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Ihre Suche nach Zwangsvergleichs
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1053,
von Zwangskassenbis Zwangsvergleich |
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1051
Zwangskassen – Zwangsvergleich
Doppelte übertreffenden, nach vorn sich verengenden Ärmeln, bestimmt zur Beschränkung der Armbewegungen heftig um sich schlagender oder ihren eigenen Körper verletzender Geisteskranker. Die Arme werden bei
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1006,
von Zwangsabtretungbis Zwangsvollstreckung |
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).
Zwangsvergleich (Akkord), im Konkurs der Gläubiger ein unter Genehmigung des Konkursgerichts von der Mehrheit der nicht bevorzugten Gläubiger mit dem Gemeinschuldner getroffenes Abkommen zur Beseitigung des Konkurses, welches auch für die übrigen nicht
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0820,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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kann es zwischen Schuldnern und Gläubigern zum Accord kommen, d. h. ein Zwangsvergleich, ein gerichtliches oder aussergerichtliches Uebereinkommen, wegen Nachlassen eines Theils der Forderungen.
Liquidation heisst Auflösung eines Geschäftsbetriebs
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0832,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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; Waarenübernahme mit der Berechtigung, dieselben zurückgeben zu können.
Accord = gerichtlicher oder aussergerichtlicher Zwangsvergleich (s. Buchführung).
Accreditiv = Kreditbrief, Beglaubigungsschein.
Accutaresse = Sorgfalt, Genauigkeit
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0696,
von Wiedehopfbis Wiederaufnahme (des Konkursverfahrens) |
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, das infolge eines Zwangsvergleichs (s. d.) aufgehoben worden ist, findet nach der Deutschen Konkursordnung (§§. 183 und 184) statt, wenn der Gemeinschuldner rechtskräftig wegen betrüglichen Bankrotts verurteilt worden ist. Durch diese Verurteilung
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0616,
von Rangschiffahrtbis Rangun |
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. Auf sie können, sobald sie festgestellt
sind, mit Ermächtigung des Gerichts unabhängig
von den Verteilungen Zahlungen geleistet wer-
den. Auch werden sie durch einen Zwangsvergleich
nicht berührt (ßß. 157, 160 der Konkursordnung).
Übrigens sind
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0525,
Kommanditist |
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die Gläubiger in diesem Falle, über dasselbe mag
der Konkurs eröffnet sein oder nicht, nach deutschem
wie nach Schweizer Recht erst wegen ihres Ausfalls
halten. Ein Zwangsvergleich kann nach der Deut-
fchen Konkursordnung ß. 200 nur auf den Vor
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0572,
Konkursverwalter |
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) Prüfungstermins sollen Abschlagsverteilungen (s. d.) stattfinden, sobald und so oft hinreichende Masse vorhanden ist. Nachdem die Schlußverteilung (s. Verteilungsverfahren) stattgefunden hat oder ein Zwangsvergleich zu stande gekommen ist, erfolgt
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0257,
von Akkordionbis Akkumulatoren |
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) erforderlich, daß die Gesamtsumme der Forderungen der zustimmenden Gläubiger wenigstens drei Viertel der Gesamtsumme aller zum Stimmen berechtigenden Forderungen beträgt (s. Zwangsvergleich). Vgl. ferner Arbeitslohn.
Akkordion (griech.), s
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0819,
von Einstehenbis Einstweilige Verfügung |
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, nach der Deutschen Konkursordnung eine besondere Art der
Beendigung desselben, welche dieselben Wirkungen hat, wie die nach Abhaltung des Schlußtermins oder Bestätigung eines
Zwangsvergleichs erfolgende Aufhebung des Konkursverfahrens (s. d
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0328,
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften |
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der Überschuldung. Die Eröffnung erfolgt auf Antrag des Vorstandes, eines Mitgliedes des Vorstandes oder der Gläubiger. Eine Aufhebung des Konkurses durch Zwangsvergleich findet nicht statt. Soweit die Konkursgläubiger wegen ihrer bei der Schlußverteilung
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0394,
von Einspruchbis Einstweilige Verfügungen |
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die durch Beschluß des Konkursgerichts verfügte Aufhebung eines eröffneten, aber weder durch Verteilung der Masse noch durch Zwangsvergleich beendigten Konkurses. Sie erfolgt von Amts wegen, wenn die Masse so unbedeutend ist, daß sie nicht einmal die Kosten des
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0012,
von Konkursmassebis Konnewitz |
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durch einen Akkord beendigt werden. Ein Zwangsvergleich bedarf der Genehmigung des Gerichts und der Zustimmung der Mehrheit der Gläubiger und der Dreiviertelmehrheit der Forderungen.
Die Eröffnung des Konkurses über eine offene Handels-, Kommandit
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0967,
von Nachgeschäftbis Nachnahme |
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die Mehrheit der Gläubiger die Minderheit zum Beitritt zwingen (s. Zwangsvergleich).
Nachlaßverzeichnis, s. Beneficium inventarii.
Nachlauf, das bei der Spiritusrektifikation nach dem Abtreiben des Spiritus destillierende Produkt, besteht
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0131,
von Vergißmeinnichtbis Vergolden |
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Pflicht gemacht (s. Sühneverfahren). Auf Grund von gerichtlichen Vergleichen kann die Zwangsvollstreckung (s. d.) erfolgen. Besonders wichtig ist die »vergleichsweise« Erledigung eines Schuldenwesens (s. Zwangsvergleich). Nach dem Entwurf
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0150,
von Ausgangszöllebis Ausgleichungsrechnung |
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der Zwangsvergleich als Zwangsausgleich oder als A. bezeichnet. Das frühere gerichtliche A., eine Abart des Konkursverfahrens, ist hier durch das Gesetz vom 25. Dez. 1868, durch welches die Konkursordnung eingeführt wurde, beseitigt worden
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0790,
von Genolabis Genossenschaft im Konkurs |
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. Insuffizienz) erfolgen
könne und daß ein Zwangsvergleich nicht statt-
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0064,
von Glaubersalzwässerbis Gläubigerversammlung |
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und die Bestellung der einzelnen
Mitglieder widerrufen kann, über die Annahme des Zwangsvergleichs (s. d.) zu entscheiden, welche eine
besonders geartete Stimmenmehrheit und die Genehmigung des Gerichts voraussetzt.
Die Berufung der G
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0570,
von Konkursbis Konkursgericht |
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, beendigt ist. Auch der Zwangsvergleich (s. d.) bedarf der Bestätigung durch das K. Die Verwaltung und Verteilung der Masse ist nicht Sache des Gerichts, sondern liegt dem Verwalter ob. Die Entscheidung über streitige Forderungen steht gleichfalls
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0573,
von Konkussionbis Konnossement |
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unbedingtes Widerspruchsrecht bezüglich der angemeldeten
Forderungen zu. Das Verteilungsverfahren (s. d.) ist in der Hauptsache in seine Hand gelegt. Bei dem
Zwangsvergleich (s. d.) ist er wenigstens zu hören. Bezüglich seiner Geschäftsführung hat
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0290,
Portugal (Finanzen. Heerwesen) |
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244886060 Milreïs. Für diese Schulden waren nominell auszubringen 9557242 und 7596453 Milreïs Zinsen. Die Zerrüttung hat durch einen Zwangsvergleich mit den Staatsgläubigern einen vorläufigen Abschluß gefunden, nach welchem die auswärtigen Gläubiger
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1051,
von Zustreifenbis Zwangsausgleich |
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. Dampfmaschine.
Zwangsanleihen, s. Staatsschulden.
Zwangsarbeitshaus, s. Arbeitshäuser.
Zwangsausgleich, s. Ausgleichsverfahren und Zwangsvergleich.
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0757,
von Gemeinschaft des Vermögensbis Gemeinschuldner |
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zufolge eines Zwangsvergleichs, wird dem G. wieder das Recht der Verwaltung und der Verfügung über sein Vermögen zurückgegeben; doch kann unter Umständen eine Wiederaufnahme (s. d.) des Konkursverfahrens stattfinden. Auch werden solche zur Konkursmasse
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0141,
von Nachgeschmackbis Nachnahme |
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werden. (S. Zwangsvergleich.)
Nachlauf, s. Entfuseln und Spiritusfabrikation.
Nachlese, Ährenlesen, Stoppeln, Nachharken, das Aufsuchen und Aneignen der vom Nutzungsberechtigten bei der Ernte liegen gelassenen Feldfrüchte (auch der hängen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Stupefaktionbis Sturm (August) |
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vgl. ebenda §. 509. Über das gerichtliche Stundungsverfahren s. Ausgleichsverfahren. (S. auch Konkursverfahren, Nachlaßvertrag und Zwangsvergleich.)
Stupefaktion (lat.), Bestürzung.
Stupénd (lat.), erstaunlich.
Stüpfelmaschine, soviel
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0097,
Accord |
Öffnen |
, der nicht im stande ist, die von ihm geforderten Zahlungen zu leisten, von seinen Gläubigern ein Nachlaß bewilligt wird oder Zahlungsfristen eingeräumt werden. Auch der im Konkursverfahren abgeschlossene Zwangsvergleich (s. d.) wird als A. bezeichnet
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