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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0496,
Österreich, Kaisertum (Staatsverfassung und -Verwaltung) |
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zwischen Ö. und den Staaten des Deutschen Zollvereins unterm 24. Jan. 1857 abgeschlossenen Münzvertrag der 45-Guldenfuß oder die österreichische Währung. Der Gulden wird in 100 Kreuzer eingeteilt und ist = 2 Mark. Das metrische Maßsystem ist seit 1. Jan
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0724,
Österreichisch-Ungarische Monarchie (Verfassung) |
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die Anordnungen in betreff der Leitung und Organisation der Armee zu. Die Mitglieder des kaiserl. Hauses stehen nur unter der Familiengewalt des Monarchen. Sie führen den Titel Erzherzöge, Erzherzoginnen und Kaiserliche und Königliche Hoheit. Die großjährigen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0420,
von Altera parsbis Alternative |
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Geschlecht auf das 22., in Österreich, Oldenburg und Bern auf das 24., in Sachsen auf das 21. Lebensjahr. Für das Deutsche Reich ist nunmehr durch Reichsgesetz vom 17. Febr. 1875 der Endtermin der Minderjährigkeit und der Beginn der Großjährigkeit
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2% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0974,
Volksvertretung (Japan, Niederlande, Österreich-Ungarn) |
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gegen die Regierung gekämpft hat.
^Niederlande.) Nach der Verfassung vom 24. Aug.
1815, mehrmals ergänzt, zuletzt 30. Nov. 1887, zerfällt die gesetzgebende Versammlung, die Generalstaaten (8t^t6ii 66N6i'tla1), in eine Erste und eine Zweite Kammer
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2% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0975,
Volksvertretung (in Österreich-Ungarn, Portugal, Rumänien) |
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einen Abgeordneten wählt. Zur Wahlberechtigung sind 20, zur Wählbarkeit 24 Lebensjahre erforderlich. Die Häuser versammeln sich jährlich.
Das gegenwärtige Abgeordnetenhaus wurde im Juni! 1887 gewählt. Die Parteien, in welche sich dasselbel spaltet, werden
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2% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0877,
Serbische Kirche |
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, und immer entschiedener neigte sich das
Regierungssystem Rußland zu. Milan erhielt 1891: 1 Mill. als Vorschuß aus der Civilliste
gegen das Versprechen, bis zur Großjährigkeit des Königs nicht ins Land zu kommen, und
entsagte März 1892 allen seinen
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0704,
von Regensburger Interimbis Regenverteilung |
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litt die Stadt bei der Schlacht in ihrer Nähe vom 19. bis 24. April 1809. - Vgl. Gemeiner, Regensburgische Chronik (4 Bde., Regensb. 1800 - 24); Walderdorff, R. in seiner Vergangenheit und Gegenwart (3. Aufl., ebd. 1876); Weininger, Führer durch R
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0253,
Portugal (Handel, Staatsverfassung und Verwaltung) |
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constitucional Pedros IV. von P. vom 29. April 1826, dem Acto addicional der Königin Maria II. vom 5. Juli 1852, dem Wahlgesetz vom 23. Nov. 1859 und dem Gesetz vom 24. Juli 1885. Hiernach ist die königliche Würde in der männlichen und weiblichen Linie
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0152,
Deutschland und Deutsches Reich (Finanzwesen) |
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, betreffend das Alter der Großjährigkeit, das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871 nebst den Ergänzungsgesetzen vom 10. Dez. 1871, 26. Febr. 1876, 24. Mai 1880 und 13. Mai 1891, dazu das sog. Dynamitgesetz vom 9. Juni 1884; ferner
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0516,
Karl (deutsche Kaiser: K. V.) |
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) K. V., deutscher Kaiser und (als K. I.) König von Spanien, ältester Sohn Philipps, des Erzherzogs von Österreich, und Johannas, der Erbtochter des Königs Ferdinand von Aragonien und seiner Gemahlin Isabella von Kastilien, geb. 24. Febr. 1500 zu Gent
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0151,
Sachsen-Meiningen (Verfassung und Verwaltung) |
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auch in Menge exportiert wird, ist namentlich der östliche Waldstrich des Herzogtums
reich; es wurden 1887 auf 24 Werken (die meisten und reichsten bei Lehesten)
46,233,640 kg im Wert
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0061,
von Sonntagsbörsebis Sonntagsmarken |
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und der minderjährigen Mädchen verboten; das Arbeiterschutzgesetz vom 2. Nov. 1892 dehnt die Pflicht der Wochenruhe (den Tag bestimmt der Arbeitgeber) auf männliche Personen von 16 bis 18 Jahren und auf großjährige Frauen aus.
Vgl. Artikel Sonntagsarbeit
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0301,
Heimat |
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oder ein Unterkommen zu finden im stande war. Wer nach erlangter Großjährigkeit drei Jahre lang an einem Ort seinen Aufenthalt gehabt hatte, mußte im Fall der Verarmung dort unterstützt werden. Dabei war seit dem Anfang dieses Jahrhunderts die volle
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0704,
Leopold (Belgien, Braunschweig, Großbritannien) |
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Ausführung des Vertrags der 24 Artikel und Aufgebung des deutschen Luxemburg handelte, dann 1848, wo er sich zum Rücktritt bereit erklärte, wenn die Nation in ihm ein Hindernis zu ihrer Wohlfahrt fände, und endlich in den mit Frankreich nachdem
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0155,
Sachsen-Weimar-Eisenach (Verfassung) |
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in Ilmenau und dem benachbarten Stützerbach. Was die Metall verarbeitenden
Gewerbe anbetrifft, so wurden gezählt im ganzen Land: 24 Goldarbeiterwerkstätten, 22 Kupferschmieden,
62 Betriebe für Erzeugung
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0412,
von Schaumburger Diamantenbis Schaumburg-Lippe |
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-Bernburg über. So entstand die Nebenlinie Anhalt-Bernburg-Hoym-S., die 24. Dez. 1812 mit dem Fürsten Friedrich Ludwig Adolf im Mannesstamm erlosch, worauf die anhaltischen Güter an Anhalt-Bernburg zurückfielen, die Grafschaften S. und Holzappel aber
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0337,
Ehe (Ehehindernisse) |
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und Vorgesetzten. Nach dem angezogenen deutschen Reichsgesetz bedürfen eheliche Kinder, solange der Sohn das 25., die Tochter das 24. Lebensjahr nicht vollendet haben, der Einwilligung des Vaters, nach dem Tode des Vaters der Einwilligung der Mutter und, wenn
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0138,
Ferdinand (Portugal, Preußen) |
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138
Ferdinand (Portugal, Preußen).
Grund zu der berühmten Ambraser Sammlung legte. Nach dem Tode der Philippine (1580) seit 1582 zum zweitenmal mit Anna Katharina, einer Tochter des Herzogs Wilhelm von Mantua, vermählt, starb er 24. Jan. 1595. Vgl
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0806,
von Hünebis Hunger |
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von Hoiningen, genannt von H., preuß. Abgeordneter, geb. 24. Okt. 1837 zu Köln, besuchte in Koblenz und Berlin das Gymnasium, trat 1859 als Avantageur beim Kaiser Alexander-Grenadierregiment ein, ward 1860 Leutnant im Elisabeth-Regiment, wurde 1869
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0064,
Italien (Staatsverfassung, Verwaltung) |
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. Der Thron vererbt sich nach dem Salischen Gesetz im Mannesstamm des königlichen Hauses von Savoyen. Der König bekennt sich mit seinem Haus zur römisch-katholischen Kirche. Er wird mit dem vollendeten 18. Lebensjahr großjährig und legt bei seinem
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0355,
Preußen (Staatsverfassung) |
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und Stimmen sind folgende: I. Die Prinzen des königlichen Hauses, sobald dieselben nach erlangter Großjährigkeit vom König in das Herrenhaus berufen werden; II. Mitglieder mit erblicher Berechtigung (im ganzen 98, davon 28 Stimmen ruhend): 1) Haupt
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1006,
Ungarn (Staatsverfassung und Verwaltung, Rechtspflege, Finanzen) |
Öffnen |
Oberhauses sind: die in U. begüterten großjährigen Erzherzöge, die Erzbischöfe, Bischöfe und einige Äbte und Pröpste, die Reichswürdenträger und Kronhüter, die Obergespäne, der Gouverneur von Fiume und die ungarischen Fürsten, Grafen und Barone
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1% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0506,
von Kontaktvorrichtungbis Korallpolypen |
Öffnen |
502
Kontaktvorrichtung - Korallpolypen
Lüders erzogen, darauf in: Militärdienst ausgebildet und 13. Dez. 188^ unter besondern Feierlichkeiten sür großjährig erklärt und zum Hauptmann im 1. Infanterieregiment ernannt. Darauf begab er sich nach
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1% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0877,
von Sergius Alexandrowitschbis Silber |
Öffnen |
von Takowo« diesem die Schuld an der Erdrosselung der beiden Frauen zu. Doch gelang es der Regierung, Milan durch eine Vorschußzahlung von 1 Mill. Din. auf seinen Anteil an der Zivilliste zu dem Versprechen zu bewegen, bis zur Großjährigkeit des
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0283,
von Christian II. (Kurfürst von Sachsen)bis Christianit |
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ausdrücklich nicht als Verzicht anerkannt;
auch fehlte die Zustimmung der schon großjährigen
Söhne. Der Prinz von Noer wahrte durch Protest
vom 24. März 1853, der Erbprinz Friedrich durch
Protest vom 15. Jan. 1859 sein Erbrecht. Der
Herzog kaufte
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0628,
von Gebrauchsnormalebis Gebühren |
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. Normalmah.
Gebrauchsrecht, s. II8U8.
Gebrauchswert, s. Wert.
Gebräude, älteres Maß für Vier in einigen
deutfchen Staaten: in Preußen ^ 9 Kufen, 18 Fässer,
36 Tonnen oder 3600 Quart ^ 41,22iKI; in Sachsen
---12 Kufen, 24 Fässer, 96 Tonnen, 140
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0750,
Italien (Verkehrswesen. Verfassung) |
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und durch den Willen der Nation König von I."; er sanktioniert die Gesetze und übt die vollziehende Gewalt aus. Er bekennt sich mit seinem Hause zur röm.-kath. Kirche, wird mit vollendetem 18. Jahre großjährig und legt bei seiner Thronbesteigung
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0400,
Preußen (Gesundheitswesen. Verfassung) |
Öffnen |
zusammen. Das Herrenhaus besteht aus den großjährigen Prinzen des königl. Hauses, dem Haupte des fürstl. Hohenzollernschen Hauses, 98 Vertretern des Adels mit erblicher Berechtigung, ferner den Inhabern der 4 großen Hofämter im Königreich P. (Ostpreußen
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0401,
von Volkszeitungbis Vollkommenheit |
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, auch Großjährigkeit, Majorennität, die Stufe des menschlichen Alters, mit welcher die an ein jüngeres Alter geknüpften Schranken der Handlungsfähigkeit (s. d.) wegfallen. Nach Reichsgesetz vom 17. Febr. 1875, an dessen Stelle 1. Jan. 1900
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0038,
von Albumosemilchbis Alexianer |
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das A. mit dem Daumen oder mit einem Gummi-
Pfropfen, kehrt es vorsichtig zwei- bis dreimal um
und läßt das Gemisch, das das Eiweiß in Flocken
gefällt enthält, 24 Stunden ruhig stehen. Das ge-
ronnene Eiweiß setzt sich infolge seiner Schwere
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0060,
Arbeiterfrage (Deutsche Fabrikgesetzgebung) |
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eine Thätigkeit am Sonntage erlaubt ist, und es sind 24. April 1895 diese Ausnahmebestimmungen in einer Ausführungsverordnung veröffentlicht worden. Dieselben sind nun freilich derart, daß sie das Gesetz zum großen Teil illusorisch machen. Dazu kommt eine sehr
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