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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0781,
von Patroklosbis Patta |
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. Heutzutage versteht man unter P. vorzugsweise den Schutzherrn einer Kirche, indem die demselben zustehenden Gerechtsame als Patronatsrecht (Patronat, Kirchenpatronat, jus patronatus) bezeichnet werden. Das Patronatsrecht ist in der Regel ein
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0367,
von Kirchenordnungenbis Kirchenpatronat |
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alimentationspflichtiger Verwandten dann, wenn die Stiftung reich ist, eine Alimentation aus dem Kirchenvermögen verlangen zu dürfen. Das Patronatsrecht kann einer bestimmten physischen Person (persönliches Patronatsrecht) zustehen oder dem jeweiligen
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0611,
von Schottenmönchebis Schottische Litteratur |
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(s. d.) gab das Signal zum Ausbruch der englischen Revolution. Endlich hob ein Gesetz von 1690 das Patronatsrecht der Regierung bezüglich der Pfarrbesetzungen auf, gab den Grundeigentümern nur das Präsentationsrecht, der ganzen Gemeinde aber die Wahl
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0204,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Politik). Kirchenrecht |
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primarum
Konsistorialproceß
Nominatio
Patronatsrecht, s. Patronus
Kirchenpatron
Kollator
Konpatronat
Patron, s. Patronus
Patronus
Präsentationsrecht
Placet
-
Filiolität
Filius S. Petri
Konkordat
-
Duldung, s. Toleranz
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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0113,
Von der Zunahme der Stadt Ulm und wie sie ihre Besitzungen erworben hat |
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97
Patronatsrecht der Kirchen und Altäre ihm gehört hatte, ferner alle Zehenten, alle Zölle, alle Weg- und Geleitsgelder, Steuern, Einkünfte von jedem Haus, Herd und Garten, von jeder erwachsenen Person, das Umgeld und die Bußen
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0580,
von Oxford (geolog.)bis Oxford (Stadt) |
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Parlamentsmitglieder und mehrere der Professoren ernennt, das Patronatsrecht bei Besetzung der Pfründen ausübt, und ohne dessen Einwilligung kein Statut Gesetzeskraft hat. Die Congregation wird gebildet aus den in O. wohnenden Magistri Artium, und ihre Thätigkeit
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0140,
Sachsen (Geschichte des Königreichs bis 1873) |
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Patronatsrechts u. a., so daß 1870 nur ein Preßgesetz zu stande kam. Der Krieg gegen Frankreich 1870/71 unterbrach den Kampf zwischen beiden Kammern über die innere Entwickelung. Die sächsischen Truppen kämpften unter Führung des Kronprinzen und, nachdem
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0233,
von Devizesbis Devon |
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Patronatsrechts versäumt oder hinsichtlich welcher etwas versehen worden war, nach einer gewissen Frist selbst zu besetzen.
Dieses Devolutionsrecht kann aber in Deutschland nicht als in Kraft stehend behauptet werden, außer bezüglich des Patronatsrechts
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0111,
Adel (Ausland) |
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, Baronen und niedern Adligen besteht, noch einzelne Vorrechte (Jagd-, Patronatsrecht etc.). Weit bedeutender sind aber die Prärogativen des Adels in Schweden, wo derselbe den ersten Stand ausmacht. Es hat dort ursprünglich keine Unterscheidung des
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 1019,
Chile (staatliche Verhältnisse) |
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, und die Zivilehe wurde 1884 eingeführt. Staat und Staatskirche leben nicht auf dem besten Fuß, und eine Trennung derselben ist mehrfach angeregt worden. Der Staat beansprucht das Patronatsrecht bei Besetzung der vier Bischofsstühle (einschließlich des
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0634,
England (Konfessionen) |
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der Pfarreien beläuft sich auf 13,728 mit einer Jahreseinnahme von 4,525,395 Pfd. Sterl. Das Patronatsrecht bei Besetzung derselben wird ausgeübt von den Bischöfen (in 3454 Fällen), den alten Universitäten (723), den Kollegien von Eton und Winchester
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0083,
Italien (Geschichte: bis 1875) |
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in Rom durch Plakate und auf jede Weise ohne Staatskontrolle veröffentlichen können. Der König verzichtete auf seine Patronatsrechte bei Ernennung der Bischöfe. 5 Mill. Lire, welche bei der Einnahme Roms sich im Staatsschatz vorfanden, wurden dem
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0702,
von Kettebis Ketteler |
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in einer geheimen Konvention vom 23. Aug. 1854 zu Zugeständnissen zu bewegen, durch die der Staat seine Patronatsrechte, seine Mitwirkung bei der Besetzung des Bistums, das Placet, das Aufsichtsrecht über das katholische Vereinswesen und die geistlichen
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0764,
von Kirchenoberebis Kirchenpolitik |
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die Liturgie in sich fassen. Vgl. Richter, Die evangelischen Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts (Weim. 1846, 2 Bde.).
Kirchenpatron, s. v. w. Schutzheiliger der Kirche (s. Kirchweihe); dann der Inhaber des Patronatsrechts (s. Patron
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0937,
von Kollarbis Kollegialsystem |
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ist das Patronatsrecht oder die Kollatur (s. Patron).
Kollaudation (lat., Kollaudierung), Lobeserhebung, Belobigung; in Österreich und in der Schweiz die amtliche Prüfung eines Baues, insbesondere die Feststellung, ob der Bauunternehmer die übernommenen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0014,
von Kononbis Konrad |
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Berechtigten gemeinsam zustehende Patronatsrecht; s. Patron.
Konquassation (lat.), Erschütterung, Zerquetschung, Zertrümmerung.
Konquirieren (lat.), zusammensuchen; Konquisition, Zusammensuchung, Herbeischaffung, Werbung.
Konquistadoren (span
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0668,
Leipzig (Geschichte der Stadt) |
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schon sein Bruder Heinrich der Fromme (1539-41) führte die Reformation förmlich ein (der jedoch die Universität erst später sich anschloß) und erteilte dem Rate das Patronatsrecht über die Kirchen und Schulen. 1545 ließen sich die ersten Buchhändler
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0388,
Mecklenburg (Verfassung und Verwaltung) |
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, große Real- und Personalvorrechte. Sie besitzen das Landstandsrecht, die Jagdgerechtigkeit und oft auch das Patronatsrecht. Leibeigenschaft und Gutsunterthänigkeit sind 1824 aufgehoben worden. Die Landstände beider Großherzogtümer bilden seit 1523
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0247,
Norwegen (Charakter, Sprache etc. der Bewohner) |
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. Die Pfarrhöfe sind größtenteils reichlich mit Äckern, Wiesen und Wäldern ausgestattet; Patronatsrechte sind nicht vorhanden. Die evangelisch-lutherische Lehre bildet zwar die Staatsreligion, zu welcher sich die überwiegend große Mehrheit der Nation
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0076,
Russisches Reich (Münzen, Maße etc., Geldinstitute; Staatsverfassung u. -Verwaltung) |
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und Selbstverwaltung, wobei der Adel ein unverhältnismäßiges Übergewicht über die Bürger wie auch ein Hoheitsrecht bei Besetzung der Gerichte und das Patronatsrecht über die Kirchen ausübt. Durch die Einführung der allgemeinen russischen
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0794,
von Secessiobis Seckelblume |
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794
Secessio - Seckelblume.
der Patronatsrechte (1712), unter Führung Erskines 1733 von der schottischen Staatskirche trennten und eine besondere Kirchengemeinschaft bildeten, welche der Lehre der Presbyterialkirche treu blieb, sich aber
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0985,
von Simonianerbis Simonis |
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die Quelle reicher Einkünfte. Nach protestantischem Kirchenrecht verliert der Kirchenpatron, welcher sich der S. schuldig gemacht, das Patronatsrecht. Eine kriminelle Bestrafung ist jetzt nur möglich, wenn der Thatbestand einer wirklichen Bestechung
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0138,
Adel |
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, Patronatsrecht, Jagdrecht auf fremder Flur, Gutspolizei, endlich Schutzherrlichkeit über seine Gutsunterthanen mit allen den dazu gehörigen Rechten auf seiten des Herrn, dagegen mit Diensten und Lasten auf seiten der Unterthanen u. s. w.: dies
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0629,
Anglikanische Kirche |
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(chapel of ease merely), in denen nur gepredigt wird. Hierzu kommen noch die Privatkapellen des hohen Adels, der Bischöfe u. s. w., die freien Kapellen (auf königl. Domänen) und Kapellen im Besitz von Privatpersonen. Das Patronatsrecht ist zu
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0399,
von Ettalbis Ettingshausen |
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urkundlich in Verbindung mit dem
Kloster Ettenheimmünster, das hier Patronatsrecht
besaß, erwähnt, gehörte bis 1803 zum Bistum Straß-
burg, dessen letzter Fürstbischof, Kardinal Prinz Ro-
han, 1790-1803 hier residierte und auch begraben
liegt
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0350,
Niederländische Sprache und Litteratur |
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13. Jahrh. ging nun aus der Bürgerschaft eine Reaktion hervor. Die flandr. Städte zuerst erkämpften sich das Patronatsrecht über die Schulen, das bisher allein in den Händen der Geistlichkeit gelegen hatte, und ehe- ^[folgende Seite]
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0047,
Russische Kunst |
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Vorstände verloren; die Gutsbesitzer verloren ihr Patronatsrecht mit der Aufhebung der Leibeigenschaft.
Die Grusinische Kirche war ursprünglich gleich der armenischen autokephal und hatte ihre eigenen Patriarchen; bei der Unterwerfung Grusiens wußte man den
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0597,
von Schotterbis Schottische Litteratur |
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heimgesucht wurde. Nur das Patronatsrecht, das durch das Grundgesetz von 1690 (revolution settlement) abgeschafft war, wurde durch königl. Gewalt wiederhergestellt (1712). Der kirchliche Unabhängigkeitssinn des Volks führte zu der Gründung
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0777,
von Seccobis Seckendorf |
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Patronatsrechts veranlaßte 1732 mehrere presbyterianische Prediger, an deren Spitze Erskine stand, zur Absage an die Staatskirche. Mit ihren Gemeinden, die die freie Pfarrwahl wollten, bildeten sie eine neue Synodalgemeinschaft, die sich 1742
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0071,
von Leipziger Interimbis Leiste |
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. Erbrechtsbesitz» (Erlangen 1870), «Das prätorische Erbsystem» (ebd. 1873), «Drei erbrechtliche Lehren»
(ebd. 1875) und «Das röm. Patronatsrecht» (2 Tle., ebd. 1879). Die vier letztgenannten Werke bilden Bestandteile
des Glückschen
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0296,
von Lorchbis Lord Lieutenant |
Öffnen |
Staatsbeamten. Der Kanzler war ursprünglich ein Geistlicher und hat jetzt noch den Titel "Hüter des königl. Gewissens", in welcher Eigenschaft er die königl. Patronatsrechte ausübt. Auf seinen Rat griff der König mildernd ein, wenn das starre Recht
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0085,
von Chalonbis Châlon-sur-Saône |
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Ablehnungsrecht der Gemeinde bei mißfälliger Pfarrerwahl gefordert hatte und die Gerichtshöfe das Patronatsrecht in vollem Umfang schützten, auch das Parlament keine Abhilfe schaffte, trat C. 18. Mai 1843 mit einem großen Teil der Geistlichen unter
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