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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0179,
von Mandamusbis Mandator |
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, Procurator, Mandatar, Gewalthaber, Bevollmächtigter. Das M. ist ein Spezialmandat (Mandatum speciale), wenn es sich nur auf ein bestimmtes einzelnes Geschäft, ein Generalmandat (Mandatum generale), wenn es sich auf eine ganze Gattung von Geschäften oder gar
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61% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0543,
von Mandailingbis Mandatsprozeß |
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(lat. mandatum ), der Vertrag, wodurch ein Kontrahent
( Mandánt ) dem andern ( Mandatār ) die Ausführung eines Geschäfts überträgt.
(S. Auftrag .) Auch die Funktion der Abgeordneten (s. d.) wird als M. bezeichnet. Im röm.
Rechte führten den
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0201,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Proceß. Konkurs) |
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Kontraindikation
Konvalescenz
Konvinciren
Kopialien
Korreferiren
Laudiren
Legal
Licitiren
Lis
Litem lite resolvere
Lite pendente
Litigiren
Loco sigilli
Locus
Mandant, s. Mandat
Mandatar, s. Mandat
Mandator, s. Mandat
Mentalis
Muniment
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0344,
von Dipterosbis Directa actio |
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Mandatar auf Vollziehung des übernommenen Auftrags oder Ersatz des Interesses wegen nicht ausgeführten Auftrags ist die actio directa, im Gegensatz zur actio contraria des Mandatars auf Ersatz seiner Auslagen und Schadloshaltung. Ähnlich beim
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0611,
von Inkassomandatbis Inkonform |
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oder andern Orderpapieren (s. d.) wird der Mandatar durch ein Indossament (s. d.) legitimiert. Dasselbe wird gewöhnlich als Prokuraindossament (s. Indossament) gefaßt, und in diesem Fall kann sich der Wechselpflichtige, wenn er vom Inkassomandatar, wozu
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0406,
von Alpenstrauchbis Alpenvereine |
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Österreichs von Hochwassern verwüstet wurden, sammelte der Verein den bedeutenden Betrag von 154,935 Gulden, welcher direkt durch seine Mandatare teils bar, teils aber in Naturalien verteilt ward. Vgl. "Der Deutsche und Österreichische Alpenverein
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0838,
Deutschland (Reichskanzler und Reichsbehörden) |
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in Gemäßheit der Instruktionen zu stimmen, welche ihnen ihre Regierungen, deren Mandatare sie sind, erteilten. Zugleich hat der Bundesrat über die zur Ausführung der Reichsgesetze erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften und Einrichtungen
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0996,
Fabriken (Hausindustrie) |
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der Produkte vorschreibt und für die fertigen den verabredeten Stücklohn zahlt. Sehr häufig wird der Verkehr zwischen ihm und den Arbeitern durch Mittelspersonen ("Faktor", "Fercher", "Fabrikverleger") besorgt, die entweder lediglich Mandatare des
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0083,
von Genehmigungbis Genelli |
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Geschäfts ohne zurückgezogene Wirkung, was stets der Fall ist, wenn das früher abgeschlossene Geschäft wegen des nun beseitigten Mangels nichtig war. 2) Bezieht sich die Ratihabition auf das von einem andern, z. B. dem Stellvertreter, Mandatar
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0777,
Großbritannien (Stände, politische Rechte) |
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777
Großbritannien (Stände, politische Rechte).
Jedes Mitglied stimmt durch "content" (einverstanden) oder "non content" (nicht einverstanden); sie können ihre Stimmen durch Mandatare (by proxy) abgeben. Das Quorum oder die zur gültigen Abstimmung
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0272,
von Volkssouveränitätbis Volkswirtschaftslehre |
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. Vereinswesen.
Volksvertretung (Volksrepräsentation), die Stellvertretung des gesamten Volkes durch hierzu berufene Vertreter (Abgeordnete, Deputierte, Landstände, Mandatare, Repräsentanten, Landtag, Gesetzgebender Körper), durch welche
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0276,
von Vollblutbis Vollschiff |
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), der einer Person (dem Bevollmächtigen, Mandatar) seitens einer andern gegebene Auftrag zur Vertretung der letztern (des Vollmachtgebers, Mandanten); auch die über den Abschluß eines Bevollmächtigungsvertrags (Vollmachtsauftrags) ausgefertigte Urkunde
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0883,
von Zerwirkenbis Zession |
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. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Z. besteht z. B. insofern, als der Geschäftsführer (Mandatar) die in dieser Eigenschaft für den Geschäftsherrn (Mandanten) erworbenen Klagen (Forderungsrechte) abtreten muß; als der Gläubiger zur Z. seiner Klagen gegen mehrere
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0027,
Aktiengesellschaft (Statistik) |
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Inhaberaktien werden können. Die Aktionäre haben keinen großen Einfluß auf die A., die Generalversammlung ist nur für Vermehrung und Verminderung des Kapitals sowie Änderung und Auflösung der Gesellschaft kompetent. Die A. wird durch Mandatare
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0% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0971,
Volksvertretung (Bulgarien, Dänemark, Deutsches Reich) |
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Regierungskollegium und eine verwaltende und ausführende Stelle. Die Mitglieder haben in Gemäßheit der Instruktionen zu stimmen, welche ihnen ihre Regierungen, deren Mandatare sie sind, erteilten, und über die zur Ausführung der
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0072,
Absolution |
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, der es wirklich verlangt. Von einer besondern Amtsgewalt des Pfarrers, als göttlicher Mandatar künden zu vergeben oder zu behalten, weiß die reformatorische Lehre nichts. Ganz übereinstimmend hiermit lehrt die reform. Kirche, nur daß sie die Privatbeichte
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0345,
von Directeurbis Dirichlet |
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Kundschaft nicht zu verraten. So kontrahiert der Kommissionär (s. Kommission). Wo dies nach Art des Geschäfts nicht hergebracht ist, und wo der Mandatar nicht indirekte Stellvertretung bevorwortet hat, wird er dazu auch nicht berechtigt sein, wenn
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0970,
Forderungsrecht |
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eine mit einer ^Vctio contrario
geltend zu machende Nebenverbindlichkeit des andern
Kontrahenten auf Ersatz von Aufwendungen und
Schäden begründen, so für den Mandatar beim
Auftrag ss. d.), den Kommodatar beim Oounnoda-
tnin ss. d.), den Geschäftsfübrcr bei
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0529,
von Schlüsselblumebis Schlußzettel |
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die Gewalt, an
Gottes Statt die Sünden zu vergeben oder zu be-
halten, obne strenge Scheidung zwischen Absolution
und kirchlicher Disciplin. Daher haben neuerdings
die strengen Lutheraner vielfach dieselbe Gewalt für
die Pastoren als Mandatare
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0494,
von Contradictiobis Conty |
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.) auf Ausführung des vom Mandatar angenommenen Auftrags, die nützliche Geschäftsführung, die Vormundschaft auf Rechnungslegung, Herauszahlung, Schadenersatz des Geschäftsführers und Vormunds. Daneben besteht ein Nebenanspruch dieser fremde
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