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Werftdivisionen – Werkverdingung
Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Werft'
pedoressort
die
Torpedoboote (s. d.) und
Torpedoeinrichtungen der Schiffe.
Werftdivisionen, Marineteile am Lande mit dem Zweck, dem
Maschinen-, Handwerker- und Zahlmeisterpersonal der deutschen Marine die erste
Ausbildung zu geben und ein Depot für die Besatzung der Schiffe und Fahrzeuge mit
diesem Personal zu bilden. Die Ausbildung ist militärisch und technisch; auch werden
Schiffsstämme wie bei den
Matrosendivisionen (s. d.) gebildet. Die erste Werftdivision garnisoniert
in Kiel, die zweite in Wilhelmshaven. Commandeur ist ein Kapitän zur See. Die W. sind den
Marineinspektionen (s. d.) unterstellt. Zur Einstellung gelangen bei den
W. Maschinisten und Heizer von See- und Flußdampfern, Schiffszimmerleute und
Handwerker. – Vgl. Marine-Ordnung (Berl. 1889); Organisatorische Bestimmungen für die
Marine (ebd. 1888).
Wergeland, Henrik Arnold, norweg. Dichter, geb. 17. Juni 1808 in
Kristiansand, studierte in Kristiania und ward hier 1836 Kustos der Universitätsbibliothek,
1840 norweg. Reichsarchivar, starb aber bereits 12. Juli 1845. Seine schriftstellerische
Laufbahn begann W. 1827 unter dem Namen Siful Sifadda mit der Farce «Ab!», der er im
ganzen 13 «Sifulinische Farcen» oder dramatisierte Satiren folgen ließ. Hierauf erschienen
1828 das Trauerspiel «Sinclairs Tod», 1830 das religiös-philos. Gedicht «Die Schöpfung,
der Mensch und der Messias», die Dramen «Opium» und «Die ind. Cholera», das
Trauerspiel «Die Kindesmörderin», das Singspiel «Campbellerne» und 1840 das
Schauspiel «Die Venetianer» (seine beiden vollendetsten Stücke), das Vaudeville «Die
Seekadetten am Lande» und die längern Dichtungen «Jan van Huysums Blumenstück» und
«Der Spanier». Von seinen frühern Gedichten giebt es zwei Sammlungen. An Welhaven und
dessen Schule fand W. eine mächtige Gegenpartei. 1881 ward ihm in Kristiania eine von
Bergslien modellierte Statue errichtet. Von Lassen wurde eine Ausgabe der gesammelten
Werke W.s veranstaltet (9 Bde., Krist. 1852–57; Auswahl, 1 Bd., 1859; Volksausg.,
Kopenh. 1893 fg.). 1892 gab O. Skavlan H. W.s «Afbandlinger og Brudstykker» heraus. –
Vgl. Lassen, Henrik W. og hans Samtid (Krist. 1867); Schwanenflügel, Henrik W.
(Kopenh. 1877); Skavlan, Henrik W. (Krist. 1892).
Wergeld (vom altdeutschen Worte
wer, Mann), im frühen deutschen Mittelalter die Buße,
welche der Familie des Getöteten vom Verbrecher gezahlt werden mußte, um sich
loszukaufen. Wollte die Familie nicht auf den Loskauf eingehen, oder zahlte der Verbrecher
das W. nicht, so trat Fehde und Blutrache ein. Dabei gab es feste Taxen. Es wird
unterschieden, ob das Verbrechen von einem Freien oder Unfreien, ferner an einem Freien
oder Unfreien begangen ist, welchem Volksstamm der Getötete angehört: Frauen haben
eine niedrigere Taxe als Männer. Bei Körperverletzungen wird eine Buße gezahlt, welche
oft in Bruchteilen des W. und für verschiedene Glieder verschieden bestimmt ist. Das W.
wird dann auch bei andern Verbrechen, z. B. Ebebruch, als Buße bei Diebstahl u. s. w.
gezahlt.
Weringĭa, der 220. Planetoid.
Werkgenossenschaften,
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (s. d.), deren Zweck die
gemeinsame Beschaffung für den Einzelnen zu kostspieliger Werksvorrichtungen,
insbesondere Maschinen für ihre Mitglieder (Gewerbtreibende, Landwirte) ist.
Landwirtschaftliche W. befassen sich auch mit der gemeinschaftlichen Beschaffung und
Benutzung von Zuchttieren, Stieren u. s. w. Nach dem Jahresbericht der Deutschen
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Lpz. 1896) bestanden 31. Mai 1896:
21 (gegen 17 im Vorjahre) gewerbliche und 248 (240) landwirtschaftliche W.
Werkmeister, Werkführer, in
Fabriken der Aufseher oder Vorsteher, der die einzelnen Arbeiten an die Arbeiter verteilt,
sie technisch überwacht und darüber Buch führt; bei manchen Handwerken der oberste
Geselle, der die Arbeiten anordnet: bei der Werkverdingung (s. d.)
der Unternehmer.
Werkmeisterschulen, Fachschulen zur Ausbildung von
Werkmeistern (s. d.). Sie gehören mit den
Baugewerkenschulen (s. d.) der untern Stufe technischer Mittelschulen
an, setzen Volksschulbildung und mehrjährige praktische Thätigkeit voraus und sind so
organisiert, daß sie nach ein bis zwei Jahren ihre Zöglinge mit der erforderlichen
theoretischen Ausbildung entlassen. Sie sind gewöhnlich in eine mechan.-technische und
eine chem.-technische Abteilung gegliedert, manchmal mit einzelnen Fachschulen, wie
Müller-, Färber-, Webschulen, mit Baugewerkenabteilungen oder mit Schulen für andere
technische Zweige verbunden und führen dann bisweilen den Namen
Technikum (s. d.). Die älteste Werkmeisterschule ist die zu
Chemnitz (gegründet 1856). Der Lehrplan dieser Anstalt übertrug sich auf viele andere, so
auch auf die österr. Staatsgewerbeschulen (s. d.). In Preußen giebt es
W. zu Dortmund und Magdeburg.
Werkverdingung,
Verdingungswert,
Werkvertrag
(Locatio conductio operis), der Vertrag, in dem ein
Unternehmer (Werkmeister) die Herstellung eines Werkes gegen eine vom Besteller zu
gewährende Vergütung verspricht. Ein solches Werk ist z. B. Herstellung oder Veränderung
eines Gebäudes, einer Maschine, der Druck eines Buches u. s. w., aber auch ein anderer
durch Arbeit oder Dienstleistung (auch wissenschaftliche und künstlerische)
herbeizuführender Erfolg (Beförderung von Personen u. s. w.). Einzelne Arten der W., wie
der Frachtvertrag (s. d.) und der Verlagsvertrag
(s. d.), sind besonders geregelt. Die W. unterscheidet sich von der
Dienstmiete (s. d.) dadurch, daß der Unternehmer hier nicht für die
Arbeit, sondern für das Erzeugnis der Arbeit Entgelt erhält und deshalb keines erhält, wenn
das Werk vor der Vollendung oder nach derselben, aber vor der Übernahme durch den in
letzterer Beziehung nicht säumigen Besteller, wenn auch ohne des Werkmeisters Schuld,
untergeht, sofern der
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 639.