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Ihre Suche nach Reichsmilitärgesetz
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0684,
von Reichskanzleramtbis Reichsmilitärgesetz |
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684
Reichskanzleramt - Reichsmilitärgesetz.
wenn nicht sogar die Einheitlichkeit der ministeriellen Leitung des Deutschen Reichs und der des preußischen Staats eine Bedingung der Stärke und des Einflusses der Reichsregierung. Rechtlich
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85% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0729,
von Reichskommission für Arbeiterstatistikbis Reichspartei |
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und das
Besondere Decernat.
Reichsmark , gebräuchlicher Name für die deutsche Geldeinheit
(s. Mark und Krone ).
Reichsmatrikel , s. Matrikel .
Reichsmilitärgesetz ,
s. Deutschland und Deutsches Reich
(Bd. 5, S. 147b
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2% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0885,
von Milhabis Militäranwärter |
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(Reichsmilitärgesetz §. 49). Das passive Wahlrecht ist nicht beschränkt. Die Teilnahme an polit. Vereinen und Versammlungen ist allen zum aktiven Heere oder zur aktiven Marine gehörenden Militärpersonen, also auch den Militärbeamten untersagt (Reichsmilitärgesetz a. a
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0844,
Deutschland (Heerwesen) |
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alle Wehrpflichtigen, die weder dem Heer noch der Marine angehören. Durch das Reichsmilitärgesetz vom 2. Mai 1874 und das Nachtragsgesetz zu demselben vom 6. Mai 1880 sind sodann die allgemeinen Bestimmungen für die Organisation und Ergänzung des
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0068,
Deutsches Heerwesen (Landheer) |
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.
Mit dem 1. April 1881 trat die Novelle zum Reichsmilitärgesetz vom 6. Mai 1880 in Kraft, und dadurch wurde die Organisation des Reichsheers verändert. Die Truppenteile des stehenden Heers wurden um 34 Bataillone Infanterie (11 Regimenter und 1
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0616,
von Militär-Erziehungs- und Bildungsanstaltenbis Militärgerichtswesen |
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ist nach dem Reichsmilitärgesetz vom 2. Mai 1874 (§ 39) in Aussicht genommen. Inzwischen ist dasselbe, mit Ausnahme von Bayern und Württemberg, nach preußischem Recht (Militärstrafgerichtsordnung vom 3. April 1845) geordnet, und zwar ressortieren
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0905,
Deutschland (Geschichte 1871-1874) |
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), welches Internierung oder Ausweisung als Strafen festsetzte; dasselbe war für die Ausführung der preußischen Maigesetze notwendig und wurde 25. April genehmigt.
Die wichtigste Vorlage der Session war das Reichsmilitärgesetz, welches bestimmte
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0663,
von Freizügigkeitbis Fréjus |
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die im Reichsmilitärgesetz begründete Befugnis eines jeden Reichsangehörigen, sich ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit und ohne besondere Erlaubnis bei jeder Ersatzbehörde im Reichsgebiet zu stellen und seiner Militärdienstpflicht bei jedem
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0617,
von Militärgerichtswesenbis Militärgesetzgebung |
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der Militärpersonen in Ansehung der gerichtlichen Hilfsvollstreckung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Hierzu sind auch z. B. die Bestimmungen des deutschen Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 zu rechnen, wonach die Teilnahme an politischen Vereinen
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1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0295,
von Obereigentumbis Obergaronne |
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bürgerliche Mitglied hinzu, welches aus den Bezirkseingesessenen von der Kommunal- oder Landesvertretung gewählt wird. Vgl. Reichsmilitärgesetz vom 2. Mai 1874, § 30; Deutsche Wehrordnung, Teil I (Ersatzordnung), § 2, Nr. 6, § 70.
Oberer See (engl
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0608,
Testament (juristisch) |
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errichtet wird, keiner Förmlichkeit bedarf, wofern nur der Wille des Testators gewiß ist. Gegenwärtig sind in Deutschland nach dem Reichsmilitärgesetz vom 2. Mai 1874 (§ 44) militärische letztwillige Verfügungen gültig, wenn sie in Kriegszeiten oder während
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0127,
von Vereinödungbis Verespatak |
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Kompetenzkreis der Reichsgesetzgebung; gleichwohl fehlt es noch an einem Reichsvereinsgesetz. Das Reichswahlgesetz gestattet aber die Bildung von Vereinen zum Betrieb der den Reichstag betreffenden Wahlangelegenheiten, doch ist nach dem Reichsmilitärgesetz den
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1% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0237,
Deutschland (Heerwesen) |
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vom 27. Jan. 1890 ist unter Innehaltung der gegenwärtigen Friedenspräsenzstärke die Errichtung von 2 neuen Armeekorps 1. April 1890 angeordnet und sind die §3 und 5 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 dahin umgeändert, daß die gesamte
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0077,
von Audiphonbis Audran |
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nur berufen werden, wer die Befähigung zur Bekleidung eines Richteramtes in einem Bundesstaat erworben hat. (Reichsmilitärgesetz vom 2. Mai 1874, §. 7, Abs. 1; Deutsches Gerichtsverfassungsgesetz §. 2.)
Audītor (lat., «Zuhörer
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0067,
Deutsches Heerwesen (Landheer) |
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wird durch Reichsgesetz festgestellt. Nach dem Reichsmilitärgesetz vom 2. Mai 1874 betrug die Friedenspräsenzstärke des Heers an Unteroffizieren und Mannschaften für die Zeit vom 1. Jan. 1875 bis zum 31. Dez. 1881 ohne Anrechnung der Einjährig-Freiwilligen
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0149,
Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches) |
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der Beaufsichtigung des Reichs und der Gesetzgebung desselben unterliegen, und auf dem Gebiete der Militärgesetzgebung ist die verfassungsmäßig vorgesehene Einheitlichkeit durch das Reichsmilitärgesetz vom 2. Mai 1874 nebst den Gesetzen vom 6. Mai 1880, 31. März
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0207,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1871-88) |
Öffnen |
Reichsmilitärgesetzes wieder zu einem Konflikt zwischen Regierung und Volksvertretung gekommen, aber diesmal stellte sich die öffentliche Meinung aus die Seite der Regierung, und durch ein Kompromiß kam das Septennat (s. d.) zu stande
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0285,
von Freizeichnenbis Fréjus |
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in Bedenken erregender Weise zu. Anfang
1893 wurden daher dem Reichstag Abänderungs-
vorschläge zum Gesetz über die F. vorgelegt.
Militärische F. wurde im Deutschen Reiche
durch das Reichsmilitärgesetz vom 2. Mai 1874 und
die zu demselben erlassenen
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0866,
von Seppukubis Septimer |
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, siebenjährige Dauer, Periode u. s. w.
Septennät (Septennium, lat.), siebenjährige
Dauer, Periode (z.V. Amtsperiode des franz. Präsi-
denten) ; insbesondere Bezeichnung für die Dauer des
deutschen Reichsmilitärgesetzes und der dadurch fest
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0290,
von Versammlungsstellungbis Versäumnis |
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. 1891; Sachsen-Weimar vom 15. Juli 1864; Hamburg vom 30. Juni 1851 u.s. w.). Danach müssen die Versammlungen unbewaffnet stattfinden. An polit. Versammlungen dürfen nach dem Reichsmilitärgesetz vom 2. Mai 1874, §. 49, die zum aktiven Heere gehörigen
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0581,
von Wehrpflichtbis Wehrsteuer |
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579
Wehrpflicht - Wehrsteuer
die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz vom 9. Nov. 1867, betreffend Verpflichtung zum Kriegsdienste, zu den bezüglichen Abschnitten des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 und zum Gesetz vom 15. Febr. 1875
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0122,
Letztwillige Verfügung |
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drei Zeugen (ähnlich Preuß. Allg. Landr. Ⅰ, 12, §§. 198 fg., Code civil Art. 985 fg., Sächs. Gesetzb. §§. 2113, 2154). 3) Das Militär- und Kriegsmarinetestament (Reichsmilitärgesetz vom 2. Mai 1874 und Entwurf des Einführungsgesetzes zum Bürgerl
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