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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0671,
von Schützengräbenbis Schutzwaldungen |
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671
Schützengräben - Schutzwaldungen.
herab, welche durch ihre Uniformierung, durch den gemeinschaftlichen Besitz eines Schützenhauses und einer Schießbahn, auch wohl durch sonstigen, durch Vermächtnisse und Geschenke einer frühern Zeit
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0289,
Forstwesen. Jagd |
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Mittelwaldbetrieb, s. Forstwirtschaft
Niederwald, s. Forstwirtschaft u. Wald
Pflanzkamp
Reinertrag
Revier
Samendarre
Samenschlag
Schirmschlagbetrieb
Schleichwirtschaft, s. Femelbetrieb
Schneebruch
Schneiße
Schonung
Schutzwaldungen *
Standörtlichkeit
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 1004,
Forstpolizei |
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ohne Unterschied des Besitzers zu er-
zwingen, die für die allgemeine Landeskultur von
besonderer Wichtigkeit sind, die der sog. Schutz-
wälder (s. d.). Weitere Beschränkungen der Privat-
waldwirtschaft, als die Schutzwaldungen fordern,
rechtfertigen
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0662,
von Schutzvorrichtungenbis Schutzzollsystem |
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durch spärliche, mehr symbolische Neste vertreten:
Küraß, Stahlhelm und Epauletten.
Schutzwald, ein Wald, dessen Erhaltung wegen
seines Einflusses auf Landeskultur und Gesundheits-
verhältnisse geboten ist. Er ist im doppelten Sinne
S., weil er selbst
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0446,
von Forstkalenderbis Forstrecht |
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, Devastationsverbot, Aufforstungsgebot, Beschränkungen in der Bewirtschaftung von Schutzwaldungen, Expropriationen derselben, Staatseinwirkung auf Gemeinde- und Anstaltswaldungen). b) Beschränkung von Waldservitutberechtigten durch Regelung der Ausübung
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0450,
von Forstversammlungenbis Forstverwaltung |
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. Sie umfaßt die Forstpolizei zur Abwendung der dem Walde drohenden Gefahren, z. B. bei den Schutzwaldungen (s. d.), die Wirtschaftspflege zur Beseitigung der Hindernisse der Waldwirtschaft und zur Unterstützung und Förderung derselben (Befreiung
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0391,
Preußen (Landwirtschaft und Viehzucht) |
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Kreditwesens, der Deichverbände und Wassergenossenschaften zu Ent- und Bewässerungszwecken u. s. w., der Schutzwaldungen und Waldgenossenschaften, des Viehseuchenwesens, des landwirtschaftlichen Unterrichts- und Versuchswesens, der Meliorationen u. a., bei
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0746,
von Bergstraßebis Bergtalg |
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Wasserkorrektionen, Sprengungen, Schutzwälder etc. von guter Wirkung sein; verdächtige Stellen sind gut zu überwachen, da sich der B. gewöhnlich durch vermehrtes Abbröckeln der Gesteine ankündigt. Bei Elm wurde versucht, eine das Dorf mit einem neuen B
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0125,
von Femelschlagbetriebbis Femgerichte |
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Schutzwaldungen), teils bei einem durch hohe Holzpreise ermöglichten intensiven Betrieb, namentlich auf kleinen Waldflächen (bei Parzellenwaldungen).
Femelschlagbetrieb, forstliche Betriebsart (s. Hochwald): Hochwaldbetrieb mit Verjüngung
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0445,
von Försterschulenbis Forstinsekten |
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zu gebieten und nötigenfalls zu erzwingen, welche für die Landeskultur und das Gemeinwohl von besonderer Bedeutung sind, der sogen. Schutzwaldungen. Als solche sind Waldungen zu betrachten, deren Erhaltung zum Schutz der Quellen, Flußufer und Kanäle
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0070,
von Gemeine Figurenbis Gemeingefährliche Handlungen |
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für diejenigen Kulturstufen, auf welchen die meisten europäischen Länder stehen, ein vollberechtigter ist. Vgl. Schutzwaldungen.
Gemeine Figuren heißen in der Heraldik solche Figuren, die entweder natürliche, d. h. einem Gegenstand des Himmels und Naturreichs
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 1009,
von Hagen-Schwarzbis Hagenau |
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1875 über Schutzwaldungen und Waldgenossenschaften, Gemeindewaldgesetz vom 14. Aug. 1876, Forstdiebstahlsgesetz vom 15. April 1878), ferner um die Einrichtung des forstlichen Versuchswesens, die Fortbildung des forstlichen Unterrichtswesens hat sich
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0672,
von Schutzzollbis Schuylkill |
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das österreichische Gesetz vom 30. Juni 1884 über Wildbachverbannungen ist hier zu nennen. Vgl. Heß, Über Waldschutz und Schutzwald (Hamb. 1888).
Schutzzoll, s. Zölle.
Schuwalow, russ. Grafengeschlecht, ward zuerst durch Iwan bekannt, der, zur Zeit
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0342,
von Waldbis Waldbau |
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ihre Aufmerksamkeit zugewendet. Insbesondere wurden gesetzliche Bestimmungen zum Zweck der Erhaltung von Schutzwaldungen (s. d.) oder auch der Neubegründung von solchen erlassen in Bayern 1852, Österreich 1853 und 1884, Frankreich 1860, 1864 und 1882, in Preußen 1875
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0349,
von Walderbeskopfbis Waldhaar |
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durchgeführt werden kann. In Preußen ist die Vereinigung von Parzellenwaldungen zu W. durch das Gesetz, betreffend Schutzwaldungen und W., vom 6. Juli 1875 geregelt, ohne daß jedoch dieses Gesetz eine nennenswerte praktische Bedeutung erlangt hat
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0594,
von Wiedenbrückbis Wiedereinsetzung in den vorigen Stand |
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Zivilprozesses und des Strafprozesses (Bresl. 1880).
Wiederbewaldung, s. Schutzwaldungen (Frankreich).
Wiederbringung aller Dinge, s. Apokatastase.
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Restitution, lat. Restitutio in integrum
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0954,
Zölle (die deutsche Zollpolitik; Differenzial-, Retorsions-, Kampfzölle etc.) |
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Produktionszweige nötig ist, weil dieselben in andern Beziehungen von hoher Bedeutung sind (z. B. Schutzwald).
Der volkswirtschaftlichen Zollpolitik gehören die Begriffe der Differenzial-, Retorsions- und auch großenteils der Rückzölle an
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0384,
von Bannungbis Banque de France |
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mit der Beseitigung weiter vorgeschritten ist (preuß. Gesetz vom 17. Dez. 1872).
Bannung, s. Konfination.
Bannwald (nicht zu verwechseln mit Bannforst, s. d.), soviel wie Schutzwald (s. d.). Der Ausdruck B. ist namentlich in einigen Alpengegenden, so z. B. auch
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0632,
von Béfortbis Befruchtung |
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, Teilung der
Waldungen zu verbieten oder wenigstens zu beschränken, endlich die Schutzwaldungen in Hochgebirgen durch Verbot kahler Abtriebe u.s.w. zu schützen. So
z.B. das Österr. Forstgesetz vom 2. Dez. 1852, das Bad. Forstgesetz vom 15. Nov
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0391,
von Cnidusbis Coaz |
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13. Sept. gelang, die höchste Spitze, den 4052 m hohen Bernina, zum erstenmal zu besteigen. Er erblickte seine wichtigste Aufgabe in der Einführung einer Pflege der Schutzwaldungen, welche ihn zu rationellen Verbauungen gegen die in Graubünden so
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 1007,
Forstwirtschaft |
Öffnen |
des höchsten Neinertrags oder der höchsten
Verzinsung aller in der Wirtschaft thätigen Kapi-
talien (Boden und Holzvorrat). Ausnahmen be-
dingm die sog. Schutzwälder (s. d.). Die Produkte
der F. teilt man in Hauptnutzungen (s. d
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0115,
von Heß (Rich. Alex.)bis Hessen (Volksstamm) |
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: "Die Forstwissenschaft im allgemeinen", Nördl. 1885; Tl. 2: "Die forstliche Produktionslehre", Münch. 1890; Tl. 3: "Die forstliche Betriebslehre", ebd. 1892), "Über Waldschutz und Schutzwald" (Hamb. 1888), die 4. Aufl. von Carl Keyers "Waldbau
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0469,
von Schirmer (Wilh.)bis Schirrmacher |
Öffnen |
, wie
in Schutzwaldungen am Meeresufcr, an den Rän-
dern großer Binnengewässer, im Hochgebirge.
Schirmvögel, s. Negenschirmvögel.
Schirmvogt, soviel wie Kirchenvogt (s. d.).
Schirre-churschid (pers., "Sonne und Löwe"),
das pcrs. Wappen.
Schirren
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0464,
von Walckerbis Wald |
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Sonnenhitze gewähren, Stürme brechen, Sturzfluten, Lawinen, Schnee- und Sandtreiben aufhalten und unschädlich machen. (S. Bannwald und Schutzwald.) Mit der Abnahme oder dem Verschwinden des W. zeigen sich in den Ländern aller Zonen die Folgen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0473,
von Waldfischbachbis Waldhühner |
Öffnen |
Naturalteilung des Genossenschaftswaldes kann nur in gleicher Weise, wie dic Gründung, durch einen Mehrheitsbeschluß erfolgen. (S. Schutzwald und Forstpolizei.)
Waldgötter, s. Pan, Faunus, Satyrn, Silvanus, Waldkult.
Waldgräsereiberechtigung
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