
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in Zahlung und sind verpflichtet, dieselben in
gewissen Beträgen und bei bestimmten Kassen gegen
Courantgeld umzutauschen (deutsches Münzgesetz
Art. 9 und Bekanntmachuug des Reichskanzlers vom
19. Dez. 1875). (S. Münze und Münzwesen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0398,
von Strafgefangenenfürsorgebis Strafgesetzgebung |
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, das Vogelschutzgesetz, die Patent-, Marken-, Musterschutz-, Münzgesetze, das Gesetz zur Bekämpfung des unlautern Wettbewerbs, das Börsen- und das Depotgesetz, das Gesetz betreffend die Abzahlungsgeschäfte, die Seemanns- und Strandungsordnung, die Not
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0315,
von Loudonbis Louisiana |
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Goldmünze von sehr verschiedenem Werte und Gepräge. Die ältern L. zeigen ein aus vier oder acht Lilien zusammengesetztes Kreuz, später ovale oder eckige Wappenschilder. Nach dem Münzgesetz vom 30. Okt. 1785 wurden aus der franz. Mark 22 Karat feinen
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0086,
Münze |
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.) oder die Toleranz. Die Münzgesetze bestimmen auch regelmäßig die Gewichtsgrenze, unter welcher die Münzen durch Abnutzung im Verkehr ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel verlieren. (S. Passiergewicht.) Der Unterschied zwischen dem
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Münzkabinettbis Münzregal |
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Münzsystem geschaffen durch die Gesetze vom 4. Dez. 1871 über Ausprägung von Reichsgoldmünzen, vom 9. Juli 1873 mit Novellen vom 20. Aug. 1874 und 6. Jan. 1876 über das Münzwesen (Münzgesetz), vom 30. April 1874 über Ausgabe von Reichskassenscheinen. Dieses
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0742,
von Thalerhumpenbis Thallo |
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. die Geldeinheit in fast ganz Norddeutschland und wurde auch in den süddeutschen Staaten (hier meist Reichsthaler genannt) geprägt. Hier galt er 1¾ Fl. süddeutsche Währung, in Österreich 1½ Fl. österr. Währung. Er enthielt nach dem Münzgesetz von 1857: 16
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