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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0761,
von Kirchengesetzebis Kirchengewalt |
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761
Kirchengesetze - Kirchengewalt.
Kirche gegenüber das Recht der Ketzer und Irrlehrer verfocht. Natürlich rief diese pietistische Geschichtsbetrachtung eine Menge Gegner in die Schranken, unter welchen Weismann ("Introductio in memorabilia eccl
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0363,
von Kirchengesetzgebungbis Kirchengewalt |
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361
Kirchengesetzgebung - Kirchengewalt
fessionell reform. Standpunkte aus Geschichte geschrieben. Hasse verband den luth. Konfessionalismus mit Hegelschen Formeln; Reuter stellte seine umfassende Gelehrsamkeit in den Dienst moderner
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0515,
von Hieraticumbis Hierodulen |
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der Kirchengewalt (plenitudo potestatis) zustehen soll, während ihm nach dem Episkopalsystem nur eine beschränkte Gewalt zur Erhaltung der Einheit der Kirche und der Vorrang vor den übrigen Bischöfen eingeräumt, die Regierung der Kirche aber der Hauptsache nach
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0204,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Politik). Kirchenrecht |
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Kirchengemeinschaft
Kirchengewalt
Kirchenregiment
Kirchenvisitation
Kirchenzucht
Obedientia canonica
Obedienz
Präkonisiren
Prävention
Quinquennalfakultäten, s. Dispens
Reserviren
Scrutinium
Vestitur
Visitation
Quellen.
Apostolische
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0721,
von Griechische Kunstbis Griechische Litteratur |
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Stellvertretern Christi. Die Kirchengewalt zerfällt auch hier in die Verwaltung der Sakramente, in das Lehramt und in die Handhabung der Disziplin, und in völliger Übereinstimmung mit der römisch-katholischen Kirche wird gelehrt, daß diese Kirchengewalt
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0336,
von Jus gladiibis Jussieu |
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Recht (s. Edikt).
Jus humanum (lat.), menschliches, im Gegensatz zum göttlichen Recht.
Jus imaginum, s. Imagines.
Jus in sacra (lat.), Kirchengewalt, welche im Gegensatz zu dem Majestätsrecht des Staats in Kirchensachen (Jus circa sacra) nur
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0765,
Kirchenpolitik (12.-17. Jahrhundert) |
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wegen Mißbrauchs der Kirchengewalt (recursus tanquam ab abusu) treten in Spanien seit dem zweiten Dritteil des 14. Jahrh., in Frankreich und in deutschen, zuerst städtischen Territorien um weniges später auf. Das Deutsche Reich als Ganzes, wenn es auch den
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0485,
von Provinzialratbis Provision |
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) die Verleihung eines Kirchenamtes, welche der Kirchengewalt zusteht. Sie ist ordinaria, wenn sie durch den ordnungsmäßig Berechtigten vorgenommen wird, also bei niedern Ämtern durch den Bischof, entweder frei (collatio libera) oder gebunden an den
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0023,
von Konskbis Konsolidation |
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Hessen ist ein Oberkonsistorium in Darmstadt errichtet. In Württemberg steht das evangelische K. unter dem Ministerialdepartement des Kirchen- und Schulwesens. Im Königreich Sachsen wird die landesherrliche Kirchengewalt, solange der König katholisch
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0297,
von Oberkirchbis Oberlin |
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der in der evangelischen Kirche dem Landesherrn vorbehaltenen obersten Kirchengewalt betraut ist. S. Kirchenrat.
Oberkonsistorium, s. Konsistorium.
Oberlahnstein, Stadt im preuß. Regierungsbezirk Wiesbaden, Kreis St. Goarshausen, an der Mündung der Lahn
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0767,
von Ostpreußischbis Ostritz |
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2819 892 89 360 164 486 801 023 50
Die höchste Gerichtsbehörde ist das Oberlandesgericht zu Königsberg (s. d.). Die Kirchengewalt wird auf Grund des 6. März 1882 ergänzten Gesetzes vom 3.Iuni 1876 und der Verordnungen vom 9.Sept.1876 und 5
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0977,
von Bisch.bis Bischof |
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, "Aufseher", altdeutsch Piscof, Bischolf), Titel der Kirchenobern, welche, im Besitz der höchsten Weihe, in den ihnen zugehörigen Sprengeln (Diözesen) die Kirchengewalt ausüben. Der Name ist biblischen Ursprungs und ward anfänglich ganz gleichbedeutend
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0166,
von Clausulabis Clay |
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, s. Chiavenna.
Claves St. Petri (lat.), Schlüssel des heil. Petrus, s. v. w. Kirchengewalt, Kirchengerichtsbarkeit.
Clavicembalo (ital., spr. klawitschém-), der Kielflügel, das größte der bis zur Erfindung des Hammerklaviers und noch bis zu
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0818,
Deutschland (Kirchenwesen) |
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.
Die Verfassung der evangelischen Kirche ist in den Staaten des Reichs verschieden. Sie unterscheidet in ihrem System die Presbyterial- und Episkopalverfassung. Bei ersterer ruht die Kirchengewalt in der Hand der aus der Wahl der Gemeinden hervorgehenden Organe
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0494,
von Ekklesiabis Eklampsie |
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; in der griechischen Kirche der Aufseher über die Kirchengebäude, auch der Bruder in den griechischen Klöstern, welcher alles zum Gottesdienst Gehörige zu besorgen hat. Ekklesiarchie, Kirchengewalt, Kirchenaufsicht.
Ekklesiastes (griech., lat
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0705,
von Episkopalismusbis Epistel |
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unter Umständen auch von da verlegt werden könne, daß jedenfalls alle Bischöfe nach Matth. 18, 18 ihre Autorität unmittelbar göttlicher Verleihung verdanken, und daß nur in ihrer Gesamtheit die höchste Kirchengewalt zu erkennen sei. Die Rechte, welche
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0173,
Feste (der evangelischen Kirche) |
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der Jahrestag der Schlacht von Sedan (2. Sept.) als Nationalfest zum Gedächtnis der glorreichen Beendigung des Kriegs mit Frankreich 1870/71 gefeiert.
Das Recht, Bestimmungen über die Festtage zu erlassen, gehört zur Kirchengewalt
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0864,
Gallikanische Kirche |
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eines Streits Ludwigs XIV. mit Papst Innocenz XI. über die Besetzung der niedern geistlichen Stellen in einem erledigten Bistum formuliert wurden, und die dahin gingen: 1) Könige und Fürsten sind in weltlichen Dingen der Kirchengewalt nicht unterworfen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0040,
von Geistliche Exerzitienbis Geistliche Gerichtsbarkeit |
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und Erkenntnisse der Kirchengewalt können gegen die Person oder das Vermögen nur von der Staatsgewalt vollzogen werden, und diese leiht den weltlichen Arm nur nach genauer, selbständiger Prüfung des Sachverhalts. Auch im Instanzenzug dürfen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Geistliche Güterbis Geithain |
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durch die Staatsbehörde, das letztere, daß der Bestrafte mit dem Vollzug durch die Kirchengewalt einverstanden sei. Ausführlicher ist das preußische Gesetz vom 13. Mai 1873 über die Grenzen des Rechts zum Gebrauch kirchlicher Straf- und Zuchtmittel
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0068,
Italien (Geschichte: 5.-9. Jahrhundert) |
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langobardischen Grundeigentümer aber der katholischen Lehre fester und fester unterworfen wurden, konnte die schwache Königsmacht nur bestehen, wenn sie sich zur willigen Dienerin der römischen, schon über Italiens Grenzen weit hinausreichenden Kirchengewalt
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0762,
von Kirchenglaubebis Kirchenmusik |
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. Kulturkampfes (s. Kirchenpolitik). Nicht zu verwechseln mit der K. ist die Kirchengewalt (Kirchenregiment, jus in sacra), d. h. der Inbegriff der Rechte, welche einer Kirche als gesellschaftlichem Verein ihren Mitgliedern gegenüber zustehen
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0764,
von Kirchenoberebis Kirchenpolitik |
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.
Kirchenobere, die höher stehenden Kirchenbeamten in der katholischen Kirche.
Kirchenordnungen, von den evangelischen Landesherren in früherer Zeit kraft der ihnen zustehenden Kirchengewalt erlassene Verfügungen über die Verfassung und Verwaltung
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0770,
von Kirchenreformationbis Kirchenstaat |
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, 2 Bde.); Trusen, Das preußische K. (Berl. 1883); Frantz, Lehrbuch des Kirchenrechts (Götting. 1887).
Kirchenreformation, s. Reformation.
Kirchenregiment, s. v. w. Kirchengewalt.
Kirchensachen (Res ecclesiasticae) heißen zunächst
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0780,
von Kirchenvermögenbis Kirchenvisitation |
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gelungen (s. Kirchenpolitik). Die Reformation brachte in den protestantischen Territorien die Kirchengewalt an die Landesherren, und die Kirche erschien hier fortan lediglich als ein Bestandteil des Staats (Territorialsystem). Die Aufsicht über die Kirche
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0669,
von Papageienfederbis Papantla |
Öffnen |
, im Gegensatz zum Episkopalsystem, welches die Gesamtheit der Bischöfe mit der höchsten Kirchengewalt ausstattet. Auf den Reformkonzilen des 15. Jahrh. war das Episkopalsystem zur Anerkennung und, indem man damals verschiedene Päpste absetzte, zur
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0359,
Preußen (Kirchenverwaltung) |
Öffnen |
359
Preußen (Kirchenverwaltung).
sien, Sachsen, Westfalen, Rheinland und Hohenzollern bildet die Landeskirche ein Ganzes, in welchem die Kirchengewalt auf Grund des am 6. März 1882 ergänzten Gesetzes vom 3. Juni 1876 und der Verordnungen vom 9
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0759,
Reuß (Fürstentümer, Geschichte) |
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der Höchstbesteuerten und 12 auf drei Jahre direkt gewählten Abgeordneten der übrigen Bevölkerung. In jedem Fürstentum übt der Landesherr die oberste Kirchengewalt aus. Die beiden geistlichen Oberbehörden sind das Konsistorium zu Greiz
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0132,
Sachsen (Königreich: Verwaltung, Justiz, Kultus) |
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unterstellt.
Über die evangelische Kirche üben, solange der König sich zur katholischen Kirche bekennt, die
landesherrliche Kirchengewalt die in evang elicis beauftragten Staatsminister. Höchste
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0491,
von Schirmvogtbis Schkeuditz |
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Zustand der katholischen Kirche, wo infolge der Wahl mehrerer Päpste die oberste Kirchengewalt getrennt und somit die Einheit der Kirche aufgehoben ist, z. B. das große S. von 1378-1417. Schismatiker, Anhänger einer durch ein S. hervorgerufenen
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0440,
von Suppeditierenbis Surate |
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die oberste Kirchengewalt zugesprochen, der katholische Glaube und der Primat des Papstes negiert und die alleinige Berechtigung der protestantischen Thronfolge ausgesprochen ward; eingeführt von Heinrich VIII., 1791 wieder aufgehoben.
Süptitz, Dorf, 5 km
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0607,
von Tessinbis Testakte |
Öffnen |
Tiber, s. Rom, S. 905.
Testakte (v. engl. test. Probe), ein Gesetz, welches das englische Parlament 1673 von Karl II. erzwang, und nach welchem jeder öffentliche Beamte außer dem Supremateid, betreffend die oberste Kirchengewalt der Krone, noch
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0039,
von Bisch-barmakbis Bischof (kirchlich) |
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, die kirchliche Einheit in Lehre und äußern Ordnungen sicherzustellen, zu einer Zusammenfassung der Kirchengewalt in dem Bischofsamte oder «Episkopat». Die B. galten fortan vorzugsweise als Träger des Heiligen Geistes, in denen durch Handauflegung
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0464,
Braunschweig (Herzogtum; Verkehrswesen. Verfassung und Verwaltung) |
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(1891) 228 Pfarrbezirke mit 331 Kirchen, 70 Kapellen und 26 Betsälen. Die Zahl der Geistlichen beträgt 256. Die Kirchengewalt steht dem Landesfürsten zu und wird unter Beirat und Mitwirkung des Konsistoriums zu Wolfenbüttel sowie der durch Gesetz vom 31
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0981,
von Cäsarpfählchenbis Cascarilla |
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979
Cäsarpfählchen – Cascarilla
weltliche Gewalt zugleich die Kirchengewalt innehat. Das Wort C. wird besonders gebraucht für die Gestaltung dieses Verhältnisses
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0965,
von Ekkehardbis Eklampsie |
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. Ecclesia.
Ekklesiarch (grch.), Kirchenvorsteher; Ekklesiarchie, Kirchengewalt, Kirchenaufsicht.
Ekklesiastes (grch.; lat. Concionator; hebr. Koheleth, s. d.), Prediger, der griech. Titel des alttestamentlichen Buchs "Der Prediger Salomo
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0215,
von Episiocelebis Epistolae formatae |
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) schrieben die Anhänger dieses Systems dem ersten Stand die äußere Kirchengewalt zu, verlangten aber, daß er sich von dem zweiten leiten lassen sollte. Wesentlich durch Carpzov vertreten, hat dieses System in der Folgezeit dem Territorialsystem (s. d
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0225,
von Erastianismusbis Eratosthenes |
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Unterordnung der Kirche unter den Staat. Nach seinem Tode erschien die "Explicatio gravissimae quaestionis, utrum excommunicatio mandato nitatur divino, an excogitata sit ab hominibus", worin er die selbständige Kirchengewalt bekämpft. Dadurch wurde E. auch
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0946,
von Hefelebis Heffter |
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zwischen Staats- und Kirchengewalt" (Halle 1839).
Heffter, Mor. Wilh., Historiker und Philolog, Bruder des vorigen, geb. 7. Okt. 1792 zu Schweinitz bei Torgau, war Lehrer am Gymnasium zu Torgau und wurde 1831 Prorektor, 1839 Professor am Gymnasium
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1016,
von Jus curiaebis Jus privatum |
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als an die Stelle des Bischofs getreten gedacht wurde, namentlich nach dem sog. Territorialprincip zugeschriebene Kirchengewalt (Jus circa sacra [s. d.] oder Jus supremae inspectionis). (S. Evangelische Kirchenverfassung.)
Jus eúndi in partes (lat
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0368,
von Kirchenpauerbis Kirchenslawisch |
Öffnen |
. Diebstahl.)
Kirchenrecht, s. Kanonisches Recht.
Kirchenreformation, s. Reformation.
Kirchenregiment, s. Kirchengewalt.
Kirchensachen (lat. res ecclesiasticae), die kirchlichen Zwecken dienenden Sachen. Sie zerfallen einerseits
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0493,
von Kollapsbis Kollegialsystem |
Öffnen |
der Kirchengewalt zu, nach kanonischem Recht rücksichtlich der geringern Beneficien den Bischöfen, rücksichtlich der Bistümer in Deutschland meist den Domkapiteln unter päpstl. Bestätigung, nach prot. Kirchenrecht dem Landesherrn. Ist der Konferierende
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0924,
von Landeshutbis Landeskulturrentenbanken |
Öffnen |
Kirchengewalt
in die Hände der Regenten kam. Unter der Herr-
schaft der Toleranzidee, durch die gesetzliche Ge-
währung der Religionsfreiheit, den Zuwachs kath.
Landesteile und die Einwanderung Andersgläu-
biger ist im Laufe der Zeiten der Begriff
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0175,
von Piusordenbis Pizarro |
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, durch die Civilstandsgesetzgebung die Macht der Priester eingeschränkt, die Schulaufsicht von Staats wegen geregelt und in der "Maigesetzgebung" das Verhältnis der Staatsgewalten zu den Kirchengewalten im Sinne der bürgerlichen Freiheit festgestellt
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0141,
Sachsen, Königreich (Unterrichts-, Bildungs-, Kirchen-, Gesundheitswesen) |
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aller Konfessionen hat das Kultusministerium. Die Anordnungen in den innern kirchlichen Angelegenheiten sind den einzelnen Konfessionen überlassen. Die landesherrliche Kirchengewalt über die evang. Kirche üben, solange der König einer andern Konfession
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0470,
von Schirtingbis Schkölen |
Öffnen |
von der kirchlichen Gemeinschaft getrennt halten, insbesondere die Kirchengewalt des
Papstes nicht anerkennen. Dahin gehören namentlich die griech.-orient. (nichtunierten) Christen, aber nicht die Protestanten. Außerdem wird das Wort S. auch von den
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0384,
von Stolberger Diamantenbis Stolle |
Öffnen |
, Begräbnisse. Erst im 16. Jahrh. wurden die S., die man jetzt gewöhnlich Accidenzien nennt, weil diese Einkünfte des Geistlichen zufällig sind, ein durch die Staats- und Kirchengewalt bestätigtes Recht (jus); die Taxen sind verschieden wie die Namen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0509,
von Sumerbis Summum jus summa injuria |
Öffnen |
episcopus) allenthalben die Spitze der evang. Kirchenverfassung in den deutschen Landeskirchen, selbst wenn der Landesherr katholisch ist. (S. Kirchengewalt.) Die reform. Kirche verwirft grundsätzlich den S., doch haben die Reformierten in Deutschland
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0720,
von Terre-neuvebis Territorium |
Öffnen |
im Gegensatz zum Episkopalsystem (s. d.), die Verfassung und das Regiment in der evang. Kirche ganz in die Staatsverfassung und Staatsregierung auflösen wollte. Das Episkopalsystem hatte zwar die Kirchengewalt des evang. Landesherrn anerkannt
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0765,
von Theodorshallebis Theodosius II. (byzantinischer Kaiser) |
Öffnen |
direkt verboten und verfolgt und sich der Kirchengewalt gebeugt. Berühmt ist die Kirchenbuße, der er sich gegenüber dem Bischof Ambrosius von Mailand unterwarf, nachdem er im April 390 zur Strafe für eine blutige Meuterei in Thessalonich ein
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0182,
von Bigevaibis Bilden |
Öffnen |
. wird meistens das Reich oder das geistliche Regiment und die Kirchengewalt, deren sich der Papst eigenmächtig anmaßt, verstanden. Es läßt sich anch auf alle widerchristlich geistlichen Mächte deuten, und auf gewisse Merkzeichen
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