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100% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0658, von Realismus bis Reallasten Öffnen
unbekannt. Vornehmlich waren es die Rechte der Gutsherrschaft , der Gerichtsherrschaft , der Vogteiherrschaft , der Kirche in ihrer Hoheit über die zu dem Kirchensprengel gehörenden Personen, welche den
2% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0584, von Landabtragung bis Landgemeindeordnung Öffnen
die widerstreitenden Interessen zu versöhnen. Vorbereitet war die deform durch die Kreisordnung für die östlichen Provinzen (mit Ausnahme von Posen) vom 13. Dez. 1872, durch welche unter gleichzeitiger Ordnung der Ortspolizei den Gutsherrschaften
1% Kuenstler → Hauptstück → Lexikon: Seite 0335, von Leinweber bis Leleux Öffnen
und Lotte, Idylle, Begraben, der Ehekontrakt, Wochenbesuch bei der Gutsherrschaft, der letzte seines Namens, Waldschlößchen und (1880 in Düsseldorf) Aufbruch zum Hochzeitstanz. Leitner , Heinrich , Marinemaler
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0644, von Lei bis Leibeigenschaft Öffnen
nämlich die L. als ein Standesverhältnis, bei welchem die Eigentümlichkeit besteht, daß die Standesgenossen als die Zubehörungen gewisser ländlicher Grundbesitzungen erscheinen und somit zu der Gutsherrschaft in einem Unterthänigkeitsverhältnis stehen
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0004, von Urban bis Urbino Öffnen
der zu einem Ort gehörigen angebauten (urbaren) Grundstücke nebst ihren Besitzern und den darauf haftenden Abgaben und Leistungen, daher früher s. v. w. Grundbuch (Erb-, Lager-, Zins- und Steuerbuch); auch die Norm für die zwischen Gutsherrschaft
1% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0476, von Bauernlehen bis Bauges, Les Öffnen
sind. Bauernwetzel, s. Speicheldrüsenentzündung. Bauernzwang (Dienstzwang, Jurisdictio colonaria, praediaria, solaria), das zur Zeit der Leibeigenschaft nicht ungewöhnliche Recht einer fronberechtigten Gutsherrschaft, diejenigen Bauern zu
1% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0066, von Gemeindeabgaben bis Gemeindebeisassen Öffnen
Maßgabe der diesbezüglichen Gesetzesnormen zu erlassen. Vgl. außer den Lehrbüchern des Staatsrechts: v. Möller, Preußisches Stadtrecht (Bresl. 1864); Derselbe, Landgemeinden und Gutsherrschaften nach preußischem Recht (das. 1865); Stolp, Deutsche
1% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0047, von Ableitungsrechnung bis Ablösung Öffnen
überwiegenden Teil nicht im vollen Eigentum der Besitzer und Bebauer desselben stand und zudem mit einer kaum erschwinglichen Last zu gunsten der Gutsherrschaft, der Kirche, milder Stiftungen
1% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0417, von Altenstein bis Altenteil Öffnen
muß nach den meisten Landesgesetzen gerichtlich konfirmiert werden; auch ist bei Bauerngütern, die nicht im vollen Eigentum des Besitzers stehen, die Genehmigung der Gutsherrschaft erforderlich. Der A. selbst besteht regelmäßig in dem Recht
1% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0464, Bauer (Emanzipation des Bauernstandes) Öffnen
entbehrten und mithin als bloße Bauleute (coloni) von der Gutsherrschaft abhängig waren. Ein großer Teil der Bauern befand sich ferner im Hofsverband als Hofhörige; sie bildeten mit dem Haupthof eine Gemeinde und waren in allen den ganzen Verband betreffenden
1% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0815, Deutschland (Volksstämme) Öffnen
wohlgesinnter Gutsherrschaften ohne Aussicht, sich Selbständigkeit zu erringen. Mecklenburg zeigt daher, wie neuerdings Pommern, wo der große Grundbesitz ähnliche Verhältnisse hervorgerufen, bei fruchtbarem Ackerboden, fetten Weidegründen, dünner
1% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0338, Ehe (Form der Eheschließung) Öffnen
Gründung eines eignen Haushalts weder des Besitzes noch des Erwerbs der Gemeindeangehörigkeit oder des Einwohnerrechts, noch der Genehmigung seitens der Gemeinde, der Gutsherrschaft oder des Armenverbandes, noch einer obrigkeitlichen Erlaubnis bedürfen
1% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0724, von Erblandeshofämter bis Erblichkeit Öffnen
. Daher wird zwar die Successionsberechtigung nach den Grundsätzen des Lehnrechts beurteilt, nicht aber auch die Lehnsfolgefähigkeit. Die neuern Ablösungsgesetze haben die betreffenden Rechte der Gutsherrschaft für ablösbar erklärt, und jene frühern
1% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0872, Estienne Öffnen
dem Schicksal der Bauern keine Teilnahme, so daß allmählich alles wieder auf den alten Fuß kam. Die Leistungen der Bauern stiegen wieder in unbestimmten Verhältnissen, und die Gutsherrschaften erhielten wieder die Zivil- und Kriminalgerichtsbarkeit
1% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0662, Freizügigkeit Öffnen
, regelmäßig auch von dem Nachweis gehöriger Subsistenzmittel, auch bei manchen ländlichen Gemeinde- und Gutsverbänden von der Zustimmung der Gutsherrschaft. Zur Verehelichung durfte der Neuanziehende oft nur unter gewissen Voraussetzungen schreiten. Dazu
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0442, von Herrenbreitungen bis Herrenrecht Öffnen
, in manchen Gegenden Bezeichnung für die Wohnung der Gutsherrschaft; in Preußen und in Österreich die offizielle Bezeichnung für die Erste Kammer. Herrenhausen, Dorf, nordwestlich bei Hannover und mit diesem durch eine Pferdeeisenbahn verbunden, hat
1% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0368, von Kaiser-Augst bis Kaisermünzen Öffnen
Pettau in Steiermark, studierte zu Graz die Rechte und trat erst in den patrimonialen Justizdienst, überkam jedoch bald durch Heirat die Gutsherrschaft Birkenstein zu Birkfeld. 1848 ward er Mitglied des provisorischen steirischen Landtags und 1849
1% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0475, von Kantonade bis Kantonverfassung Öffnen
von 6-10,000 Thaler nachweisen; die Predigersöhne, welche Theologie studieren; eingewanderte Kolonisten für sich und die erste Generation; die einzigen Söhne von Bauerngütern und diejenigen Unterthanen der Gutsherrschaften auf dem Land, welche letztere
1% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0953, von Kolomna bis Kolonialrecht Öffnen
verpflichtet und konnte im entgegengesetzten Fall "abgemeiert" werden (s. Abmeierung). Gewöhnlich hatte der Kolone beim Antritt der Erbleihe eine Abgabe (Handlohn, Laudemium, Weinkauf, Ehrschatz) an die Gutsherrschaft zu entrichten; zuweilen war auch
1% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0528, von Leim bis Lemonnier Öffnen
, Wochenbefuch bei der Gutsherrschaft, der letzte seines Namens, Waldschlößchen, Aufbruch zum Hochzeitstanz, Onkel Kardinal, Duett und Wartesaal 1. und II. Klasse. ktemaitre, 1) Frederic, franz.Schauspieler. Eine ausführliche Biographie schrieb Lecomte (Par
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0817, von Arbeiterschutzkonferenz bis Arbeiterversicherung Öffnen
die Scholle gebundenen ländlichen Arbeiter der Gutsherrschaft die Verpflichtung auf, sich der Unterthanen in Notfällen werkthätig anzunehmen. Die A. wurde im absoluten Staat wesentlich gefördert; die mit gesetzlichem Beitrittszwang ausgestatteten und unter
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0513, von Bauernlegen bis Bauernvereine Öffnen
, die Einziehung von Bauernhöfen durch die ritterschaftliche Gutsherrschaft, um das eingezogene Banerngut dem eigenen Grundbesitz zu inkorporieren, im 16. und 17. Jahrh. in großem Umfang in Mecklenburg, Pommern u.s.w. ausgeübt; später schritt die Landesgesetzgebung
1% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0989, von Detmold (Joh. Herm.) bis Detraktrecht Öffnen
(lat.), nach Abzug der Kosten. Detraktion (lat.), Wegnahme, Entziehung, Verkleinerung, Verleumdung. Detraktrecht, das Recht des Staates, einer Stadt oder Gutsherrschaft, von Auswandernden (sog. detractus personalis) ein Abzugsgeld (s. d.), gabella
1% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0973, von Heimatshafen bis Heimbach (Gust. Ernst) Öffnen
einer Gemeindeangehörigkeit oder des Einwohnerrechts, noch der Genehmigung der Gemeinde (Gutsherrschaft) oder des Armenverbandes, noch einer obrigkeitlichen Erlaubnis bedürfen; auch wurde es untersagt, von der ortsfremden Braut ein Zuzugsgeld
1% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0801, von Reunionsklage bis Reuse (beim Fischfang) Öffnen
Erben oder nach älterm Recht auch die Gutsherrschaft. Ü.VU8 (lat.), der Angeklagte. Neus, Bezirksstadt der^span. Provinz Tarra- gona in Catalonien, am Südostfuh des Pico de Gallican, 106 m ü. d. M., 6,7 km von seinem im S. gelegenen Hafenort
1% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0648, von Schulz (Moritz) bis Schulze (Franz Eilhard) Öffnen
der Verfassung der einzelnen Städte verschieden. Gegenwärtig heißt noch sehr häufig S. der Vorsteher der Dorfgemeinde, der von der Ge- meinde erwählt oder von der Gutsherrschaft oder der Regierung ernannt und eingesetzt wird. Zu- weilen ruht