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Ihre Suche nach Schlüsselgewalt
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0545,
von Schlüsselbeinbis Schlüter |
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. gebräuchliches Streichinstrument, dessen Saiten nicht durch Greifen mit den Fingern, sondern, wie bei der Drehleier, durch eine Klaviatur verkürzt wurden.
Schlüsselgewalt, die auf Matth. 16,19 und 18,18 gestützte Machtbefugnis der Kirche, nach der Beichte (s
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0157,
Theologie: allgemeine Dogmatik |
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. Schlüsselgewalt.
Gewalt d. Schlüssel, s. Schlüsselgewalt.
Nothtaufe, s. Taufe
Schlüsselgewalt
Taufe
Sünde.
Sünde
Acceptilation
Anamartesie
Beichte
Beichtgeheimnis, s. Beichtsiegel
Böse, das
Böser Wille, s. Wille
Bund
Buße
Erbsünde
Erlösung
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0529,
von Schlüsselblumebis Schlußzettel |
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entsprechend, benannt nach dem Schlüssel,
dem symbolischen Zeichen des Kümmerers (s. d.).
Schlüsselgeld, s. Herdgeld.
Schlüsselgewalt, Amt der Schlüssel (lat.
p0t68w8 clavium), nach Matth. 16,19 im kirchlichen
Sprachgebrauch die Gewalt der Geistlichen
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0512,
von Amt Christibis Amtsbezirk |
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und Königs, weil auch im Alten Bunde die Organe der göttlichen Offenbarung, die im Messias sich konzentrierten, als Priester, Prophet und König erscheinen.
Amt der Schlüssel, s. Schlüsselgewalt.
Amt-Gehren, Marktflecken, s. Gehren.
Amtmann
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0311,
von Stellariabis Stellvertreter |
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; aber auch umgekehrt, soweit die Schlüsselgewalt reicht, die Ehefrauen bezüglich der Ehemänner. Die freien S. sind die Bevollmächtigten (s. Vollmacht) und die unbeauftragten Geschäftsführer (s. Geschäftsführung), wenn ihre namens des Geschäftsherrn
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0045,
von Abjizierenbis Ablauf |
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belegt das Tridentinum mit dem Anathema jeden, welcher leugnet, daß der Kirche mit der Schlüsselgewalt das
Gericht über die Sünden und damit die Gewalt verliehen sei, dieselben zu erlassen. Da die Reinigung
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0977,
von Bisch.bis Bischof |
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jurisdictionis umfassen außer dem Binde- und Löseschlüssel (s. Schlüsselgewalt) die Disziplinargewalt, die geistliche Gerichtsbarkeit und die gesamte äußere Verwaltung. Die Gehilfen des Bischofs waren hier früher die Archidiakonen (s. Archidiakonus
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0279,
von Gewalt der Schlüsselbis Gewaltthätigkeit |
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. Schlüsselgewalt.
Gewältigen, Grubenbaue von hereinstürzenden Bergen oder eingedrungenem Wasser freimachen.
Gewaltthätigkeit (Crimen vis), nach früherm gemeinen Recht jede öffentlich strafbare Anwendung physischer oder psychologischer Gewalt, insofern
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0072,
Absolution |
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nachsuchen sollten. (S. Beichte.) Mit dieser kirchlichen Fesselung der Gewissen ging die gesteigerte Vorstellung von der priesterlichen Schlüsselgewalt (s. d.) Hand in Hand. Bis tief ins 12. Jahrh. hinein hatte die ältere Meinung namhafte Vertreter gefunden
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0559,
von Amsterdam (Amerika)bis Amtmann |
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. Schlüsselgewalt.
Amt-Gehren, s. Gehren.
Amtmann, eine für sehr verschiedene Funktionen, insbesondere der Verwaltung, gebräuchliche Bezeichnung. Vor Einführung der neuen Gerichtsverfassung im Deutschen Reiche war der Titel A. (Justiz
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0308,
von Churfürstenbis Chyl'at |
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und in die Gegend von
Mekka zog, während die andern sich nach Oman
und Syrien wandten. Nach der Überlieferung der
arab. Genealogen setzten sich die C. nach Vertrei-
bung der Dschorhom in Mekka fest, wo sie die Auf-
sicht und die Schlüsselgewalt über
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0743,
von Ehefraubis Ehegartenwirtschaft |
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. Landr. II, 1, §§. 619, 620). Sie kann ferner frei verfügen, wenn der Ehemann abwesend oder dauernd krank ist; nach einigen Rechten jedoch nur infolge obrigkeitlicher Ermächtigung. Sodann verpflichtet die E. zufolge ihrer Schlüsselgewalt den Ehemann
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0971,
von Gewaltbis Gewandhauskonzerte |
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(§. 113). Uner-
laubte G. an fremden Sachen, wodurch diese be-
schädigt lverden, wird als Sachbeschädigung (s. d.>
bestraft, l ^. auch Höhere Gewalt.) - Vgl.Herzfelder,
G. und Recht (Münch. 1890).
Gewalt der Schlüssel, s. Schlüsselgewalt
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0584,
von Güterabtretungbis Gütergemeinschaft |
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über
das Gesamtgut verfügen, soweit es sich nicht um
Verfügungen handelt, welche sie im Hauswesen kraft
der sog. Schlüsselgewalt trifft.
Darüber, wie diefes System, welches von manchen
als das vollkommenste und am meisten dem Wesen
der Ehe
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0363,
von Kirchengesetzgebungbis Kirchengewalt |
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gekommen ist, hat letzteres dahin modifiziert, daß die K. in ihrer Totalität an den Papst gelangt ist und von diesem teils persönlich, teils durch seine Bischöfe ausgeübt wird. - Nach der Lehre der evang. Kirche besitzt diese die Schlüsselgewalt
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0691,
von Wickrambis Wiclif |
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. Oberherrschaft, den Cölibat, die Transsubstantiation, die priesterliche Schlüsselgewalt und die Notwendigkeit der Ohrenbeichte, kurz, er forderte die Wiederherstellung der reinen christl. Lehre auf Grund der Heiligen Schrift und die Bildung einer von Rom
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0521,
von Güterrechtsregisterbis Gymnasialreform |
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der eheherr-
lichen Verwaltung und Nutznießung), 1545 (Beendi-
gung und Wiederherstellung der Errungenschafts-
gemeinschaft), 1357 (Beschränkung oder Ausschlie-
ßung der Schlüsselgewalt), 1405 (Einspruch des Ehe-
manns gegen Betrieb
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0305,
von Verviersbis Verwaltungsgemeinschaft |
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allein Gläubiger und Schuldner. Nach Deutschem Bürgerl. Gesetzb. §. 1410 dürfen Gläubiger des Ehemanns sich nie an das Frauengut halten. In Ansehung der sog. Schlüsselgewalt (s. d.) verpflichtet die Ehefrau durch ihre Handlungen den Ehemann. Einzelne
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