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100% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0396, von Stradivari bis Strafbefehl Öffnen
der Gefängniswissenschaft (Weiden 1879); Handbuch der Architektur, Tl. 4, 7. Halbband (Darmst. 1887). Strafantrag. Welche strafbare Handlungen nur auf Antrag verfolgt werden, von wem und in welcher Frist der S. zu stellen ist, ist in den Strafgesetzen
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0560, von Amtsanmaßung bis Amtsbezirk Öffnen
und die öffentlichen Anstalten und verordnen die Strafverfolgung von Amts wegen ohne Strafantrag des Beleidigten. Nach geltendem Deutschen Strafrecht (§. 190) und nach dem Österr. Strafgesetzentwurf von 1889 findet die Verfolgung nur auf Antrag statt
1% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0638, von Beleihen bis Belemniten Öffnen
oder Kinder noch unter väterlicher Gewalt verübt wurden, haben auch die Ehemänner und Väter (§ 195) und bei Amtsbeleidigungen die amtlichen Vorgesetzten des Beleidigten das Recht zur Stellung des Strafantrags (§ 196). Wurde eine B. gegen eine gesetzgebende
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0512, von Amt Christi bis Amtsbezirk Öffnen
, oder in Beziehung auf ihren Beruf begangen wird, sowohl die unmittelbar beleidigte Person als auch deren amtliche Vorgesetzte das Recht haben, den Strafantrag zu stellen. Auch die Bestimmung des § 197 gehört hierher, wonach es eines Antrags auf Bestrafung
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0199, von Staatsärar bis Staatsarzneikunde Öffnen
seiner Stelle zur Stellung des Strafantrags Berechtigten, die Strafverfolgung mittels der Privatklage zu betreiben. Bloß dann, wenn dies im öffentlichen Interesse geboten erscheint, übernimmt auch in solchen Fällen der S. die Strafverfolgung. Die sogen
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0658, von Antoniuskreuz bis Antragsverbrechen Öffnen
es hier vor allem darauf ankommt, ob der Verletzte und Beleidigte selbst sich durch die fragliche Handlung an seiner Ehre gekränkt fühlt, was eben durch den ausdrücklichen Strafantrag desselben konstatiert werden muß. Außerdem gehören auch diejenigen
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0895, Arzt Öffnen
der Aufmerksamkeit, welche er aus den Augen setzte, besonders verpflichtet war, wie dies bei einem A. der Fall ist. Unter ebenderselben Voraussetzung fällt auch bei fahrlässigen Körperverletzungen das Requisit des sonst erforderlichen Strafantrags seitens
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0380, von Einführungsgesetz bis Eingeweide Öffnen
. Gesetzlich verantwortlich ist der Redakteur jedoch auch für solche Einsendungen. Wenn dieselben mit dem Namen des Einsenders versehen sind, kann bei etwanigem beleidigenden Inhalt der Strafantrag von dem Verletzten auch nur gegen den Verfasser des E
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0039, von Geistliche bis Geistliche Bank Öffnen
Beleidigten ein eignes Recht eingeräumt, den Strafantrag zu stellen. Die Feststellung der Befugnisse der Geistlichkeit und die Abgrenzung des Gebiets ihrer Wirksamkeit war frühzeitig schon ein wichtiger Gegenstand der staatlichen Gesetzgebung. Wiederholt sah
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0100, von Körperzahl bis Korps Öffnen
, während außerdem bei fahrlässigen ebenso wie bei leichten Körperverletzungen ein ausdrücklicher Strafantrag seitens des Verletzten erheischt wird. Auch kann bei leichten Körperverletzungen, welche mit solchen oder bei Beleidigungen, welche
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0265, von Notidanus bis Notker Öffnen
Genötigten zugemutete Verhalten begonnen hat; doch ist auch der Versuch für strafbar erklärt. Eines Strafantrags seitens des Genötigten bedarf es nicht. Wurde derselbe zu einer an und für sich strafbaren Handlung genötigt, so tritt für ihn
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0396, von Privat bis Privy Council Öffnen
Beleidigungen u. Körperverletzungen, soweit hier eine Bestrafung auf Antrag eintritt, kann nach der deutschen Strafprozeßordnung der Verletzte oder der an seiner Stelle zum Strafantrag Berechtigt (s. Antragsverbrechen) im Weg der P. (als Privatkläger
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0121, von Sachen bis Sachs Öffnen
wird (Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bis zu 1500 Mk.). In solchen Fällen bedarf es keines besondern Strafantrags. Handelt es sich dabei um die gänzliche oder teilweise Zerstörung eines fremden Gebäudes oder Schiffs, einer gebauten Straße
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0006, von Sojaro bis Sokrates Öffnen
vermeiden. Nachdem er mit ganz geringer Majorität verurteilt war und nun selbst dem Herkommen gemäß einen Strafantrag zu stellen hatte, lehnte er letzteres ab, indem er ironisch an Stelle der vorzuschlagenden Strafe eine Belohnung seiner Verdienste
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0361, von Strafprozeß bis Strafrecht Öffnen
angehalten werden darf, daß ferner in gewissen fiskalischen Angelegenheiten (z. B. in Zollstrafsachen und Steuerkontraventionen) administrative Organe an die Gerichte gehen können, und daß bei sogen. Antragsdelikten die Staatsbehörde an den Strafantrag des
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 1037, von Unzelmann bis Unzuchtsverbrechen Öffnen
Duldung des außerehelichen Beischlafs durch Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (das frühere Erfordernis eines Strafantrags bei diesem Verbrechen ist durch die Novelle zum Strafgesetzbuch vom 26. Febr. 1876
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0007, Urheberrecht (Geschichtliches, Inhalt) Öffnen
sein, als dieser zur Stellung des Strafantrags gegen den Nachdrucker und zum Schadenersatzanspruch berechtigt ist. [Geschichtliches.] Weder im römischen noch in dem deutschen mittelalterlichen Recht ist ein U. anerkannt. Erst mit der Erfindung
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0010, Urheberrecht (internationaler Schutz) Öffnen
11. Juni 1870 binnen drei Jahren ein. Der Strafantrag, durch welchen die strafrechtliche Verfolgung bedingt ist, muß binnen drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem begangenen Nachdruck und von der Person des Thäters gestellt werden
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0617, von Angebot und Nachfrage bis Angelfischerei Öffnen
, 292). In allen diesen Fällen, sowie bei den überhaupt nur auf Antrag verfolgbaren Fällen der Körperverletzung und bei der Sachbeschädigung ist die Zurücknahme des gegen A. gestellten Strafantrags zulässig (§§. 232, 303). In der Deutschen
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0715, von Antrag auf Konkurseröffnung bis Antragsdelikte Öffnen
(das geltende österr. Strafgesetz kennt den Strafantrag als Voraussetzung der Verfolgung nur vereinzelt, so bei der Ehrenbeleidigung) gehören zu den A.: feindliche Handlungen gegen befreundete Staaten, deren Regenten und Gesandte (§§. 102-104
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0716, von Antraigues bis Antrieb Öffnen
und Mißhandelten, die amtlichen Vorgesetzten. Mehrere Antragsberechtigungen sind voneinander unabhängig. - Der Strafantrag muß bei einem Gerichte oder bei der Staatsanwaltschaft schriftlich oder zu Protokoll, bei andern Behörden schriftlich angebracht
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0912, von Betrunkenheit bis Betsäule Öffnen
.), Vormünder oder Erzieher betrogen sind, so wird deren Strafantrag erfordert, der zurückgenommen werden kann. Der B. im zweiten Rückfall wird mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren und zugleich mit Geldstrafe von 150 bis 6000 M., bei mildernden Umständen
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0944, von Denudieren bis Deodand Öffnen
Amtsgerichten mündlich oder schriftlich angebracht werden. (S. auch Strafantrag.) Nach §. 86 der Osterr. Strafprozeßordnung sind der Staatsanwalt, der Untersuchungsrichter, der Bezirksrichter und die Sicherheitsbehörde zur An- nahme von Anzeigen
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0744, von Ehegatten bis Ehehindernis Öffnen
den Stand des Ehemanns, außer im Fall der Mißheirat (s. d.). Der Ehemann hat die Ehefrau zu schützen und zu vertreten; ist sie beleidigt, so kann er selbständig den Strafantrag stellen (Strafgesetzbuch §. 195). In gemeinschaftlichen Angelegenheiten
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0279, von Freisinnige Partei bis Freistadt (in Oberösterreich) Öffnen
für begrün- det oder nicht für erwiefen angesehen wird. Nach §. 259 der Osterr. Strafprozeßordnung wird auf F. auch dann erkannt, wenn der erforderliche Strafantrag fehlt, der Ankläger von der Anklage zurücktritt oder die Verfolgung aus andern Gründen
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0624, von Inquisitionsprozeß bis Insekten Öffnen
Gestaltung des Strafverfahrens, bei welcher der Richter, Inquirent , in Vertretung der verletzten Rechtsordnung, ohne erst einen privaten Strafantrag abzuwarten, die Spuren und Beweise eines Verbrechens
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0762, Schwurgericht Öffnen
der Österr. Strafprozeßordnung auch die Befugnis, Be- weisaufnahmen zu beantragen. Nach ß. 317 der Österr. Strafprozeßordnung tann der Gerichtshof ohne Mitwirkung der Geschworenen auf Freispre- chung erkennen, wenn der erforderliche Strafantrag
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0699, von Tempora mutantur, nos et mutamur in illis bis Temurschunor Öffnen
utile (lat., d. h. laufende Zeit, taugliche Zeit). Wird bei gesetzlichen Fristen (Verjährungsfristen, Fristen für den Strafantrag, Protestfristen u. s. w.) der laufende Zeitraum so berechnet, daß jeder Kalendertag, -Monat u. s. w. von dem Eintritt
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0134, von Ursus bis Urteil Öffnen
.), Verurteilung (s. Strafurteil) oder Einstellung (s. d.) des Verfahrens lauten. Nach §. 259 der Osterr. Strafprozeßordnung wird auch in den Fällen des fehlenden Strafantrags, des Rücktritts von der Anklage oder des Mangels anderer Prozeßvoranssetzungen