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Ihre Suche nach Zahlungszeit
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0909,
von Zahlungsbefehlbis Zählwerke |
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anzunehmen, wenn eine Zahlungseinstellung (s. d.) erfolgt ist. Von der Überschuldung (s. Insufficienz) ist die Z. wohl zu unterscheiden.
Zahlungsversprechen, soviel wie Erfüllungsversprechen (s. d. und Constitutum debiti).
Zahlungszeit, im Wechsel, s
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0738,
von A piacerebis Apis (Stier) |
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(ital., spr. -tschehre , d. i. nach Gefallen, nach Belieben, auf
Verlangen), eine Klausel im Wechsel zur Bestimmung der Zahlungszeit, welche die Deutsche Wechselordnung nicht zuläßt, wohl aber die Österreichische. Sie bedeutet
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0591,
von Tagwechselbis Taillandier |
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589 Tagwechsel – Taillandier
Tagwechsel oder Präciswechsel , ein Wechsel, dessen Zahlungszeit auf einen bestimmten Tag festgesetzt
ist. Bestimmter Tag ist ein Kalendertag («am 10. Jan. zahle ich, zahlen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0346,
Steuern |
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der Steuerzahlung Rücksicht genommen werden (also: Zahlungsort möglichst nahe dem Wohnort des Steuerpflichtigen; Zahlungszeit: möglichst die Zeit der Zahlungsfähigkeit; Zahlungsart: Teilzahlungen, Erleichterungen durch Steuerkredite, möglichst geringe
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0042,
von Abfertigungsscheinbis Abgang |
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leistenden Herauszahlungen die Bewirtschaftung des Guts unmöglich gemacht wurde. Das Recht auf
Auslobung wurde zwar mit dem Erbanfall erworben, doch wurde die Zahlungszeit häufig verschoben
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0680,
von A piacerebis Apis |
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. Wechsel zu bezeichnen, welche zu beliebiger Zeit zahlbar sind. Da nach den meisten gesetzlichen Bestimmungen die Zahlungszeit dem Belieben des Inhabers überlassen ist, so sind die mit A p. bezeichneten Wechsel meist als "bei Sicht" zahlbar zu
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0125,
von A usobis Aussaat, natürliche |
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. die Zahlungszeit, wie in Leipzig, auf medio oder ultimo mensis gestellt zu werden pflegt, heißt a uso: nach 14 Tagen, also den 15. Tag.
Ausoner (Ausones), s. Aurunker. Im weitern Sinn hießen A. alle Bewohner Unteritaliens von der Grenze Latiums an bis zur
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0185,
von Avilabis Aviso |
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: die Summe, die Order, an welche der Wechsel gezogen ist, d. h. den Namen desjenigen, an dessen Order er gestellt ist, die Zahlungszeit, wie sie im Wechsel ausgedrückt ist, endlich auf wessen Rechnung der Bezogene den Betrag der Tratte zu bringen habe
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0520,
von Meß- und Marktsachenbis Mészáros |
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), Wechsel, auf welchem kein bestimmter Zahlungstag angegeben, sondern die Zahlungszeit auf eine Messe oder auf einen Markt gestellt ist. Welcher Tag in einem solchen Fall als der eigentliche Zahlungstag anzusehen, ist in manchen Partikularrechten
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0408,
von Prokurazienbis Prolongation |
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einer Lieferungs- oder Zahlungsfrist. P. eines Wechsels, die Hinausschiebung der Zahlungszeit eines Wechsels durch Übereinkommen zwischen dem Wechselinhaber und dem Wechselschuldner, welche der Regel nach durch Ausstellung eines anderweiten Wechsels bewirkt
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0460,
Wechsel (Formvorschriften) |
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ferner die Zahlungszeit (Verfallzeit) angeben. Wesentlich ist sodann die Unterschrift des Ausstellers mit seinem bürgerlichen Namen oder mit seiner Firma sowie die Angabe des Orts der Ausstellung, des Tags und des Jahrs derselben (Wechseldatum
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0462,
Wechsel (besondere Arten, Geschichtliches) |
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(in Deutschland am 15.), die Meßwechsel, die an einem gesetzlich bestimmten Tag der Messe verfallen. Die Usowechsel, d. h. W., welche auf die durch Handelsgebrauch festgesetzte Zahlungszeit gestellt, sind in Deutschland nicht gestattet, sofern sie im Inland
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0135,
Check |
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für die
Präsentation zur Zahlung ausgeschlossen. Der C.
ist in den meisten Ländern, so in England, Frankreich,
Belgien und der Schweiz wie nacb dem Deutschen
Entwurf bei Sicht zahlbar. Die Angabe einer an-
dern Zahlungszeit ist nach dem Schweizer Gesetz
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0828,
von Datiscaceenbis Datum |
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(wasserhelle Krystalle im Serpentin), im Tunnel von Bergen-Hill im Staate Neujersey (hier die schönsten und flächenreichsten Krystalle).
Datowechsel, der Wechsel, dessen Zahlungszeit auf eine bestimmte Zeit nach dem Tage der Ausstellung des Wechsels, dem
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0392,
von Doktorpromotionbis Dolabella |
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Zahlungszeit, die Person des Gläubigers und des
Schuldners. (S. auch Urkunde und Urkundenbeweis.)
Dokumentenschrift, s. Kanzleischrift.
Dol(D.deVretagne),Hauptstadtd'cs Kantons
D. (137,19 cikm, 8 Gemeinden, 16 881 E.) im Arron-
dissement St. Malo
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0718,
von Medinobis Medizin |
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716
Medino - Medizin
Medino, Münze im Orient, besonders in Ägypten, soviel wie Para (s. d.).
Medio (lat.), in der Mitte. Nach der Deutschen und Österr. Wechselordnung kann die Zahlungszeit eines Wechsels auf die Mitte eines Monats (z. V
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0464,
von Prokuristbis Prolongation |
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durch ausdrückliche Erklärung, aber auch still-
schweigend, durch thatsächliche Fortsetzung nach Ab-
lauf der vertragsmäßigen Zeit, geschehen. Prolon-
giert, verlängert werden kann auch die Zahlungszeit,
der Verfalltag der Erfüllung einer Verbindlichkeit
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Prolongationsgeschäftbis Prometheus |
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oder Acceptant
kann nicht prolongieren; schiebt er beim Accept die
Zahlungszeit hinaus, so beschränkt er sein Accept
(s. d.). Prolongationswechsel ist nicht ein pro-
longierter Wechsel, sondern ein neuer Wechsel, der
mit dem gewollten neuen
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0929,
von Sicherheitswechselbis Sichtwechsel |
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wie Mühlcnbeutelmaschinen (s. d.).
Sichtwechfel, nach der Deutschen und Österr.
Wechselorduung ein Wechsel, dessen Zahlungszeit
auf Sicht (ital. a vista; gleichbedeutend: auf
Vorzeigung, auf Wiedersicht, gegen, nach oder bei
Eicht, auch äaw uach Sicht; nach
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0959,
von Trassierungbis Traube |
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einer Zweigniederlassung ziehen, oder umgekehrt (Kommanditwechsel), oder ein Kaufmann in Berlin auf sich selbst in Leipzig ziehen, wenn er zur Zahlungszeit in Leipzig, z. B. auf der Messe, zu sein beabsichtigt. Aus dem Bedürfnis des Meßverkehrs hat
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0057,
von ult.bis Ultramarin |
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oder Kriegseröffnung zur Folge haben werde.
Ultimo (lat., vollständig ultimo die, "am letzten Tage"), abgekürzt ult. Nach der Deutschen und Österr. Wechselordnung kann die Zahlungszeit eines Wechsels auf das Ende eines Monats (z. B. Ende Mai, ultimo Mai
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0262,
von Vererbungbis Verfälschungen |
Öffnen |
, der Tag derselben
der Verfalltag . Ist der Verfalltag ein Sonntag oder allgemeiner Feiertag,
so ist der Zahlungstag der nächste Werktag. Die Verfallzeit, Zahlungszeit, kann im Wechsel nur auf einen
bestimmten Tag, auf Sicht, auf bestimmte
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0564,
Wechsel (im Handel) |
Öffnen |
Order zu zahlen (s. Remittent), die Angabe der Zahlungszeit (Verfall), die Unterschrift des Ausstellers (s. Wechselaussteller), das Datum einschließlich des Ortes der Ausstel-^[folgende Seite]
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0565,
Wechsel (im Handel) |
Öffnen |
W. muß alles enthalten, was für den eigenen W. als wesentlich angegeben ist (Wechselklausel, Wechselsumme, Remittent, Zahlungszeit, Datum, Unterschrift des Ausstellers), und außerdem a. den Namen des Bezogenen, b. den Zahlungsort. Als Zahlungsort
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0567,
von Wechseleinredenbis Wechselfieber |
Öffnen |
, Indossament, Aval), ferner die Verfälschung eines echten Wechsels durch Veränderung seines
Inhalts, z. B. der Wechselsumme, des Datums, des Namens des Remittenten, Indossatars, der Zahlungszeit, des Zahlungsortes,
Domizilvermerks
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0572,
von Wechselreitereibis Wechselstrenge |
Öffnen |
denen der Wechsel gegeben, d. h. ausgestellt, acceptiert, indossiert werden soll, z. B. ob er als Entgelt, als Pfand, zahlungshalber gegeben oder genommen werden soll. Durch den W. kann auch bestimmt werden die Summe, die Zahlungszeit, der Bezogene
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0573,
von Wechselströmebis Weckherlin |
Öffnen |
Münzsorte gezahlt werden soll, obwohl sie am Zahlungsorte keinen Umlauf hat, so wird dies durch den Zusatz "effektiv" ausgedrückt. Die W. muß ebenso wie die Zahlungszeit eine einzige bestimmte sein; deshalb sind die sog. Ratenwechsel ("am ... zahlen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0171,
Bevölkerung |
Öffnen |
Der durchschnittliche jährliche Bevölkerungszu-
wachs zwischen den beiden letzten Zählungen betrug
in Deutschland 1, in Großbritannien und Irland
0,9, in Frankreich 0,06, in Osterreich 0,8 und in den
Vereinigten Staaten 2,6 Proz. Da die verschiedene
Zählungszeit
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 1008,
von Vieselbachbis Villingen |
Öffnen |
1006
Vieselbach - Villingen
sich die Aufnahmen mitunter über einen ganzen
Monat oder eine noch längere Zeit erstreckten. Eine
ebenso große Versckiedenartigkeit, wie hinsichtlich der
Zählungszeit herrscht in betreff der Zählungs-
perioden
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0143,
von Usinsabis Uspallata |
Öffnen |
, Flechtengattung, s. Bartflechten.
Uso (ital.), Gebrauch. (S. auch Usowechsel.)
Usorathalbahn, s. Bosnische Eisenbahnen.
Úsov, czech. Name von Aussee (s. d.) in Mähren.
Usowechsel, ein Wechsel, in welchem die Zahlungszeit durch Bezugnahme auf den Uso
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0813,
von Meßnerbis Mestre |
Öffnen |
, nach der Deutschen und Österr. Wechselordnung (ebenso nach dem Code de commerce und dem ungar. Wechselgesetz von 1876) ein Wechsel, dessen Zahlungszeit auf eine Messe oder einen Markt festgesetzt ist. Das Besondere dieser Wechsel ist, daß sie keinen
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