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Rang | Fundstelle | |
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0793,
Gesetzeskunde |
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780
Gesetzeskunde.
Gesetzeskunde.
Der Drogist ist Kaufmann und unterliegt als solcher in erster Linie den Bestimmungen des Handelsgesetzes und der Gewerbeordnung. Kaufmann ist nach dem Handelsgesetz für Deutschland ein Jeder, der gewerbsmäßig
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0799,
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786
Gesetzeskunde.
^[Liste]
Oleum Cubebárum. Kubebenöl.
" Matico. Maticoöl.
" Sabinae. Sadebaumöl.
" Sinapis aethereum. Aetherisches Senföl.
" Valerianae. Baldrianöl.
Opium. Opium.
Paracotoinum. Paracotoin.
Paraldehydum. Paraldehyd
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0795,
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782
Gesetzeskunde.
Verzeichniss A.
1. Abkochungen und Aufgüsse (decocta et infusa);
2. Aetzstifte (styli caustici);
3. Auszüge in fester oder flüssiger Form (extracta et tincturae), ausgenommen: Arnikatinktur, Baldriantinktur, Benzoetinktur
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0796,
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783
Gesetzeskunde.
^[Liste]
Aconitinum. Aconitini derivata et eorum salia. Akonitin, die Abkömmlinge des Akonitins und deren Salze.
Adonidinum. Adonidin.
Aether bromatus. Aethylbromid.
" jodatus. Aethyljodid.
Aethyleni praeparata
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0797,
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784
Gesetzeskunde.
^[Liste]
Coffeinum et ejus salia. Koffein und dessen Salze.
Colchicinum. Kolchicin.
Coniinum et ejus salia. Koniin und dessen Salze.
Convallamarinum. Convallamarin.
Convallarinum. Convallarin.
Cortex Chinae. Chinarinde
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0798,
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785
Gesetzeskunde.
^[Liste]
Herba Adonidis. Adoniskraut.
" Cannabis indicae. Kraut des indischen Hanfs.
" Cicútae virósae. Wasserschierling.
" Cónii. Schierling.
" Gratiolae. Gottesgnadenkraut.
" Hyoscyami. Bilsenkraut.
" Lobéliae
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0800,
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787
Gesetzeskunde.
^[Liste]
Thallinum et ejus salia. Thallin und dessen Salze.
Thebainum et ejus salia. Thebain und dessen Salze.
Tubera aconiti. Akonitknollen.
" Jalapae. Jalapenknollen.
Urethanum. Urethan.
Vératrinum et ejus
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0809,
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796
Gesetzeskunde.
Ebenso darf zu Mundstücken für Saugflaschen, Saugringen und Warzenhütchen blei- oder zinkhaltiger Kautschuk nicht verwendet werden.
Belegt mit Strafe bis 150 M. oder mit Haft wird indess auch derjenige, welcher derartige
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0813,
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800
Gesetzeskunde.
Die Bestimmungen über den Verkehr mit Spirituosen etc. in verschlossenen Flaschen werden gleichfalls verschieden gehandhabt; während die eine Behörde eine Erlaubniss dazu nicht für nöthig hält, wird das Nachsuchen um
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0814,
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801
Gesetzeskunde.
^[Liste]
Tinctura aromatica. Aromatische Tinktur.
" Aurantii. Pomeranzentinktur.
" " fructus immatúri. Pomeranzentinktur aus unreifen Früchten.
" Calami. Kalmustinktur.
" " composita. Zusammengesetzte Kalmustinktur
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0794,
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781
Gesetzeskunde.
der Kaiserl. Verordnung, den Verkehr mit Arzneimitteln betreffend, vom 27. Januar 1890; der Giftgesetzgebung; dem Gesetz vom 14. Mai 1879, den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genussmitteln und Gebrauchsgegenständen betreffend
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0801,
Gesetzeskunde |
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788
Gesetzeskunde.
Ricinusöl und Weinsäure dürfen auch in Kapseln von Gelatine oder Stärkemehl verkauft werden (andere Heilmittel nicht).
Von den Linimenten, Salben und Pflastern sind erlaubt:
Flüchtiges Liniment. - Englisches Pflaster
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0802,
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789
Gesetzeskunde.
unterliegt keiner Beschränkung. Der Einzelverkauf der im Verzeichniss B. aufgeführten Gegenstände ist sowohl an Apotheken, als auch an solche Staatsanstalten gestattet, welche Untersuchungs- oder Lehrzwecken dienen
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0805,
Gesetzeskunde |
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792
Gesetzeskunde.
Jede mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder Haft bedrohte Handlung ist eine Uebertretung; Handlungen, die mit einer höheren Geldstrafe geahndet werden, qualifiziren sich als Vergehen; aus diesem Grunde gelangen Strafprozesse
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0806,
Gesetzeskunde |
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793
Gesetzeskunde.
Giften, nicht stattfinden darf. Dieselben sind in geeigneter Weise übersichtlich, möglichst alphabetisch aufzubewahren. Das Abwiegen dieser Gifte und die Anfertigung von Zubereitungen mit denselben darf nur hier
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0807,
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794
Gesetzeskunde.
Gifte und gifthaltige Waaren, Arznei- und Geheimmittel.
Es dürfen also auch diejenigen, welche die Erlaubniss zum Handel mit Giften (und giftigen Farben) besitzen, mit denselben nicht hausiren.
Der § 367 des
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0808,
Gesetzeskunde |
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795
Gesetzeskunde.
Barytfarblacken, welche von kohlensaurem Baryum frei sind, Chromoxyd, Kupfer, Zinn, Zink und deren Legirungen als Metallfarben, Zinober, Zinnoxyd, Schwefelzinn als Musivgold, sowie auf alle in Glasmassen, Glasuren
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0810,
Gesetzeskunde |
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797
Gesetzeskunde.
ein Missbrauch nicht zu besorgen ist, und welche in dieser Hinsicht dem Verkäufer vollkommen bekannt sind. Wofern letzteres nicht der Fall ist, hat sich der Käufer durch ein Zeugniss der Polizeibehörde auszuweisen
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99% |
Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0812,
Gesetzeskunde |
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799
Gesetzeskunde.
Auf dem Frachtbriefe muss vom Versender und von einem vereideten Chemiker unter amtlicher Beglaubigung der Unterschriften bescheinigt sein, dass die Beschaffenheit der Waare und die Verpackung obigen Vorschriften
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0803,
Gesetzeskunde |
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790
Gesetzeskunde.
gebunden, es entscheidet nach freiester Ueberzeugung auf Grund des erörterten Thatbestandes. Je nach dem Ergebniss spricht es den Beklagten frei, erhöht oder erniedrigt die polizeilich oder amtsrichterlich festgestellte
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99% |
Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0804,
Gesetzeskunde |
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791
Gesetzeskunde.
Die verletzte Strafnorm kann entweder dem Prozessrechte (Verfahren) oder dem materiellen Rechte angehören. Die Verletzung einer prozessualischen Vorschrift kann in der gänzlichen Unterlassung einer vorgeschriebenen
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99% |
Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0811,
Gesetzeskunde |
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798
Gesetzeskunde.
Für die bedingungsweise zum Eisenbahntransport zugelassenen Gegenstände gelten folgende spezielle Vorschriften:
I. Schwefeläther, sowie Flüssigkeiten, welche Schwefeläther in grösseren Quantitäten enthalten
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Drogisten →
Erster Theil →
Winke für den Unterricht:
Seite 0843,
Anhang |
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Praxis, Handelswissenschaften, Gesetzeskunde und endlich Waarenprüfung über.
Ueber das Studium der Farben, Farbwaaren, der Geschäftstechnik und der Gesetzeskunde ist kaum etwas Besonderes hinzuzufügen; ganz anders ist es mit den Handelswissenschaften
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Drogisten →
Erster Theil →
Vorwort:
Seite 0010,
Vorwort zur dritten Auflage |
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Leitfadens behandelt. Ich habe versucht, diese sehr schwierige Abtheilung in ein gewisses System zu bringen. Nach Erledigung der rein praktischen Fragen ist zuerst die uns betreffende Gesetzeskunde und dann der handelswissenschaftliche Theil besprochen
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Drogisten →
Erster Theil →
Inhaltsverzeichniss:
Seite 0012,
Inhaltsverzeichniss |
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angewandten neueren chemischen Präparate 754
Gesetzeskunde 780
Kaiserl. Verordnung vom 27. Januar 1890 781
Strafverfahren bei Uebertretung der kaiserlichen Verordnung 789
Gesetz, betreffend die Verwendung gesundheits schädlicher Farben 794
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Drogisten →
Erster Theil →
Geschäftliche Praxis:
Seite 0779,
Geschäftliche Praxis |
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Hinweis auf etwaige Heilwirkungen zu unterlassen. Kosmetika als solche sind stets frei.
Ueber diejenigen Stoffe und Farben, welche zur Herstellung von kosmetischen Mitteln nicht verwandt werden dürfen, siehe Gesetzeskunde "Verwendung
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0% |
Drogisten →
Erster Theil →
Sachregister:
Seite 0859,
Sachregister |
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671.
Gelbwurzeln 76.
Geld- u.
Wechselverkehr 814.
Gemmae 117.
- pini 117.
- populi 117.
Geraniumlack 693.
Geraniumöl 285.
Gerbsäure 636.
Germerwurz 81.
Gesetzeskunde 780.
Gewürznelken 155.
Gewürznelkenöl 279.
Gichtwurzel 73
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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0075,
Besserer |
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wird ihr Name in Franken hochgehalten. Wir haben in unfern Zeiten von diesen Ehingern gereifte, verständige und mächtige (pag. 85) Männer gesehen, wie den Bürgermeister Ulrich Ehinger, die gesetzeskundigen Doktoren Johann und Georg, und jetzt Ulrich und den
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0% |
Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0081,
Neithart |
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und wie ein staunenswertes Wunder berichtet wird. Denn diese Familie hatte und hat noch heute mehrere ausgezeichnete Meister der Künste in Wissenschaften, Theologen, Kanoniker, Gesetzeskundige, Juristen, Geschichtschreiber, von denen wir im geistlichen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0745,
von Bergreihenbis Bergst. |
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, Gesetzeskunde, an einigen Gruben auch auf Hüttenkunde und Probierkunst. In den Markscheiderfachklassen werden Mathematik, Gebirgslehre und Mineralogie, Markscheiden und Gesetzeskunde vorgetragen. Die Verwaltung liegt den Oberbergämtern ob, welche
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0215,
von Staatseinnahmenbis Staatsgrundgesetz |
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, Braunschweig, Oldenburg und in Österreich, hier durch Gesetz vom 25. Juli 1867, vorgesehen. In Österreich besteht der S. aus 24 unabhängigen und gesetzeskundigen Bürgern, von denen je 12 von jedem Hause des Reichsrats gewählt werden, die aber selbst
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0366,
von Girvanbis Giskra |
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der Staatswissenschaften und der politischen Gesetzeskunde an der Wiener Hochschule. Nachdem er in den Bewegungen vom März 1848 Popularität gewonnen, ward er von seiner Vaterstadt ins Frankfurter Parlament gesandt, wo er, der Fraktion des "Württemberger
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0088,
von Koreastraßebis Korfu |
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Verdienste erwarb (auch hielt er seit 1847 den Großfürsten Vorträge über Gesetzeskunde), 1849 Direktor der kaiserlichen Bibliothek, die er beträchtlich vermehrte und dem Publikum zugänglich machte, 1861 Chef der zweiten Abteilung (für Gesetze) an
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0011,
von Bindehautbis Bingen |
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Norddeutschen Bundes» (ebd. 1889), «Die Ehre und ihre Verletzbarkeit» (ebd. 1892). Unter seiner Leitung erscheint ein «Systematisches Handbuch der deutschen Rechtswissenschaft» (ebd. 1883 fg.). Die von B. in seinem durch Scharfsinn und Gesetzeskunde
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0678,
Osmanisches Reich (Verfassung und Verwaltung) |
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. Gleichen Rang besitzt
der Scheich ul-Islam, der oberste Chef der moslem. Geistlichkeit und der Gesetzeskundigen, obwohl er selbst weder Priester noch
Richter ist. An der Spitze der Verwaltung stehen außerdem die Staatsminister. Zu diesen gehören
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 1009,
von Villmarbis Volksbibliotheken |
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die heimat-
liche; in diesen beiden sind biogr. und Reisedarstel-
lungen als die anziehendsten bevorzugt; ferner die
Abteilung Kunst, mit möglichst vielen Reproduk-
tionen in Tafelwerken und Einzelphotographien, so-
dann Staats- und Gesetzeskunde
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