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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0692,
Kriminalpolitik |
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690
Kriminalpolitik
kriminalpolit. Schulen, die zweite hervorgerufen durch die Mängel der ersten, stehen sich heute gegenüber, die sog. klassische, auf deren Anschauungen das geltende europ. Strafrecht beruht, und die anthropologisch
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0691,
von Kriminalitätbis Kriminalpolitik |
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); ders., Die Anarchisten (deutsch von Kurella, ebd. 1896); von Liszt, Lehrbuch des deutschen
[Spaltenwechsel]
Strafrechts (7. Aufl., Berl. 1896), §. 13; Ferri, Die positive Strafrechtsschule (in der "Zukunft", 4. Jahrg., ebd. 1896, Nr. 31). 2) Zur
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0400,
Strafgesetzgebung |
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Vereinigung hat eine rechtsvergleichende Darstellung der S. der Gegenwart in Angriff genommen, wovon der erste Band: "Das Strafrecht der Staaten Europas", hg. von von Liszt (Berl. 1894), bereits erschienen ist. Er zeigt, daß trotz aller lokalen, polit
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0694,
von Kriminalpsychologiebis Kriminalstatistik |
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der Strafrechtspflege (Lpz. 1895; für Vergeltungsstrafe); Löffler, Schuldformen des Strafrechts (Abteil. 1, ebd. 1895); von Liszt, Lehrbuch des deutschen Strafrechts (7. Aufl., Verl. 1890), ß. 14; Birkmeyer in der "Zeitschrift für die gesamte
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3% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1042,
von Zürgelbaumbis Zürich (Kanton) |
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. Lucas, Die subjektive Verschuldung (Berl. 1883); von Liszt, Lehrbuch des deutschen Strafrechts (2 Bde., 8. Aufl., ebd. 1897 fg.); Olshausen, Kommentar zum Strafgesetzbuch (5. Aufl., ebd. 1897 fg.); Binding, Handbuch des Strafrechts (Lpz. 1885); Janka
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3% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0221,
von Liszt (Franz von)bis Litauen |
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219 Liszt (Franz von) – Litauen
die Laufbahn als reisender Virtuos, lebte in Weimar, wirkte hier als Hofkapellmeister und wurde Mittelpunkt eines Kreises, der für die Ideen und Erzeugnisse
Richard Wagners
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0536,
von Lippebis Lithoklasen |
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fachwissenschaftlicher Forschungen auf dem Gebiet des Strafrechts und der Kriminalpolitik rief er 1888 das kriminalistische Seminar zu Marburg ins Leben, dessen Abhandlungen in zwanglosen Heften erscheinen.
Liszt-Stiftung, von der Fürstin Marie
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3% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0655,
von Internationales Strafrechtbis Interpretation |
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653
Internationales Strafrecht - Interpretation
nationalen Privat- und Strafrechts (Stuttg. 1892);
Meili, Geschichte und System des internationalen
Privatrechts (Lpz. 1892); Iettel, Handbuch des inter-
nationalen Privat- und Strafrechts
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0742,
von Krimgotenbis Kriminalstatistik |
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durch
die K. (russisch, 5. Aufl., Odessa 1889).
Krimgoten, s. Ostgoten. fahren betreffend.
Kriminal (lat.), das Strafrecht oder Strafver-
Kriminalanthropologie, die auf die Straf
rechtswissenschaft angewandte Anthropologie oder
(nach Liszt
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0403,
von Strafprozeßstatistikbis Strafrecht |
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401
Strafprozeßstatistik - Strafrecht
am freiesten vor dem Einzelrichter. An die mit der Urteilverkündung schließende Hauptverhandlung der ersten Instanz kann sich, wenn die mit dem Urteil unzufriedenen Beteiligten ein Rechtsmittel einlegen
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0776,
von Militärstrafverfahrenbis Millenniumsausstellung |
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und Strafprozeh für Heer und
Marine des Deutfchen Reichs (Berl. 1892); von Liszt,
Das Strafrecht der Staaten Europas (ebd. 1894),
S. 69 fg., und Lehrbuch des deutschen Strafrechts
(7. Aufl., ebd. 1896), S. 669 fg.
* Militärstrafverfahren. Im Okt. 1896
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0831,
Österreichisch-Ungarische Monarchie |
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Österreichs, Ungarns, Kroatiens
nnd Bosniens (Wien und Lpz. 1893); Die Stras-
gesetzaebung der Gegenwart, hg. von der interna-
tionalen kriminalistischen Vereinigung, Bd. 1.: Das
Strafrecht der Staaten Europas, hg. von von Liszt
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0115,
von Unzurechnungsfähigkeitbis Upolu |
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eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Gestattung außerehelichen Beischlafs bestimmt, ihr zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens (Entlassung; Defloration) verpflichtet.
Vgl. von Liszt, Lehrbuch des deutschen Strafrechts (8. Aufl., 2 Bde., Berl. 1897
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2% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0335,
von Presse-collébis Preßhefe |
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Reichsrats und der Landtage können nicht den Gegenstand strafrechtlicher Verfolgung bilden.
In Frankreich ist ein sehr freisinniges Preßgesetz 29. Juli 1881 erlassen, welches namentlich die wichtige Bestimmung enthält, daß der Gerant (verantwortliche
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2% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0633,
von Rechtswohlthatbis Recitativ |
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. Durch Kant und Hegel wurde das wissenschaftliche Studium des Strafrechts (s. d.) mächtig angeregt, und die ausgezeichneten Arbeiten des großen Kriminalisten Feuerbach gaben der Strafrechtswissenschaft einen gewaltigen Aufschwung, der zuerst in dem
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2% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0256,
von Dingelstädtbis Doko |
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nennen: »Zur Lehre von dem gewerbs- und gewohnheitsmäßigen Verbrechen« (Jena 1871); »Meineid, falsche Anschuldigung, Beleidigung« (im 3. Band von Holtzendorffs »Handbuch des deutschen Strafrechts«, Berl. 1874); »Die Buße im Strafrecht und Strafprozeß
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2% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0532,
von Kriminalanthropologiebis Kriminalistische Vereinigung |
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im Kampfe gegen verbrecherische Versuchungen zur Seite stehen. Inwieweit das Strafrecht den Forschungen der K. sich anzupassen hat, ist noch unentschieden. An die Stelle der Zurechnungsfähigkeit des Verbrechers muß nach der Ansicht Ferris
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0912,
von Betrunkenheitbis Betsäule |
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nur einzelne Fälschungsfälle. - Vgl. von Liszt, Lehrbuch des deutschen Strafrechts (3. Aufl., Berl. 1888) und die dort angegebene Litteratur; Rommel, Der B. (Lpz. 1894; auch Plenarbeschluß des Reichsgerichts vom 20. April 1887 (Entscheidungen, XVI,1
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0380,
Preßgesetzgebung |
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. (Lpz. 1874);
Berner, Lehrbuch des deutschen Preßrechts sebd.
1876); von Liszt, Das deutsche Reichspreßrecht (Berl.
1880); Kloeppel, Das Reichspreßrecht (Lpz. 1894).
In Österreich herrschte bis 1848 völlig der Geist
des alten Censursystems
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2% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0883,
von Todesthalbis Toffana |
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und der Gesetzentwurf von 1891 hat die T. - Vgl. Merkel, Lehrbuch des deutschen Strafrechts (Stuttg. 1889); von Liszt, Lehrbuch des deutschen Strafrechts (8. Aufl., Berl. 1897) und die dortige Litteratur; Gruber, Der Stand der T. in der Gesetzgebung und in der Praxis
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1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0913,
Studienreform (rechts- und staatswissenschaftliche Fakultäten) |
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(Wien 1887); ferner bezüglich Deutschlands unter andern: W. Neuling, Zur Reform der juristischen Studienordnung (2. Aufl., Leipz. 1888); Dernburg, Die Reform der juristischen Studienordnung (Berl. 1886); v. Liszt, Die Reform des juristischen Studiums
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0948,
von Depositarbis Depositenwesen |
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und
für Ostsibirien auf 122 036 angegeben. - In Deutsch-
land ist die D. als Strafe bisher nicht zur An-
wendung gekommen.
Vgl. von Holtzendorsf, Deportation (Lpz. 1859);
Fuld, Das franz. Gesetz über die Rückfälligen (im
"Archiv für Strafrecht", Bd
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0778,
von Menschenraubbis Menschenverluste im Kriege |
Öffnen |
) haben die Vertragsstaaten die Verpflichtung übernommen, Sklavenraub und Sklavenhandel unter Strafe zu stellen. Deutschland hat diese Verpflichtung durch Gesetz vom 28. Juli 1895 erfüllt. - Vgl. von Liszt, Lehrbuch des deutschen Strafrechts (7. Aufl
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0299,
von Versuchsanstaltenbis Verteidigung |
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Reich (5. Aufl., Berl. 1897); von Liszt, Lehrbuch des deutschen Strafrechts (8. Aufl., 2 Bde., ebd. 1897).
Versuchsanstalten, soviel wie Prüfungsanstalten (s. d.).
Versuchsstationen, landwirtschaftliche oder agrikulturchemische, s
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Allandbis Alpenvereine |
Öffnen |
: Das Strafrecht der Staaten Europas, hg. von Liszt (Berl. 1894).
Alland, Dorf in der österr. Bezirkshauptmannschaft und dem Gerichtsbezirk Baden, in Niederösterreich, an der Schwechat, im Wiener Walde, hat (1890) 870, als Gemeinde 1430 E.; große
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0154,
von Vagabundaebis Vaihingen |
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Internationalen Gefängniskongresses in Rom (in von Liszts «Zeitschrift für Strafrechtswissenschaft», Bd. 9, 1889); Hippel, Die strafrechtliche Bekämpfung von Bettel, Landstreicherei und Arbeitsscheu (Berl. 1895); Artikel Landstreicherei im «Österr
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