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Rang | Fundstelle | |
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4% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0220,
von Salisbury (Johs. von)bis Salisches Gesetz |
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^licg.), das alte, in
barbarischem Latein aufgezeichnete Volksrecht der
salischen Franken, welches nach Erzählung eines
Prologs zur Zeit, als die Franken noch heidnisch
waren, im 5. Jahrh, (zwischen 486 und 496), nach
einem Beschluß der Häupter des
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4% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0218,
von Salisches Landbis Sallustius |
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. Müller, Der Lex Salica Alter und Heimat (Würzb. 184); Waitz, Das alte Recht der salischen Franken (Kiel 1846); Jul. Grimm, De historia legis Salicae (Bonn 1848); Sohm, Der Prozeß der Lex Salica (Weim. 1867); Clement, Forschungen über das Recht
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4% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0493,
Frankenreich (5.-6. Jahrhundert) |
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Gewalt und auch die Vollstreckung der gerichtlichen Urteile bereits auf den König und seine Beamten, die Grafen, übergegangen. So ist das Recht der salischen Franken ein sehr merkwürdiges Dokument aus der Zeit der allmählichen Umwandlung der alten
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3% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0037,
von Fränkel (Wilhelm)bis Franken |
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Fränkel (Wilhelm) - Franken
2. Aufl., Lpz. 1879), "Skrofulose und Tuberkulose" (in Gerhardts "Handbuch der Kinderkrankheiten", Bd. 3, Tüb. 1878). Auch redigierte er 1877 - 78 die "Zeitschrift für praktische Medizin" und schrieb über
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3% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0492,
von Frankenaubis Frankenreich |
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verbreiteten sich die salischen Franken weiter westlich und erfüllten das Land an beiden Ufern der Schelde mit salisch-fränkischer Bevölkerung. Abgesehen von einem nur in der Sage fortlebenden König Faramund (Pharamund), unter welchem die Salier zuerst sich
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3% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0049,
von Frankfurter Zeitungbis Fränkisches Reich |
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.
Fränkische Schweiz, s. Fränkischer Jura, Jura und Muggendorf.
Fränkisches Recht, das Recht des german. Volksstammes der Franken, dessen hauptsächlichste Denkmale die Lex Salica (s. Salisches Gesetz), die Lex Ribuariorum und Lex Francorum
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3% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0217,
von Salisatiobis Salisches Gesetz |
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die Spitze der Regierung. Vgl. Pulling, Marquis of S., life and speeches (Lond. 1885, 2 Bde.).
Salische Kaiser, s. Fränkische Kaiser.
Salisches Gesetz (Lex Salica), das Volksrecht der salischen Franken (vgl. Frankenreich, S. 492), ist unter allen
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2% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0045,
von Chloanthitbis Chlopicki |
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.
Chloásma (griech.), Leberfleck (s. d.).
Chlodio (Chlojo), König der salischen Franken, trat um 428 die Regierung an, fiel in Hennegau und Artois ein, schlug die Römer und eroberte Cambrai, Tournai und Amiens, wo er seinen Sitz aufschlug. Bis 445
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2% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0243,
von Chladnitbis Chlopicki |
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Geschlecht der Mcro-
winger, Gründer des Fränkischen Reichs, geb. 466,
folgte 481 seinem Vater Childerich I. als König der
salischen Franken in Tournai. Durch den Sieg über
^yagrius (s. d.) eroberte er 486 das dem Namen
nach noch röm. Gebiet
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0569,
Bayern (mittlere Geschichte) |
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und pfäffischer Hochmut die Führung in Deutschland vollkommen und die Freiheit des Volks ging in Trümmer; als die äußern Feinde, namentlich die Normannen und Magyaren, in immer kühnern Anläufen die Reichsgrenzen überschwemmten, überließ der fränk. Hof
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2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0724,
Friedrich (Schwaben, Schweden) |
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gethan wurde. Kaiser Heinrich hinterließ ihm und seinem Bruder das reiche Erbe des salischen Hauses. Obgleich F. als Neffe Heinrichs V. sowie wegen seiner Macht und seiner persönlichen Tüchtigkeit den nächsten Anspruch auf die Kaiserwürde hatte, wurde
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2% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0015,
Geschichte: Deutschland (ältere Fürsten, Krieger) |
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Kaiser und Könige.
(Habsburger, s. "Oesterreich".)
Fränkische Kaiser
Hohenstaufen
Sächsische Kaiser
Salische Kaiser, s. Fränk. K.
Schwäbische Kaiser
Staufen, s. Hohenstaufen
Adolf, 1) von Nassau
Barbarossa, s. Friedrich I.
Friedrich, 1) a. F
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0352,
von Friedrich (Herzöge von Schwaben)bis Friedrich I. (König von Schweden) |
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IV., hatte er zwei Söhne,
F. II., der ihm in Schwaben folgte, und Konrad,
der von Heinrich V. das Herzogtum in Ostfranken
erhielt. Da die Brüder beim Tode Heinrichs V.
1125 auch noch die Familiengüter des salischen Kai-
serhauses erbten, waren
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2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0496,
von Frankensteinbis Frankenthal |
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Frankenreichs oder Frankreichs (s. d.) und blieb am längsten unter der Herrschaft der Karolinger (bis 987). Vgl. Watterich, Die Germanen des Rheins (Leipz. 1872); Waitz, Das alte Recht der salischen Franken (Kiel 1846); Thierry, Récits des temps
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2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0030,
Deutsche Mundarten |
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gehört das Oberpfälzische als eine selbständige Mundart an. Die ripuarischen und die salischen Franken (d. i. Niederfranken) sind mundartlich scharf voneinander geschieden. Der Stamm der Niedersachsen setzte sich aus den Nordalbingiern, Westfalen
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2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0172,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte bis 843) |
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899-911.
^[horizontaler Abgrenzungsstrich]
Konrad I. von Franken 911-918.
Sächsische Kaiser:
Heinrich I. 919-936.
*Otto I. 936-973.
*Otto II. 973-983.
*Otto III. 983-1002.
*Heinrich II. 1002-1024.
Salisch-fränkische Kaiser:
*Konrad II
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0084,
Frankreich (Geschichte bis 987) |
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. Völkerschaften überzogen und erobert: von den Westgoten (s. Goten), die den Süden, den Burgundern (s. Burgund), die den Osten, den Franken (s. d.), die den Norden einnahmen. Chlodwig, König der salischen Franken, aus dem Geschlecht der Merowinger, machte
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2% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 1014,
von Childebertbis Childers |
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Theudebert II. und Theuderich II. unter Vormundschaft ihrer Großmutter Brunhilde.
Childerich, Name von drei fränkischen Königen aus dem Geschlecht der Merowinger: 1) C. I., angeblich der Sohn des Merovech, Königs der salischen Franken, folgte diesem 457
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2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0505,
von Frankfurter Unionbis Frankland |
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. Metallzeit.
Fränkische Fürstentümer hießen die hohenzollerischen Besitzungen in Franken, die Markgrafschaften Ansbach und Baireuth.
Fränkische Kaiser (Salische Kaiser), die deutschen Könige und römischen Kaiser fränkischer Abkunft: Konrad II
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2% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0133,
von Sachs (Jul. von)bis Sachsen (Volksstamm) |
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Gebiete der Bructerer und Chamaven bis an den Zuidersee und fast bis zum Rhein aus, an die salischen und an die ripuarischen Franken grenzend; gegen Süden wohnten sie bis zur Quelle der Sieg, über die Diemel bis nahe an die Eder (wo der sächs. Hessengau
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2% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 1024,
von Chillonbis Chimaltenango |
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zweier fränk. Könige aus dem Geschlecht der Merowinger:
1) C. I., Chlotars I. Sohn, gewann nach des Vaters Tod (561) durch Geschenke die tapfersten Franken, ging dann nach Paris und bestieg den Thron, mußte aber mit seinen Halbbrüdern Charibert
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2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0014,
von Kononbis Konrad |
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. Stein, Geschichte des Königs K. I. (Nördling. 1872); Löher, König K. I. und Herzog Heinrich von Sachsen (Münch. 1858).
2) K. II., der Salier (d. h. der salische Franke), Sohn des Grafen Heinrich und der Adelheid von Eigisheim, Urenkel Konrads des
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2% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0180,
von Child (Lydia Maria)bis Chile |
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, war König eines Teils der salischen Franken etwa seit 457. Sein Sitz war Tournai, er starb 481. Der Sage nach wurde er am Anfange seiner Regierung zeitweise vertrieben. Seit 463 erscheint er als Freund der Römer, welche sich noch um Soissons und Paris
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2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0219,
Deutschland und Deutsches Reich (Litteratur zur deutschen Geschichte) |
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. Unter den salischen Kaisern nimmt Lambert von Hersfeld mit seinen Annalen (bis 1077) eine hervorragende Stellung ein. Derselben Zeit gehört Hermann von Reichenau (Contractus) an, dessen Chronicon durch Fleiß und Genauigkeit unter den großen
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0245,
von Kattegatbis Katwijk |
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in Hessen, die Vorfahren der heutigen Hessen. Der Name kommt zuerst im Anfang des 8. Jahrh. vor. Bei Cäsar noch unter dem allgemeinen Namen der Sueven begriffen, schlossen sich die K. dem rhein. Bunde der Franken (s. d.) an, vor deren Namen
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0388,
Völkerwanderung |
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aus, bis die Salischen Franken und ihr König Chlodwig (s. d.), 481-511, das große Fränkische Reich (s. d.) stifteten.
Die um Weser und Elbe wohnenden sächs. Stämme (s. Sachsen) plünderten schon im 4. Jahrh. an den gallischen Küsten, gründeten im 5
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0654,
Belgien (Geschichte bis 1780) |
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Augustus als Gallia Belgica, jedoch in größerer Ausdehnung als das jetzige B. (zwischen Seine, Saône, Rhein und Nordsee), eine der vier Provinzen des römischen Gallien bildete. Schon im 4. Jahrh. begann das erobernde Eindringen der salischen Franken, und B
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1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0408,
von Bressuirebis Brestel |
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Deutschen Reichs" (Berl. 1870) und bearbeitete die Periode der salischen Kaiser für die "Kaiserurkunden in Abbildungen" von v. Sybel und Sickel (Lief. 2 u. 4, das. 1881-82).
Bressuire (spr. bressuihr, Bersuria), Arrondissementshauptstadt im franz
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1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0742,
von Calomelasbis Calotropis |
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des salischen Gesetzes. Der König erklärte aber, nachdem er wider Erwarten genesen war, die Umänderung seines Testaments 31. Dez. 1832 für erschlichen, C. wurde auf seine Güter in Aragonien verwiesen und sollte drei Monate später sogar verhaftet werden
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0173,
von Clementbis Clementi |
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das Recht der salischen Franken" (Berl. 1876).
Clément (spr. -māng), 1) Jacques, der Mörder Heinrichs III., Königs von Frankreich, geboren im Dorf Sarbon bei Reims, war 25 Jahre alt und noch nicht lange im Orden der Dominikaner, als ihn
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0790,
Deutsches Recht (im Mittelalter und in der Neuzeit) |
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sich zuerst bei den salischen Franken, welchen dann seit dem 5. Jahrh. auch andre Volksstämme mit geschriebenen Gesetzessammlungen in lateinischer Sprache, den sogen. "Leges barbarorum", folgten. Neben diesen Volksrechten waren später
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0852,
Deutschland (Geschichte 1024-1075. Fränkische Kaiser) |
Öffnen |
852
Deutschland (Geschichte 1024-1075. Fränkische Kaiser).
Zuruf. Konrad II. (1024-1039), der erste Kaiser aus dem fränkischen oder salischen Haus, glich dem ersten Sachsen, Heinrich I., in nüchterner Besonnenheit, Ausdauer und weiser
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0141,
Ferdinand (Toscana) |
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141
Ferdinand (Toscana).
Valençay, mit einer jährlichen Rente von 1 Mill. Frank, als Aufenthaltsort anwies. Hier brachte er über vier Jahre in einförmiger Zurückgezogenheit ohne alle Kunde von den Vorgängen in Spanien, wo das Volk sich für ihn
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0543,
Frankreich (Geschichte: Haus Valois; Philipp VI.,. Johann der Gute, Karl V.) |
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vierthalbhundertjährigen Herrschaft das Ansehen des Königtums dauernd befestigt und im Volk das Bewußtsein seiner Nationalität geweckt hatte. Weil schon 1317 eine Reichsversammlung in Paris erklärt hatte, daß in F. auf Grund des Salischen Gesetzes
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 1010,
von Geflissentlichbis Gefritteter Sandstein |
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späterhin besonders bei den Franken, bei denen die Gefolgsleute (antrustiones) im Frieden eine Art Hofstaat, im Krieg aber die bewaffnete Umgebung des Königs bildeten. Die Verteilung von Ländereien seitens der Fürsten an ihr G. legte den Ursprung zum
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0533,
von Goslawskibis Gospic |
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bildet seit alten Zeiten der Bergbau. Die reichen Erzlager des Rammelsbergs, der, 636 m hoch, im S. der Stadt gelegen, wohl der merkwürdigste Berg des ganzen Harzes ist, werden bereits seit 968 bearbeitet, zuerst durch Franken, welche sich die Peter
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0597,
von Graduiertbis Graf |
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eine amtliche Stellung. Nach Jakob Grimm ist das Wort gleichbedeutend mit gisello (socius), Geselle, Hausgenosse (des Königs). Nach dem Salischen Gesetz hatte der G. als Vorsteher des Gaues die Befugnis, vor Gericht zu laden und das Urteil zu
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0309,
Heinrich (deutsche Kaiser: H. III., H. IV.) |
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Haus der salischen Franken, ward schon 1026 zum deutschen König designiert und 1028 feierlich gekrönt. 1027 erhielt er von seinem Vater das Herzogtum Bayern, 1038 das Herzogtum Schwaben, 1039 Kärnten; nach seines Vaters Tod (4. Juni 1039) trat
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0692,
von Kern.bis Kerner |
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Text und deutsche Übersetzung der "Yoga yâtrâ" des Varâha Mihira in Webers "Indischen Studien", Bd. 10 u. 14 (1867 u. 1876); "Die Glossen in der Lex Salica und die Sprache der salischen Franken" (Haag 1869); "Kawistudien", den Text der zwei ersten
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0016,
Konrad (Lothringen, Mainz, Meißen) |
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der Franken, fiel er in der Schlacht auf dem Lechfeld gegen die Ungarn 10. Aug. 955 durch einen Pfeilschuß in die Kehle und wurde in Worms bestattet. Er ist der Stammvater des salischen Kaiserhauses; Konrad II. war sein Urenkel.
[Mainz.] 6) K. I
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0754,
von Lex duodecim tabularumbis Leydig |
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" schrieb er die Abhandlungen über Konsumtion und Handel.
Lex posterior derogat priori (lat.), Rechtssprichwort, s. Derogation.
Lex Salica, s. Salisches Gesetz.
Leyden, Stadt, s. Leiden.
Leyden, 1) John, engl. Dichter, geb. 1775 zu Denholm
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0501,
von Meropebis Merseburg |
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, eine der Plejaden (s. d.), Gemahlin des Sisyphos, Mutter des Glaukos.
Merovech (Merovig, Merwig, Meroväus), Sohn des Chlodio oder der Sage nach eines Meergottes, König der westlichen (salischen) Franken von 448 bis 457, Stammvater der Dynastie
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1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0943,
von Pfeilerbis Pfeilgift |
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Franken auf die Soldaten des Quintinus mit vergifteten Pfeilen geschossen haben, und das Salische Gesetz verbot nur den Gebrauch der Giftpfeile gegen Stammesgenossen, nicht gegen Fremde. Später durften Giftpfeile nur auf der Jagd angewandt werden
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0268,
von Volkslosbis Volksrecht |
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Rechtesammlung scheint nicht ohne Einfluß geblieben zu sein auf die älteste Redaktion der Lex Salica (s. Salisches Gesetz), ist aber zweifellos benutzt worden bei Abfassung der um 501 entstandenen Lex Burgundionum (s. Burgundische Gesetzbücher) und besonders bei
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0337,
von Waitzenbis Wakuf |
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, 2 Bde.); »Über das Leben und die Lehre des Ulfila« (Hannov. 1840); »Das alte Recht der salischen Franken« (Kiel 1846); »Lübeck unter Jürgen Wullenweber« (Berl. 1855-1856, 3 Bde.); »Deutsche Kaiser von Karl d. Gr. bis Maximilian« (das. 1862
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0486,
von Batangasbis Batavia (auf Java) |
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zurück. Seit Ende des 3. bis Anfang des 5. Jahrh. nahmen die salischen Franken die Bataverinseln großenteils in Besitz. – Vgl. Dederich, Geschichte der Römer und der Deutschen am Niederrhein (Emmerich 1854).
Batavĭa, leinwandartig gewebtes, seidenes
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0132,
von Chaudronbis Chauny |
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bis zur Jade, ostwärts bis gegen die Elbe hin ausgedehnt. Ihr Name schwand in dem allgemeinen der Sachsen, einige Teile sind aber wohl in den Friesen, einige in den salischen Franken aufgegangen.
Chauliac (spr. scholĭáck), Guy de, latinisiert
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0034,
Deutsche Mundarten |
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bis Torgau, südlich bis Dahlen, Trebsen, Naunhof, Rötha und Zwenkau. Von dieser Mundart sondert sich das Salische ab, von Schkeuditz und der Elstermündung bis zum Salzigen See, Cönnern und dem Petersberg, eine neue Mundart, die, größtenteils einst
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0169,
Deutschland und Deutsches Reich (Territorialentwicklung) |
Öffnen |
und so die hundert Jahre vorher durch die Karolingische Monarchie vernichteten Stammesherzogtümer erneuerten. Dies geschah in Sachsen, Franken, Bayern, Schwaben und Lothringen, neben welchen wieder einzelne Markgrafschaften, besonders Thüringen
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0210,
von Französisch-Guineabis Französisch-Kongo |
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untereinander zur
Folge hatte. Anderer Art war die Eroberung durch die Salischen Franken. Unterwarfen diese auch das ganze Land, so konnte von einer Vermischung
südlich der Loire gar nicht, nördlich von ihr nur in geringem Maße die Rede
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0205,
von Gottesgabbis Gottesurteil |
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mit dem Speer, bei den
übrigen Stämmen zu Fuß (die FuHkämpfer hießen
cHnipio) mit dem Schwerte, nur bei den salischen
Franken mit demKampfstock ausgefochten. Unter ge-
wissen Umständen wurden Stellvertreter zugelassen;
übrigens war auch Weibern
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1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0981,
von Heinrich III. (röm.-deutscher Kaiser)bis Heinrich IV. (röm.-deutscher Kaiser) |
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»
der Wiener Akademie, 1857).
Heinrich III. , römisch-deutscher Kaiser (1039–56),
der zweite aus dem Hause der salischen Franken, Kaiser Konrads II. und Giselas Sohn, geb. 28. Okt. 1017, wurde
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0984,
von Heinrich VI. (röm.-deutscher Kaiser)bis Heinrich (VII.) (röm.-deutscher König) |
Öffnen |
, kinderlos war, erlosch mit seinem Tode das salische oder fränk. Kaisergeschlecht. Sein Nachfolger war Lothar der Sachse. – Vgl.
Gervais, Geschichte Deutschlands unter der Regierung H.s V. und Lothars (2 Tle., Lpz. 1841–42
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0113,
von Kaperbriefbis Kaphaus |
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frank. Dynastie, die 987 mit Hugo Capet den Thron von Frankreich bestieg und bis 1328 regierte, worauf nach dem sog. Salischen Gesetz die Nebenlinie der Valois (s. d.) folgte. Der Ahnherr der K. soll nach der Chronik des Richer ein sächs. Einwanderer
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0217,
von Salicylige Säurebis Salieri |
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Teil der Franken (s. 0.), der
seit dem 3. und entschiedener seit der Mitte des
4. Iabrh. am Niederrhein und auf dessen linkem
Ufer bis zum Meere erschien und unter König
Chlodwig 486-511 das Frankenreich gründete.
Salier (salische Kaisers s
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0460,
von Waisenkolonienbis Waitz |
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Geschichte der Herzogtümer Schleswig und Holstein» (ebd. 1863), «Jahrbücher des Deutschen Reichs unter König Heinrich Ⅰ.» (Berl. 1837; 3. Aufl., Lpz. 1885), «Über das Leben und die Lehre des Ulfila» (Hannov. 1840), «Das alte Recht der Salischen Franken
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