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Rang | Fundstelle | |
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0253,
von Kaufmann (Richard von)bis Kaufmännische Vereine |
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Ausgrabungen in Kleinasien, Nordsyrien und Ägypten.
Kaufmännische Anweisung, im allgemeinen die von einem Kaufmann ausgestellte Anweisung (s. d.). Das Handelsgesetzbuch hat in den Art. 301, 303, 305 über die schriftliche K. A. dieselben Bestimmungen
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2% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0665,
von Anwenderechtbis Anzeige |
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Assignationen. Das allgemeine deutsche Handelsgesetzbuch bestimmt in Art. 301 ff., daß Anweisungen, welche von Kaufleuten über Leistungen von Geld oder einer Quantität vertretbarer Sachen oder Wertpapiere ausgestellt sind, ohne daß darin die Verpflichtung zur
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2% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0515,
von Amtsverschwiegenheitbis Amtsvorsteher |
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von seiten eines Beamten für eine in sein Amt einschlagende, an sich nicht pflichtwidrige Handlung, Bestechung (s. d.), insbesondere diejenige eines Richters, Schiedsrichters, Geschwornen oder Schöffen, Parteilichkeit bei Leitung oder Entscheidung
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0461,
von Excentricitätbis Exceptio |
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linearen E.
bezeichnet als numerische E. jenen Abstand, dividiert durch die halbe Hauptachse. – In der
Psychologie ist E. Bezeichnung der Gedanken oder Handlungen, die auf den Mangel eines
einheitlichen, das Denken und Handeln stetig
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0070,
von Absenderbis Absicht |
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68
Absender - Absicht
Absender, derjenige, welcher den Frachtvertrag mit dem Frachtführer im eigenen Namen, wenn schon für fremde Rechnung, abschließt, der Befrachter (s. d.) des Seeverkehrs. Der Frachtführer hat den spätern Anweisungen des A
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0092,
von Acceptierenbis Accession |
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ihre Gültigkeit nicht, weil derjenige, zu Gunsten dessen sie ausgestellt sind, die Erklärungen nur mündlich angenommen
hat. Für die Regel kann die Annahme mündlich, durch Boten, durch Zeichen oder durch Handlungen ausgedrückt werden, welche einen
sichern
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0156,
von Auslesebis Auslösung |
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(wie nach §. 4, Nr. 3 des Deutschen Strafgesetzbuchs) zuständig sind, über die von ihren Staatsangehörigen im Auslande begangenen strafbaren Handlungen zu urteilen (s. Ausland). Schwierigkeiten macht immer noch die Abgrenzung des mit dem sog. Asylrecht
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0212,
von Staatsanleihenbis Staatsanwaltschaft |
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zum Richteramt befähigte Beamte ernannt werden dürfen, ist in ihren Amtsverrichtungen von den Gerichten unabhängig; die Beamten der S. sind dagegen an die dienstlichen Anweisungen ihrer Vorgesetzten gebunden. In Österreich sind die Staatsanwälte den
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0865,
von Locle, Lebis Lodoïcea |
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, Stelle, besonders auch in einem Buch, z. B. l. classicus, l. palmarius, eine Haupt- oder Beweisstelle aus irgend einem Buch; l. communis, Gemeinplatz; l. a quo, Ort, wo der Aussteller eines Wechsels oder einer Anweisung wohnt, dagegen l. ad quem
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0581,
von Anarthriebis Anastatica |
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, wenn durch die Handlung der Tod eines Menschen herbeigeführt worden ist und der Thäter diesen Erfolg hat voraussehen können, mit dem Tode bestraft (§. 5), ebenso wird der, welcher in der bezeichneten Absicht Sprengstoffe verschafft oder öffentlich zu
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0479,
von Exposébis Expromission |
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oder Abhandlung, im Gegensatz zu Dispo-
sition, der richtigen Anordnung dieser Teile. -
Im Drama nennt man E. die in den ersten
Scenen oder im ersten Akt zu gebende Darstellung
der Situation, von der die Handlung ihren Aus-
gang nimmt; ihre Aufgabe
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0449,
von Privatdocentbis Privatklage |
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, Privatanklage. Die Verfol-
gung strafbarer Handlungen gegen den Thäter war
sowohl nach älterm röm. Recht als auch nacb dem
deutschen Recht des Mittelalters im wesentlichen
Privatsache, sei es, daß der Verletzte sein Recht ver-
folgte (P. im engern Sinne
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0849,
von Gerichtliche Polizeibis Gerichtliche Psychologie |
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Tötungen, Verletzungen u. s. w. finden sich in der Peinlichen Halsgerichtsordnung Karls Ⅴ. von 1539. Bald darauf veröffentlichte in Frankreich Ambr. Paré eine Anweisung zur Abfassung ärztlicher Gutachten. Mit Beginn des 17. Jahrh. fingen ital. Arzte
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1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0507,
von Obertribunalbis Obervormundschaft |
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Vormund nicht anweisen, wie er handeln soll, soweit nicht das Aufsichtsrecht zu einem Eingreifen Anlaß giebt. Die O. bestimmt den Aufenthaltsort des Mündels. Auf Antrag des Vormunds hat sie den Betrag festzusetzen, welcher für den Bedarf des Mündels
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0383,
von Hennerbis Hennings |
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383
Henner - Hennings.
"La femme à papa" (1879, mit Millaud) nachfolgen, Stücke, in denen der Ton allerdings oft an die Posse streift und die Handlung zumeist auf den Grenzen der Wohlanständigkeit sich bewegt.
Henner, Jean Jacques, franz
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0988,
von Instinktivbis Institut |
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gehörigen Handlungen niederer Tiere, bis zu dem Aufsuchen gleichmäßig gefärbter schützender Ruheplätze, den Schutz- und Trutzbündnissen mit andern Tieren etc., darf man annehmen, daß sie, wenn überhaupt mit Bewußtsein, so doch jedenfalls
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0206,
von Sakkasbis Säkularisation |
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im kirchlichen Sprachgebrauch seit Tertullian die wichtigsten christlichen Zeremonien überhaupt, namentlich aber gewisse nach Analogie der heidnischen Mysterien (s. d.) gestaltete, geheimnisvolle Handlungen bezeichnet, welchen man wesenhafte
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0978,
von Formabelbis Formalvertrag |
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, was die Form (bei Rechtsgeschäften und
prozessualischen Handlungen) betrifft, im Gegensatz
zu Materialien, was die Sache selbst betrifft. (S.
Form jM rechtlicher Beziehung^.)
Formalisieren (frz.), sich streng an die Form
halten; etwas in strenge
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0960,
von Modulationbis Mogilno |
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eines Tonstücks oder auch Komposition überhaupt. – Vgl. Dräseke, Anweisung zum
kunstgerechten Modulieren (Freienwalde 1876); Riemann, Systematische Modulationslehre (Hamb. 1887); S. Jadassohn, Die Kunst zu modulieren und zu
präludieren (Lpz. 1890
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0129,
von Ausschlagbis Ausschuß |
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, ausschließt (präkludiert). Wechsel und an Order lautende kaufmännische Anweisungen, Verpflichtungsscheine, Konnossemente, Ladescheine, Bodmereibriefe, Seeassekuranzpolicen (deutsche Wechselordnung, Art. 73, und Handelsgesetzbuch, Art. 301 f., 305) werden
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0631,
von Dekortbis Dekurio |
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Inhalt nach sind die Dekrete monitorisch, wenn der Partei nur eröffnet wird, daß es ihr freistehe, einer Handlung beizuwohnen, oder arktatorisch, wenn ihr etwas befohlen wird. Übrigens wurden früher auch Endurteile zuweilen als Dekrete
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0104,
Genossenschaften (Rechte; Organe; Auflösung; Zweck) |
Öffnen |
ohne Anspruch auf Entschädigung durch richterliches Erkenntnis, wenn die Genossenschaft sich das Gemeinwohl gefährdende gesetzwidrige Handlungen oder Unterlassungen zu schulden kommen läßt, oder wenn sie andre als im Gesetz bezeichnete Zwecke verfolgt
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0661,
von Ministerialenbis Ministrales |
Öffnen |
unterstützt durch den Vortrag nicht kollegialisch arbeitender Dezernenten, sogen. Ministerial- oder Regierungsräte. Selbst das Justizministerium kann in dieser Richtung auf den Gang der Strafrechtspflege durch Anweisung der ihm unterstellten
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1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0755,
von Pasquillverschlußbis Passage |
Öffnen |
aus, daß Reichsangehörige und Fremde im öffentlichen Interesse, also z. B. wenn gegen sie der Verdacht einer strafbaren Handlung oder Lebensweise besteht, sich auf amtliches Erfordern über ihre Person ausweisen müssen, sei es nun durch Legitimationspapiere, sei
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0323,
von Predilbis Preger |
Öffnen |
es auf zusammenhängendere Schrifterklärung abgesehen hat. Während der eigentlichen P. jedenfalls ein biblischer Text zu Grunde liegt, trägt die an gewisse kirchliche Handlungen geknüpfte geistliche Rede (Tauf-, Konfirmations-, Beicht-, Trau-, Leichen
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0144,
von Spielkartenstempelbis Spiera |
Öffnen |
the history of playing cards (Lond. 1848); Chatto, Origin and history of playing cards (das. 1848); Taylor, History of playing cards (das. 1865); Merlin, Origine des cartes à jouer (Par. 1869). Anweisung zur Erlernung sämtlicher Kartenspiele geben
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1013,
von Ungarweinebis Ungehorsam |
Öffnen |
oder einer richterlichen Anweisung zur Vornahme oder Unterlassung einer Handlung. Die Folgen, welche der U. im Strafprozeß nach sich zieht, sind von denjenigen verschieden, welchen der Ungehorsame (Kontumax) im bürgerlichen Rechtsstreit ausgesetzt ist. Denn der moderne
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0150,
von Veronikabildbis Verpflegungsstationen |
Öffnen |
, in welcher Weise sie ein Gesetz zur Ausführung bringen sollen (Verwaltungsverordnungen, Anweisungen, Instruktionen, Reglements). Manche Verordnungen haben aber auch den Charakter allgemein verbindlicher Rechtssatzungen für alle Staatsangehörigen
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0320,
Wagner |
Öffnen |
der Reihe bildet. Von der Unfehlbarkeit derselben war W. so fest überzeugt, daß er in seiner »Dichterschule« (Ulm 1840, 2. Aufl. 1850) Anweisung gab, wie man mittels derselben »ohne Genie« Kunstwerke hervorbringen könne. Unter seinen oft geistreichen
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0125,
von Action en nullitébis Acton |
Öffnen |
, auf Auflösung aus demselben Grunde, A. venditi, die Klage des Verkäufers auf Erfüllung.
In anderer Zusammensetzung wurden gewisse Klassen von Klagen bezeichnet: A. adjectitiae qualitatis, Klage gegen den Vater auf Handlungen seines Sohnes (z. B. A
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0969,
Forderungsrecht |
Öffnen |
Eigentümer
gehörige Sache absichtlich oder fahrlässig beschädigt
hat ls. Eigentumsklage).
F. entstehen aus Rechtsgeschäften, namentlich
Verträgen ls. (?onti'Hcw8),bisweilen aus Einseitigem
Rechtsgeschäft ls. d.), aus unerlaubten Handlungen
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0977,
von Form (rechtlich)bis Forma |
Öffnen |
Zeit
nun Vortrag gelangt, daß nichts Wesentliches über-
sehen wird. Die F. sichert die Ordnung, die Voll-
ständigkeit und die Kürze des Verfabrens. ^o ist
es auch im Civilprozeß. Für jede Handlung, an
welche sich wichtige rechtliche Folgen
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0546,
von Konferenzinselbis Konfiskation |
Öffnen |
.).
Konfination(mittellat.),Verstrickung,Van-
nung, die Anweisung eines bestimmten Aufent-
haltsorts durch Versagung des Aufenthalts in allen
übrigen, eine Art Verbannung. Sie kommt im neuern
Recht nicht mehr vor, auch nicht im Deutschen Straf
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1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0627,
von Ordinaliabis Ordines |
Öffnen |
625
Ordinalia - Ordines
dem Deutschen Handelsgesetzbuche (Art. 301) An-
weisungen und Verpflichtungsscheine, welche "von
Kaufleuten" (der Entwurf eines neuen Handelsgesetz-
buchs §. 335 setzt bei Anweisungen an Stelle des
"von Kaufleuten
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0318,
von Postgesetzbis Postkongreß |
Öffnen |
. Nachgeborene.
?03tioniu (lat.), die hintere Säulenhalle eines
antiken Tempels im Gegensatz zu Pronaos.
Postieren, auf einen Posten stellen, einen Platz
anweisen.
Postillen (lat.), Auslegungen und Sermone über
die evang
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Schuldisciplinbis Schuldübernahme |
Öffnen |
., 782fg.) die S. als Exekutionsmittel nur
noch behufs ErWirkung von Handlungen und behufs
Erzwingung des Offcnbarungscides beibehalten.
lS. Zwangsvollstreckung, Offenbarungseid.) Der
§. 2 des Gesetzes vom 29. Mai 1868 ist durch §. 13
des
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0929,
von Sicherheitswechselbis Sichtwechsel |
Öffnen |
bestimmten Frist nach
der Sicht ein. Da die Sicht von der Präsentation,
also von einer Handlung des Wechselinhabers ab-
hängt, würde die Dauer der Verpflichtungen un-
gemessen verlängert werden können, wenn die Prä-
sentation lediglich
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0057,
von ult.bis Ultramarin |
Öffnen |
) gesetzt werden. Dann ist der letzte Tag des Monats der Verfalltag dieses Ultimowechsels, der danach ein Tagwechsel (s. d.) ist. Wie man Wechsel und Anweisungen auf U. zahlbar stellt, so stellt man solche auch auf Medio (s. d.). Im Fonds
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0134,
von Ursusbis Urteil |
Öffnen |
der Verhandlung darstellt, ohne daß das Gericht an die rechtlichen Gesichtspunkte der Anklage gebunden ist. Das Gericht kann also z. B., wenn die Anklage in der dem Angeklagten zur Last gelegten Handlung einen Diebstahl gefunden bat, in demselben
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0958,
Zeuge |
Öffnen |
betreffen, und über Handlungen, welche von dem Z. als Rechtsvorgänger oder Vertreter einer Partei mit Bezug auf das streitige Rechtsverhältnis vorgenommen sein sollen. Z., welche ihr Zeugnis verweigern, haben vor oder in dem Vernehmungstermin ihren
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