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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0302,
von Vert-jusbis Vertragsbruch |
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300
Vert-jus - Vertragsbruch
Vert-jus (frz., spr. wär schüh), s. Most.
Vertonungen, bildliche Darstellungen von Küstenstrecken oder Inseln, vom Meere aus gesehen, die dem Seefahrer zur Orientierung dienen (s. Küstenvermessung).
Vertrag
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47% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0164,
von Vertragbis Verviers |
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Gültigkeit der Genehmigung des Reichstags, insoweit sie sich auf solche Gegenstände beziehen, welche nach Art. 4 in den Bereich der Reichsgesetzgebung gehören.
Vertragsbruch, s. Kontraktbruch.
Vertrauensvotum, s. Votum.
Vertraut ist das Wild
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0049,
Arbeiterschutzgesetzgebung (das deutsche Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni 1891) |
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ist.« Die Motive führten aus: Bei den zahlreichen gewerblichen Arbeitseinstellungen, die mit Vertragsbruch verbunden waren, hat sich der erhebliche Mißstand gezeigt, daß der Rechtsschutz, welchen der Arbeitgeber dem vertragsbrüchigen Arbeiter gegenüber hat
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0835,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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= Rechnungsauszug, Buchauszug.
Kontrakt = Vertrag, Uebereinkommen.
Kontravention = Uebertretung.
Kontrolle = Aufsicht, Ueberwachung.
Konvention = Abkommen, Vertrag, Vereinigung, Uebereinkunft.
Konventionalstrafe = Strafe für Vertragsbruch
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0198,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafrecht) |
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Vertragsbruch, s. Kontraktbruch
Gewaltthätigkeit
Drohung
Entführung
Erpressung
Gefangenhaltung
Kinderdiebstahl, s. Menschenraub
Kinderraub, s. Menschenraub
Konkussion, s. Erpressung
Menschenraub
Nöthigung
Plagium
Sävitien
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0284,
Dienstmiete |
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aus andern wichtigen Gründen gefordert werden.
Hat ein Geselle oder ein Gehilfe rechtswidrig die
Arbeit verlassen, so kann der Arbeitgeber für jeden
Tag des Vertragsbruchs den Betrag des orts-
üblichen Tagelohns, aber nicht für längere Zeit
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0947,
von Influierenbis Infusionstierchen |
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.
Informität (lat.), Unförmlichkeit.
In foro (lat.), "auf dem Forum", d. h. vor Gericht.
Infraktion (lat.), Bruch, besonders Vertragsbruch, Bruch eines Bündnisses, Gesetzesübertretung.
Infralapsarii (lat.), in der reform. Kirche diejenigen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0023,
von China (neueste Geschichte)bis China (Porzellan) |
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Vertragsbruch, forderten eine hohe Geldentschädigung und schritten, als diese abgelehnt wurde, zu Repressalien; sie zerstörten das Arsenal von Futschou und setzten sich auf Formosa fest. Es entspannen sich jetzt an der chinesischen Grenze
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 1007,
Diplomatie |
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mit dem Eigennutz gleich mächtiger kann nimmer zum Ziel gelangen, außer durch Gewalt, Hinterlist, Lüge oder Vertragsbruch. Machiavellismus und Jesuitismus beherrschten daher die alte D. Jedes zweckdienliche Mittel war erlaubt, weil es als notwendig
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0374,
von Eigenschaftbis Eigentum |
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374
Eigenschaft - Eigentum.
seiten öffentlicher Pfandverleiher; widerrechtliche Zueignung verschossener Munition; Wilderei oder sogen. Wilddiebstahl (s. d.) und Beeinträchtigung fremder Fischereigerechtigkeit; endlich gewisse dem Vertragsbruch
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0300,
von Gewerbliche Schiedsgerichtebis Gewerkvereine |
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. Doch hat ein Kontraktbruch nur zivilrechtliche Folgen, und es wird für die Arbeitgeber, da die Arbeiter meist zahlungsunfähig, das Recht zur Verfolgung ihrer Ansprüche praktisch bedeutungslos. Einige Erschwerung des widerrechtlichen Vertragsbruchs
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0049,
von Kontraktilitätbis Kontraprotest |
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. 1875); E. Wiß, Die Arbeiter und die Strafbarkeit des Kontraktbruchs (das. 1876); R. Löning, Der Vertragsbruch (Straßb. 1876); Marchet, Die Aufgabe der gewerblichen Gesetzgebung (Weim. 1877).
Kontraktilität (lat.), Zusammenziehbarkeit
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0312,
von Maserpapierbis Maskat |
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streitige Gebiet zu verzichten und 5000 Talente zu bezahlen; der Rest seines Heers mußte ohne Waffen abziehen, wurde aber auf dem Weg von Gulussa, dem Sohn des M., überfallen und großenteils niedergemacht. Als jedoch die Römer den Vertragsbruch
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0588,
von Lombardbis Löß |
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außerordentlicher und 1882 ordentlicher Professor in Jena. Er schrieb: »Quid statuendum sit de eo qui condemnatus in crimen reciderit?« (Teil 1, Berl. 1869); »Der Vertragsbruch im deutschen Recht« (Straßb. 1876); »Der Reinigungseid bei Ungerichtsklagen
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0823,
von Sachsengängereibis Säemaschinen |
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der Sachsengänger nicht zufließen. Dazu kommen die Ausbeutung durch Agenten, Vorspiegelungen bei der Vorlegung von Verträgen und Vereinbarungen über solche, Reiz zum Vertragsbruch, Sittenlockerung etc. Diesen Übelständen kann zum Teil begegnet werden
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0048,
Arbeiterschutzgesetzgebung (das deutsche Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni 1891) |
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Arbeitsverhältnisses die Arbeit verlassen, so kann der Arbeitgeber an Stelle der Entschädigung eine an ihn zu erlegende Buße fordern, welche für den Tag des Vertragsbruches und jeden folgenden Tag der vertragsmäßigen oder gesetzlichen Arbeitszeit, höchstens
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0054,
Arbeiterschutzgesetzgebung (das deutsche Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni 1891) |
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Wochenlohns nicht übersteigen.« Daneben bestimmt der neue, schon oben erwähnte § 124b: »Hat ein Geselle oder Gehilfe rechtswidrig die Arbeit verlassen, so kann der Arbeitgeber als Entschädigung für den Tag des Vertragsbruchs und jeden folgenden Tag
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0058,
von Arbeitsbuchbis Arbeitsordnung |
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dasselbe durch die Revolution (Gesetz vom 17. März 1791) für kurze Zeit beseitigt. Bald wurde darüber Klage geführt, die Industrie werde durch die vielfach vorkommenden Vertragsbrüche der Arbeiter geschädigt, die Unternehmer wagten nicht mehr, dem
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0522,
Kartelle (in England, Amerika, Deutschland) |
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Vertragsbruch durch einzelne Mitglieder zu ahnden und zu hindern. Der Trust ermöglicht eine planmäßigere Produktion, dann aber gestattet er vorzüglich dadurch an Kosten zu sparen und die Rentabilität zu erhöhen, daß er die weniger leistungsfähigen
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0524,
Kartelle (Rechtsschutz in Deutschland) |
Öffnen |
510
Kartelle (Rechtsschutz in Deutschland)
zu wollen, erwies sich bald als ein unzureichendes Schutzmittel gegen Vertragsbruch. Aber auch die Drohung mit dem Ausschluß aus dem Verband genügte nicht, weil ja meist der Abtrünnige schon vor
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0822,
von Arbeitsbörsebis Arbeitslohn |
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, und der Arbeiter hat es leichter, eine neue Stellung zu finden, wenn die Umstände einen Wechsel nötig machen. Es dient ferner bei Streitigkeiten über den Arbeitsvertrag als unangreifbare Grundlage und erschwert den Vertragsbruch. Dagegen ist die Gewähr
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0822,
von Berliner Weißbierbis Berlin-Stettiner Eisenbahn |
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Sulzbacher zugesprochen wurde. Dieser wiederholte Vertragsbruch des österr. Kaisers entband Preußen von der Garantie der Pragmatischen Sanktion und gab Friedrich II. das Recht, nach dem Tode Karls VI. für das ihm vorenthaltene Berg einen Teil
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0186,
Chile (Geschichte) |
Öffnen |
Vertragsbruch und besetzte 14. Febr. 1879 Antofagasta sowie die Hafenplätze Mejillones, Cobija und Tocopilla. Hierauf begann man in C. und Bolivia zu rüsten. Peru versuchte zunächst zu vermitteln, lehnte aber die von C. verlangte Neutralitätserklärung
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0606,
von Kontokorrent-Zinsenbuchbis Kontrapunkt |
Öffnen |
.).
Kontrakt (lat., "zusammengezogen"), verkrümmt,
gelähmt, hinfällig, s. Kontraktur.
Kontraktbruch, s. Vertragsbruch.
Kontraktbuch, s. Gerichtshandelsbuch.
Kontraktilität (neulat.), Zusammenziehbarkeit.
Kontraktion (lat., "Zusammenziehuug
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Lehrwerkstättenbis Leibeigenschaft |
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, Mehrzahl von Lëu (s. d.).
Leibbataillon, Leibbatterie, s. Leibtruppen.
Leibbürgen, im ältern german. Recht freie Menschen, welche einer Partei als Pfand übergeben wurden und bei Vertragsbruch in Schuldknechtschaft verfielen.
Leibcompagnie, s
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0846,
Mexiko (Föderativrepublik) |
Öffnen |
suspendierte.
Dieser Vertragsbruch bot Napoleon III. eine Gelegenheit zur Intervention, wobei es ihm hauptsächlich darauf ankam, die lat. Rasse und das monarchische Princip in Amerika zu unterstützen; doch verbarg er zunächst seine dahin gehenden Pläne
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0316,
von Nicaraguaseebis Nichtigkeitsbeschwerde |
Öffnen |
Choniates. li- Albertfluß.
Nicholfon (spr. nicköls'n), Fluß in Queensland,
Nichterfüllung von Lieferungsverträgen,
s. Vertragsbruch.
Nichtigkeit, der gänzliche Mangel der beabsich-
tigten rechtlichen Wirkung
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0020,
Rumänien |
Öffnen |
Konstantinopels den Vertrag von San Stefano (s. d.) ab, worin, trotz des russ.-rumän.
Abkommens vom 16. April 1877, die Rückgabe der südbessarab. Distrikte an Rußland festgesetzt wurde. Obgleich R. feierlichen Protest gegen diesen
Vertragsbruch
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0293,
von Lonigobis Lónyay |
Öffnen |
: "Über Ursprung und rechtliche Bedeutung der in den altdeutschen Urkunden enthaltenen Strafklauseln" (Straßb. 1875), "Der Vertragsbruch und seine Rechtsfolgen" (Bd. 1, ebd. 1876), "Der Reinigungseid bei Ungerichtsklagen im deutschen Mittelalter
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