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100% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0783, von Hullein bis Hülsenfrüchte Öffnen
. Hüllkelch, s. Außenkelch. Hüllmann, Karl Dietrich, deutscher Geschichtschreiber, geb. 10. Sept. 1765 zu Erdeborn im Mansfeldischen, studierte in Halle, leitete seit 1786 eine Handelsschule in Bremen, ward 1792 Lehrer an der Schule zu Klosterberge, dann
1% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0912, von Deutsch-Landsberg bis Deutz Öffnen
Altertümer (2. Aufl., Leipz. 1884); Montag, Geschichte der deutschen staatsbürgerlichen Freiheit (Bamb. 1812, 2 Bde.); Hüllmann, Geschichte des Ursprungs der Stände (2. Bearbeitung, Berl. 1830); Ficker, Vom Reichsfürstenstand (Innsbr. 1861, unvollendet
1% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0041, Geschichte: Historiker der neuern Zeit Öffnen
) E. A. Hertzberg, 2) G. F. Heumann, 2) J. Hirsch, 1) Th. 3) Siegfr. Höfler, v. Honegger Hopf Hormayr, v. Hüllmann Jäger, 1) Alb. 4) E. Fr. O. Jähns Jaffé, 1) Ph. Janssen *, 3) J. Jürgens Kaltenbäck Kampschulte Kapp Kern, 3
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0651, von Delphica bis Delphine Öffnen
.; am besten erhalten ist eine halb in Felsen gehauene Rennbahn. Die Kastalische Quelle sprudelt noch immer in ihr altes Bassin. Vgl. Hüllmann, Würdigung des delphischen Orakels (Bonn 1837); Götte, Das delphische Orakel in seinem politisch-religiösen
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0643, von Freidenker bis Freie Gemeinden Öffnen
in dem zahllosen Haufen der unfreien Bauern auf und hat ihre Freiheit erst in neuerer Zeit zurückerlangt (s. Bürger). Vgl. Montag, Geschichte der deutschen staatsbürgerlichen Freiheit (Bamb. 1812 bis 1814, 2 Bde.); Hüllmann, Geschichte des Ursprungs
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0792, Fürst (Zuname) Öffnen
. und hat dabei überhaupt die gekrönten Häupter und ihre Häuser im Auge. Vgl. Hüllmann, Geschichte des Ursprungs der deutschen Fürstenwürde (Bonn 1842); Ficker, Vom Reichsfürstenstand (Innsbr. 1861); Schulze, Die Hausgesetze der regierenden deutschen
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0797, von Fürstentum bis Fürth Öffnen
Fürstentümer mediatisiert, d. h. andern Territorialherren unterworfen. Heutzutage bestehen als selbständige Fürstentümer in Deutschland nur noch die beiden Reuß, Schwarzburg und Lippe und das F. Waldeck (s. Fürst). Vgl. Hüllmann, Geschichte des Ursprungs
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0076, Handel (Beteiligung der einzelnen Länder am Welthandel) Öffnen
Völker der Alten Welt (4. Aufl., Götting. 1824-26, 6 Bde.); Hüllmann, Handelsgeschichte der Griechen (Bonn 1839); Richter, H. und Verkehr der wichtigsten Völker des Mittelmeers im Altertum (Leipz. 1886); Joh. Falke, Geschichte des deutschen Handels
0% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0748, von Mongolei bis Mongolen Öffnen
zurückgebracht wurde. Vgl. außer den ältern Werken von Gerbillon, Timkowski, Pallas, Bergmann, Hyacinth, v. Richthofen in "Petermanns Mitteilungen" 1872; Prschewalskij, Reisen in der M. 1870-73 (deutsch, Jena 1876); zur Geschichte: Hüllmann, Geschichte
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0230, von Ponthieu bis Pontinische Sümpfe Öffnen
der denkwürdigen Begebenheiten des Jahrs) abzufassen. Von diesen sind zu scheiden die Libri und Commentarii pontificum (Aufzeichnungen über Ritual- und Sakralrecht). Vgl. Hüllmann, Jus pontificium der Römer (Bonn 1837); Ambrosch, Über die Religionsbücher
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0686, von Reichsschulkommission bis Reichsstände Öffnen
Frankfurt noch 21. Sept. 1866 seine Unabhängigkeit an Preußen. Vgl. Hüllmann, Städtewesen des Mittelalters (Bonn 1826-29, 4 Bde.); Arnold, Verfassungsgeschichte der deutschen Freistädte im Anschluß an die Verfassungsgeschichte der Stadt Worms (Gotha 1854, 2
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0215, von Stadtältester bis Stadtlohn Öffnen
erlassen. [Litteratur.] Vgl. v. Maurer, Geschichte der Städteverfassung in Deutschland (Erlang. 1869-71, 4 Bde.); Heusler, Der Ursprung der deutschen Städteverfassung (Weim. 1872); Hüllmann, Städtewesen des Mittelalters (Bonn 1825-29, 4 Bde.); Arnold
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 1014, von Ungelt bis Unger Öffnen
als Vorläufer der spätern Accise), bedeutet nach Lang ("Teutsche Steuerverfassung", 1795) eine außerordentliche Abgabe; von Hüllmann wird dieser Ausdruck auf die Unzufriedenheit der Steuerpflichtigen zurückgeführt. Unger, 1) Johann Georg
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0939, von Zitronat bis Zitronensäure Öffnen
von Bayer, Darr, Bielfeld, Edlinger, Gutmann, Lang, Mayer, Messner, Moralt, Mühlauer, Renk u. a.; für Streichzither von Fiedler, Füßlen, Hüllmann. Zitronāt (Zedrat, Sukkade, Caro citri, Confectio carnis Citri), die unreife, daher grüne Schale der großen
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0094, von Accipieren bis Acclimatisation Öffnen
, von Theatern und ausgestellten Seltenheiten. Gegenwärtig ist das Wort mehr und mehr außer Übung gekommen. - Vgl. Hüllmann, Deutsche Finanzgeschichte des Mittelalters (Berl. 1805); Zeumer, Die deutschen Städtesteuern, insbesondere die städtischen
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0915, von Delphin bis Delphinium Öffnen
, die mit reichen Geschenken kamen, Aus- nahmen machte. Später fanden allmonatliche Ora- kelverkündigungen statt. - Vgl. Hüllmann, Würdi- gung des Delphischen Orakels (Bonn 1837): Götte, Das Delpbische Orakel in seinem polit., religiösen und sittlichen
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0006, von Foucaultströme bis Foucher Öffnen
, im Dom zu Speyer von Schwerd wiederholt; monographisch wurde er von Garthe (1852), Pisko (1853) und Hullmann (1873) behandelt. Foucaultströme (spr. fukoh-), neuerdings nach Thompson zweckmäßiger Wirbelströme (Eddy-currents) genannt, diejenigen
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0259, von Freiding bis Freie Bühne Öffnen
Freiheit, dem allgemeinen Staatsbürgertum ist. – Vgl. Hüllmann, Geschichte des Ursprungs der Stände in Deutschland (2. Ausg., Berl. 1830). Freie Agrarvereinigung nennt sich eine Gruppe im österr. Abgeordnetenhause, die sich 1887 unter
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0262, von Freies Geleit bis Freifahrtordnung Öffnen
die Verfassungsgeschichte der^tadt Worms (2 Bde., Gotha1854); Hüllmann, Städtewesen des Mittel- alters (4 Bde., Bonn 1826-29). Freies Vermögen der Kinder, dasjenige Vermögen eines unter väterlicher (elterlicher) Ge- walt stehenden Kindes, über das dem Vater nur
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0738, Händel Öffnen
. der vornehmsten Völker der Alten Welt (4. Aufl., 6 Bde., Gött. 1824 - 26); Hüllmann, Handelsgeschichte der Griechen (Bonn 1839); Scherer, Allgemeine Geschichte des Welthandels (2 Bde., Lpz. 1852-53); Beer, Allgemeine Geschichte des Welthandels (5 Bde., Wien
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0415, von Hüllblätter bis Hülse Öffnen
Hochblätter und wird an seinem Grunde häusig noch von einem sog. Außenkelch, d. h. mehrern ge- drängt stehenden Deckblättchen gestützt. (S.Hülle.) Hüllmann, Karl Dietrich, Geschichtschreiber, geb. 10. Sept. 1765 zu Erdeborn im Mansfeldifchen
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0731, von Reichsschatzamt bis Reichsstände Öffnen
. Infolge des Deutschen Krieges von 1866 wurde Frankfurt dem Königreich Preußen einverleibt (18. Okt. 1866), während die drei Hansestädte selbständige Glieder des Norddeutschen Bundes und 1871 des neuen Deutschen Reichs wurden. – Vgl. Hüllmann
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0231, von Stadtadvokat bis Stadtamhof Öffnen
in Preußen neue Bahn, das seitdem durch die veränderten Produktions- und Verkehrsverhältnisse wiederum einen gewaltigen Aufschwung nahm. Litteratur. Hüllmann, Städtewesen im Mittelalter (4 Bde., Bonn 1825-29); Warnkönig, Flandr. Staats
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 1039, von Zunftrolle bis Zunge Öffnen
: Zunftwappen I und II zusammengestellten Wappen bilden gewissermaßen die Quintessenz aus der ungeheuren Menge des vorhandenen Materials. Vgl. Hüllmann, Über das Städtewesen im Mittelalter (4 Bde., Bonn 1825–29); Maurer