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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0957,
von Siegelmäßigkeitbis Siegeszeichen |
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955
Siegelmäßigkeit - Siegeszeichen
Eine neuere, aus Österreich stammende Erfindung
sind Siegellackstangen mit einem Docht, der das
Weiterbrennen der Stange ohne Zuhilfenahme einer
Kerze sichert. - Vgl. Andös, Die Fabrikation der
Siegel
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40% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0952,
von Siegelbis Siegen |
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ausgeriebene Formen oder rollt sie auf einer Marmorplatte aus. Vgl. Andés, Die Fabrikation der Siegel- und Flaschenlacke (Wien 1885).
Siegelmäßigkeit (Jus insigniorum), eigentlich das Recht, Wappen zu führen, Vorrecht des Adels. In Bayern verstand man
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0109,
Adel (Deutschland) |
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wird die Vorschrift, daß nur Adlige gewisse Hofämter bekleiden können, schwerlich als ein wirkliches Recht derselben hingestellt werden können. Nur in Bayern war dem niedern A. bis in die neuere Zeit das Recht der Siegelmäßigkeit verblieben
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0% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0196,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Verfassung) |
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Siegelmäßigkeit
Standeserhöhung
Standesherren
-
Baron
Edler
Erlaucht
Freiherr
Graf
Nobility
Baronet Earl
Lady
Lord
Peer
Comte
Comtesse
Duc
Marquis
Pairie, s. Pairs
Pairs
Marchese
Schlachzitz
Szlachcic, s. Schlachzitz
Knes
Knjäs
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0108,
von Adduktorenbis Adel (Deutschland) |
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auf gewisse Ämter, z. B. beim Reichskammergericht; Siegelmäßigkeit, d. h. das Recht und die Gewalt, jeder Urkunde durch Beidrückung des adligen Siegels die Wirkung einer öffentlichen Urkunde beizulegen; Kirchenpatronat und Patrimonialgerichtsbarkeit, sofern
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0951,
von Siederbis Siegel |
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eine Entwertung derselben Platz, welche der Gesetzgebung Veranlassung gab, die Siegelmäßigkeit analog dem Wappenrecht als ein Privilegium bevorzugter Stände zu konstituieren (s. Adel, S. 108). In der Gegenwart hat das S. der Privatpersonen jeden Wert
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0956,
von Siegel (Heinr.)bis Siegellack |
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für
die Verleihung von Adelstiteln, Städtewappen, für
Namensänderungen und gewisse Dispense.
Siegelgenoffen, s. Siegelmäßigkeit.
Siegelkunde oder Sphragistik (vom grch.
8pIn-aFi8, Siegel), die Kenntnis der Siegel (s. d.),
im besondern der Urkundensiegel
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0441,
von Waffenrapportbis Wage |
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«Sitzungsberichten» der Bayrischen Akademie der Wissenschaften, 1884.) Der zum Waffentragen Berechtigte konnte auch ein Wappen annehmen oder auf sein Schild setzen, und daher waren waffengemäß und siegelmäßig für die Eigenschaft des freien, nicht
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0109,
von Kanzellenbis Kanzler |
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- und Regierungskanzleien, deren Beamten zum Teil die Titel Kanzleisekretär und Kanzleirat beigelegt werden. Wenn früher den untern Behörden das Recht, eine K. zu haben, häufig versagt war, so bezog sich dies auf die Siegelmäßigkeit oder die dem Landesherrn
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