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Ihre Suche nach Anerbenrecht
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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Anemonölbis Anerkennung |
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Wegen nachgestrebt. Das ältere Anerbenrecht gab nur der als A. durch Gesetz (Majorat, Minorat) oder Verfügung von Todes wegen bezeichneten Person ein wirkliches Recht am Hof, den Geschwistern dagegen entweder bloß ein Erbrecht an dem übrigen Nachlasse
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77% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0562,
von Anemoninbis Anethan |
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das ganze Gut als Erbe zufällt. S. Abfindung.
Anerbenrecht, s. Höferecht.
Anerio, Felice, einer der namhaftesten ital. Komponisten aus der Palestrina-Periode, geb. 1560 zu Rom, angeblich ein Schüler des ältern Nanini und in Palestrinas Musikschule
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68% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0040,
von Andlaubis Anis |
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Einwohnern.
Androuet, Jacques, franz. Architekt. Vgl. Geymüller, Les Du Cerceau (Par. 1887).
Anduze, (1886) 3207 Einw.
Anerbenrecht* in Osterreich, s. Höferecht (Bd. 17).
Anethan, Jules Joseph, Baron d', belg. Staatsmann, war 1871-78 Präsident
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3% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0610,
Höferecht |
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610
Höferecht.
derselbe ist aber noch nicht Gesetz geworden. In Brandenburg und Schlesien ist durch die Gesetze von 1883 und 1884 erst ein Anerbenrecht begründet worden, in den andern vorerwähnten Ländern haben die genannten Gesetze
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0028,
Agrarfrage (Mittel zur Abhilfe) |
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Gegenden allerdings hatte sich durch Recht oder Sitte das alte Anerbenrecht mit größerer oder geringerer Bevorzugung des Anerben bei der Vermögensaufteilung erhalten, so daß in ihnen wenigstens die eine der Verschuldungsursachen in ihrer Wirkung
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0048,
von Anastigmatlinsenbis Anerbe |
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ist ein durch den Willen der Beteiligten unabänder-
liches, gesetzlich gegebenes (obligatorisches), beson-
deres bäuerliches Erbrecht. Nach modernem Recht
kann das Anerbenrecht auch nur ein fakultatives sein,
d. h. die Ancrbengutseigenschaft für den
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0049,
von Angermundbis Anhalt |
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Weise ist dem Übernehmer dauernde Erbaltung
des Besitztums ermöglicht. Das Einfübrungsgesctz
zum neuen Bürgerl. Gesetzbuch lArt. l^4) überläßt
die Ordnung des Anerbenrechts in Bezug auf land-
und forstwirtschaftliche Grundstücke dem Landesrecht
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0611,
von Hoffbis Hoffinger |
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611
Hoff - Hoffinger.
lich in folgenden Punkten ab. Das neuere Anerbenrecht steht im Einklang mit der modernen freiheitlichen Agrarverfassung und der Rechtsgleichheit. Es ist kein Zwangsrecht mehr, die Dispositionsfreiheit des Erblassers
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1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0281,
von Bondbis Bondengüter |
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und einzelnen Reskripten für die
besondern Landesteile. Im Westen besteht ein sog. Anerbenrecht nicht. Verschieden ist der Vorzug des ältesten oder jüngsten Sohnes: auch
die Taxgrundsätze sind nicht die gleichen. Das preuß. Gesetz vom 2. April
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0020,
Agrarfrage (Gegenwärtige Agrarverhältnisse) |
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begrenzt, jedoch vermöge fortwährender Erneuerung der fideïkommissarischen Stiftungen thatsächlich in der Regel eine dauernde ist. Das herrschende Anerbenrecht sowie andere Umstände, wie die aus dem Mangel von Grundbüchern und der Unsicherheit
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0030,
Agrarfrage (Mittel zur Abhilfe) |
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die gebotene Gelegenheit, die Rente durch Vermittelung der Rentenbanken abzulösen, ihm die Mittel gab, einen Teil seiner Schulden abzustoßen.
Indem man im J. 1896 für die Rentengüter das Anerbenrecht gesetzlich einführte, suchte man ihre Erhaltung
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0201,
Agrate |
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, die Nichtteilung derselben begünstigendes Intestaterbrecht (sogen. Anerbenrecht, Höferecht) zweckmäßig ist (s. Höferecht); ferner ob die in einer Reihe von Staaten nach dem Vorgang Preußens gesetzlich nicht mehr zulässige Erbpacht in einer gegen
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0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 1017,
von Dismembratorbis Dispens |
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, unwirtschaftlicher Zersplitterung des bäuerlichen Grundbesitzes vorzubeugen, wo die Gefahr einer solchen bei freier Teilbarkeit in einer bäuerlichen Bevölkerung vorhanden ist, ist ein subsidiäres bäuerliches Intestaterbrecht (sogen. Anerbenrecht, Höferecht
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0351,
von Helferbis Helgoland |
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veröffentliche; darunter namentlich über die österreichische Valuta seit 1848, über württembergische Agrarverhältnisse (1853), ein Aufsatz, der als Ausgangspunkt der neuerlichen Bestrebungen, das bäuerliche Anerbenrecht wieder zur Geltung zu bringen
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Höferbis Höferecht |
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, namentlich des bäuerlichen, Grunderbrechts, ein besonderes subsidiäres Anerbenrecht. Ein solches H. besteht in Hannover (Gesetz, betreffend das H. in der Provinz Hannover, vom 2. Juni 1874; Novellen zu diesem Gesetz vom 24. Febr. 1880 und vom 20. Febr
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0624,
von Hofspeisebis Hogarth |
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- und Anerbenrecht. Vgl. Jakob Grimm, Weistümer (Götting. 1840-63, Bd. 1-4; Bd. 5-7 von Schröder, 1866-78); Zöpfl, Altertümer des deutschen Reichs und Rechts (Leipz. 1859-61, 3 Bde.).
Hofspeise, s. v. w. Mußteil.
Hofsystem nennt man die Ansiedelung
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0819,
Lippe (Fürstentum) |
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und Anerbenrecht. Das Land zerfällt in die 13 Ämter: Blomberg, Brake, Detmold, Hohenhausen, Horn, Lage, Lipperode, Örlinghausen, Schieder, Schötmar, Schwalenberg, Sternberg und Barntrup, Varenholz, mit 155 Gemeinden. Hauptstadt ist Detmold. Die Finanzen
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0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0223,
von Stammakkordbis Stampiglia |
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. Bärnreither, Stammgütersystem und Anerbenrecht in Deutschland (Wien 1882).
Stammkapital, s. Aktie, S. 262.
Stammprioritäten, s. Aktie, S. 264.
Stammregister, s. v. w. Juxtabuch (s. d.).
Stammrolle, das für Aushebungszwecke geführte Verzeichnis
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0% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0469,
Braunschweig (Herzogtum; Geschichte) |
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des sog. Anerbenrechts) besonders hervorzuheben.
Auf dem 15. ordentlichen Landtage wurden von den fast 9 Mill. M. betragenden Überschüssen der vergangenen Finanzperiode 3 Mill. an die Kreisfonds und 2 Mill. zur Verstärkung des Kloster
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0497,
von Grundeisbis Grundgesetz (staatsrechtlich) |
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.
Gründerbanken, Gesellschaften nach Art des
franz. Oi'ääit niodilikr (s. d.).
Grunderbrecht, Sitzgerechtigkeit, die in
Oldenburg übliche Bezeichnung für Höferecht (s. d.),
Anerbenrecht (s. Anerbe).
Grundfischerei,s.Angelsischerei(Bd.1,S.616
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0204,
von Lippe (Graf Leopold zur)bis Lippen |
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. 1892); F. Köhler, Geschichte des fürstl. lippischen Wappens (Detm. 1893); E. H. W. Meyer, Teilungsverbot, Anerbenrecht und Beschränkung der Brautschätze beim bäuerlichen Grundbesitze L.s (Berl. 1895); Laband, Der Streit über die Thronfolge
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