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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Rechtsspruchbis Rechtsweichen |
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Rechts. (S. Nordisches Recht.)
Rechtsspruch, soviel wie Erkenntnis, Urteil (s. d.).
Rechtsstaat, s. Staat.
Rechtsstand, derjenige Zustand, welcher auf das Recht gegründet ist; er wird dem bloßen Besitzstande, der bloß thatsächlichen Ausübung
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0631,
von Rechtsschulebis Rechtswissenschaft |
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Rechtssprichwörter (Zürich 1858); Graf und Dietherr, Deutsche Rechtssprichwörter (2. Ausg., Nördling. 1869); Osenbrüggen, Die deutschen Rechtssprichwörter (Vortrag, Basel 1876).
Rechtsspruch, s. v. w. Erkenntnis, s. Urteil.
Rechtsstaat, s. Staat
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0166,
Verwaltung (Verwaltungsgerichtsbarkeit) |
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.) ressortierenden Verwaltungs- oder Administrativsachen. Es gehört zu dem Wesen des modernen Rechtsstaats, daß die Justiz von der V. völlig unabhängig gestellt ist, und daß gesetzliche Garantien gegeben sind, welche die Unabhängigkeit der Gerichte
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0195,
Rechtswissenschaft: Erbrecht. Staatsrecht (Verfassung) |
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. Oeffentliches Recht
1) Staatsrecht.
Staatsrecht
Verfassung.
Verfassung, s. Staatsverfassung (s. unten)
Lehre von der Staatsgewalt.
Staat
Agrikulturstaat
Patriarchalstaat, s. Staat
Patrimonialprincip
Rechtsstaat, s. Polizei
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0124,
von Auslobungbis Ausnahmegesetz |
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in ihre frühere Lage zurückfallen. S. Klavier.
Ausnahmegerichte, besondere Gerichte, welche neben den nach der gesetzlichen Gerichtsverfassung bestehenden Gerichten für einzelne Fälle eingesetzt werden. Es liegt im Wesen des modernen Rechtsstaats
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0196,
Staat (Staatsformen, Staatenverbindungen) |
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196
Staat (Staatsformen, Staatenverbindungen).
Im Zusammenhang damit stellte man den Schutz des Rechts als den eigentlichen Zweck des Staats (Rechtsstaat) hin. Dieser Theorie (Manchestertheorie) steht die sogen. Wohlfahrtstheorie gegenüber
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0306,
Verwaltungsgerichtsbarkeit |
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eine Unterscheidung zwischen Justiz-(Rechts-) und Verwaltungssachen (s. d.), trat erst mit der Entwicklung des modernen Rechtsstaates (zuerst in Frankreich durch Gesetz vom 24. Aug. 1790) ein, und eine Verwaltungsrechtspflege (Administrativjustiz
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0307,
von Verwaltungsratbis Verwaltungszwang |
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Verwaltungssachen den Gerichten übertragen.
Die allgemeine Litteratur über V. ist sehr ausgedehnt. Besonders hervorzuheben sind: Bahr, Der Rechtsstaat (Cassel und Gött. 1864); Stein, Die Verwaltungslehre (8 Tle., zum Teil in 2. Aufl., Stuttg. 1866‒84); ders
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0648,
von Burdigalabis Büreaukratismus |
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19. Jahrh. in voller Blüte, und bis in die neueste Zeit hinein finden sich Anklänge an das Beamtenwesen jener Zeit des Polizeistaats, welches mit dem Wesen des modernen Rechtsstaats unverträglich ist. Die Begründung der konstitutionellen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0972,
von Dijudizierenbis Dike |
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. Baschi, D. et ses environs (Dijon 1867).
Dijudizieren (lat.), beurteilend entscheiden; Dijudikation, Aburteilung, Entscheidung.
Dikäarchie (gr.), Herrschaft des Rechts, Rechtsstaat.
Dikäárchos, griech. Philosoph und Schriftsteller
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 1018,
von Dispensarybis Disposition |
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Ausnahmen im Weg des Dispenses zulassen. Dagegen ist neuerdings von Gerber der mit den Prinzipien des Rechtsstaats allein vereinbarliche Satz verteidigt worden, daß nur in denjenigen Fällen dispensiert werden könne, in denen das Gesetz
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0004,
von Distributivgenossenschaftenbis Disziplinargewalt |
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Dienstentsetzung des Beamten führte und gleichwohl dienstliche Rücksichten die Dienstentlassung als geboten erscheinen lassen. Dabei ist es aber die Aufgabe der Gesetzgebung des modernen Rechtsstaats, den Beamten gegen willkürliche Maßregelung zu
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0460,
von Gnennbis Gnomen |
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460
Gnenn - Gnomen.
nung" (das. 1870); "Der Rechtsstaat" (das. 1872, 2. Aufl. 1879); "Vier Fragen zur deutschen Strafprozeßordnung" (das. 1874); "Gesetz und Budget" (das. 1879); "Die preußische Finanzreform" (das. 1881). Er veröffentlichte
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0867,
von Grundlastenbis Grundrente |
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am G. noch jetzt das Fußwaschen (s. d.) statt.
Grundrechnung, s. Spezies.
Grundrechte, diejenigen Rechte und Freiheiten der Staatsbürger, welche die Grundlage des Rechtsstaats bilden sollen, wie sie die Engländer in ihrer Magna Charta, ihrer
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0902,
von Immutabelbis Impatiens |
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für sich und ihre Besitzungen die I. (Immunitas ecclesiastica) zu erreichen und auch außerhalb derselben Laien in geistlichen wie in weltlichen Dingen vor ihre Gerichte zu ziehen wußte. Dem Rechtsstaat der Neuzeit widerstrebt jede I., aber nur
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0766,
Kirchenpolitik (18. und 19. Jahrhundert) |
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ging. Der Staat gestaltete sich nämlich aus dem polizeilich-absoluten in den konstitutionellen Rechtsstaat um. Durch das Repräsentativsystem, durch die Öffentlichkeit des modernen Staatslebens, die Vereinsfreiheit und die Freiheit der Presse wird dem
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0891,
von Knutzenbis Koalition |
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Anerkennung dieses Rechts kann nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen nur für die erwachsenen männlichen Arbeiter in Frage kommen. Für diese ergibt sie sich als ein natürliches Recht schon aus dem Wesen des Rechtsstaats. Aus dem Grundprinzip desselben
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0711,
Mohl |
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sind hervorzuheben: "Staatsrecht des Königreichs Württemberg" (Tübing. 1829-31, 2 Tle.; 2. Aufl. 1840); "Die deutsche Polizeiwissenschaft nach den Grundsätzen des Rechtsstaats" (das. 1832-34, 3 Bde.; 3. Aufl. 1866); "Die Verantwortlichkeit der Minister
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0914,
von Petiolusbis Petition |
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und Beschwerderecht unterschieden. Petitionen gleichlautenden Inhalts werden Kollektivpetitionen, solche mit zahlreichen Unterschriften Massenpetitionen genannt. Das Petitionsrecht versteht sich eigentlich für den modernen Rechtsstaat, welcher dem
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0185,
von Politische Verbrechenbis Polizei |
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, welches man als Polizeistaat zu charakterisieren pflegt. Ihm steht gegenüber das Streben nach der Verwirklichung des Rechtsstaats, welches freilich zu weit geht, wenn die gesamte Thätigkeit
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0187,
von Polizeiaufsichtbis Poliziano |
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.
Polizeistaat, im Gegensatz zum Rechtsstaat ein Staatswesen, in welchem die Freiheit der Staatsbürger durch ein Übermaß von polizeilicher Überwachung und von Präventivmaßregeln beschränkt ist; s. Polizei.
Polizeistrafverfahren, dasjenige Verfahren
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0372,
Preußen (Geschichte: Friedrich Wilhelm IV., bis 1848) |
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und Posen, und eine allgemeine Amnestie erlassen (10. Aug. 1840). Aber des Königs Ideal war der mittelalterlich-romantische Lehnsstaat, nicht der moderne Rechtsstaat, der ihm als Erzeugnis der Revolution vielmehr ein Greuel war, und für dessen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0396,
von Privatbis Privy Council |
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das Privilegienwesen als unvereinbar mit der vom Rechtsstaat geforderten gleichen Berechtigung aller Staatsbürger möglichst beseitigt. P. de non appellando und P. de non evocando, s. Jus etc.
Privitz (ung. Privigye), Stadt im ungar. Komitat Neutra
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0843,
von Selamlikbis Selbsthilfe |
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oder vermeintlichen Rechts. Wie nämlich der Hauptzweck des Staats in dem Rechtsschutz besteht, so charakterisiert sich auch das Wesen des Rechtsstaats dadurch, daß er die Staatsbürger verpflichtet, zur Geltendmachung ihrer Rechte und zur Beseitigung von Störungen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0277,
von Vollstreckungbis Volos |
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aber die Verfassungsmäßigkeit dieser vollziehenden Thätigkeit. Zudem ist eben diese Thätigkeit, auch was die Vollzugsgewalt der staatlichen Organe und Behörden anbetrifft, im modernen Rechtsstaat durch Verfassung und Gesetz begrenzt. Endlich aber
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Bahrätschbis Bakuba |
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noch: "Der Rechtsstaat" (Kassel 1864); "Urteile des Reichsgerichts mit Besprechungen" (Münch. 1883); auf anderm Gebiet: "Das Tonsystem der Musik" (Leipz. 1882); "Eine deutsche Stadt vor 60 Jahren, kulturgeschichtliche Skizzen" (2. Aufl., das. 1886
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0404,
von Guerrierbis Günther |
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daselbst. Er schrieb: »Philosophisches Staatsrecht« (Wien 1877); »Das Recht der Nationalitäten und Sprachen in Österreich-Ungarn« (Innsbr. 1879); »Rechtsstaat und Sozialismus« (das. 1881); »Verwaltungslehre mit Berücksichtigung des österreichischen
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0736,
von Polkbis Polnische Litteratur |
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verherrlicht, anderseits die anarchischen Erscheinungen der nationalen Geschichte vom Standpunkt der modernen Auffassung des Rechtsstaates gebrandmarkt werden.
Beide Richtungen vereinigen sich in dem hervorragendsten polnischen Romanschriftsteller
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0298,
von Bahnsteigbis Bahrain-Inseln |
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. Seine Monographie «Die Anerkennung als Verpflichtungsgrund» (Cass. 1855; 3. Aufl., Lpz. 1894) wirkte epochemachend, ebenso «Der Rechtsstaat» (Gött. 1864). Außerdem schrieb B. «Der deutsche Civilprozeß in praktischer Bethätigung» (Jena 1885), «Noch ein
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0932,
von Bevölkerungsstatistikbis Bevölkerungstheorie |
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. von Mohl, Die Polizeiwissenschaft nach den Grundsätzen des Rechtsstaats, Bd.1, S. 97-174 (3.Aufl., Tüb. 1832-34); ders., Die Geschichte und Litteratur der Staatswissenschaften, Bd. 3, S. 401-517 (Erlangen 1858); Geffcken in Schönbergs "Handbuch
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0752,
von Ehrenämterbis Ehrenannahme |
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Aus-
dehnung dieses Systems könnte zur Entnervuna
und Lähmung der Staatsgewalt führen. - Vgl.
Gneist, Der Rechtsstaat (2. Aufl., Verl. 1879).
Ghrenannahme oder Ehrcnaccept und
Ehrenzahlung, die beiden Formen der Interven-
tion im Wechselrecht. Wenn
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0107,
von Gnesenbis Gnetaceen |
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Eheschließung» (ebd. 1869), «Die preuß. Kreisordnung»
(ebd. 1870), «Der Rechtsstaat» (ebd. 1872; 2. Aufl. 1879; italienisch von Artom, Bologna 1884), «Vier Fragen zur deutschen Strafprozeßordnung»
(Berl. 1874), «Gesetz und Budget» (ebd. 1879), «Zur
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0561,
von Gumpeltzhaimerbis Gümüsch-Chana |
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), "Rechtsstaat und Socia-
lismus" (Innsbr. 1881), "Der Rassenkampf" lebd.
1883, sein bekanntestes Werk; auch ins Französische
übertragen von Cbarles Boye, 1893), "Grundriß
der Sociologie" (Wien 1885), "Österr. Staatsrecht"
(ebd. 1891)', "Sociologie
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0542,
von Immunbis Imnau |
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wohnenden, der Immuni"
tätsHerrschaft nicht unterworfenen Freien ausübten.
In der I. liegen die Anfänge der fpätern selb-
ständigen Staaten. - Jetzt nennt man I. auch
noch die dem Rechtsstaat widerstrebenden, zum
größten Teile beseitigten
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0240,
von Polizeiaufsichtbis Polizeistrafverfahren |
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(contre-police) unterstellten Subjekten entwürdigte und trotz ihrer hohen Kosten wenig Nutzen gewährte.
Vgl. Rob. von Mohl, Die Polizeiwissenschaft nach den Grundsätzen des Rechtsstaates (3. Aufl., 3 Bde., Tüb. 1866); Förstemann, Principien des preuß
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0211,
von S romanumbis Staatsangehörigkeit |
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.). Man hat die S. eingeteilt in Rechtsstaaten und Polizeistaaten, je nachdem in ihnen die Freiheit des Einzelnen einen größern Rechtsschutz genoß, oder die Bevormundung der Individuen durch die polizeiliche Thätigkeit der Regierung in den Vordergrund
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0043,
von Centralisationssystembis Central-Labour-Union |
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verletzt werden, herauszuheben und sie in geeigneter Weise dezentralisiert verwalten zu lassen. (S. auch Centralverwaltung und Gemeinde.)
Vgl. Gneist, Verwaltung, Justiz, Rechtsweg u. s. w. (Berl. 1869); ders., Der Rechtsstaat (ebd. 1872; 2. Aufl
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0965,
von Mohl (Jul. von)bis Mohl (Robert von) |
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der Minister in Einherrschaften mit Volksvertretung" (ebd. 1837), "Die Polizeiwissenschaft nach den Grundsätzen des Rechtsstaats" (3 Bde., ebd. 1832-34; 3. Aufl., 3 Bde., 1866), "Geschichte und Litteratur der Staatswissenschaften" (3 Bde., Erlangen 1855-58
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