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Rang | Fundstelle | |
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4% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0200,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Proceß) |
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. Prokurator
Streitgenossen, s. Litiskonsorten
Gebühren.
Gebühren
Deserviten
Gerichtskosten
Honorar
Impensae
Sporteln
Taxen
Lehre von der Klage.
Klage
Actio
Adjudikation
Affektionswerth
Angebrachtermaßen abweisen
Ausklagen, s. Klage
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4% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0969,
von Exkreszenzbis Exmouth |
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; Exkusation (franz. Exküse), Entschuldigung, Ausflucht.
Exkussion (lat.), im allgemeinen das Verfahren eines Gläubigers gegen den Schuldner, wodurch derselbe seine Befriedigung zu erlangen sucht; insbesondere wird der Ausdruck von der Ausklagung
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3% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0470,
von Exkrementebis Exkussion |
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in Verbindung steht.
Exkursion (lat.), Streifzug, Ausflug.
Exkusieren (lat.), entschuldigen; Exkusation, die Ablehnung eines angebotenen Amtes, z.B. einer Vormundschaft (s. Ablehnung).
Exkussion (lat.), die Ausklagung, insonderheit
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2% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0663,
von Burgoynebis Bürgschaft |
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ausklage (beneficium ordinis sive excussionis), was aber wegfällt, wenn der Hauptschuldner abwesend oder in Konkurs geraten ist, oder wenn der Bürge auf die Einrede der Vorausklage verzichtete, indem er sich als Selbstschuldner verbürgte;
2) der Bürge
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2% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0986,
von Dingliche Klagebis Dinglinger |
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, Eigentum einer Sache) geknüpft ist, so z. B. die Actio quod metus causa, mit welcher ich das mir von A. Abgezwungene nicht nur von A., sondern auch von jedem, der in Besitz des abgezwungenen Gegenstandes gelangt ist, ausklagen kann; die Actio ad exhibendum
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0374,
von Eigenschaftbis Eigentum |
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, gerichtlich ausklagen kann, ferner die Actio negatoria, eine Klage gegen denjenigen, der sich widerrechtlicherweise Beschränkungen der Sache, z. B. eine Wegeservitut, anmaßt, endlich auch alle possessorischen Rechtsmittel, wie die Interdicta retinendae et
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0046,
von Pfandbücherbis Pfandrecht |
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erteilen. Die Gesetze ordnen übereinstimmend an, daß der Verkauf nach Verfall der Schuld öffentlich, aber ohne vorgängige Ausklagung, wenn auch in Hamburg nach Anzeige an das Gericht und dessen Proklama, zu erfolgen hat; sie bestimmen darüber, was mit dem
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2% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0506,
von Maixentbis Majestätsbeleidigung |
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die größere Strafbarkeit aller gegen dasselbe begangenen oder versuchten Verbrechen, der sog. Majestätsverbrechen. Die Ausklagung des Monarchen wegen privatrechtlicher Ansprüche ist gestattet, zwar nicht gegen die Person, aber gegen das Vermögen des
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