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Oder meinten Sie 'Intestaterbfolge'?
Rang | Fundstelle | |
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3% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0257,
von Akkordionbis Akkumulatoren |
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wird, ohne daß ein andrer an seine Stelle tritt, so wächst die so vakant werdende Portion den übrigen Miterben nach Verhältnis ihrer Anteile zu. Diese Akkreszenz findet sowohl bei Intestaterben als bei Testamentserben statt und tritt von Rechts wegen (ipso jure
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2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0597,
von Bedenkzeitbis Bedingung |
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sei, die Erbschaft anzunehmen oder sich davon loszusagen. Hierbei sind zwei Fälle zu unterscheiden: Wird der Erbe von andern Erben, z. B. Miterben, Substituten, nachstehenden Intestaterben, oder von Erbschaftsgläubigern oder auch Vermächtnisnehmern
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0721,
von Erbeinsetzungbis Erbfolge |
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721
Erbeinsetzung - Erbfolge.
heißen sie Miterben (coheredes). Je nachdem der E. durch das Gesetz, durch Testament oder gegen den Willen des Erblassers zur Erbfolge (s. d.) berufen ist, wird er gesetzlicher E. (Intestaterbe), Testamentserbe
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0722,
Erbfolge |
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; sie können aber nie mehr als 1/6 des Nachlasses erhalten. Sind außer ihnen gar keine andern Intestaterben vorhanden, so fallen die übrigen 5/6 des Nachlasses dem Fiskus zu. Ferner erbt die Kirche oder das Kloster, wenn Geistliche oder Mönche
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0723,
von Erbfolgekriegebis Erblande |
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und ohne Zustimmung der nächsten Intestaterben außer im Fall dringender (echter) Not nicht veräußert werden dürfen. S. Stammgüter; vgl. auch Allodium.
Erbhofämter, s. Erbämter.
Erbisdorf, Dorf in der sächs. Kreishauptmannschaft Dresden, Amtshauptmannschaft
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0726,
von Erblichkeitbis Erbpacht |
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. Kommunismus).
Erblosung (Retractus gentilicius), das Näherrecht des nächsten Intestaterben, welcher verlangen kann, daß er bei Veräußerung eines Erbguts dritten Käufern vorgeht; es ist die älteste und ehemals gemeinrechtliche Art des Retrakts, jetzt
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2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0005,
von Falbbis Falco |
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Falcidische Quart (Quarta Falcidia). Durch dieses Gesetz sollte der Ausschlagung von belasteten Erbschaften vorgebeugt werden. Ein Recht auf diese Quart hat jeder direkte Erbe, der testamentarische wie der Intestaterbe. Sind mehrere Miterben vorhanden
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2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0245,
von Fidalgosbis Fideikommiß |
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Intestaterben, ja selbst den Fideikommissar mit einem Universalfideikommiß belasten und ebenso daran Bedingungen, Zeitbestimmungen etc. knüpfen. Die Gefahr des Zufalls trägt der Fideikommissar, der Fiduziar haftet nur für Dolus und grobe Nachlässigkeit
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2% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0418,
von Herenciabis Hergla |
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, lat., vom altlat. erus, "Hausvater"), der Erbe; h. ab intestato, gesetzlicher Erbe ohne Testament, Intestaterbe; h. ex asse, der alleinige Erbe eines ganzen Nachlasses; h. institutus, eingesetzter testamentarischer Erbe; h. legitimus oder necessarius
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2% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 1005,
von Interventivbis Intonation |
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Dritter an dem Rechtsstreit in der Art ein Interesse hat, daß entweder sein Anspruch auf eine Sache oder gegen eine Partei von deren Sieg abhängt, wie z. B. der Anspruch des Vermächtnisnehmers von dem Sieg des Testamentserben über den Intestaterben
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2% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0911,
von Kodölbis Kögel |
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des letztern Stelle tritt der Intestaterbe.
Kodöl, s. v. w. rektifiziertes Harzöl (s. d.).
Kodros, letzter König von Athen, Sohn des Neliden Melanthos. Nach der sagenhaften Überlieferung erklärte bei einem Einfall der Dorier (1068 v. Chr
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2% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0223,
von Stammakkordbis Stampiglia |
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. Fideikommiß), während die Erbgüter endlich, welche sich früher auch beim Bürgerstand fanden, dadurch ausgezeichnet sind, daß ihre Veräußerung, abgesehen von besondern Notfällen, im Interesse der Intestaterben untersagt oder doch erschwert ist. Vgl
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2% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0474,
von Condé (Ludwig Anton Heinrich)bis Condillac |
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von Anmale zum Erben
eingesetzt und der Baronin Feucheres 2 Mill. Frs.
sowie zwei seiner Güter vermacht hatte, griffen die
nächsten Seitcnverwandten und Intestaterben, die
Prinzen von Rohan und ihre Schwester, die Prin-
zessin von Rohan-Rochefort
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0938,
von Gesetzesvorlagebis Gesetzliche Erbfolge |
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der Gesetzgebung beteiligten Faktors, welche zur
Erreichung der in das Auge gefaßten Ziele die Ge-
setzgebung wählt und die Gesetze dementsprechend
zu gestalten sucht.
Gesetzliche Erbfolge oder Intestaterb-
folge heißt diejenige Berufung Erbe zu wc-rden
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2% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0198,
von Goethe-Gesellschaftbis Gotische Gesetzgebung |
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, die Gesellschaftsräume, soweit dies irgend möglich, in ihrem frühern Zustand hergestellt, die Sammlungen in den übrigen Räumen zur Anschauung gebracht: die Gemälde, namentlich die durch eine Stiftung der Intestaterben Walther von Goethes (Graf Leo Henckel
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0624,
von Rappistenbis Raps |
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. die regel-
mäßige Wiederkehr einer Figur im Muster.
Im französischen Recht ist R. (Rückbringen)
das der römisch-rechtlichen Kollation (s. Ausglei-
chungspsticht) entsprechende Institut, nach welchem
jeder Erbe (d. h. Intestaterbe
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