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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0943,
Musterschutz |
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943
Musterschutz.
des materiellen Gebrauchs und zwar meist sowohl auf an der Oberfläche angebrachte Zeichnungen (Flächenverzierungen, Zeichenmuster) als auch auf körperliche Formen und Modelle. Geschützt wird die nicht mechanische Nachbildung
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19% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0942,
von Mussitierenbis Musterschutz |
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942
Mussitieren - Musterschutz.
in 10 Bänden erschienene; eine illustrierte Ausgabe, mit Biographie von Paul de M., erschien in 11 Bänden (neue Ausg. 1882). Viele seiner Gedichte wurden von Freiligrath, Geibel u. a. ins Deutsche übertragen
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15% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0119,
von Musterschneidemaschinebis Mutanabbî |
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zerschneidet.
Musterschule , soviel wie Normalschule (s. d.).
Musterschutz , der gesetzliche Schutz der Muster (für die Fläche) und Modelle (für körperliche
Darstellung) von Gebrauchsgegenständen, und zwar sowohl der Vorbilder
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Tafeln:
Seite 0220b,
Staatsverträge des deutschen Reichs. |
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. Dez. 1883; s. auch Litteratur, Musterschutz, Patentschutz, Urheberrecht.
Medizinalpersonen, Ü. betr. die gegenseitige Zulassung der in der Nähe der Grenze wohnenden M. zur Ausübung der Praxis zwischen den D. R. und Belgien 7. Febr. 1873
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0211,
Volkswirtschaft: Gewerbe und Industrie, Finanzwissenschaft |
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Industrieausstellung
Kinderarbeit, s. Fabrikkinder
Kleingewerbe
Leggen
Linnenleggen, s. Leggen
Markenschutz, s. Fabrik- und Handelszeichen
Musterschutz
Preismünzen
Preisrichter, s. Preis
Prud'hommes
Schiedsämter
Ursprungscertifikate
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0659,
von Schützenliniebis Schutzgerechtigkeit |
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) und
Schützenstücke, Gemälde, s. Doclcnstücke.
Schützenwehr, s. Wehr.
Schutzfrist, der gesetzliche Zeitraum, während
dessen das geistige Eigentum gegen Ausbeutnng
geschützt wird. (S. Urheberrecht, Markenschutz, Ge-
brauchsmuster, Musterschutz, Patent
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0009,
Urheberrecht (Strafen der Verletzung) |
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der Künstler sein Werk an einem Industrieerzeugnis nachbilden läßt, so kann er nur den Musterschutz (s. d.) durch Eintragung in das Musterregister für dieses Erzeugnis erlangen und die weitere Nachbildung an Industrieerzeugnissen nur für die beschränktere
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0118,
von Mustapha Bairaktarbis Musterrolle |
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. Kauf nach Probe ); ferner bedeutet es das
in gewissen Abständen wiederkehrende Flächenornament ( Dessin ) auf Geweben,
Teppich en, Fliesen und ähnlichen gewerblichen Erzeugnissen. (S. Musterschutz .) M. heißen endlich alle
Vorlagen, welche
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0957,
von Modeldruckbis Modena (Herzogtum) |
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und Maschinenfabriken ist meist zur Anfertigung der M. eine besondere Abteilung, die Modelltischlerei, eingerichtet. - Über M. im juristischen Sinne s. Gebrauchsmuster und Musterschutz.
Modellbrett, eine in der Formerei (s. d.) angewendete Platte zum raschern
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0098,
von Handelsregisterbis Handelsschulen |
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abhängig. Ebenso tritt die Beschränkung der Haftpflicht eines Kommanditisten erst mit der Eintragung ins H. ein. Zu dem H. gehören auch das Genossenschaftsregister (s. Genossenschaften), das Musterregister (s. Musterschutz) und das Zeichenregister (s
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0601,
von Myslbeckbis Nádsson |
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die spärlichen Ruinen des alten, erst phönikischen, dann punischen, zuletzt römischen Neapolis.
Nachbildung, s. auch Musterschutz (Bd. 11).
^Nachtarbeit von Frauen, Kindern und jungen Leuten in Fabriken und deren Beschränkung, s
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0858,
von Klosterbeerebis Klosterneuburg |
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aller Länder, nebst den Gesetzen über Musterschutz und Markenschutz" (das. 1869, 2. Aufl. 1876); "Lehrbuch des preußischen Bergrechts" (das. 1871); "Das Urheberrecht an Schrift- und Kunstwerken" (das. 1876); "Das Patentgesetz für das Deutsche Reich
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0301,
von Kundmannbis Kundschaft |
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Rechtswidrigen ist im einzelnen Fall schwer zu ziehen. Der Schutz der Firma gegen unerlaubte Führung derselben, der Schutz der Fabrikzeichen oder Marken, der Musterschutz und die Erfindungspatente sind Mittel, mit denen der Staat einen rechtswidrigen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0454,
von Landgrafbis Landgut |
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er: "Die Sicherung des Arbeitsvertrags" (Berl. 1873); "Musterrecht und Musterschutz" (Leipz. 1875); "Die Handels- und Industriegesetzgebung des Deutschen Reichs" (Nördling. 1877); "Grundzüge der kaufmännischen Rechtskunde" (Stuttg. 1878).
Landgrants (engl
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0701,
von Modegewürzbis Modena |
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geben will.
Modellierstuhl, ein Gestell mit drei oder vier Beinen und einer obern drehbaren Platte, auf welcher die Thonmasse liegt, aus der das Modell geformt werden soll.
Modellschutz, s. Musterschutz.
Modelltischlerei, besonderer Zweig
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0754,
von Monometerbis Monopol |
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. In die letztere Klasse von Monopolen gehörten der Patent- und Musterschutz, das M. für den Betrieb von Apotheken (in vielen Ländern wird nur eine vererbliche Konzession verliehen, neben welcher aber noch weitere Konzessionen an andre eingeräumt werden können
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0499,
von Österreichischer Kreisbis Österreichisch-Ungarische Monarchie |
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- und Musterschutz und den Schutz des geistigen und artistischen Eigentums beziehen. Die Angehörigen des einen Ländergebiets, welche in dem andern Handel und Gewerbe treiben wollen oder Arbeit suchen, sind bezüglich des Gewerbeantritts, der Gewerbeausübung
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0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1030,
von Unternehmungbis Unteroffizierschulen |
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Konkurrenz und bei von der Volksmeinung als illegitim betrachtetem Erwerb eintreten können, lassen sich teils beseitigen, teils mindern durch Arbeiterschutz, gut organisiertes Kassen- und Versicherungswesen, Konzessionierung, Patent, Musterschutz
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0007,
Urheberrecht (Geschichtliches, Inhalt) |
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das U. an Werken der bildenden Künste, an Photographien und an gewerblichen Mustern und Modellen (s. Musterschutz) ergingen erst später drei besondere Reichsgesetze vom 9., 10. und 11. Jan. 1876. Die einheitliche Regelung des Patentwesens
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0008,
Urheberrecht (Verlegung desselben) |
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8
Urheberrecht (Verletzung desselben).
der Schutzfrist wird entweder durch die Lebensdauer des Urhebers oder durch das Erscheinen des Werkes bestimmt; die Frist wird nach Kalenderjahren berechnet. (Für den Musterschutz [s. d.] gelten
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0420,
von Handfertigkeitsunterrichtbis Handfeuerwaffen |
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gegenseitigen Musterschutz :c. Derartige Verträge hat Rußland innerhalb der letzten 30Iahre abgeschlossen: mit Belgien (28. Mai 1858), den Niederlanden, Schweden.und Norwegen (8. Mai 1838), Großbritannien, Österreich (2. Sept. 1863), der Schweiz, der Türkei
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0471,
von Jansonbis Japan |
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zur weitern Erschließung Marokkos für den deutschen Handel. Von seinen Schriften nennen wir: »Abhandlungen über Nationalökonomie und Statistik« (Basel 1869); »Die Trades-Unions oder Gewerkvereine« (das. 1870); »Der Musterschutz
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0% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0599,
von Mussafiabis Mutsuhito |
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in
Petersburg.
Musterschutz. Nach dem Bundesgesetz vom 31. Dez.
1888, betreffend die gewerblichen Muster und Modelle, gewährt die Schweiz den Urhebern neuer gewerblicher Muster und Modelle oder deren Rechtsnachfolgern, je nach Wahl des Hinterlegenden
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0648,
von Muskelbewegungbis Mycielski |
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geringer an Zahl und Bedeutung als diejenigen, welche in Bezug auf die Neuorganisation des deutschen Patent- u. Markenschutzes gemacht worden sind. Ein sehr weit gehender Vorschlag, welcher für den Musterschutz die Einführung des
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0124,
Actio |
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.), auf das eingetragene Warenzeichen (s. Marke), auf die eingetragenen Muster und Modelle (s. Gebrauchsmuster und Musterschutz). γ. Eine dritte Klasse bildet das Recht des Erben (s. d.). δ. Endlich kann auch das Familienrecht eine dingliche Klage erzeugen
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0724,
von Anwenderechtbis Anzeige |
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. von Mustern und Modellen zur Musterrolle (s. Musterschutz), die Vorlegung des Gesellschaftsvertrags einer Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung zum Handelsregister (s. d.), die Anmeldung der Erwerbs
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0813,
Arbeiter |
Öffnen |
811
Arbeiter
sonders die geistige A. in ihren originalen Produkten durch Anerkennung des geistigen Eigentums im Urheberrecht (s. d.), durch Gewährung des Patentschutzes (s. Patentrecht) und Musterschutzes (s. d.) gegen fremde Ausbeutung
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0156,
Deutschland und Deutsches Reich (Heerwesen. Wappen. Flaggen) |
Öffnen |
.) gebracht und auf einzelnen Gebieten des bürgerlichen Rechts namentlich für das Patentwesen, den Musterschutz, das Urheberrecht. Handelsgesetzgebung und Wechselordnung sind formell Reichsrecht geworden, somit der Abänderung der Einzelgesetzgebung entrückt
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0784,
Eigentum |
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.
Vervielfältigung des Werkes untersagt ist. Die
Reichsgesetze reden vom Urheberrecht (s. d.). Ferner
wird mit jenem Ausdruck auch das Recht des paten-
tierten Erfinders umfaßt. Andere fassendas Erfinder-
patent, den Markenschutz und den Musterschutz
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0626,
von Gebläsemaschinenbis Gebrauchsmuster |
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Bestimmungen
getroffen sind. (S. Firma, I'ui'ttiin ^n8N8^, Marken-
schutz, Patent.)
Gebrauchsleihe, s. ^oininoäawm.
Gebrauchsmuster, nach dem Sprachgebrauch
der deutschen Gesetzgebung der Gegensatz von Ge-
schmacksmuster
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0627,
Gebrauchsmuster |
Öffnen |
, die einheitliche Gestaltung des gesamten,
Musterschutzes zu sichern, hat es die Reichsgesetz-
gebung vorgezogen, für die G. das besondere Ge-
setz vom 1. Juni 189 l zu erlassen. Danach werden
Modelle von Arbeitsgerätschaften oder von Ge
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0904,
von Geschmacksknospenbis Geschoß |
Öffnen |
es nicht gleichberechtigte entgegengesetzte Geschmacksrichtungen giebt.
Geschmacksknospen, Geschmackssinn, s. Geschmack.
Geschmacksmuster, s. Musterschutz.
Geschmackstäuschungen, s. Geschmack.
Geschmeide (von schmieden abgeleitet
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0989,
von Gewerbfleißbis Gewerkschaft |
Öffnen |
(s. Patent), auf Muster und Modelle (s. Gebrauchs-
muster und Musterschutz), auf Fabrik- und Handels-
marten (s. Markenschutz), auf kaufmännische und
Geschäftsfirmen (s. Firma). Ausgeschlossen bleibt
das Urheberrecht (s. d.) an litterar
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0744,
von Handelsgerichtebis Handelsgeschäfte |
Öffnen |
Registers für Geschmacksmuster
(s. Musterschutz), die eventuelle Bestellung von
Prozehbevollmächtigten in Prozessen der Komman-
ditisten und Aktionäre (Art. 195, 223 des Handels-
gesetzbuchs), Mitwirkung bei der Gründung von
Aktiengesellschaften
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0750,
von Handelsmonopolbis Handelsmuseen |
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-
nehmer ein solches Privilegium. In gewissem Sinne
können das Ersindungspatent, das Gebrauchsmuster
(s. d.), das Geschmacksmuster (s. Musterschutz) und
das Urheberrecht (s. d.) als H. angesehen werden.
Auch eine prohibitive Zollgesetzgebung schafft
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0759,
Handelsverträge |
Öffnen |
Vorschriften über die Steuerkontrolle pflegt wohl ein
fog. Zollkartell abgeschlossen zu werden. Nicht
selten werden auch Vereinbarungen über den gegen-
seitigen Marken- und Musterschutz, über Viehseuchen
u. s. w. mit dem Vertrage verbunden. Ilm zu ver
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0588,
von Industriepatronenbis Industriesystem |
Öffnen |
die In-
dustrie (s. d.) betreffenden rechtlichen Bestimmungen.
Dahin würden die Ergebnisse der gesamten Fadrik-
und Gewerbegesetzgebung sowie die das gewerbliche
Eigentum betreffenden Rechtssätze gehören (nament-
lich Patentrecht, Musterschutz
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0398,
von Strafgefangenenfürsorgebis Strafgesetzgebung |
Öffnen |
, das Vogelschutzgesetz, die Patent-, Marken-, Musterschutz-, Münzgesetze, das Gesetz zur Bekämpfung des unlautern Wettbewerbs, das Börsen- und das Depotgesetz, das Gesetz betreffend die Abzahlungsgeschäfte, die Seemanns- und Strandungsordnung, die Not
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0125,
von Urgewichtbis Urheberrecht |
Öffnen |
, die Rechtsmittel auszugestalten, welche zum Schutz des U. gegeben werden. Das U. erstreckt sich auf Erfinderpatente (s. Patent), Gebrauchsmuster (s. d.) und Modelle, Geschmacksmuster (s. Musterschutz), das litterarische U. (s. Nach-^[folgende Seite]
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0626,
von Jamaikabis Jannasch |
Öffnen |
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stik als wissenschaftliche Methodik" (Bas. 1868),,
"Die 1^668 Ilniong oder Gewerkvereine" (ebd.
1870), "Vorschläge zur Einführung der Krankenver-
sicherung unter den ländlichen Arbeitern" (Bresl.
1872), "Der Musterschutz und die GewerbepolitiL
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0997,
von Unterfrankenbis Untertürkheim |
Öffnen |
Firmen, Marken-
sckutz, Urbeberrecht, Patent- und Musterschutz (z. B.
das franz. Gesetz vom 9. Febr. 1895 über Fälschun-
gen im Gebiete der Kunst). In dieser Richtung ist
man auch international vorgegangen (s. Bcrner
Litterarkonvention
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0137,
von Nabonidbis Nachbaur |
Öffnen |
gesetzlich geschützt ist, wie beim Erfinderpatent (s. Patent), Gebrauchsmuster (s. d.), Geschmacksmuster (s. Musterschutz), dem Warenzeichen (s. Markenschutz) und wie der Nachdruck (s. d.), die Nachbildung und die unbefugte Aufführung beim Urheberrecht
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