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Ihre Suche nach Zubuße
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0743,
Bergrecht (Ausbeute und Zubuße; Rechte des Grundeigentümers) |
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743
Bergrecht (Ausbeute und Zubuße; Rechte des Grundeigentümers).
körpert, welcher durch Zession veräußert und durch Übergabe verpfändet wird. Die Führung des Gewerkenbuchs und die Ausfertigung der Kuxscheine erfolgen durch den Repräsentanten
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97% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0973,
von Zseleznobis Zuccaro |
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davon getrennt werden kann, also die sogen. erd-, wand-, band-, mauer-, niet- und nagelfesten Sachen.
Zubuße, s. Bergrecht, S. 743.
Zucc., bei botan. Namen Abkürzung für J. G. ^[Joseph Gerhard] Zuccarini, geb. 1797 zu München, gest. 1848
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66% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1018,
von Zubußebis Zuchtwahl |
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1016
Zubuße – Zuchtwahl
vor. z. B. daß der Z. eines Grundstücks der Hypothek mit unterliegt (§. 1120), das Vermächtnis einer Sache im Zweifel auch auf das zur Zeit des Erbfalls vorhandene Z. sich erstreckt (§. 2364).
Zubuße, der Beitrag, den
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0107,
von Aurignacbis Ausbeutemünzen |
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der A. gerade entgegengesetzt, verlangt dagegen bei eintretendem Bedürfnis Zubußen, d. h. Kapitalnachzahlungen, von den Gewerken. "Die Aktie verspricht, was sie nicht halten kann, der Kux ist ehrlich." Die Form der Gewerkschaft entspricht den Zwecken
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0137,
von Verkupfernbis Verlagsrecht |
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Komposition eine Rolle spielt.
Verlader, s. Güterbestätterei.
Verlag, ältere Bezeichnung für Kapital; im Bergrecht die zum Betrieb eines Bergwerks zu gebende und noch nicht wiedererstattete Zubuße. Verlagserstattung, die Zurückbezahlung des Verlags
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1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0193,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Dingliches Recht) |
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Muthung
Verlag
Zubuße, s. Bergrecht
Bienenrecht
Braurecht
Flöße
Forstrecht (s. auch Forstwesen)
Waldrecht
Gastwirt
Jagdrecht (s. auch Forstwesen)
Offene Zeit
Schonzeit *
Kolonat
Ablösung
Abmeierung
Altentheil
Appertinenz
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0772,
von Rezatbis Rezonville |
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die schuldigen Beiträge der Teilhaber vermerkt werden. Bei nicht rechtzeitige Zahlung der Rezeßgelder (Zubuße) fällt der betreffende Bergwerksanteil ins Retardat, infolgedessen die Schuldner innerhalb eines bestimmten Termins ihre Zubuße bezahlen müssen, widrigen
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0990,
Gewerkvereine |
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sämtlicher Kuxe in einer Hand; das Dentsche
Reichsgericht bat diese Ansicht in neuester Zeit ver-
worfen. Die Gewerken nehmen nach Verhältnis ihrer
Kuxe an Gewinn und Verlnst teil. Über die Höhe
der Ausbeute und Zubuße bestimmt die Gewerken
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0277,
von Verlängerungszettelbis Verlobung |
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überträgt.
Verleger, im Bergrecht ein Bevollmächtigter des Gewerken, der in der Nähe der Zeche seinen Sitz hat und an den die Aufforderung zur Zahlung von Zubuße zu erlassen ist. - über V. im Buchhandel s. Verlagsbuchhandel. - In der Hausindustrie
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0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0748,
von Restriktionbis Rethel |
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(franz., spr. rötār), auf Uhren, s. Avance.
Retardāt (lat.), Rückstand, im allgemeinen verspätete Geldabgabe und Verzögerung sonstiger Leistungen, wie z. B. im Bergwesen der Zubuße seitens der Kuxinhaber, welche für den "ins R. Gesetzten" den Verlust
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0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0129,
Sachsen (Königreich: Land- und Forstwirtschaft etc., Bergbau) |
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.
zurückgegangen. 158 Erzgruben erforderten im J. 1886 eine Zubuße von 1,702,509 Mk. Es bestehen
vier Bergamtsreviere: das Freiberger, auf welches fast ausschließlich die Silberproduktion kommt
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0561,
von Familienschlußbis Famine |
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Vermögensgegenstände selbst oder deren
Wert dauernd zu erhalten ist. Vorzugsweise werden
in dieser Gestalt zugewendet bestimmte Hebungen
für alle oder gewisse (z. B. arme) Familienmit-
glieder, Ausstattungen für weibliche Mitglieder,
Zubußen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0989,
von Gewerbfleißbis Gewerkschaft |
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Zuschüssen
(Zubuße) je nach Bedürfnis obliegt. Die Nenknxe,
über die Gewährscheine (Kuxscheine) ausgestellt wer-
den, finden keinen Platz mehr im Grundbuche, sind
vielmehr in ein Verzeichnis (Gewerkenbnch) auf-
zunehmen, das die G. selbst
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0857,
von Kützingbis Kwang-tung |
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,
höchstens 1000. Der Inhaber des K. muß, falls es nötig ist, im Interesse des Bergwerks Zuschüsse (Zubuße) leisten. Davon befreite K. nennt man
Freikuxe . Ein solcher Freikux war auch der sog. Erbkux
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0792,
von Restituierenbis Retardat |
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, verzögertes Geschäft. Nach frühern Berg-
rechten wurden Vergwerksanteile (Küre, s. d.), auf
welche von den Besitzern (Gewerken) die Geldbei-
träge (Zubußen) nicht geleistet wurden, von der
Bergbehörde in das R. gesetzt und dann kaduziert,
d. h. für den
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