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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0249,
von Standesehrebis Standesherren |
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247
Standesehre - Standesherren
andere Religionsdiener dürfen als S. nicht bestellt werden. Die Aufsicht über die S. steht den Verwaltungsbehörden zu, soweit nicht landesgesetzlich anderes bestimmt ist. Die Beschwerde wegen der Ablehnung
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43% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0224,
von Stamsbis Standesherren |
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224
Stams - Standesherren.
cher zum Abdruck des Titels einer Behörde, Anstalt, Firma etc. mittels Druckerschwärze oder Farbe aus Dokumenten, Briefen, Rechnungen u. dgl. benutzt wird.
Stams, Dorf in Tirol, Bezirkshauptmannschaft Imst
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0056,
von Leinfinkbis Leinkuchen |
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kam, das 1816 die Gerichtsbezirke Amorbach und Miltenberg an Bayern abtrat. Die Fürsten zu L. sind seitdem in Bayern, Baden und Hessen als Standesherren anerkannt. Fürst Karl von L., geb. 12. Sept. 1804, gest. 13. Nov. 1856, folgte seinem Vater, dem
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0015,
von Solnhofenbis Solombala |
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. Haupt der in Preußen und Sachsen ansässigen, nicht standesherrlichen Linie S.-Sonnenwalde ist Graf Theodor, geb. 6. Febr. 1814; sein jüngerer Bruder, Graf Eberhard, geb. 2. Juli 1825, war 1878-87 deutscher Gesandter in Madrid und ist jetzt
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0818,
von Thuroczbis Thw. |
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. Der jeweilige regierende Fürst führt den Titel "Erb-Generalpostmeister" und besitzt das Kronamt eines "Kron-Oberst-Postmeisters" in Bayern, ist erbliches Mitglied der Kammer der Standesherren in Württemberg, des Reichsrates der Krone Bayern, des preuß
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0700,
von Bentheimbis Bentinck |
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der standesherrlichen Grafschaft B. des Fürsten von B.-Steinfurt, welche aus den Ämtern. B. und Neuenhaus (jetzt Kreis Grafschaft B.) besteht, an der Vechte und Dinkel liegt, große Moore umfaßt und aus 925 qkm (16,8 QM.) 30,000 Einw. zählt. - Das gräfliche
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0659,
von Leiningenbis Leinöl |
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Teil unter hessische Oberhoheit kam. Jetzige Residenz ist Amorbach. Der Standesherr, Fürst Karl Friedrich Wilhelm Emich, geb. 12. Sept. 1804, folgte seinem Vater Emich Karl 1814 unter der Vormundschaft seiner Mutter Maria Luise Viktorie, Prinzessin
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0383,
von Stolberg (Auguste, Gräfin zu)bis Stolberg (Friedr. Leopold, Graf zu) |
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. Christian Ludwigs älterer Sohn, Graf Christoph Friedrich zu S., stiftete den Ast zu Stolberg, während der jüngere, Graf Justus Christian zu S., den zu Roßla gründete. Beide Äste erlangten 1893 den preuß. Fürstenstand für die jedesmaligen Standesherren
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0196,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Verfassung) |
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Siegelmäßigkeit
Standeserhöhung
Standesherren
-
Baron
Edler
Erlaucht
Freiherr
Graf
Nobility
Baronet Earl
Lady
Lord
Peer
Comte
Comtesse
Duc
Marquis
Pairie, s. Pairs
Pairs
Marchese
Schlachzitz
Szlachcic, s. Schlachzitz
Knes
Knjäs
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0109,
Adel (Deutschland) |
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"Hochgeboren"; die Häupter der standesherrlichen Grafenfamilien erhielten durch Beschluß der deutschen Bundesversammlung vom 13. Febr. 1829 das Prädikat "Erlaucht"; die Häupter der vormals reichsständischen, jetzt standesherrlichen fürstlichen Familien
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0781,
von Arecibobis Arenberg |
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Souveränität 1815 nicht wieder; seine Besitzungen wurden teils unter preußische, teils unter hannöversche Hoheit gestellt. Dem standesherrlichen Gebiet in Hannover oder dem Amt Meppen (2195 qkm mit 56,658 Einw.) wurde vom König Georg IV. 9. Mai 1826
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0471,
Hessen (Großherzogtum: Staatsverfassung und Verwaltung) |
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Richter entzogen werden. Die frühern Vorrechte der Standesherren etc., welche in der Ausübung von Hoheitsrechten bestanden, sind seit 1848 erloschen.
Die Stände des Großherzogtums bilden zwei Kammern, über deren Zusammensetzung das Gesetz vom 8. Nov
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0395,
von Mediastinumbis Medicago |
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ist für die Mitglieder derjenigen fürstlichen und gräflichen Häuser, welche vormals Reichsstandschaft, d. h. Sitz und Stimme auf dem Reichstag hatten, die Bezeichnung "Standesherren" die üblichere, und verschiedene Standesvorrechte derselben bestehen
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0363,
von Saydabis Sayn und Wittgenstein |
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der reichsgräflich wetterauischen Kuriatstimme und erhielt 1792 die Reichsfürstenwürde. Seit 1815 zu den preußischen Standesherren gehörend, traten die Fürsten 1821 ihre standesherrlichen Gerechtsame gegen die Summe von 100,000 Thlr. an Preußen ab
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0695,
Schwarzenberg |
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gehören: die Standesherrschaften S. und Hohenlandsberg unter bayrischer Oberhoheit und in Österreich außer dem Herzogtum Krumau viele Liegenschaften, besonders in Böhmen und Steiermark. Standesherr ist gegenwärtig Fürst Adolf Joseph von S., geb. 18. März
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0309,
von Wächterliedbis Wächter-Spittler |
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Rats sowie lebenslängliches Mitglied der Kammer der Standesherren. Im Oktober 1849 übernahm er im Ministerium Schlayer das Kultusdepartement sowie provisorisch das Auswärtige, ward 27. Juni 1850 wegen Verletzung der Verfassung durch den Anschluß an
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0777,
Württemberg (Staatsverfassung und Verwaltung) |
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Kammern. Die Erste, die Kammer der Standesherren, besteht aus den Prinzen des königlichen Hauses, aus den Häuptern der standesherrlichen Familien (zur Zeit 15 fürstlichen und 4 gräflichen) und aus vom König erblich oder auf Lebenszeit ernannten
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0733,
von Bentheim (Kreis und Kreisstadt)bis Bentheim (Geschlecht) |
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der standesherrlichen Grafschaft des Fürsten Bentheim-Steinfurt, an der Vechte und Dinkel und der Linie Rheine-Oldenzaal der Niederländ. Staatsbahnen, hat (1890) 2362 E., darunter 648 Katholiken, Post, Telegraph, Amtsgericht (Landgericht Osnabrück), Zoll
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0223,
von Salmakisbis Salmanassar |
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franz. Hoheit. Der
Wiener Kongreß stellte dann ihre Entschädigungs-
länder als Standesherrschastcn unter preuß. Ober-
hoheit. 1825 trat Salm-Kyrburg seinen Anteil an
den Standesherrlichen Besitzungen gegen eine ewige
Rente an Salm-Salm ab
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0357,
von Saydabis Sayn und Wittgenstein |
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durch eine Jahresrente entschädigt. Sein Besitztum ist infolge der Wiener-Kongreß-Akte von 1815 sowie eines Vertrags vom 30. Juni 1816 der Krone Preußen standesherrlich untergeordnet, worauf durch eine Übereinkunft mit Preußen (vom 16. Juli 1821
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0039,
von Solms-Laubachbis Solo (in der Musik) |
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, Reg.-Bez. Merseburg. Die Baruther Unterlinie spaltete sich in vier Zweige: 1) zu Rödelheim-Assenheim, deren Standesherr, Graf Franz, geb. 15. Dez. 1864, erbliches Mitglied des preuß. Herrenhauses und der Ersten Kammer im Großherzogtum Hessen ist. 2
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0466,
von Waldbrölbis Waldeck (Fürstentum) |
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-Wolfegg (erloschen 1798) und Wolfegg-Waldsee teilte, dessen Haupt jetzt Fürst Franz von W., geb. 11. Sept. 1833, erblicher Standesherr in Württemberg, ist. Jakobs jüngerer Sohn Frobenius stiftete den Zweig zu Zeil, und seine Enkel die beiden Äste
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0322,
von Löwenritterbis Lower Norwood |
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blühenden Vollrathschen und den 1852 erloschenen Karlschen Ast, welche beide 1812 vom Könige von Bayern und 1813 vom Könige von Württemberg in den Fürstenstand erhoben wurden. Standesherr ist Fürst Ernst zu Löwenstein-Wertheim-Freudenberg, geb. 25. Sept
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0232,
Baden (Staatsverwaltung, kirchliche Verhältnisse) |
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Prinzen des großherzoglichen Hauses, den Häuptern der standesherrlichen Familien (5 Fürsten und 2 Grafen), dem Erzbischof von Freiburg und dem evangelischen Prälaten, den vom Großherzog bis zur Zahl von 8 ernannten Mitgliedern, aus 8 (auf je 8 Jahre
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0023,
von Konskbis Konsolidation |
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noch sogen. Mediat- oder Unterkonsistorien vor, welche als Unterbehörden gewisser Städte oder Standesherren in Unterordnung unter das landesherrliche Kirchenregiment gewisse durch Herkommen oder Privilegien bestimmte Rechte konsistorialer Art zu
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0014,
von Solmonabis Solms |
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wieder in zwei Äste, S.-Rödelheim und Assenheim, in beiden Hessen standesherrlich, und S.-Wildenfels mit den Nebenästen S.-Wildenfels-Laubach und S.-Wildenfels zu Wildenfels. Die Reichsunmittelbarkeit verloren die fürstlichen und gräflichen Linien 1806
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0564,
Bayern (Rechtspflege. Finanzwesen) |
Öffnen |
Vormundschaftsbehörden für die Standesherren. Ein oberstes Landesgericht entscheidet über die weitern Beschwerden in Sachen der nicht streitigen Rechtspflege nach Maßgabe der Art. 62–67 des bayr. Ausführungsgesetzes zur Reichs-Civilprozeßordnung
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0866,
Württemberg (Verfassung. Verwaltung) |
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, Gesetze vorzuschlagen, die Steuern zu bewilligen, das Budget zu prüfen und Anklagen wegen verfassungswidriger Handlungen zu erheben. Sie bestehen aus zwei Kammern, der Kammer der Standesherren und der der Abgeordneten. Die Erste Kammer, deren Präsidenten
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0851,
von Gerichtsbannbis Gerichtsbarkeit (staatliche) |
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des Landesherrn verkörperten Staatsgerichtsbarkeit bestand aber bis in die Mitte des 19. Jahrh., in einzelnen Staaten bis zur Einführung der Reichsjustizgesetze, eine Privatgerichtsbarkeit mediatisierter Standesherren, einzelner Städte und anderer
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0782,
von Arenbergbis Arendt |
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782
Arenberg - Arendt.
Standesherr (seit 1875) ist Herzog Engelbert Prosper Ernst Maria Joseph, geb. 10. Aug. 1872, für den seine Mutter Eleonore die Vormundschaft führt; sein gewöhnlicher Wohnsitz ist Brüssel, wo sich seine bedeutende
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0547,
Bayern (Heer, Wappen, Orden) |
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Staatsbürger mit Ausnahme der Prinzen, der Standesherren nebst deren Familien und der angestellten Geistlichen etc. Drei Jahre (resp. 1 Jahr für die sich selbst bekleidenden und verpflegenden Freiwilligen) dauert der Dienst in der aktiven Armee, 4
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0986,
von Bismarkbis Bissing |
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der Standesherren sowie zum Gesandten am Hof zu Karlsruhe, 1825 auch an den Höfen zu Berlin, Hannover und Dresden ernannt, folgte er 1826 dem Ruf, an der neuen Organisation der dänischen Armee mitzuwirken. Im J. 1830 ward er Generalleutnant und Kommandant
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0349,
von Crownbis Crozatkanal |
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durch die Wiener Kongreßakte wegen dieser Besitzung als Standesherren der Krone Preußen unterworfen. Das Haus teilt sich in zwei Linien, beide mit dem Herzogstitel. Die erste, C.-Dülmen, besitzt mehrere Herrschaften in den Niederlanden, residiert zu
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0939,
von Diatessaronbis Diatomeen |
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und der Universität erscheinen. In Württemberg erhalten die standesherrlichen, die erblichen und die nicht in Stuttgart wohnenden lebenslänglichen Mitglieder der Ersten Kammer nur dann D., wenn sie darauf Anspruch machen, während in Hessen sich der Diätenbezug
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0240,
von Durchlauchtbis Durchsichtigkeit |
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standesherrlich untergeordneten Fürsten das Prädikat D. erteilt. Zwar sollte nach dem Bundesbeschluß vom 12. März 1829 nur den Häuptern der mittelbar gewordenen, vormals reichsständischen fürstlichen Familien dieses Prädikat zukommen; doch
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0719,
von Erastusbis Erbach |
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die Reichsstandschaft und waren mit zwei Stimmen Mitglieder des fränkischen Grafenkollegiums, jetzt sind sie Standesherren des Großherzogtums Hessen. Die drei Linien bekennen sich zur evangelischen Kirche. Die Linie E.-Fürstenau besitzt die Ämter
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0731,
von Erbsebis Erbsünde |
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persönlichen E. mehr; denn was die Standesherren anlangt, so sind dieselben nur insofern zur Erbstandschaft in der Ersten Kammer berufen, als sie Inhaber der Güter sind, auf welchen dieselbe haftet.
Erbstandschaft, s. Erbstände.
Erbstollen, s
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0662,
Freizügigkeit |
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und der freien Niederlassung in einem jeden zum Deutschen Bund gehörigen Staat, also das Recht der F. im engern Sinn, stand dagegen den Bundesangehörigen keineswegs zu, sondern war vielmehr im Art. 14 der Bundesakte nur den sogen. Standesherren
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0794,
Fürstenberg |
Öffnen |
Kreises 25. März 1799 in der Schlacht bei Stockach fiel. Sein Sohn
6) Karl Egon, Fürst von, geb. 28. Okt. 1796 zu Prag, succedierte 1804 dem Fürsten Karl Joachim, wurde nach der Mediatisierung seines Fürstentums Standesherr in Württemberg, Baden
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0331,
von Giebelreiterbis Gierke |
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in dem fränkischen Reichsgrafenkollegium Sitz und Stimme erhielten. Das seit 1810 standesherrliche Haus bekennt sich zur evangelischen Kirche, das Haupt führt das Prädikat Erlaucht und ist Mitglied der bayrischen Kammer der Reichsräte; seine
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0418,
von Gleichmutbis Gleichung |
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Souverän und seiner Familie sowie in Deutschland den Mitgliedern des sogen. hohen Adels (s. Adel) zu, namentlich in Ansehung der Mitgliedschaft der sogen. Standesherren in der Ersten Kammer und der Berechtigung zur Abschließung standesmäßiger und sogen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0529,
von Gortynbis Görtz |
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der Familie die standesherrschaftlichen Rechte und dem Haupte derselben 1829 das Prädikat Erlaucht verliehen. Die Familie teilt sich in zwei Linien, in die ältere zu Schlitz oder die standesherrliche und die jüngere in Braunschweig und Hannover, die sich G
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0598,
von Grafbis Gräf |
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, Stolberg u. a., gehören jetzt als Standesherren zum deutschen hohen Adel (s. d.). Außer den Burggrafen (s. d.), die zu keiner der angeführten Kategorien gehörten, sind noch die westfälischen Freigrafen (Gografen) des Femgerichts zu erwähnen (s
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0868,
von Grundrentenbankenbis Grundsteuer |
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geltend, die G. nimmt den Charakter einer staatswirtschaftlichen, für Staatszwecke erhobenen Abgabe an, Befreiungen werden nur noch Ländereien des Staats und der Fürstenhäuser (der regierenden, in einigen Ländern auch der Standesherren) zugestanden
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0136,
Hannover (Geschichte: 1803-1831) |
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aus den Standesherren und den Deputierten der Ritterschaft bestehen, die Zweite dagegen aus den übrigen Prälaten sowie aus den Deputierten der Städte, Flecken und freien Landeigentümer. Ihre Befugnisse überstiegen nicht die der frühern Ständeversammlung
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0217,
von Hauptmängelbis Haupt- und Staatsaktionen |
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bei standesherrlichen Anleihen die Schuldurkunde, welche der Schuldner ausstellt, und welche gerichtlich oder bei dem die Anleihe negoziierenden Bankhaus deponiert wird, und auf Grund deren die Partialobligationen ausgestellt werden
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0631,
Hohenlohe |
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die Herrschaften Ratibor und Korvei geerbt hatte, welche sein älterer Bruder, Viktor, 1845 als Herzog von Ratibor (s. d.) bekam, so fiel ihm die Herrschaft Schillingsfürst zu, deren Verwaltung er 1846 übernahm. Er trat nun als Standesherr in den bayrischen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0637,
Hohenzollern (Linien Hechingen und Sigmaringen) |
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eine Versammlung von 2 Standesherren, 1 Geistlichen und 14 Gemeindeabgeordneten alle drei Jahre das Budget beraten sollte. Allein die drückenden Steuern (sie waren von 1818 bis 1848 um das Sechsfache gewachsen!) und das Beispiel der benachbarten Lande
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0677,
von Holz, fossilesbis Holzappel |
Öffnen |
.
Holzalkohol, s. v. w. Methylalkohol.
Holzappel, Stadt im preuß. Regierungsbezirk Wiesbaden, Unterlahnkreis, hat ein Schloß, Eisen- und Silbererzgruben und (1885) 964 meist evang. Einwohner. H. ist Hauptort der standesherrlichen, früher (seit 1641
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0691,
von Hombeerebis Home |
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. -
3) Schloß im preuß. Regierungsbezirk Köln, Kreis Gummersbach, beim Dorf Nümbrecht, liegt in der dem Fürsten von Sayn-Wittgenstein-Berleburg gehörigen Herrschaft H. an der Mark; die frühern standesherrlichen Rechte sind an Preußen verkauft. -
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0766,
von Hugbis Hugenotten |
Öffnen |
zum Mitglied der Kammer der Standesherren und 1829 zum Kriegsminister. Im September 1842 ließ er sich in den Ruhestand versetzen und zog sich später nach Kirchheim u. T. zurück, wo er 30. März 1849 starb. -
Sein Sohn Karl, Freiherr von H., geb. 24
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0861,
von Kluckhohnbis Klumpfuß |
Öffnen |
. preußischer Geheimer Legationsrat unter dem Staatskanzler v. Hardenberg, mit dem er schon in Erlangen freundschaftliche Beziehungen angeknüpft hatte, führte die schwierigen Unterhandlungen über die Regelung des Rechtszustands der Standesherren, begleitete
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0644,
von Mindelheimbis Minderjährigkeit |
Öffnen |
. Essigsäuresalze.
Minderherrschaften, früher Bezeichnung für diejenigen Mediatherrschaften in Schlesien, deren Besitzer zwar alle sonstigen Rechte der Standesherren besaßen, aber nicht auf den ehemaligen schlesischen Fürstentagen mitstimmen durften
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0042,
von Neidenburgbis Neipperg |
Öffnen |
und erhielt 1766 Sitz und Stimme in dem schwäbischen Grafenkollegium, besitzt gegenwärtig die Standesherrschaft Schwaigern und mehrere andre Güter unter württembergischer und badischer Hoheit, hat standesherrliche Rechte und den Titel Erlaucht. Vgl
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0043,
von Neiße (Flüsse)bis Neiße (Stadt und Fürstentum) |
Öffnen |
, Graf von N., geb. 26. Jan. 1807, war seit 1842 mit der Prinzessin Maria Friederike Charlotte von Württemberg vermählt und starb 16. Nov. 1865. Gegenwärtiger Standesherr ist sein zweiter Sohn, Graf Erwin, geb. 6. April 1813, österreichischer General
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0611,
von Pairsschubbis Paisley |
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wie in Österreich, der Ausdruck P. zur Bezeichnung derjenigen Mitglieder der Ersten Kammern gebraucht, welche entweder von der Krone ernannt werden, oder, wie die deutschen Standesherren, mit dem Besitz gewisser Güter auch das Recht der Mitgliedschaft
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0686,
von Pappel, weißebis Pappenheim |
Öffnen |
P. 1806 kam die Herrschaft unter bayrische Hoheit. 1807 bewilligte der König von Bayern der Familie die Standesherrlichkeit. Für den Verlust des Reichserbmarschallamtes wurde das Haus P. 1815 durch Besitzungen im bisher französischen Saardepartement
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0358,
Preußen (Rechtspflege, Kirchenverwaltung) |
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Gerichte bestehen nur: die Militärgerichte, die Disziplinargerichte für Richter, Beamte und Studierende, die Austrägalgerichte der Standesherren, die auf Staatsverträgen beruhenden Rheinschiffahrts- und Elbzollgerichte, die Gerichte in Ablösungs
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0391,
von Principebis Prinzeß Luise-Expedition |
Öffnen |
), eigentlich Fürst, dann Titel für die nicht regierenden Glieder der fürstlichen Familien, in Deutschland auch für die Mitglieder derjenigen standesherrlichen Familien, deren Haupt den Titel "Herzog" oder "Fürst" führt. Der Thronerbe heißt bei
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0624,
von Recanatibis Rechenmaschinen |
Öffnen |
und lebenslänglicher Reichsrat in Bayern, starb 27. Dez. 1885; ihm folgte als Standesherr Graf Otto, geb. 23. Aug. 1833.
3) Johann Bernhard, Graf von, Bruder des vorigen, geb. 17. Juli 1806, trat in den österreichischen Staatsdienst und ward im Juli 1848
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0225,
von Standesregisterbis Stang |
Öffnen |
von standesherrlichen Personallisten sprach. Hervorzuheben ist endlich noch, daß den S. regelmäßig in den Staatsverfassungen der deutschen Länder die erbliche Mitgliedschaft in der Ersten Kammer eingeräumt ist. Vgl. Vollgraf, Die deutschen S. (Gieß
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0266,
von Steinenbis Steingallen |
Öffnen |
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Steinfrucht, s. Steinbeere.
Steinfurt, ehemals (seit 1495) reichsunmittelbare Grafschaft im westfäl. Kreis, jetzt zum preußischen Regierungsbezirk Münster und zum Kreise S. gehörig, standesherrliche Besitzung der Grafen von Bentheim-S., mit dem Hauptort
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0311,
Steuern (Allgemeines, Steuerpolitik) |
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. einzelnen) genießen heute meist das Staatsoberhaupt (in Preußen auch die 1866 depossedierten Fürstenhäuser), ehemals reichsunmittelbare Standesherren (in Preußen nur für ihre Domanialgrundstücke), Gesandte fremder Mächte, Offiziere für den Fall
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0685,
von Thurmbis Thymele |
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. 100,000 Einw. und 1,1 Mill. Mk. Einkünften. Über die Thurn und Taxisschen Posten, welche 1867 Preußen übernahm, s. Post, S. 274. Gegenwärtiger Standesherr ist Fürst Albert, geb. 8. Mai 1867, Sohn des Erbprinzen Maximilian und der Prinzessin Helene
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0272,
von Volkssouveränitätbis Volkswirtschaftslehre |
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der Krone, auf Grund ständischer Wahlen und besonderer Notabilität oder vermöge erblichen Rechts (Standesherren) zusammengesetzt wird. So bildet die letztere ein konservatives Gegengewicht der Zweiten Kammer gegenüber, indem zugleich
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0276,
von Vollblutbis Vollschiff |
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, sind hervorzuheben: »Vermischte Abhandlungen« (Marb. 1822 bis 1823, 2 Bde.); »Die deutschen Standesherren« (Gieß. 1824); »Revision verschiedener deutschrechtlicher Theorien« (Heidelb. 1826); »Die Systeme der praktischen Politik im Abendland« (Gieß
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0483,
von Weidendornbis Weigand |
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die hessischen Standesherren für Herstellung der landständischen Verfassung, machte ihn der Regierung verdächtig; doch endete seine Verhaftung nach dem Frankfurter Attentat 1832 mit seiner Freisprechung. Nach der gegen seinen Willen erfolgten Versetzung
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0541,
von Werner von Eppensteinbis Wernigerode |
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und Schwänke«, 2. Aufl., Leipz. 1883) und von Keinz (in »Meier Helmbrecht und seine Heimat«, 2. Aufl., das. 1887); übersetzt von Schröder (Wien 1865), Pannier (Köthen 1876) und L. Fulda (Halle 1889).
Wernigerode, standesherrliche Grafschaft am Harz, den
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0670,
von Windgallebis Windischgrätz |
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auf alle Glieder des Hauses aus. Übrigens besitzt das Haus namhafte Herrschaften in Böhmen, Niederösterreich und Steiermark. Es bekennt sich zur katholischen Kirche. Gegenwärtiger Standesherr ist Fürst Alfred zu W., geb. 31. Okt. 1851, Enkel des
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0782,
Württemberg (Geschichte 1850-1870) |
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der Standesherren vom Kriegsdienst; bloß die Entschädigung des Adels für seine durch die Ablösung der Grundlasten erlittenen Verluste lehnte der Landtag ab. Mit dem päpstlichen Stuhl wurde 8. April 1857 vom Kultusminister Rümelin ein Konkordat
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0656,
von Nebenplätzebis Nerrlich |
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in Wien, dann in Lemberg, ward 1870 General der Kavallerie und 1878 Kapitän der k. u. k. Trabantenleibgarde und der Leibgarde-Infanteriekompanie. N. ist Haupt des standesherrlichen Hauses N., erbliches Mitglied des österreichischen Herrenhauses und seit
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0755,
Preußen (Statistisches) |
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waren 149,606 (5,13 Proz.) öffentliche, davon gehörten dem Staate, dem königlichen Hause, Standesherren etc. 10,5 Proz., den Gemeinden, Kirchen- und Schulsocietäten 79,4 Proz., den Provinzen, Kreisen etc. 1,8 Proz., den Eisenbahnen 6,3 und milden
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0763,
von Preußenbis Pribram |
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an den höhern Schulen, über die Aufhebung der Steuerfreiheit der Standesherren, über die Entschädigung für die zu beseitigenden Stolgebühren, die Kosten der Polizeiverwaltungen in den Städten u. a. beschlossen.
Pribrnm, Francis Alfred, österreich
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0021,
von Abbeermaschinebis Abbinden |
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abberufen werden, dagegen können Bevol lmächtigte, z.B. der Standesherren in den Ersten Kammern, oder zur Vertretung berechtigter
Körperschaften, von ihren Vollmachtgebern abberufen werden
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0138,
Adel |
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Oberaufsicht des Staats; das Recht der Landstandschaft als sog. Standesherren; privilegierter Gerichtsstand und Befreiung von aller Militärpflichtigkeit für sich und ihre Familien; die Ausübung der bürgerlichen und peinlichen Gerichtspflege in erster
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0139,
von Adelaerbis Adelaide |
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. Standesherren.) - Vgl. von Strantz, Geschichte des deutschen A. (2. Aufl., 3 Bde., Waldenb. 1851); Heffter, Die Sonderrechte der souveränen und mediatisierten Häuser in Deutschland (Berl. 1871); Rose, Der A. Deutschlands (ebd. 1883); G. Meyer
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0653,
von Anlage (Befestigung)bis Anliegen |
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Grundbesitzer, z. B. Standesherren. Von besonderer Wichtigkeit sind die Staatsanleihen, die einen Hauptteil der Staatsschuld bilden, über diese wie über Begebung, Form und Tilgung solcher Anleihen s. Staatsschulden, Kommunalanleihen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0729,
von Apafy (Michael II.)bis Apate |
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Holzhandel. Die Ausfuhr betrug 1888 89: 146 360 Doll., davon für 128 671 Doll. Bretter und Dielen.
Apanage (frz., spr. -ahsch', vom neulat. apanagium), die zum standesmäßigen Unterhalte von nachgeborenen Gliedern regierender oder standesherrlicher
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0263,
Baden (Großherzogtum; Verkehrswesen. Geistige Kultur. Verfassung u. Verwaltung) |
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aus zwei Kammern. Die Erste Kammer setzt sich zusammen aus den volljährigen Prinzen des großherzogl. Hauses, den Häuptern der standesherrlichen oder erblich landständischen Familien, acht Abgeordneten des grundherrlichen Adels (auf je 8 Jahre), dem kath
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0576,
Bayern (neuere Geschichte 1848-64) |
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»; die Ministerverantwortlichkeit wurde eingeführt, die Ordnung der Landtagswahl neu geregelt, so daß die Abgeordneten aus der freien Wahl des ganzen Volks hervorgingen. Die standesherrliche und gutsherrliche Gerichtsbarkeit wurde aufgehoben, Frondienst
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0056,
von Bismarckburgbis Bismark |
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Grafenstand erhoben. Nach dem Regierungsantritt Wilhelms Ⅰ. wurde er mit der Organisation der Reiterei beauftragt, 1819 zum Generalmajor und Brigadier, 1820 zum Mitgliede der Kammer der Standesherren sowie zum außerordentlichen Gesandten am Hofe zu
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0610,
von Croy (Seigneur von)bis Crtz. |
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verlorenen mittelbaren Güter das ehe-
malige münstersche Amt Dülmen (309,4 Standesherr der Krone Preußen unter-
worfen. Die Linie Croy-Dülmen besitzt außerdem
mehrere
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0197,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1815-66) |
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und der in seinen Augen gar zu übermütigen Landtage der Einzelstaaten.
Solchen Anschauungen entsprach auch im übrigen die innere Politik des Bundestags. Das Bundesgesetz vom 6. Juli 1854, die Zulassung der Reklamationen der württemb. Standesherren
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0729,
von Effekt (elektrischer)bis Effektiv |
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sür
Wertpapiere, welche von Staaten, Provinzen, Ge-
meinden oder andern öffentlichen Verbänden, sowie
von Industrie- und Handelsgesellschaften, mitunter
auch von einzelnen Standesherren ausgegeben wer-
den und Gegenstand des Handels bilden
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0726,
von Feuchtigkeitbis Feudalstände |
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. So in Mecklenburg die
Rittergutsbesitzer und die durch ihre Bürgermeister
vertretenen Städte. Auf diesem Princip beruht es,
daß in Sachsen, in Württemberg und im Groß-
herzogtum Hessen die Standesherren, denen die
Mitgliedschaft in der Ersten
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0429,
von Fürstenaubis Fürstenberg (schwäb. Fürstentum und Geschlecht) |
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, Württemberg und Hohenzollern-Sig-
maringen (Preußen). Die standesherrlichen Ver-
hältnisse F.s zu Baden wurden durch die Verhand-
lungen vom 11. Nov. 1823 und durch die Überein-
kunft vom 14. Mai 1825, die zu Württemberg durch
die königl. Deklaration vom
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Gaildorfbis Gaillardia |
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, am Kocher und an der Linie Stuttgart-Back-
nang-(5railsheim der Württemb. Staatsbahnen, Sitz
des Oberamtcs, eines Amtsgerichts (Landgericht
Hall), Kamcral-, Revieramtes, zweier standesherr-
lichcn Rentämter und einer Gewerbebank, bat (1890)
1737 E
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 1015,
von Giebel (Fisch)bis Gien |
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. als ein Kollegialmitglied zu be-
trachten. 1806 ging das G.fche Haus in die franz.
Landesadministration, 1810 an die Krone Bayern
über, führt seit 1831 das Prädikat "Erlaucht" und
übt alle standesherrlichen Rechte. Die Standes-
herrlichkeit des
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0238,
Graf (Arturo) |
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12. Okt. 1854, §. 4, Ziffer 2; Verordnung vom
10. Nov. 1865, §§. 8 fg.). (S. auch Standesherren.)
Den Häuptern der Grafcnfamilien des hohen
Adels wurde durch Beschluß der deutschen Bundes-
versammlung 13. Febr. 1829 das Prädikat "Er-
laucht
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0035,
von Henckisbis Heneter |
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. 1877). - An der Spitze des jüngern oder
sckles. Zweigs steht Graf Guido H., geb. 10. Aug.
1830, freier Standesherr auf Oberbcuthen, erbliches
Mitglied des preuß. Herrenhauses, Fideitommisi-
Nutznieher von Tarnowitz-Neudeck, einer der reichsten
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0120,
Hessen (Großherzogtum; Verfassung und Verwaltung) |
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-
bar. Die Erste Kammer ist zusammengesetzt aus
den großjährigen Prinzen des großherzogl. Hauses,
den Häuptern der standesherrlichen Familien, dem
Senior der Familie der Freiherren von Riedesel, dem
kath.Landesbisch of, einem prot.Geistlichen
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0270,
von Hohenlohe-Öhringenbis Hohenlohe-Schillingsfürst (Chlodw. Karl Victor, Fürst zu) |
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und Proboschowitz, Nieder-Sersno, Iabinietz und
Kuschnitzka in Schlesien, Malinowice, Gorenice,
Zawada und Rudniki im ehemaligen Königreich
Polen. Fürst Hugo ist erbliches Mitglied des preuß.
Herrenhauses sowie der Kammer der Standesherren
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0275,
Hohenzollern (Bergschloß) |
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,
aus den unmittelbaren sürstl. Obervogteiämtern
Achbergund Beuern, aus den standesherrlichen fürstl.
Thurn und Taxisschen Oberämtern Ostrach und
Strasberg und den fürstl. Fürstenbergschen Patri-
monial-Obervogteiämtern Iungnau und Trochtel
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0401,
von Hüg.bis Hugenotten |
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der
Standesherren, 1829 Kriegsminister und 1842 in Ruhestand versetzt. Später zog er sich nach Kirchheim unter Teck zurück, wo er 30. März 1849 starb.
Sein Sohn, Freiherr Karl von H. , geb. 24. Mai 1805, war Okt. 1855
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0710,
von Isenburg (Flecken)bis Iser |
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großherzoglich Hess. Hoheit die Amter
Offenbach, Dreieich und Wenings. Der jetzige
Standesherr ist Fürst Karl von I., geb. 29. Juli
1838 (seit 1861 kath. Konfession), litterarisch be-
kannt unter anderm durch die Schrift "Die neue
Ara in Baden" (Frankf
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0506,
von Kolomnabis Kolonialgesellschaften |
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und Standesherren in Mainz gebildete "Verein zum Schutze deutscher Auswanderer in Texas", der trotz bedeutender Mittel traurige Erfahrungen machte und sich 1848 wieder auflöste. Eine Berliner Gesellschaft unter dem Protektorat des Prinzen Karl von Preußen versuchte
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0943,
von Landsturm-Bezirkskommandantenbis Land- u. forstwirtsch. Berufsgenossenschaften |
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-
ratskammer) eine Vertretung bestimmter Interessen
und Geburtsstände, sei es kraft erblichen Rechts (die
Standesherren), fei es kraft Berufung des Landes-
herrn darstellt, während die zweite Kammer un-
mittelbar aus Volkswahl, sei es direkter, sei
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0714,
von Medembis Medici |
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sie auch wohl Standesherren (s. d.). – Vgl. Heffter, Die Sonderrechte der souveränen und der mediatisierten, vormals reichsständischen Häuser Deutschlands (Berl. 1871).
Médiateur (frz., spr. -töhr) oder Vermittler nennt man im Völkerrechte diejenige Macht
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0233,
von Neidebis Neipperg |
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, gegen-
wärtig Standesherr und Chef des Hauses, machte
1848-49 den Feldzug in Ungarn mit, war 1854
Kavalleriebrigadier bei dem Occupationskorps in
der Walachei und nahm am Deutsch-Dänischen
Krieg von 1864 teil. 1866 war er Festungskomman-
dant
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0812,
von Pairsschubbis Paketboote |
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der neuen franz.
Republik s. Frankreich (Verfassung) .
In den neuern Verfassungen der Mittelstaaten Deutschlands hat man die Klasse der Standesherren
(s. d.) in eine Verbindung mit den hervorragenden Elementen des Civil
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