Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach unlauterer wettbewerb
hat nach 1 Millisekunden 23 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
100% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0996,
von University extensionbis Unlauterer Wettbewerb |
Öffnen |
994
University extension - Unlauterer Wettbewerb
the middle ages (2 Bde., Oxford 1895); von Kaufmann, Die Geschichte der deutschen U., erschien 1896 in Stuttgart der 2. Band.
*University extension, s. Fortbildungskurse.
Unkel am Rhein
|
||
50% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0097,
von Unkebis Unmöglichkeit |
Öffnen |
Melleck (615 m) wurde Speckbacher mit den Tirolern von den Bayern 17. Okt. 1809 umgangen und geschlagen, sein Sohn gefangen.
Unklarer Anker, s. Klarer Anker.
Unktion (lat.), Salbung, Ölung.
Unlauterer Wettbewerb. Im Gegensatze zum Rechte Frankreichs
|
||
44% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0675,
von Westvlämischbis Wetterbaum |
Öffnen |
, drei Kirchen, Stadtbank, Handel mit Pelzwerk, Wild u. s. w., Flußhafen.
Wettbewerb, unlauterer, s. Unlauterer Wettbewerb.
Wette, ein dem Spiel (s. d.) ähnlicher Vertrag, durch welchen zwei oder mehrere sich etwas Bestimmtes gegenseitig versprechen
|
||
0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 1027,
von Wettbewerbbis Wien |
Öffnen |
1025
Wettbewerb - Wien
Wettbewerb, unlauterer, s. Unlauterer Wettbewerb.
Weyer *, Georg Daniel Ed., starb 23. Dez. 1896 in Kiel.
Weyhers, Flecken im Kreis Gersfeld des preuß. Reg.-Bez. Cassel, unweit der Lütter, Sitz eines Amtsgerichts
|
||
0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0287,
von Verrenkungbis Verrocchio |
Öffnen |
285
Verrenkung - Verrocchio
reich erlassen worden (s. Spion). – Den V. von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bestraft das Reichsgesetz gegen unlautern Wettbewerb vom 27. Mai 1896. (S. Unlauterer Wettbewerb, Betriebsgeheimnis
|
||
0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0475,
von Gesandtschaftsrechtbis Geschäftsgeheimnis |
Öffnen |
, Unlauterer Wettbewerb.)
|
||
0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0109,
von Ausverkaufbis Auswanderung |
Öffnen |
bis zu drei Monaten bewilligen.
Bisher zeigt das Gesetz nicht viel Enolg. (E. auch
Unlauterer Wettbewerb.)
Auswanderermission. Die A. ist ein Zweig
der Innern Mission (f. d., Bd. 9) und hat zum Zweck
die geistige und kirchliche Versorgung
|
||
0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0864,
von Argobis Argonauten |
Öffnen |
hinaus wurde auf Anregung des Reichstags Mai 1895 dem Bundesrat ein besonderer Gesetzentwurf zur Bekämpfung des unlautern Wettbewerbs
vorgelegt. (S. im übrigen Schadenersatz .) Der Ausschluß einer Haftung für A. kann im voraus nicht ausbedungen werden
|
||
0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0757,
von Reklamationbis Rekruten |
Öffnen |
Preis, die Bezugsquelle
u. s. w. der Ware gemacht werden, ist unverkennbar.
Der jüngst (1895) veröffentlichte deutsche Gesetz
entwurf zur Bekämpfung des unlautern Wettbewerbs
fucht daher in ersterer Linie diese Art von R. zu be-
seitigen
|
||
0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0476,
von Geschoßbis Geschütz |
Öffnen |
sein.
In England ist strafrechtliche Verfolgung nur bei
Konspiration des Bediensteten mit einem Dritten zu-
lässig. - Vgl. Artikel Wettbewerb, unlauterer, im
"Handwörterbuch der Staatswissenschaften", Supple-
mentband 1 (Jena 1895).
'"Geschoß
|
||
0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0549,
von Quantitativbis Quarantäne |
Öffnen |
Bekämpfung des unlautern Wettbewerbs vom J. 1895 die
zweckmäßige Vorschrift: Durch Beschluß des Bundesrats kann bestimmt werden, daß gewisse Waren im Einzelverkehr nur in bestimmten
Mengeneinheiten oder mit einer auf der Ware oder ihrer Aufmachung
|
||
0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0623,
von Schriftvergleichungbis Schrobenhausen |
Öffnen |
, mit den gemeinsamen Grundsätzen der Urheberrechtsgesetze, den Rechtsbeziehungen zwischen Autor und Verleger, dem unlautern Wettbewerb auf dem Gebiete der geistigen Produktion u. s. w. - Vgl. Association littéraire et artistique internationale, son
|
||
0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0398,
von Strafgefangenenfürsorgebis Strafgesetzgebung |
Öffnen |
, das Vogelschutzgesetz, die Patent-, Marken-, Musterschutz-, Münzgesetze, das Gesetz zur Bekämpfung des unlautern Wettbewerbs, das Börsen- und das Depotgesetz, das Gesetz betreffend die Abzahlungsgeschäfte, die Seemanns- und Strandungsordnung, die Not
|
||
0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Strafsektionenbis Strafverfügung |
Öffnen |
, das Gesetz zur Bekämpfung des unlautern Wettbewerbs vom 27. Mai 1896 und das Margarinegesetz vom 15. Juni 1897.
Strafverfahren, s. Strafprozeß.
Strafverfügung, zur Unterscheidung vom amtsrichterlichen Strafbefehl (s. d.) eine Verfügung
|
||
0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0276,
von Verlagssystembis Verlängerung |
Öffnen |
vom 27. Mai 1896 gegen den Unlautern Wettbewerb (s. d.), wohl aber durch die allgemeine Bestimmung des Deutschen Bürgerl. Gesetzb. §. 826 geschützt, wonach jeder, der in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem andern vorsätzlich Schaden
|
||
0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0534,
von Handelsmarinebis Handelsschulen |
Öffnen |
532
Handelsmarine - Handelsschulen
Hältnisse des Geschäftsinhabers herbeizuführen. (S.
auch Unlauterer Wettbewerb.) Das Handelssee-
recht hat der neue Entwurf zunächst vollkommen
unverändert gelassen. (S. auch Handelsgesellschaf-
ten
|
||
0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0873,
von Prag-Duxer-Eisenbahnbis Preußen |
Öffnen |
Zahlung ein-
zustellen. Weiteres s. Unlauterer Wettbewerb. -
Vgl. Artikel Preßrecht im "Österr. Staatswörter-
buch'', Vd. 2 Wien 1896).
Pressionsmetamorphismus, s. Dynamo
metamorphismus.
"'Preßkohlen, über P., nach dem Koopmann
|
||
0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0877,
von Privathandelsmaklerbis Privatpostbeförderungsanstalten |
Öffnen |
, als Delikten, hinsichtlich
deren ein öffentliches Interesse an der Verfolgung
nicht vorhanden ist, zulässig sein. Ebenso ist nach
dem Gesetz über die Bekämpfung des Unlautern
Wettbewerbs ls. d.) P. da zulässig, wo strafbare
Handlungen vorliegen
|
||
0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0884,
von Reichsfinanzreformbis Republikanische Partei |
Öffnen |
. 1896); Nippold,
Erinnerungen an Bischof N. (Lpz. 1896).
*Reinthaler, Karl Martin, starb 13. Febr.
1896 in Bremen.
"Meizenftein, Franziska, Baronin von, starb
4. Inni 1896 in München.
^ Reklame, s. Unlauterer Wettbewerb.
^Rekruten, s
|
||
0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0911,
Schaffhausen |
Öffnen |
für ihn übernommen hat und wer vermöge Nutzungsrechtes (Nießbrauch, Wohnungsrecht) zur Unterhaltung verpflichtet ist. (S. auch Unlauterer Wettbewerb.)
Schaffhausen *, Kanton, hatte 1888 eine Wohnbevölkerung von 37783 (17970 männl., 19813 weibl.) E
|
||
0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0588,
von Margarinebis Marggrabowa |
Öffnen |
verarbeiten (Deutsches Reichspatent Nr. 19011 von Huët in Paris), wobei allerdings hygieinische Bedenken erwachsen. - Ein dem deutschen Reichstag vorgelegtes Margarinegesetz zur Bekämpfung des unlautern Wettbewerbs mit der Butter wurde zwar 2. Juli 1896 vom
|
||
0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0748,
von Marinedepotinspektionbis Markenschutz |
Öffnen |
vom 14. April 1891 hervor, die aber nur und zwar erst ab 15. Juli 1892 von der Schweiz, Belgien, Frankreich, Tunis und Spanien ratifiziert wurden. Der eine Vertrag betrifft das Verbot falscher (zum unlautern Wettbewerb dienender) Warenbezeichnungen
|
||
0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0749,
von Märkisch-Posener Eisenbahnbis Marktleuthen |
Öffnen |
Österreich-Ungarn und dem Deutschen Reiche abgeschlossenen Übereinkommen haben sich in Art. Ⅷ beide Staaten zwecks Bekämpfung unlautern Wettbewerbs verpflichtet, Bestimmungen gegen den Verkauf und das Feilhalten solcher Waren zu treffen, welche zum
|