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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0169,
von Gerichtsfolgebis Gerichtskosten |
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Urteilssprüche können in Ländern, in welchen das Gewohnheitsrecht Geltung hat, in der Weise in Betracht kommen, daß durch sie das Bestehen eines Gewohnheitsrechts bezeugt wird.
Gerichtshalter (Justitiarius), ehedem der mit der Verwaltung
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99% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0853,
von Gerichtsfolgebis Gerichtskosten |
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Anwendung gegeben, und diese rechtsproduktive Wirksamkeit kommt namentlich den Urteilssprüchen höchster Gerichtshöfe zu.
Gerichtsgebühren, s. Gerichtskosten.
Gerichtshalter oder Justitiarius hieß früher der vom Inhaber der Patrimonialgerichtsbarkeit (s
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0207,
Rechtswissenschaft: Rechtsgeschichte |
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. Ordalien
Patrimonialgerichtsbarkeit
Gerichtsherrschaft, s. Patrimonialgericht
Herrliche Gerichte
Gerichtshalter
Gerichtsverwalter
Justitiarius
Stuhlherr
Pfeifergericht
Reichshofrath
Reichskammergericht
Completor
Kammerrichter, s
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0230,
von Borriesbis Borromini |
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230
Borries - Borromini.
Borries, Friedrich Wilhelm Otto, Graf von, hannov. Minister, geb. 30. Juli 1802 zu Dorum im Land Wursten, studierte 1820-23 in Göttingen die Rechte, ward Gerichtshalter in Delm, dann Mitglied des Hofgerichts in Stade
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0172,
von Gerichtstafelbis Geringswalde |
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. Gerichtshalter.
Gerichtsvollzieher (franz. Huissier), der mit der Ausführung von Ladungen, Zustellungen und gewissen Vollstreckungen bei den Gerichten betraute Beamte. Im Gegensatz zu den niedern Organen der Gerichte, den Gerichtsdienern, hat
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0339,
von Justinusbis Justizministerium |
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Bezeichnung für die Gerichtshalter, Gerichtsverwalter; auch für das rechtskundige Mitglied einer Verwaltungsbehörde, den Rechtsbeistand einer kaufmännischen Korporation, einer Handelsgesellschaft, einer Bank etc.
Justitium (lat.), der gänzliche
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0779,
von Patrasbis Patrimonialgerichtsbarkeit |
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durch einen Gerichtsbeamten (Justitiarius, Gerichtshalter, Gerichtsdirektor) aus. Die P. entstand dadurch, daß die Landesherren die ihnen zustehende Gerichtsbarkeit im Mittelalter vielfach wie an Städte, so auch an einzelne Gutsherren, Stifter, Klöster
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0324,
von Borrébis Borromini |
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, war einige Zeit Gerichtsassessor in Harsefeld, dann Gerichtshalter in Delm, endlich Mitglied des Hofgerichts in Stade. Später verließ er den Justizdienst und wurde als Regierungsrat zur Landdrostei Stade versetzt. Mit Eintritt der Reaktion schloß
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0859,
von Gerichtstafelbis Gering |
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185>3 "über die innere Ein-
ricktung und die Geschäftsordnung sämtlicher Ge-
richtsbehörden" und das Gesetz vom 27. April 1873.
Gerichtsverfassung, s. Gericht.
Gerichtsverwalter, soviel wie Gerichtshalter.
Gerichtsvollzieher
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1020,
von Justitiabis Justizverweigerung |
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.
Iustitiarius (neulat.), f. Gerichtshalter. -
Gegenwärtig versteht man unter I. noch dasjenige
Mitglied einer Verwaltungsbehörde, dem die Bear-
beitung oder Vorbearbeitung der Nechtsangelegen-
hcitcn obliegt. Daher spricht man von einem I. bei
dcr
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0916,
von Shermanbis Sherry |
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914
Sherman - Sherry
heute vor dem Schatzamt Rechenschaft abzulegen
über einige von ihm zu erhebende königl. Gefalle.
Seine Geschäfte als Gerichtshalter gingen aber
teilweise auf die reisenden Richter über und wur-
den seit der Na^na Oi^i
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