Schnellsuche:

Ergebnisse für Ihre Suche

Ihre Suche nach Pflichtteil hat nach 0 Millisekunden 41 Ergebnisse geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz sortiert angezeigt.

Rang Fundstelle
100% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0068, von Pflichtexemplare bis Pflichtteil Öffnen
66 Pflichtexemplare – Pflichtteil rungen auftreten, denen gleichmäßig zu genügen unmöglich ist. Die Lehre von der Entscheidung solcher Kollisionsfälle heißt Kasuistik (s. d.). Pflichtexemplare, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften an Behörden
60% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0972, von Pflicht bis Pflug Öffnen
. Sittenlehre (Ethik), s. Moral. Pflichtstreit, s. Pflicht. Pflichtteil (lat. Portio legitima, auch bloß Legitima), derjenige Teil des Vermögens eines Erblassers, welchen gewisse Verwandte desselben gesetzlich beanspruchen können, wofern sie sich dies
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0172, von Enterdreggen bis Entern Öffnen
oder Pflichtteilsberechtigten oder seiner Familie, z. B. im Falle der überschuldung desselben oder eines Hanges zur Verschweuduug; einem solchen Noterben müssen die zu dem Lebensunterhalte erforderlichen Einkünfte des Pflichtteils belassen werden
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0462, von Notenschreibmaschine bis Nothemd Öffnen
oder Pflichtteilsrecht (s. Pflichtteil) und formellem Noterbrecht. Formell sind N. die intestaterbberechtigten Ascendenten gegenüber ihren Abkömmlingen, die intestaterbberechtigten Abkömmlinge gegenüber ihren Ascendenten. Diese N. müssen, wenn
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0609, von Testament bis Tête-à-tête Öffnen
, welchen wenigstens der sogen. Pflichtteil zukommen muß. Nur wenn ein gesetzlicher Enterbungsgrund vorliegt, kann ein solcher Noterbe von der Erbfolge gänzlich und zwar durch ausdrückliche Enterbung ausgeschlossen werden (s. Pflichtteil). Endlich
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0413, von Vordüne bis Vorkaufsrecht Öffnen
und spricht von Eltern und Voreltern, entbehrt aber damit einer die Eltern und die weitern Voreltern zusammenfassenden Bezeichnung. Wegen des Erbrechts der V. s. Gesetzliche Erbfolge, wegen ihres Pflichtteils s. Pflichtteil
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0722, Erbfolge Öffnen
, sofern nicht eine rechtmäßige Ursache zu deren gänzlicher Ausschließung (Enterbungsgrund) vorhanden ist, nicht unberücksichtigt lassen darf, sondern ihnen wenigstens den Pflichtteil hinterlassen muß. Auch die Geschwister haben dies Recht
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0614, Anfechtung Öffnen
, die Erbeinsetzung eines Fremden (extraneus) aber beseitigt wird. Der Code civil behandelt den Fall von dem Gesichtspunkte des Noterbenrechts. Das Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §§. 2600, 2601 giebt dem Übergangenen eine A., soweit er im Pflichtteile verletzt
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0246, von Erbzins bis Erchanger Öffnen
der Minderjährige bedürfe einer obrigkeitlichen Ver- äußerungsgenehmigung nur für den Verzicht auf den Pflichtteil. Nach Preusi. Allg. Landr. II, 2, ß. 484 wird wenigstens für den Fall des Verzichtes durch ein Kind des Erblassers Volljährigkeit
0% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0515, Juristentag (Köln 1891) Öffnen
. Hinsichtlich der Anfechtbarkeit von Schenkungen wegen Verletzung des Pflichtteiles wurde das französische System einpfohlen, wonach die Schenkungen unter Lebenden denen von Todes wegen in diesem Punkte gleichgestellt sind, dagegen abgelehnt der Standpunkt des
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0519, von Punzenstich bis Pupillenstarre Öffnen
erforderlichen Alters stirbt. Eine Quasipupillarsubstitution gestattete Justinian dem Vorfahren in ähnlicher Weise. Er darf dem geisteskranken Abkömmlinge, welchem er mindestens den Pflichtteil hinterläßt, für den Fall, daß dieser nicht genesen sollte
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0021, von Socinische Kautel bis Sociologie Öffnen
der Dogmengeschichte, Bd. 3 (3. Aufl., Freib. i. Br. 1894); Sembrzycki, Die poln. Reformierten und Unitarier in Preußen (Königsb. 1893). Socinische Kautel (Cautela Socini), s. Pflichtteil. Socinus, Lälius und Faustus, s. Socinianer. Sociologie
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0031, von Übergangsstil bis Überhitzer Öffnen
auf die Pflichtteilssumme. Das Deutsche Bürgerl. Gesetzbuch kennt kein Recht auf Erbeinsetzung, sondern nur ei n Recht auf Hinterlassung eines Wertbettags (§. 2303) als Pflichtteil. Für den aus Irrtum Übergangenen wird durch Anfechtung der Verfügung im §. 2079
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0803, von Witwatersrandgebirge bis Witwenvögel Öffnen
. s. Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil . Wegen des der W. unter Umständen gebührenden Wittums oder Leibgedinges s. diese Artikel sowie Gegenvermächtnis . Wegen der Beschränkung in Ansehung der Wiederheirat s. d. und Trauerjahr
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0028, Agrarfrage (Mittel zur Abhilfe) Öffnen
Erben verteilt und auch für den Fall abweichender testamentarischer Verfügung den gesetzlichen Erben bestimmte Pflichtteile vorbehalten. Dieser Rechtszustand, der den organischen Charakter des landwirtschaftlichen Betriebes und die begrenzte
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0384, von Einjährig-Freiwillige bis Einkommen Öffnen
ist, wie das der leiblichen Kinder, der Abänderung durch letztwillige Verfügung unterworfen, vorbehaltlich ihres Rechts auf den Pflichtteil. Wird jedoch die E. als Erbeinsetzungsvertrag aufgefaßt, so ist eine einseitige Entziehung dieses vertragsmäßigen Erbrechts
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0245, von Fidalgos bis Fideikommiß Öffnen
. Derselbe ist auch befugt, den vierten Teil der Erbschaft, die Falcidische Quart (hier quarta Trebelliana genannt), ist er ein Pflichtteilsberechtigter, auch den Pflichtteil, ingleichen die zum Besten der Erbschaft aufgewendeten Kosten abzuziehen. Dafür
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0640, von Kaurifichte bis Kautschuk Öffnen
angewandt wird. Sie findet ihren Ausdruck meist in Klauseln (s. d.). Die Socinische K. (c. Socini) ist der Vorbehalt im Testament, wonach ein Noterbe, dessen Pflichtteil zwar beschwert, aber durch einen Vorteil wieder vermehrt worden ist, dieses
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0739, von Kindertag bis Kinematik Öffnen
ff.; v. Fabrice, Die Lehre von der Kindesabtreibung und vom K. (Erlang. 1868). Kindesteil, Anteil eines Kindes an der Erbschaft seiner Eltern; dann s. v. w. Pflichtteil. Kindesunterschiebung (Suppositio s. Subjectio partus), die strafbare
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0937, von Kollar bis Kollegialsystem Öffnen
miteinander zur Erbfolge berufen werden, wofern nicht etwa der Erblasser in einem Testament die K. erlassen hat. Auch darf dadurch der Pflichtteil der Erben nicht verletzt werden. Namentlich ist die Mitgift und das zur Begründung eines selbständigen
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0625, von Legionär bis Legitimität Öffnen
. Legitīm (lat.), gesetzlich, rechtlich oder wenigstens dafür anerkannt; s. Legitimität. Legitĭma portio (lat.), s. v. w. Pflichtteil. Legitimation (neulat., "Gültigmachung"), Herstellung der Rechtmäßigkeit, Nachweis der Zuständigkeit; bei unehelichen
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0264, von Noterbe bis Nothomb Öffnen
, daß ein Enterbungsgrund vorliegt, aus welchem die Enterbung entweder erfolgt ist, oder doch hätte erfolgen können. Derjenige Teil des Nachlasses, welchen die Noterben für sich beanspruchen können, ist der Pflichtteil (s. d.). Die Rechtsgrundsätze über
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0243, von Port Foulke bis Portland Öffnen
, franz.), für jemand, für etwas Vorliebe hegen. Portĭkus (lat.), Säulengang, -Halle (s. Halle). Portĭo gratiālis (lat.), Gnadengehalt. Portĭo legitĭma (lat.), Pflichtteil (s. d.). Portion (lat.), abgemessener Teil, besonders von Speisen etc
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0432, von Schensi bis Scheren Öffnen
gemacht hat. Remuneratorische Schenkungen sind solche, welche von dem Schenkgeber aus Dankbarkeit gegeben werden, ohne daß jedoch allein durch dies Motiv die S. den Charakter einer solchen verliert. Schenkungen, durch welche der Pflichtteil (s. d.) des
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0050, von Abjurationseid bis Ablader Öffnen
, Gesetzliche Erbfolge , Pflichtteil , Enterbung , Ausgleichungspflicht . Darüber, wer gemeint ist, wenn in einer letztwilligen Verfügung Kinder oder A. als Erben eingesetzt oder mit einem Vermächtnisse bedacht
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0746, von Eheliche Vormundschaft bis Ehescheidung Öffnen
das Erbrecht der Ehegatten s. Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil. Eheliche Vormundschaft, s. Ehegatten. Ehelosigkeit, s. Cölibat. Ehemündigkeit, s. Ehe (S. 738 b). Ehepakten, s. Ehevertrag. Eheprozeß, nach der Deutschen Reichs
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0061, Eltern Öffnen
und Pflichtteil. Das Erz iehungs recht steht gemein- rechtlich, sowohl in Ansehung der Erziehung über- haupt als in Ansehung der religiösen Erziebung, beiden E. zu, so jedoch, daß während der Dauer der Ehe der Wille des Vaters entscheidet. (Vgl. z
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0171, von Entencholera bis Enterbung Öffnen
. Noterben (s. d.) oder Pflichtteilsberechtigten (s. Pflichtteil ) das Erbrecht ganz oder teilweise entzogen wird. Die E. ist allen in Deutschland geltenden Rechten mit Ausnahme des Code civil bekannt. Von E. wird auch gesprochen, wenn jemand
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0237, von Erbrezeß bis Erbschaftserwerb Öffnen
kommt, soweit gewisse Personen als Erben eingesetzt werden müssen, das sog. Noterbrecht (s. Noterben und Enterbung), soweit gewissen Personen nur ein ge- wisser Betrag hinterlassen werden muft, das Pflicht- teilsrccht (s. Pflichtteil) in Frage
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0240, Erbschaftsvermächtnis Öffnen
der Enkel des Erblassers oder der Geschwisterkinder des kinderlosen Erblassers; in bei- den Fällen heißt es: "unter der Bedingung geben, daß sie dieses Vermögen (bei Geschwistern den nicht zu einem Pflichtteil gehörenden Teil) ihren jetzigen
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0242, von Hochzeit (typographisch) bis Hodell Öffnen
verbleiben (§.1971), und regelt deren Anrechnung auf den Pflichtteil im §. 1987 (Motive V, 372 fg., 390). Hochzeitskleid der Vögel, s. Farbenwechsel und Sommerkleid. Hochzeitskorb, s. Corbeille. Hochzeitsmedaillen, s. Patenpfennige. Hock
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0347, von Kindesteil bis Kinematik Öffnen
345 Kindesteil - Kinematik Kindesteil, Auteil eines Kindes an der Erbschaft eines der Eltern auf Gruud der gesetzlichen Erbfolge. Das Wort wird auch zuweilen gebraucht, um den PftiäMUemes Kindes zu bezeichnen. Pflichtteil
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0569, von Konkrement bis Konkurrenz Öffnen
Anspruch auf Alimentation und konnten aus dem Nachlasse des Vaters, dafern keine eheliche Nachkommenschaft vorhanden war, mit der Mutter ein Sechstel als Pflichtteil fordern, auch durch nachträgliche Heirat ihrer Eltern ehelich werden. Nach und nach hatte
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 1045, von Persona grata bis Personenname Öffnen
Vater erzeugt sind wie der Erblasser, gegenüber der als Erben eingesetzten P. t. einen Anspruch auf den Pflichtteil (s. d.). Personenhehlerei, s. Hehlerei. Personenkilometer, s. Eisenbahnstatistik. Personenkonten, s. Hauptbuch
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0544, von Schmidt (Karl Adolf) bis Schmidt (Oskar) Öffnen
- lungen", Vd. 1 (Jena 1841), "Das Interdiktcn- verfahrcn der Römer" (Lpz. 1853), "Das formelle Recht der Noterben" (ebd. 1862), "Das Pflichtteils- recht des Patronus" (Heidelb. 1868), "Das Haus- tind in iQ^ncipio" (Lpz. 1879), und zahlreiche wich
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0727, von Testeid bis Tetraborsäure Öffnen
einer geschäftsfähigen Person, über das ihr gehörende Vermögen von Todes wegen zu verfügen. Sie ist durch das Pflichtteilsrecht (s. Pflichtteil) und das Noterbrecht (s. Noterben) eingeschränkt. Testifikation (lat.), Beweis durch Zeugen
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0412, von Vorbehaltenes Gut bis Vorderzeug Öffnen
410 Vorbehaltenes Gut – Vorderzeug und andererseits die disponible Quote ( portion. quotité disponible ) der im Anschluß an das droit coutumier (réserve des quatre-quints) zur Entwicklung gekommenen Lehre von dem Pflichtteil (s. d
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0804, von Witwer bis Wjasemskij Öffnen
verlängerten schmalen Federn, während die übrigen kurz bleiben. Witwer (lat. viduus), der Ehemann, welcher die Ehefrau durch den Tod verloren hat. Wegen dessen Wiederheirat s. d., wegen seines Erbrechts s. Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil. Witz
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0240, Burgörner Öffnen
standen und leichte Faßlichkeit nur auf Kosten sachlicher Gründlichkeit oder formeller Präcision zu erreichen gewesen wäre (Berechnung des Pflichtteils, §z. 2310 fg., Gesamthvpothek, 8§. 1172 fg. u. s. w.>. Materiell macbten sich in dem
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0069, von Pflichtwidrige Schenkung bis Pflug Öffnen
ohne Rücksicht auf die Kenntnis von der Verletzung (§. 1999; Motive Ⅴ, 425 fg.). Pflichtwidrige Schenkung (Inofficiosa donatio), eine freigebige Verfügung des Erblassers unter Lebenden, der gegenüber die Pflichtteilsberechtigten (s. Pflichtteil
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0028, von Legitima portio bis Legitimationskarte Öffnen
von ihm befolgten Verhalten sich erkennbar macht. (S. Legitimitätsprincip.) Legitima portio (lat.), s. Pflichtteil. Legitimation (neulat.), Beglaubigung, Nachweis der Berechtigung zu einer Handlung, Ausweisung über seine Persönlichkeit, auch