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100% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0743, Bergrecht (Ausbeute und Zubuße; Rechte des Grundeigentümers) Öffnen
743 Bergrecht (Ausbeute und Zubuße; Rechte des Grundeigentümers). körpert, welcher durch Zession veräußert und durch Übergabe verpfändet wird. Die Führung des Gewerkenbuchs und die Ausfertigung der Kuxscheine erfolgen durch den Repräsentanten
97% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0973, von Zselezno bis Zuccaro Öffnen
davon getrennt werden kann, also die sogen. erd-, wand-, band-, mauer-, niet- und nagelfesten Sachen. Zubuße, s. Bergrecht, S. 743. Zucc., bei botan. Namen Abkürzung für J. G. ^[Joseph Gerhard] Zuccarini, geb. 1797 zu München, gest. 1848
66% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 1018, von Zubuße bis Zuchtwahl Öffnen
1016 Zubuße – Zuchtwahl vor. z. B. daß der Z. eines Grundstücks der Hypothek mit unterliegt (§. 1120), das Vermächtnis einer Sache im Zweifel auch auf das zur Zeit des Erbfalls vorhandene Z. sich erstreckt (§. 2364). Zubuße, der Beitrag, den
1% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0107, von Aurignac bis Ausbeutemünzen Öffnen
der A. gerade entgegengesetzt, verlangt dagegen bei eintretendem Bedürfnis Zubußen, d. h. Kapitalnachzahlungen, von den Gewerken. "Die Aktie verspricht, was sie nicht halten kann, der Kux ist ehrlich." Die Form der Gewerkschaft entspricht den Zwecken
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0137, von Verkupfern bis Verlagsrecht Öffnen
Komposition eine Rolle spielt. Verlader, s. Güterbestätterei. Verlag, ältere Bezeichnung für Kapital; im Bergrecht die zum Betrieb eines Bergwerks zu gebende und noch nicht wiedererstattete Zubuße. Verlagserstattung, die Zurückbezahlung des Verlags
1% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0193, Rechtswissenschaft: Privatrecht (Dingliches Recht) Öffnen
Muthung Verlag Zubuße, s. Bergrecht Bienenrecht Braurecht Flöße Forstrecht (s. auch Forstwesen) Waldrecht Gastwirt Jagdrecht (s. auch Forstwesen) Offene Zeit Schonzeit * Kolonat Ablösung Abmeierung Altentheil Appertinenz
1% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0772, von Rezat bis Rezonville Öffnen
die schuldigen Beiträge der Teilhaber vermerkt werden. Bei nicht rechtzeitige Zahlung der Rezeßgelder (Zubuße) fällt der betreffende Bergwerksanteil ins Retardat, infolgedessen die Schuldner innerhalb eines bestimmten Termins ihre Zubuße bezahlen müssen, widrigen
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0990, Gewerkvereine Öffnen
sämtlicher Kuxe in einer Hand; das Dentsche Reichsgericht bat diese Ansicht in neuester Zeit ver- worfen. Die Gewerken nehmen nach Verhältnis ihrer Kuxe an Gewinn und Verlnst teil. Über die Höhe der Ausbeute und Zubuße bestimmt die Gewerken
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0277, von Verlängerungszettel bis Verlobung Öffnen
überträgt. Verleger, im Bergrecht ein Bevollmächtigter des Gewerken, der in der Nähe der Zeche seinen Sitz hat und an den die Aufforderung zur Zahlung von Zubuße zu erlassen ist. - über V. im Buchhandel s. Verlagsbuchhandel. - In der Hausindustrie
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0748, von Restriktion bis Rethel Öffnen
(franz., spr. rötār), auf Uhren, s. Avance. Retardāt (lat.), Rückstand, im allgemeinen verspätete Geldabgabe und Verzögerung sonstiger Leistungen, wie z. B. im Bergwesen der Zubuße seitens der Kuxinhaber, welche für den "ins R. Gesetzten" den Verlust
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0129, Sachsen (Königreich: Land- und Forstwirtschaft etc., Bergbau) Öffnen
. zurückgegangen. 158 Erzgruben erforderten im J. 1886 eine Zubuße von 1,702,509 Mk. Es bestehen vier Bergamtsreviere: das Freiberger, auf welches fast ausschließlich die Silberproduktion kommt
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0561, von Familienschluß bis Famine Öffnen
Vermögensgegenstände selbst oder deren Wert dauernd zu erhalten ist. Vorzugsweise werden in dieser Gestalt zugewendet bestimmte Hebungen für alle oder gewisse (z. B. arme) Familienmit- glieder, Ausstattungen für weibliche Mitglieder, Zubußen
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0989, von Gewerbfleiß bis Gewerkschaft Öffnen
Zuschüssen (Zubuße) je nach Bedürfnis obliegt. Die Nenknxe, über die Gewährscheine (Kuxscheine) ausgestellt wer- den, finden keinen Platz mehr im Grundbuche, sind vielmehr in ein Verzeichnis (Gewerkenbnch) auf- zunehmen, das die G. selbst
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0857, von Kützing bis Kwang-tung Öffnen
, höchstens 1000. Der Inhaber des K. muß, falls es nötig ist, im Interesse des Bergwerks Zuschüsse (Zubuße) leisten. Davon befreite K. nennt man Freikuxe . Ein solcher Freikux war auch der sog. Erbkux
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0792, von Restituieren bis Retardat Öffnen
, verzögertes Geschäft. Nach frühern Berg- rechten wurden Vergwerksanteile (Küre, s. d.), auf welche von den Besitzern (Gewerken) die Geldbei- träge (Zubußen) nicht geleistet wurden, von der Bergbehörde in das R. gesetzt und dann kaduziert, d. h. für den