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Ihre Suche nach Strafvollstreckung
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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0100,
von Aufschreckenbis Aufseß |
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nennt man A. (frz. suscriptions) die Bezeichnungen der Personen, in deren Namen die Urkunde ausgefertigt, und derjenigen, all die sie gerichtet ist, mit den dabei üblichen Formeln.
Aufschub der Strafvollstreckung. Voraussetzung
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82% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0366,
von Strafverfügungbis Strahlapparate |
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der Verminderung des Diensteinkommens kann auch eine Geldstrafe ausgesprochen werden, welche ein Drittel des jährlichen Diensteinkommens nicht übersteigt.
Strafverzeichnis, s. Strafregister.
Strafvollstreckung, s. Zwangsvollstreckung.
Strafzwang
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66% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0066,
von Aufsaugende Mittelbis Aufsichtsrat |
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ist, mit den dabei üblichen Formeln genannt.
Aufschub der Strafvollstreckung, s. Strafaufschub.
Aufseß, Hans, Freiherr von und zu, der Gründer des "Germanischen Museums" zu Nürnberg, geb. 7. Sept. 1801 auf Schloß A. im bayrischen Kreis Oberfranken
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1008,
Zwangsvollstreckung (in Strafsachen und in Verwaltungssachen) |
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. 1885).
[Zwangsvollstreckung in Strafsachen.]
Die deutsche Strafprozeßordnung handelt zwar im siebenten Buch (§ 481 ff.) vom Strafvollzug (Strafvollstreckung), allein sie behandelt den Gegenstand nicht in erschöpfender Weise, und ihre Bestimmungen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0406,
von Strafverschärfungsgründebis Strahlenbrechung |
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kontradiktorischem Verfahren erforderlich.
Strafvollzug, Strafvollstreckung. Strafurteile sind nicht vollstreckbar, bevor sie rechtskräftig geworden sind, oder mit andern Worten, die gegen dieselben zulässigen ordentlichen Rechtsmittel haben aufschiebende
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0802,
Gesetzeskunde |
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vertheidigt. Unterlässt er dies, dann greift die Annahme Platz, dass er den Einspruch nur deshalb erhoben habe, um die Strafvollstreckung hinauszuschieben.
Bei der Urtheilsfällung ist das Gericht an den Ausspruch des Strafbefehles nicht
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0404,
von Strafrechtstheorienbis Strafregister |
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rechtfertigt die Strafvollstreckung durch den Schrecken, welcher dadurch den andern vor Verübung von Verbrechen eingeflößt wird; während Feuerbach mit seiner Theorie des psychol. Zwangs und Bauer mit seiner Warnungstheorie das Strafgesetz mit seiner
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0388,
von Enterbungbis Eötvös |
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gewähren,
während ihm bisher eine solche nur im Wege der
Gnädenbewilligung durch die Justizverwaltung Zu
teil wurde. Die E. u. V. sollte nur Vermögens-
schaden und zwarnurdendurch die Strafvollstreckung,
nicht auch den durch Untersuchungshaft
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 1002,
Gefäßbündel |
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. von Elvers, Heidelb. 1870); Bähr, Die Gefängnisse in hygieinischer Beziehung (Berl. 1871); Beltrani-Scalia, Sul governo e sulla riforma delle carceri (Turin 1867); Dalcke und Genzmer, Handbuch der Strafvollstreckung und Gefängnisverwaltung in Preußen
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0199,
von Staatsärarbis Staatsarzneikunde |
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ist auch die Strafvollstreckung Sache der Staatsanwaltschaft. In Preußen liegt übrigens dem S. auch die Überwachung der durch das Handelsgesetzbuch den Kaufleuten auferlegten Verpflichtungen ob. Vgl. Deutsches Gerichtsverfassungsgesetz, § 142-153
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1026,
von Unrundbis Unsichere Dienstpflichtige |
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des Reichstags, aber auch kommissarisch beraten. Ein Antrag "Munkel", welcher 7. März 1888 vom Reichstag angenommen wurde, bezieht sich nur auf den Vermögensschaden, welchen unschuldig Verurteilte durch die Strafvollstreckung erlitten haben, wofern
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0560,
von Amtsanmaßungbis Amtsbezirk |
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durch einen oder mehrere A. ausgeübt (§§. 143, 146). Die Strafvollstreckung steht denselben jedoch nicht zu (§. 483 der Strafprozeßordnung vom 1. Febr. 1877). Nach der Österr. Strafprozeßordnung vom 23. Mai 1873, insbesondere nach §. 87 der Vollzugsvorschrift
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0651,
von Gefäßbis Gefäßbündel |
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und Genzmer, Handbuch der
Strafvollstreckung und Gefängnisverwaltung in Preußen (2. Aufl., Berl. 1889); Streng, Das Zellengefängnis Nürnberg
(Stuttg. 1879); H. Seuffert, Gefängnisverwaltung (in «Stengels Wörterbuch des Verwaltungsrechts», 2 Bde., Freib
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0120,
von Ausleerende Methodebis Auslieferung von Verbrechern |
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.
Auslieferung von Verbrechern. Vermittelst der A. wird ein Strafverfahren oder auch die Strafvollstreckung gegen solche Personen ermöglicht, welche sich nach begangener Missethat durch Flucht der Verfügung des Gerichts oder der Vollzugsbehörde entzogen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0817,
von Bessemerbis Bessières |
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- und Erziehungshäuser für verwahrloste jugendliche Individuen. Die erste Klasse dieser B. gründete sich auf die sogen. Besserungstheorie, nach welcher dem Staat obliegt, nicht allein für Strafvollstreckung, sondern auch für Besserung des Verbrechers
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0650,
von Freiherrbis Freiligrath |
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Militärstrafgesetzbuch die Strafvollstreckung auf die bürgerlichen Behörden über. Außerdem bezeichnet F. im Sinn dieses letztgedachten Gesetzbuchs Gefängnisstrafe, Festungshaft und Arrest. Die militärische F. ist eine lebenslängliche oder eine zeitliche (von 1 Tag
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0995,
von Gefälligkeitsacceptebis Gefängniswesen |
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Heer oder der Marine erkannt werden, womit die Strafvollstreckung an die bürgerlichen Behörden übergeht. Vgl. Deutsches Strafgesetzbuch, § 16, 21 ff.; Militärstrafgesetzbuch, § 16 ff.; Preußisches Reglement vom 16. März 1881 über den Vollzug
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0220,
von Haurowitzbis Hausenblase |
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, und daß gegen Hauptleute, Rittmeister und Subalternoffiziere die Strafvollstreckung in einem besondern Offiziersarrestzimmer angeordnet werden könne (geschärfter Stubenarrest).
Hausberg, Berg südöstlich von Jena, beim Dorf Ziegenhain, 326 m hoch
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Scharffeuerfarbenbis Scharlach |
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die Strafvollstreckung zu. Dann fiel dieselbe in der Regel den Fron- oder Gerichtsboten zu; an manchen Orten aber bestand der seltsame Gebrauch, daß der jüngste Schöffe, selbst mitunter der jüngste Ehemann oder gar der nächste Anverwandte des Verurteilten
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0357,
von Straelenbis Strafe |
Öffnen |
und in Geisteskrankheit verfällt, ebenso bei andern Krankheiten, wenn von der Strafvollstreckung eine nahe Lebensgefahr für den Verurteilten zu besorgen steht, oder wenn dieser sich in einem körperlichen Zustand befindet, bei welchem eine sofortige Vollstreckung
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0358,
von Straferkenntnisbis Strafgerichtsbarkeit |
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, oder wird auf Entfernung aus dem Heer oder der Marine oder auf Dienstentlassung erkannt, oder wird das militärische Dienstverhältnis aus einem andern Grund aufgelöst, so geht die Strafvollstreckung auf die bürgerlichen Behörden über. Wo die allgemeinen
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0362,
Strafrecht (Allgemeines) |
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in Gemäßheit dieser Androhung vom Richter nach den Formen des Strafprozesses ergangenes Strafurteil; 3) eine in Gemäßheit des Strafurteils bewirkte Strafvollstreckung. Jeder dieser Sätze enthält auch gleichzeitig eine Negation. Keine Strafe kann
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0365,
von Strafsachenbis Strafverfahren |
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Verfahrens anschließen. Dem rechtskräftigen verurteilenden Straferkenntnis folgt die Strafvollstreckung. Als besondere Arten des Strafverfahrens sind nach der deutschen Strafprozeßordnung folgende zu nennen: 1) das S. bei dem amtsgerichtlichen Strafbefehl (s
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0134,
von Verjauchungbis Verjüngung |
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gerichtet ist, unterbricht die V. der Strafverfolgung und ebenso jede auf Vollstreckung der Strafe gerichtete Handlung der Vollzugsbehörde, insbesondere die Festnahme des Verurteilten, die V. der Strafvollstreckung. Vgl. Deutsches Strafgesetzbuch, § 61
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0113,
von Beaujonbis Bedingte Verurteilung |
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nachträglicher Strafvollstreckung noch ein besonderes Motiv zur Vermeidung strafbarer Handlungen gesetzt werden soll. Ihr Vorbild ist das englisch-amerikanische System des Stellens auf Probe (probation system, conditional liberty, conditional release of first
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0562,
von Amtsgerichtspräsidentbis Amtspflicht |
Öffnen |
ohne Zuziehung von Schöffen verhandeln und erkennen (Strafprozeßordn. §. 211; Einführungsgesetz §. 3). Die A. sind ferner zuständig für den Erlaß von Strafbefehlen (s. d.) und in schöffengerichtlichen Sachen für die Strafvollstreckung, sofern ihnen dieselbe
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0765,
von Burgoynebis Bürgschaft |
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", daß der Bräutigam die Ehe eingeht; man kann auch nicht dafür bürgen, daß der Verurteilte sich der Strafvollstreckung nicht entzieht. Dem Bürgen gleich haftet derjenige, welcher einen andern beauftragt, einem Dritten im eigenen Namen, aber auf Gefahr des
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0646,
von Gefängnisstrafebis Gefängniswesen |
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644
Gefängnisstrafe - Gefängniswesen
den sind, tritt die Arbeit mehr in den Vordergrund
der Strafvollstreckung. Die Arbeit soll aber nicht
nur körperliche Anstrengung sein, sondern die Her-
stellung von wirtschaftlich brauchbaren Gütern be
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0415,
Großbritannien und Irland (Verfassung) |
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Gericht für Strafsachen haben sollen, und die Ernennung der Stadtrichter (s. Recorder), die Entscheidung der Begnadigungs- und Auslieferungsgesuche, ferner die Strafvollstreckung, das Gefängniswesen, die Organisation der Polizeigerichtshöfe, in welchen
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0639,
von Hafnarfjordbis Haftpflichtgesetze |
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wird von der Staatsanwaltschaft oder dem mit der Strafvollstreckung betrauten Amtsrichter erlassen, wenn der Verurteilte sich auf Ladung zum Strafantritt nicht stellt oder der Flucht verdächtig ist (§. 489). (S. Steckbrief.)
Hafte oder Ephemeren
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0675,
von Rechtshilfebis Rechtskraft |
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eines andern Bundesstaates ermächtigt. Bei R. unter Behörden verschiedener Bundesstaaten sind Kosten der R., abgesehen von baren Auslagen für Ablieferung oder Strafvollstreckung, nicht zu erstatten. Ist jedoch eine zahlungspflichtige Partei
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0333,
von Sattelflächenbis Sattler |
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, die nach dem Strafvollstreckungs-
reglement des deutschen Heers im Felde an Stelle
strengen Arrestes auferlegt wird, wenn es zur Ver-
büßung des letztern an Zeit und Gelegenheit fehlt.
Sattelwagen, ein Wagen zum Transport schwe-
rer Geschützrobre
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0388,
von Schärenbis Scharlach (Farbstoff) |
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. In ältester german. Zeit gehörte die
Strafvollstreckung der urteilfindenden Gemeinde oder dem Kläger und seinem Anhange, und dieser Brauch erhielt sich stellenweise bis ins 16. Jahrh. Doch
hatten schon die Grafen der alten fränk. Monarchie auch
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0213,
von Staats-Anzeigerbis Staatsbankrott |
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. Wegen der dem Generalprokurator zustehenden Nichtigkeitsbeschwerde "zur Wahrung des Gesetzes" s. Nichtigkeitsbeschwerde. Nach §. 483 der Deutschen Strafprozeßordnung erfolgt auch Strafvollstreckung (s. d.) durch die S., nach §§. 34, 401-405, 407, 408
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0396,
von Stradivaribis Strafbefehl |
Öffnen |
der Strafvollstreckung; vgl. auch Verurteilung, bedingte.
Strafbefehl, in der Deutschen Strafprozeßordnung eine amtsrichterliche Verfügung, durch welche in den zur Zuständigkeit der Schöffengerichte gehörigen Übertretungen und nur
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0401,
von Strafkammerbis Strafprozeß |
Öffnen |
. Ob die Durchführung des Richterspruchs, die Strafvollstreckung, vom Richter oder von andern Behörden geschieht, ist von minderer Bedeutung. Durch den einzelnen S. soll das Vorhandensein eines Vergehens sowie der Urheber desselben und seine strafbare
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 1006,
von Verratbis Vestibule Trains |
Öffnen |
, in denen jugendliche Personen, d. b. solche im
Alter von 12 bis 18 Jahren, zu Freiheitsstrafen ver-
urteilt worden sind, prüfen, ob wegen Erwirkung eines
längern Auffchubs der Strafvollstreckung zum Zweck
der Ermöglichung einer Bewährung durch gute
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0270,
von Verjüngungsklassebis Verkaufsselbsthilfe |
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besondere Fristen für Zollvergeben (3 Jahre), einige Steuervergehen (3 Jahre) und einige Handlungen gegen die Gewerbeordnung (3 Monate). 2) Die V. der Strafvollstreckung, 30‒2 Jahre, je nach der Höhe der erkannten Strafe. Die V. zu 1 wird unterbrochen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0848,
von Gerichtliche Analysebis Gerichtliche Medizin |
Öffnen |
Gerichtsvollzieher zugewiesen; die Strafvollstreckung jedoch ist fast ausschließlich in die Hand der Staatsanwaltschaft gelegt (nur in schöffengerichtlichen Sachen kann die Landesjustizverwaltung sie den Amtsrichtern übertragen). Die wesentliche
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1050,
Zustellung |
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unmittelbar laden dürfen, haben mit der Z. der Ladung den Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Für das vorbereitende Verfahren, die Voruntersuchung und bei der Strafvollstreckung können jedoch einfachere Zustellungsformen von den Landesjustizverwaltungen
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