Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach Quittungskarte
hat nach 1 Millisekunden 10 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
100% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0698,
von Quecksilberpräparatebis Quittungskarte |
Öffnen |
694
Quecksilberpräparate - Quittungskarte
-Keinlichteil und Ventilation, Schutz der Mund- und Nasenhöhle sichern. Bei der Verarbeitung von Q. macht sich die überaus schädliche Wirkung der Dämvfe oes Quecksilbers nicht minder geltend.' Dies
|
||
100% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0574,
von Quittungsbogenbis Quittungskarte |
Öffnen |
572
Quittungsbogen - Quittungskarte
diese zu beweisen. Die Echtheit der Unterschrift
einer Privatquittung hat, wenn sie vom Gläubiger
bestritten wird, der Schuldner Zu beweisen. Wird
die Unterschrift anerkannt oder ist ihre Echtheit be
|
||
1% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0050,
von Arbeiterversicherungbis Arbeiterwohnungen |
Öffnen |
Reichsversicherungsamtes Mitteilung zu machen, welches die Renten auf das Reich und die beteiligten Versicherungsanstalten nach Maßgabe der Quittungskarten verteilt. Die Auszahlung der Renten wird dann vorschußweise durch die Postverwaltungen bewirkt
|
||
0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0067,
Arbeiterfrage (Arbeitsnachweis. Arbeiterversicherung) |
Öffnen |
, und die für den Distrikt (in Preußen z. B. für den Kreis) die Erledigung der lokalen Hilfsgeschäfte haben würden: also die Gewährung der Krankenfürsorge, Kontrolle über die Verwendung der Beitragsmarken, Ausstellung der Quittungskarten, Entgegennahme der Anträge
|
||
0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0293,
von Versicherungsanstaltenbis Versicherungswesen |
Öffnen |
, 24 und 30 Pf. sowie der Doppelmarken zu 28 Pf. Ihre Ausgabe erfolgt nach dem Gesetz vom 22. Juni 1889, betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung (s. d.), durch die Post. (S. Quittungskarte.)
Versicherungspflicht, s. Arbeiterversicherung
|
||
0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0821,
von Arbeitnehmerbis Arbeitsämter |
Öffnen |
in die Quittungskarten der Versicherten einzukleben (§. 109 des Gesetzes vom 22. Juni l889); sofern die Beibringung der Marken den Krankenkassen oder besondern Hebestellen übertragen worden ist (§. 112), haben die A. an die letztern die zum Ankauf der Marken
|
||
0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0541,
von Druckluftmotorenbis Drucktelegraphen |
Öffnen |
-
> geben; bei Quittungskarten die durch das Invali-
ditäts- und Altersversicherungsgesetz vom 22. Juni
! 1889 zugelassenen Eintragungen handschriftlich oder
, auf mechan. Wege vorzunehmen, die Beitrags- und
Doppelmarken aufzukleben
|
||
0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0662,
Invalidenrente |
Öffnen |
von Beitragsmarken in die Quittungskarte
(s. d.) des Versicherten.
Auf Grund der geleisteten Beiträge findet die
Rentenberechnung statt: Ied e Rente besteht aus
einem von der Versicherungsanstalt auszubringen-
den Teil und einem festen Reichszusckuß
|
||
0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0777,
von Rentenbankenbis Rentengut |
Öffnen |
Quittungskarte (s. d.) und sonstigen Beweisstücke
(Geburtsschein, Invaliditätsattest, Bescheinigung
der vorgeschriebenen Arbeitszeit u. s. w.) bei der
untern Verwaltungsbehörde anzumelden. Diese
giebt den Antrag derjenigen Versicherungsanstalt
ab
|
||
0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0663,
von Kirchhellenbis Kleinbahnen |
Öffnen |
1889, weil die Beitragsmarken der Versicherten in die Quittungskarten (s. d., Bd. 13) eingeklebt werden.
* Kleinbahnen . In Preußen hat seit dem 1. Okt. 1892, an dem das Gesetz über K. und Privatanschlußbahnen vom 28. Juli 1892 in
Kraft
|