Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach Geldschuld
hat nach 0 Millisekunden 23 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Oder meinten Sie 'Grundschuld'?
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
4% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Schuldisciplinbis Schuldübernahme |
Öffnen |
.)
Schuldisciplin, s. Schulzucht.
Schuldknechtfchaft, bei den alten Griechen,
Römern und Germanen ein Mittel, Geldschulden
beizutreiben. Der Schuldner wurde wegen nicht be-
zahlter Geldschulden, insonderheit, wenn er sich bei
Vermeidung der S. zur
|
||
3% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0187,
Hartmann |
Öffnen |
Lehre von den Erbverträgen und von den gemeinschaftlichen Testamenten" (Braunschw. 1860); "Über den rechtlichen Begriff des Geldes und den Inhalt von Geldschulden" (das. 1868); "Über Begriff und Natur der Vermächtnisse im römischen Rechte" (das. 1872
|
||
3% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0596,
von Gattersägebis Gattung |
Öffnen |
Sache nicht Gegenstand des Eigen-
tums sein. Dieses setzt immer eine individuell be-
stimmte Sache (Lpscies) voraus. Wohl aber kann
eine nur generisch bestimmte Sache Gegenstand
eines Forderungsrechts sein. Geldschulden sind ge-
wöhnlich nicht
|
||
3% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0723,
von Geld (auf Kurszetteln)bis Geldbrief |
Öffnen |
Geldstücken übertragen werden soll, die Zahlung
mag erfolgen, um zu schenken oder zu kaufen oder zu
tauschen; oder um eine Sckuld zu begründen, wie
beim Tarlehn; oder um eine Geldschuld zu tilgen.
Nach gemeinem Recht kann der Eigentümer seine
|
||
3% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0846,
von Hartmann (Ernst)bis Hartmann (Julius von) |
Öffnen |
Lehre
von den Erbverträgen und von den gemeinschaft-
lichen Testamenten" (Vraunschw. 1860), "über den
rechtlichen Begriff des Geldes und den Inhalt von
Geldschulden"'(ebd.1868), "Die Obligation" (Erlan-
gen 1875), "Internationale Geldschulden
|
||
2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0049,
Geld (Funktionen; Naturalgeld, Metallgeld) |
Öffnen |
für die Lösung der verschiedenen Verbindlichkeiten zu schaffen; sowohl für die Verbindlichkeiten, welche der Staatsbürger dem Staat zu leisten hat (Abgaben, Geldbußen etc.), als für die privatrechtlichen Obligationen, die entweder direkt auf eine Geldschuld
|
||
2% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0762,
von Hüfferbis Hufgelenkslahmheit, chronische |
Öffnen |
der Geldschulden" (hrsg. von A. Hufeland, Berl. 1851). H. gründete auch mit Ersch die "Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften"; an seine Stelle trat dann Gruber.
2) Christoph Wilhelm, Mediziner, geb. 12. Aug. 1762 zu Langensalza in Thüringen
|
||
2% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 1002,
von Interpolierenbis Interusurium |
Öffnen |
zwei sich berührenden Hautflächen.
Intertritur (lat.), Abnutzung durch Reibung.
Interusurium (lat., Diskont, Skonto, Rabatt), der Vorteil, welcher dem Gläubiger durch Zahlung einer Geldschuld vor der Verfallzeit erwächst (commodum
|
||
2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0180,
von Kreditivbis Kreditversicherung |
Öffnen |
Metallgehalt nicht übereinstimmt.
Kreditor (lat.), s. v. w. Kreditgeber, Gläubiger (s. d.); vgl. Kredit.
Kreditpapiere, alle schriftlichen Urkunden, welche eine Geldschuld ausdrücken, insbesondere diejenigen, welche wie Waren oder Bargeld im Verkehr
|
||
2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0815,
von Zahlentheoriebis Zählwerke |
Öffnen |
der Zahlmeistersektion der Werftdivisionen ausgebildet werden.
Zahltag, Verfalltag des Wechsels; vgl. Kassiertag.
Zahlung (Solutio), die Entrichtung einer nach Betrag und Art (Quantität und Qualität) bestimmten Schuld, namentlich einer Geldschuld. Wenn nicht
|
||
2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0062,
von Abraumshaldenbis Abrin |
Öffnen |
).
Abrechnen , das Ausgleichen vornehmlich wechselseitiger Geldschulden. Wenn zwei Parteien das, was sie sich wechselseitig schulden,
gegeneinander aufrechnen, so hat das zunächst die Wirkung einer Tilgung der aufgerechneten
|
||
2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Anemonölbis Anerkennung |
Öffnen |
. die Grenze zwischen zwei Nachbarn, das Eigentum an der Grenzmauer, eine Geldschuld oder die Höhe derselben, so können die Streitenden sich durch gegenseitiges Nachgeben vergleichen. (S. Vergleich.) Der Streit oder der mögliche Streit kann aber auch
|
||
2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0632,
von Béfortbis Befruchtung |
Öffnen |
bestraft wird, wie es bei Wohnung und Geschäftsräumen der Fall ist (§. 123).
Befronung (lat. in bannum missio ), im Mittelalter die Zwangsvollstreckung in Grundstücke,
wenn der wegen Geldschuld Verklagte entweder ungehorsam ausblieb
|
||
2% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0544,
von Bringschuldbis Brinvilliers |
Öffnen |
der Gläubiger vom Schuldner abzuholen hat. Geldschulden sind regelmäßig Bringschulden, sodaß der Schuldner dem Gläubiger auf seine Gefahr und Kosten das Geld zu übersenden hat, und zwar an den Ort, an welchem der Gläubiger zur Zeit der Begründung
|
||
2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0392,
von Doktorpromotionbis Dolabella |
Öffnen |
, S. 22 fg.) - Ilocuinoutg. FUHi-enti^iHtk
nannte man früher Urkunden, aus denen im Erc-
kutivprozeß (s. d.) namentlich wegen Geldschulden
geklagt werden konnte. Sie muhten enthalten den
Grund der Forderung, deren Betrag, die eingetretene
|
||
2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0271,
von Erfrischungsinselbis Erfüllung (bei Schuldverhältnissen) |
Öffnen |
die Leistung desjenigen, was geschuldet wurde (lat. solutio; frz. Le paiement); bei Geldschulden heißt die E. Zahlung, damit wird aber auch die Übergabe von Geld zu Eigentum des Empfängers allgemein bezeichnet, also auch wenn durch die Zahlung ein
|
||
2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0726,
von Geldkatzebis Geldstrafe |
Öffnen |
. l- ^, ebd. l<".^> u. Ift'.^).
Geldfchränke, s. Feilerfestc Schränke.
Geldschuld. Sind nicht individuelle Geldstücke,
sondern ist eine Geldsumme Gegenstand einer G.,
so steht in Frage, ob sich der Anhalt der G. richtet
nach dem Neunwert, d. i
|
||
2% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0636,
von Schulchan aruchbis Schuldhaft |
Öffnen |
Gläubi-
gers, so daß was von dem Forderungsrecht (s. d.)
gilt, für die Begründung, Klassifizierung, Tilgung
u. s. w. der S. maßgebend ist. Eine besondere Klasse
der S. sind die generischen Verbindlichkeiten, ein-
schließlich der Geldschulden
|
||
2% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 1030,
von Skodrabis Skopelos |
Öffnen |
die Schildassel (3cutiF6i-H
eolsoptratH ^., Fig. 11), der Steinkriecher
(I^tbodius korKcawg ^., Fig. 12) und die Erd -
asseln (660pki1u3).
Skoloten, Volksstamm, s. Scythen.
Skontration, eine Abrechnung von Geldschulden
zwischen
|
||
2% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0504,
von Sully-Prudhommebis Sultanabad |
Öffnen |
, Verteilung der Neubürger (der frühern Bundesgenossen) in alle Tribus, Festsetzung eines Maximums von 2000 Denaren als erlaubte Geldschuld eines Senators, Übertragung des Oberbefehls im Mithridatischen Kriege von Sulla an Marius, die von ihm gewaltsam
|
||
2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0311,
von Verzugszinsenbis Vespasianus |
Öffnen |
309
Verzugszinsen - Vespasianus
Geldschulden sind mindestens Verzugszinsen (nach Bürgerl. Gesetzb. §. 288: 4 Proz.), bei fruchttragenden Sachen die Früchte zu leisten, die inzwischen hätten gezogen werden können. Bei Handelsgeschäften betragen
|
||
2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0909,
von Zahlungsbefehlbis Zählwerke |
Öffnen |
907
Zahlungsbefehl - Zählwerke
durch Ab- und Zuschreiben einer Girobank, oder wenn durch Skontration (s. d.) gezahlt wird. Wird gezahlt, um eine Schuld zu tilgen, so treten die Regeln über Erfüllung (s. d.) ein. (S. auch Geldschuld.) Der Gläubiger
|
||
2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0166,
von Val Suganabis Vámbéry |
Öffnen |
anerkannte und als allgemeines Wertmaß dienende Geldeinheit. Diese kann in Gold, Silber, Papier, oder auch in Gold und Silber zugleich dargestellt sein, wodurch sich die Unterschiede der Währung (s. d.) ergeben (s. Geld und Geldschuld
|