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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0372,
von Kirchenstrafenbis Kirchenverfassung |
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370
Kirchenstrafen - Kirchenverfassung
Umgestaltung erfahren. Die kath. Kirche hat das Recht, K. von ihren Angehörigen zu erheben, stets als ein ihr unbedingt zustehendes behauptet und dasselbe nach Bedürfnis zur Anwendung gebracht
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80% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0778,
von Kirchenstrafenbis Kirchentöne |
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778
Kirchenstrafen - Kirchentöne.
nunmehr auf die weitläufigen Gebäude und Gärten des Vatikans beschränkt. Schon 2. Okt. setzte die italienische Regierung ein Plebiszit über die Annexion in Szene und erreichte das günstige Resultat von 133,681
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0051,
von Ablagerungenbis Ablaß |
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oder Indulgenz, eigentlich der Nachlaß einer von der Kirche auferlegten Bußleistung. Die Kirchenstrafen waren anfänglich öffentliche Büßungen, durch die der aus der Kirchengemeinschaft ausgeschlossene Sünder die Aufrichtigkeit und Beständigkeit seiner
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Geistliche Güterbis Geithain |
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- und Zuchtmittel entgegenzutreten. In Sachsen, Brandenburg, Bayern, Frankreich, England wurden teils die kirchlichen Urteilssprüche allgemein der staatlichen Bestätigung (placet) unterworfen, teils die Verhängung gewisser Kirchenstrafen, namentlich
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0204,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Politik). Kirchenrecht |
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Peculiaritas
Simonie
Relapsus
Kirchenstrafen, s. Geistliche Gerichtsbarkeit
-
Bann
Deprivatio
Exkommuniciren
Interdikt
Kirchenbann, s. Bann
Nominalelenchus
Kirchenvermögen.
Kirchenvermögen
Dominicum
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0867,
von Grundlastenbis Grundrente |
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genießen, denen man eine heilbringende Kraft beilegte. Allein der G. ist auch der "Tag der Grünen", d. h. der öffentlichen Büßer, die nach der während der Fastenzeit vollbrachten Buße von ihren Vergehen und Kirchenstrafen losgesprochen und als Sündenlose
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0045,
von Abjizierenbis Ablauf |
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(Wergeld) und des kirchlichen Glaubens an die Existenz und Übertragbarkeit
überverdienstlicher Leistungen dahin, daß alle Kirchenstrafen durch Geld abgekauft werden konnten. So wurde
der A. zum Preiskurant
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0196,
von Agnesbis Agnolo |
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Philipp weigerte, Ingeborg wieder als Gemahlin anzunehmen, sprach Papst Innocenz III. über Frankreich das Interdikt aus. Die Wirkung dieser Kirchenstrafe auf das Volk war eine solche, daß Philipp trotz seiner Liebe zu A. sich fügen mußte. Zwar
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0343,
von Bannbis Bannforst |
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, Der Kirchenbann (2. Aufl., Tübing. 1863); Wiesner, Der B. und seine geschichtliche Entwickelung auf dem Boden des Judentums (Leipz. 1864); Galli, Die lutherischen Kirchenstrafen (Bresl. 1879); Hinschius, Die preußischen Kirchengesetze des Jahrs 1873, S
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0690,
von Bußordenbis Bustamente |
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hergenommen aus den Übungen der ältern Askese, teils aus den fränkischen Rechtsgewohnheiten, wie denn auch in dem bischöflichen Sendgericht Karls d. Gr. kirchliches und bürgerliches Gericht zusammenfloß und die Ablösung der Kirchenstrafe mit Geld
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0957,
von Diervillabis Diesis |
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.
Dīes (lat.), der Tag, in der Rechtssprache der Zeitpunkt, Termin, Tagfahrt. D. absolutionis, der Gründonnerstag (s. d.), weil an ihm die Lossprechung von Kirchenstrafen stattfand; D. adoratus, Karfreitag (s. d.), von der an ihm üblichen Verehrung
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0798,
Großbritannien (Geschichte: Heinrich VIII., Eduard VI., Maria die Blutige) |
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von England, die Befreiung der Bischofswahlen von jeder Einwirkung der Kurie. Darauf ließ Heinrich 1533 durch ein von ihm eingesetztes geistliches Gericht seine Ehe mit Katharina vernichten und vermählte sich mit Anna Boleyn. Als der Papst mit Kirchenstrafen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0293,
von Heiligbis Heilige |
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, als Fürsprecher bei Gott und Christus von den Menschen verehrt und angerufen zu werden. Da nun aber in der alten Kirche schon der Fürbitte der Märtyrer und Bekenner, solange sie noch lebten, eine von Kirchenstrafen befreiende Macht beigelegt wurde, so lag
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0206,
von Jessorebis Jesuiten |
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Abhängigkeit befreit und hatten demnach außer ihrem Ordensobern und dem Papst keinen Herrn anzuerkennen; sie erhielten die Befugnis, alle Priesterfunktionen, sogar während eines Interdikts, zu verrichten, von allen Kirchenstrafen und Sünden eigenmächtig
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0171,
von Poldistanzbis Polen |
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feierlichen Einzug in London und sprach 30. d. M. im Parlament im Namen des Papstes die Absolution von den über England verhängten Kirchenstrafen aus. Nach Cranmers Tod zum Erzbischof von Canterbury ernannt, leitete er nun die kirchliche
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0072,
Absolution |
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70
Absolution
Sündenvergebung, sondern um Lossprechung von der Kirchenstrafe und Wiederzulassung zu den Sakramenten. Ferner erstreckte sich die Rekonziliation nicht auf alle Sünden, sondern nur auf die Todsünden: Unkeuschheit, Mord
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0344,
von Kindererziehung (religiöse)bis Kindergarten |
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übernommenen Verpflichtung katholischer K. und droht Kirchenstrafen für die Verletzung dieses Gebotes an, ein Weg, auf welchem ihr die evang. Kirche jetzt mehrfach, von Notwehr getrieben, durch Erlaß von analogen Vorschriften folgte. Fast
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0359,
von Kirchenbücherbis Kirchenbuße |
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der Eintritt in ein Kloster und die Übernahme klösterlicher Übungen zur K. Bald genug wurden diese Kirchenstrafen als förmliche Genugthuung für die begangene Schuld und als Bedingung der göttlichen Sündenvergebung betrachtet. (S. Ablaß und Absolution
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0360,
von Kirchendiebstahlbis Kirchengesang |
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der Kirchendisciplin zur Aufrechthaltung der kirchlichen Ordnung, besonders in Bezug auf Taufe und kirchliche Trauung (s. d.), notwendig sei. Demgemäß sind mehrfach neuere Vorschriften hierüber erlassen worden. (S. Kirchenstrafen und Kirchenzucht
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0374,
von Kircherbis Kirchheimbolanden |
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372
Kircher - Kirchheimbolanden
Eingreifen moderner Staatsgesetzgebungen in diese Materie s. Kirchenbann, Kirchenbuße, Kirchenstrafen.) – In der evangelischen Kirche wurde anfänglich das Bannrecht, ja vielfach selbst ein eigentliches kirchliches
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0529,
von Schlüsselblumebis Schlußzettel |
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die Absolution (s. d.) statt auf die
Kirchenstrafen direkt auf die Sünde selbst bezogen,
vom Priester zu erteilen an Gottes Statt, und die
S. wurde dadurch dogmatisch von der Zulassung zur
Kirchengemeinschaft auf die Zulassung zum Himmel
ausgedehnt. Da
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0937,
Sicilien (Königreich beider) |
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unbesetzter geistlicher Stellen ein, dehnte die Befugnisse der weltlichen Gerichtsbarkeit aus, unterstellte die geistliche Censur und die Erteilung von Kirchenstrafen der Staatsaufsicht, verjagte 1767 die Jesuiten und zog ihre Güter für Schulzwecke ein
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0032,
von Censorinusbis Census |
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einer
Prüfungsbehörde über die Kenntnisse und Leistungen eines Examinierten und auch als Bezeichnung für Kirchenstrafen (s. Censurae ecclesiasticae ) gebraucht.
Bei den Römern übten eigene Magistrate ( Censoren , s. d.) eine Aufsicht über die Sitten
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