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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0944,
Zivilprozeß (Abgrenzung, geschichtliche Entwickelung) |
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(bürgerliche) Rechtsansprüche zur gerichtlichen Anerkennung und rechtlichen Wirksamkeit zu bringen (Zivilprozeßrecht, Zivilprozeßtheorie); dann dies Verfahren selbst, sowohl im allgemeinen (Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, Prozeßverfahren
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2% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0511,
von Schleswig-Holsteiner Kanalbis Schleswig-Holsteinische Marschbahn |
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. 5 des Friedensvertrags förmlich aufgehoben und außer Kraft gesetzt (s. Preußen, Bd. 13, S. 422 b fg.). Am 27. Sept. 1866 kam ein Vertrag zwischen Preußen und Oldenburg zu stande, wodurch Großherzog Peter die Rechtsansprüche der Linie Holstein
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0318,
von Ediditbis Edinburg |
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zur Geltendmachung gewisser Rechtsansprüche innerhalb bestimmter Frist bei Verlust derselben; auch die öffentliche gerichtliche Ladung; Ediktalverfahren, das in solchen Fällen vorgeschriebene Verfahren. Die deutsche Zivilprozeßordnung gebraucht dafür
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2% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0467,
von Schijakubis Schild |
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, einer, der darauf ausgeht, die Rechtsansprüche eines andern nicht zur Geltung kommen zu lassen, Ränkemacher.
Schikaneder, Emanuel, Opern- und Lustspieldichter, geb. 1751 zu Regensburg, gewann in mehreren österreichischen Städten als Komiker den Beifall
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2% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0994,
Unfallversicherung (deutsche Reichsgesetze von 1884 bis 1887) |
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Zahlungen verlagsweise ohne Anrechnung von Kosten. Außer dieser Beihilfe leistet das Reich eine solche noch insofern, als leistungsunfähige Berufsgenossenschaften vom Bundesrat aufgelöst werden können und ihre Rechtsansprüche und Verpflichtungen
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0043,
von Abfasenbis Abführen |
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auf einen gesteigerten persönlichen Aufwand oder auf Verbesserungen, z. B. Entwässerungen, Wegebauten u. dgl. zurückgeführt werden darf, sondern darauf, daß der Unternehmer mit den Rechtsansprüchen anderer Personen zu rechnen hatte. (S. Erbrecht.)
Abflauen
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0818,
Arbeiterversicherung |
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die öffentliche und private Armenpflege, sondern setzt an die Stelle des mit einem Makel behafteten Almosens einen durch eigene Vorsorge erworbenen Rechtsanspruch. Allerdings ist diese Vorsorge eine erzwungene, aber sie hört darum nicht auf, Selbsthilfe zu
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0906,
Armenwesen |
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Rechtsanspruchs. Die Bezeichnung Armentare ist den Engländern entlehnt, welche die Kosten der Armenpflege vorzugsweise durch Armensteuern zu beschaffen pflegen.
Es betrugen die Kosten der öffentlichen Armenpflege in:
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^[Tabelle]
Jahr
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0692,
Krankenversicherungsgesetz |
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Armenunterstützung, ihr Empfang bewirkt also auch keine Schmälerung der bürgerlichen Rechte; vielmehr hat jeder Versicherte kraft seiner Kassenmitgliedschaft einen Rechtsanspruch auf die gesetzlichen und statutenmäßigen Unterstützungen. Zur Verfolgung dieser
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2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0129,
von Ausschlagbis Ausschuß |
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eines Rechtsanspruchs kann nur auf Grund gesetzlicher Vorschrift nach fruchtlosem Ablauf der zur Geltendmachung dieses Anspruchs bestimmten Frist erfolgen (vgl. Aufgebot und Konkurs). Wegen A. eines Richters im einzelnen Fall und A. eines Vormundes s
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2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0612,
von Begassebis Begeisterung |
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und Pflichten durch Giro oder Indossament übertragen (s. Indossieren). Die Eigenschaft eines solchen Papiers, wonach dasselbe ohne weitere Formalitäten durch bloßes Indossament mitsamt den dadurch begründeten Rechtsansprüchen auf einen andern übertragen
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2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0991,
von Bittermandelgrünbis Bituriger |
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gerichtetes Gesuch um Gewährung eines Vorteils, auf den der Bittende einen Rechtsanspruch entweder nicht hat, oder wenigstens nicht gerichtlich geltend machen kann oder will. Vgl. Petition.
Bitūmen, allgemeine Bezeichnung verschiedener in mehr oder weniger
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2% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0369,
von Brausteuerbis Brautkranz |
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. durch das Verlöbnis übernehmen, beschränken sich in juristischer Beziehung auf die gegenseitigen Rechtsansprüche zur Vollziehung der versprochenen Ehe oder auf genügende Abfindung und Entschädigung. Diesem fügte die Praxis die Bestimmung hinzu
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2% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0842,
von Cäsarentumbis Casati |
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disputierte.
Cäsarentum, s. Cäsarismus.
Cäsareopapismus (lat., Cäsareopapat), das Eingreifen der weltlichen Macht in geistliche Rechte, namentlich der Kaiser und Könige in die vielumfassenden Rechtsansprüche der Hierarchie; dann die Vereinigung
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2% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0897,
Deutschland (Geschichte 1864-1865. Erwerbung Schleswig-Holsteins) |
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Österreich in Berlin vor, die Lande nunmehr thatsächlich dem Herzog Friedrich als dem bestlegitimierten Prätendenten zu übergeben und die Entscheidung über die übrigen Rechtsansprüche dem bundesmäßigen Austrägalgericht zu überweisen. Preußen lehnte
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0132,
von Dreisesselsteinbis Dreißigjähriger Krieg |
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Reichsgesetz aufgenommen und gab der katholischen Gegenreformation einen Rechtsanspruch; das Versprechen des Kaisers, daß in den katholischen Territorien der augenblickliche Bestand der evangelischen Kirche nicht angetastet werden solle, hatte dem
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0171,
Gerichtsstand |
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Privatrechtsstreitigkeiten und strafrechtlichen Untersuchungssachen zu unterscheiden.
I. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten. Die Zuständigkeit des Gerichts bestimmt sich durch den G. des Beklagten. Derjenige, welcher als Kläger einen Rechtsanspruch gegen einen andern
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0455,
von Gnabis Gnadenkirchen |
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Rechtsanspruch nicht besteht. Namentlich im Strafrecht ist das Recht der G. von großer Wichtigkeit (s. Begnadigung). Auf Gott übertragen, ist G. nach der Kirchenlehre diejenige Güte Gottes, nach welcher er den Menschen auch noch als Sünder liebt
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2% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0401,
von Heraldische Farbenbis Herat |
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Bernds. Trotz dieses Nachlebens der mittlern Schule war über dieselbe doch schon seit den territorialen Umwälzungen im Beginn des Jahrhunderts, welche mit den alten Rechtsansprüchen tabula rasa gemacht hatten, der Stab gebrochen. Die Herolde
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2% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 1009,
von Invaliditätbis Invecta et illata |
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Rechtsansprüche zu bieten.
Invalidität (lat.), das Anrecht auf staatliche Versorgung, welches Personen des Soldatenstandes unter gewissen Bedingungen während ihrer Dienstzeit erwerben. Personen aus der Klasse der Unteroffiziere und Gemeinen werden invalid
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2% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0336,
von Jus gladiibis Jussieu |
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in der Brautnacht beizuwohnen, welches sich am längsten in Frankreich erhalten haben und schließlich durch eine Geldabgabe (Jungfernzins) abgelöst worden sein soll. Ob aber ein solcher Rechtsanspruch jemals wirklich bestanden hat, ist trotz der vielfachen
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2% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0948,
von Mutterrollenbis Muzaffarnagar |
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. Das Konzessionsgesuch des französischen Bergrechts hat mit der M. nur den Zweck, nicht die rechtlichen Wirkungen gemein, da dasselbe keinen Rechtsanspruch auf Verleihung gegenüber den spätern Bewerbern gewährt. Die M. muß bei der kompetenten Bergbehörde (in Preußen
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2% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0356,
von Okerbis Ökolampadius |
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(Okkupationsarmee), entweder um gewisse Rechtsansprüche geltend zu machen, oder um wegen Erfüllung der von dem betreffenden Staat eingegangenen Verbindlichkeiten eine Sicherheit zu haben. So erfolgt die O. einzelner Provinzen als Bürgschaft für Erfüllung
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2% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0393,
von Pripetbis Prisma |
Öffnen |
393
Pripet - Prisma.
der besser gestellte, d. h. der früher begründete, Rechtsanspruch, der frühere Besitz geht in der Regel dem spätern vor.
Pripet, Fluß im westlichen Rußland, entspringt im Gouvernement Wolhynien, Kreis Wladimir, fließt
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2% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0432,
von Prozeßordnungbis Prschewalskij |
Öffnen |
insoweit rechtliche Wirkung, als diese Beschränkung die Beseitigung des Rechtsstreits durch Vergleich, Verzicht und Anerkennung des gegenteiligen Rechtsanspruchs betrifft. Die P. wird weder durch den Tod des Vollmachtgebers noch
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2% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Rechtskonsulentbis Rechtssache |
Öffnen |
der richterlichen Entscheidung zugeführt wird, heißt Prozeß. Aus der Verschiedenheit seines Gegenstandes, der Entscheidung streitiger bürgerlicher Rechtsansprüche und der Untersuchung und Bestrafung verbrecherischer Handlungen, ergeben sich zwei
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2% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0631,
von Rechtsschulebis Rechtswissenschaft |
Öffnen |
oder gehemmte Rechtspflege anzunehmen und darauf die gerichtliche Hilfe bei der Bundesregierung, die zu der Beschwerde Anlaß gegeben hat, zu bewirken.
Rechtsweg, Verfolgung eines Rechtsanspruchs durch Anstrengung eines Rechtsstreits oder Prozesses
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2% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0386,
von Streitgedichtebis Strelitz |
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eine notwendige Streitgenossenschaft, welche dann eintritt, wenn das streitige Rechtsverhältnis allen S. gegenüber nur einheitlich festgestellt, oder wenn nach bestehender Rechtsvorschrift ein Rechtsanspruch nur von mehreren zusammen oder gegen mehrere
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0116,
Vereinigte Staaten von N.-A. (Staatsverwaltung, Rechtspflege) |
Öffnen |
Chef der Generalstaatsanwalt, der zugleich als rechtskundiger Beistand des Präsidenten und der Departementschefs Rechtsansprüche etc. prüft und die Rechtsstreitigkeiten führt, bei denen die Regierung beteiligt ist. Ihm stehen 3 Assistentstaatsanwalte
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0202,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1815-66) |
Öffnen |
verstimmt, widerstand allen Zumutungen von London aus, benahm den Dänen die Hoffnung auf Hilfe und zeigte sich in seinen diplomat. Eröffnungen an die deutschen Regierungen den Rechtsansprüchen Deutschlands mehr geneigt als dem "ohnmächtigen Werke
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0457,
von Ewige Richtungbis Ewiger Landfriede |
Öffnen |
. Wer einen Rechtsanspruch zu haben vermeinte, sollte denselben nur im Wege Rechtens verfolgen. Eine fernere Bestimmung des Wormser Reichstags, daß der Reichstag alljährlich in Frankfurt zusammentreten solle, um in Verbindung mit dem ebenfalls neugeschaffenen
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2% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0102,
von Gmünd (in Österreich)bis Gnade |
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, auf
die ein Rechtsanspruch nicht besteht. (S. Begnadigung .) In der religiösen Sprache ist
G. die göttliche Güte, sofern sie an dem Menschen ohne dessen Verdienst sich wirksam erweist, sodaß für die fromme
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2% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0747,
Handelskrisen |
Öffnen |
745
Handelskrisen
fachen. Als Unterrichtsfach gehört die H. zur
Comptoirwissenschast im weitern Sinne. Wie aus den
meisten Geschäftsbriefen Rechtsansprüche geltend
gemacht werden können, fo enthält auch die Mehr-
zahl der kaufmännifchen
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0083,
von Kamptzbis Kamtschatka |
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und einer der eifrigsten Demagogen-
verfolger. Er schrieb: "Beiträge zum mecklenb.
Staats- und Privatrecht" (6 Bde., Schwer, und Neu-
strelitz 1795-1805), "Mccklenb. Rechtsansprüche"
(2 Bde., Rost. 1800-4), "Civilrecht der Herzogtümer
Mecklenburg" (Tl. 1, Abteil. 1
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0478,
von Protestationbis Protokoll |
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kommt die P. da vor, wo der protestierenden Partei die Macht zur Geltendmachung ihres Rechtsanspruchs fehlt und es keine höhere Instanz giebt, bei welcher Schutz gesucht werden kann. Besteht die Erklärung darin, daß man eine in allgemeinen Ausdrücken
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0566,
von Querprofilbis Quesnel |
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in hartnäckiger, rücksichtsloser, event,
bis zu gcwaltthätiger Selbsthilse ausartender Ver-
folgung eines aussichtslosen, weil unbegründeten
Rechtsanspruchs besteht. In den einfachern Fällen
dieser Art liegt entweder Schwachsinn (Unfähigkeit
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0508,
von Gluckebis Gnade |
Öffnen |
. 33,14.
Gnade
§. 1. I) Ist überhaupt die Liebe und Liebes-crweisung eines Höheren gegen den von ihm abhängenden Niederen, worauf dieser also keine Rechtsansprüche hat. So ist also GOttes Gnade die freie Liebe, die er als höchster HErr gegen uns
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 1032,
von Verderblichbis Verdorren |
Öffnen |
aus Gnaden, wenn wir Christi Verdienst gläubig ergreifen, aufgenommen. (S. Gerechtigkeit.) Der Mensch hat also kein Verdienst vor GOtt, keine Rechtsansprüche an GOtt, und dies recht anzuerkennen ist nothwendig, weil sonst Hochmnth, Lohnsucht
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0028,
von Kairolinbis Kaiser |
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der gewählte deutsche König einen Rechtsanspruch hatte, unterschieden. In den ersten Jahrhunderten erhielten die Könige den Kaisertitel erst, wenn sie in Rom gekrönt worden waren, später hörten die Römerzüge auf und es verstand sich von selbst
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