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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0996,
von Wienbis Wildschaden |
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982
Wien - Wildschaden
Wien. Nach den bereits veröffentlichten endgültigen Ergebnissen der Volkszählung vom 31. Dez. 1890 beträgt die Gesamtzahl der Bevölkerung des erweiterten Wiener Gemeindegebietes mit Einschluß des Militärs (22,651 Mann
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80% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0998,
Wildschaden (Ersatzpflicht für W.) |
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984
Wildschaden (Ersatzpflicht für W.)
eine nach dem Iagdertrag zu bemessende Entschädigung pachtweise zu übertragen oder sie gänzlich ruhen zu lassen, doch steht ihnen die Ausübung zu, sobald der Waldbesitzer auf die Pachtung verzichtet
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70% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0997,
Wildschaden (Bestimmungen über die Ausübung der Jagd) |
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983
Wildschaden (Bestimmungen über die Ausübung der Jagd)
Tvurde. Das einmal gegebene Beispiel der Ausschlie- ^ ßung von der Jagd half die Entwickelung des Jagd-! regals fördern. Vielfach wurde ein solches Iagdre-! gal als thatsächlich zu
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30% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0732,
von Wildkalbbis Wilfrid |
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, für Vorbeugung von Krankheiten, für Abhaltung von Raubzeug und Wilddieben, für Verhinderung des Auswechselns, für Einhaltung der Schonzeiten und für Regelung des Abschusses.
Wildpret, s. Wildbret.
Wildschaden, Schaden, der durch Wild am Walde
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0999,
von Wilhelmbis Willems |
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. Abhilfe zu schaffen, durch Erweiterung der bereits zur Verhütung des Wildschadens getroffenen gesetzlichen Bestimmungen erreichen lasse. Darum brauche nur die Aufsichtsbehörde ermächtigt zu werden, den Jagdberechtigten für eine bestimmte Zeit zum
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0477,
von Waldviertelbis Waldwertrechnung |
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, insektenfressende kleinere Vögel verzehren. Im großen durchführbare Vorbeugungsmittel gegen alle durch vorgenannte Tiere hervorgerufenen Schäden giebt es sehr wenig. Gegen Wildschäden hilft am sichersten nur der Abschuß des Wildes, zum Schutz der Kulturen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0513,
von Amtseidbis Amtsgerichte |
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oder wegen Wildschadens. Die A. sind ferner allgemein für das Konkursverfahren und für das Aufgebotsverfahren, d. h. für die öffentliche gerichtliche Aufforderung zur Anmeldung von Ansprüchen oder Rechten, zuständig, welche mit der Wirkung ergeht
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0% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0009,
Übersicht des Inhalts |
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Völkerrecht (Kongreß in Hamburg) 955
Volksvertretung, v. E. Jung 956
Wildschaden (Ersatzpflicht, preuß. Gesetz vom 1. Juli 1891), von J. Lehr 982
Volkswirtschaft, Handel, Geld- und Kreditwesen etc.
Von J. Lehr u. a.
Abzahlungsgeschäfte, von A
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0010,
Übersicht des Inhalts |
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(Zucht) 895
Tierplagen, von E. Krause 914
Viehlose Wirtschaft 951
Weinbau 978
Wollny, Ewald 988
Forstwirtschaft.
Nonne, von K. Lampert 680
Wald (Hygiene), von O. Dammer 966
Wildschaden (Ersatzpflicht, preuß. Gesetz vom 1. Juli 1891
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0828,
von Jagdregalbis Jagdzeug |
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. März
1849; Gesetz vom 15. Dez. 1852. (S. auch Herren-
lose Sachen, Iagdfolge, Wildschaden.)
Iagdregal, s. Iagdrecht.
Iagdritt, Wettritt hinter einem Führer auf einer
den Teilnedmern nicht bekannten Hindernisbahn.
Jagdschein, Jagdkarte
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0124,
Jagd (Geschichtliches; Jagdgesetzgebung, Jagdscheine, Wildstand in Preußen) |
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Wildstandes, über Vergütung des Wildschadens und über Aufgang und Schluß der J. Namentlich suchte man auch die Gesetze über Wilddieberei, welche trotz der strengen Strafen in manchen Gegenden Deutschlands mit großer Frechheit betrieben ward und hier
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0354,
Waldverderber (Abwehrmittel; schädliche Pilze) |
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verhältnismäßig wenige bekannt. Gegen Wildschaden hilft radikal nur der Abschuß des Wildes. Gegen das Schälen des Wildes in Stangenorten glauben manche durch Anlage von Salzlecken Abhilfe schaffen zu können, doch ist der Erfolg mindestens zweifelhaft. Gegen den
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0757,
Preußen (Geschichte) |
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aufzuraffen vermochte. Dazu kam, daß mehrere Gesetzvorlagen von Bedeutung wegen Uneinigkeit der gesetzgebenden Faktoren nicht zum Abschluß gelangten, so das Gesetz über die Unterhaltung der schlesischen Flüsse, über den Ersatz des Wildschadens
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0% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0504,
von Jacinibis Japan |
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Generalleutnant und 1889 Generalinspekteur der Feldartillerie.
Jacobs, 4) Marie Victor Philippe, belg. Staatsmann (Bd. 17), Deputierter für Antwerpen, starb 20. Dez. 1891 in Brüssel.
Jagdbezirke, s. Wildschaden.
Jäger, 1) Albert, österreich
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0757,
von Polizeijagdbis Portugal |
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. !
Polizeijagd, s. Wildschaden.
Polradicn, s. Zelle.
I'ol)
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0% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0985,
von Waldverbotbis Waldwechsel |
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).
Waldverbot, s. Wildschaden.
Waldwechsel. Während die Wälder der wärmern Zonen aus Baumarten der verschiedensten Gattungen gemischt sind, bilden einheitliche Bestände von geschlossenem Charakter den Vorzug der gemäßigten Zone. Unsre Eichen-, Buchen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0561,
von Amtsdeliktebis Amtsgerichte |
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der Reise zwischen Reisenden und Handwerkern entstehen, für Streitigkeiten wegen Viehmängel, Wildschadens, über Ansprüche aus außerehelichem Beischlaf. Ferner sind die A. zuständig für das Mahnverfahren, für den Sühneversuch in Ehesachen
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0650,
von Feldsanitätsformationenbis Feldsee |
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Eingriff in das
Eigentum an einem landwirtschaftlich benutzten
Grundstück und dessen Erzeugnissen, soweit sie noch
nicht geerntet sind (Feldfrevel), ferner die Schä-
digung des Feldes und feiner Erzeugnisse durch
Vieh, Wild (Wildschaden
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0711,
Mecklenburg |
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der verfassungsmäßigen Landesverwaltung stehen. Ein Gesetz über den Wildschaden (1893) und Vorlagen zwecks Vermehrung des mittlern und kleinern Grundbesitzes auf dem platten Lande (1895) sollen gewisse Mißstände beseitigen, für welche hauptsächlich
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0756,
Mecklenburgische Eisenbahnen |
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darauf bedacht gewesen, gewisse
Mißstände, für welche die besteheude Verfassung
hauptsächlich verantwortlich gemacht wird, abzu-
stellen. In neuester Zeit ist dies durch ein Gesetz
über den Wildschaden (1893) und durch Vorlagen
zwecks Vermehrung
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0731,
von Wildenspucher Kreuzigungbis Wildhorn |
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werden, sei es behufs leichterer Erlegung des Wildes, oder auch um die großen Entschädigungen für wirklichen oder vermeintlichen Wildschaden zu vermeiden. Ein W. für einen nicht zu starken Hochwildstand soll nicht unter 1000 ha umfassen, indem sonst
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