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Rang | Fundstelle | |
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3% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0383,
von Einhornbis Einjährig |
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in der arbiträren Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und -Nehmern über ein bereits bestehendes Arbeitsverhältnis und die daraus erwachsenen Forderungen und Verbindlichkeiten besteht (s. Gewerbegerichte), zu ergänzen, und sind
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3% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0058,
von Arbeitsbuchbis Arbeitsordnung |
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fordern berechtigt sein. Der Inhaber oder Leiter eines Gewerbebetriebs sollte verpflichtet sein, auf Verlangen eines Arbeiters dessen Vor- und Zunamen, Beruf und Wohnort sowie die Zeit vom Eintritt in das Arbeitsverhältnis und des Austritts
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3% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0892,
Hausindustrie |
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vollzogen zu
denken, daß keine oder wenig neue Fabriten ent-
stehen und die Ausdehnung des betreffenden In-
dustriezweigs eben in hausindustrieller Weise vor sich
geht. Auch das Arbeitsverhältnis zeigt verschiedene
Formen. Entweder liefert
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0165,
Gericht (deutsche Gerichtsverfassung: bürgerliche Rechtsstreitigkeiten) |
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der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer über das Arbeitsverhältnis. In manchen Staaten bestehen besondere Verwaltungsgerichte, in einzelnen Städten sind Gewerbegerichte errichtet, auch sind besondere Behörden zur Entscheidung von Kompetenzkonflikten
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2% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0753,
von Arbeitergildenbis Arbeitervereine |
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weitere Litteratur); Derselbe, Das Arbeitsverhältnis gemäß dem heutigen Recht (Leipz. 1877); G. Schmoller, Die soziale Frage und der preußische Staat ("Preußische Jahrbücher", Bd. 23, Berl. 1874); R. Meyer, Der Emanzipationskampf des vierten Standes
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2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0462,
von Baudrybis Bauer |
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- und Arbeitsverhältnis gegen Tag- und Stücklohn landwirtschaftliche Arbeiten verrichten, sei es, daß sie mit etwas Grundbesitz angesessen sind, sei es, daß sie als sogen. Einlieger lediglich zur Miete wohnen; 2) die festen Lohnarbeiter, in den östlichen Provinzen
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2% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0400,
Brentano |
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. Eine Polemik mit Dr. Alex. Meyer" (Leipz. 1873); "Über das Verhältnis von Arbeitslohn und Arbeitszeit zur Arbeitsleistung" (das. 1877); "Das Arbeitsverhältnis gemäß dem heutigen Recht" (das. 1877); "Die Arbeiterversicherung gemäß der heutigen
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1003,
Fabrikgesetzgebung (Frankreich etc.) |
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" (dort auch weitere Litteratur); Brentano ebenda; Derselbe, Das Arbeitsverhältnis gemäß dem heutigen Recht (Leipz. 1877); Lohmann, Die F. der Staaten des europäischen Kontinents (Berl. 1877); v. Plener, Die englische F. (Wien 1871); v. Bojanowski
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2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0526,
Frankreich (Industrie) |
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im Handelsministerium, welchem der Conseil supérieur du commerce et de l'industrie zur Seite steht. Zur Austragung von Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis bestehen die Conseils de prudhommes. Die Zahl der bei der Industrie (nebst Bergwerken und Steinbrüchen
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0289,
von Gewerbegerichtebis Gewerbegesetzgebung |
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bezieht sich teils auf Zivilstreitigkeiten aus dem gewerblichen Arbeitsverhältnis, ohne Rücksicht auf die Höhe der Streitsummen, teils auf geringere Strafsachen, Kontraventionen gegen die Gewerbepolizei, Ruhestörungen in den Werkstätten etc. Auch diese
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0300,
von Gewerbliche Schiedsgerichtebis Gewerkvereine |
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verpflichtet, alle Einrichtungen zu treffen, welche mit Rücksicht auf die besondere Beschaffenheit des Gewerbebetriebs zur thunlichsten Sicherheit gegen Gefahr für Leben und Gesundheit notwendig sind. Das Arbeitsverhältnis zwischen Gesellen oder Gehilfen
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0301,
Gewerkvereine (in England) |
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301
Gewerkvereine (in England).
tion der ungelernten Arbeiter, des fünften Standes, sondern der bessern Elemente der gelernten Arbeiter, des vierten Standes. Ihre Bestrebungen sind teils rein ökonomische, das Arbeitsverhältnis der Mitglieder
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0303,
von Gewerkvereinebis Gewicht |
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das Hauptziel der Arbeiterbestrebungen.
Vgl. L. Brentano, Die Arbeitergilden der Gegenwart (Leipz. 1871-72, 2 Bde.); Derselbe, Das Arbeitsverhältnis gemäß dem heutigen Recht (das. 1877); Crompton, Industrial conciliation (Lond. 1876); Schönberg, Die G
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0304,
von Gewicht für Maß und Maß für Gewichtbis Gewissenhaftigkeit |
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wirklichen (Faktura-) Wert, sondern mit Zuschlag des imaginären Gewinns (in der Regel mit 10 Proz. des Fakturabetrags) versichert zu werden pflegt.
Gewinnbeteiligung der Arbeiter, die im Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
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2% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0940,
von Industrielle Partnerschaftbis Industriepflanzen |
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., Tübing. 1885); weitere Litteratur s. Arbeiterfrage.
Industrielle Partnerschaft (engl. Industrial partnership), das Arbeitsverhältnis, bei welchem die Arbeiter sich am Gewinn der Unternehmung beteiligen. Vgl. Arbeitslohn, S. 759
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2% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 1008,
von Invalidenhäuserbis Invalidenversicherung |
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sie nur Einem Arbeitgeber gegenüberstehen und bei ihnen die Gefahr der Erwerbslosigkeit und Zahlungsunfähigkeit aus Mangel an Beschäftigung nicht eintritt. Anders liegt die Sache bei den meisten Arbeitern, welche kein dauerndes Arbeitsverhältnis eingehen
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2% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 1009,
von Invaliditätbis Invecta et illata |
Öffnen |
1009
Invalidität - Invecta et illata.
dann, wenn der Arbeiter in ein andres Arbeitsverhältnis eintreten will und nun befürchten muß, seiner Ansprüche verlustig zu gehen. Aber auch bei Gewerkvereinen können Verlegenheiten entstehen, wenn
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2% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0985,
von Kommissionshandelbis Kommunalschule |
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letzterm selbst beteiligt zu sein. Bei demselben hört das Recht auf Gewinnbeteiligung auf, sobald das Arbeitsverhältnis gelöst wird. Vgl. Arbeitslohn, S. 759.
Kommissionstratte (Wechsel auf fremde Rechnung), ein gezogener Wechsel (s. d.), bei welchem
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2% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0047,
von Arbeiterkolonienbis Arbeiterschutz |
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Herbergsvereins" (hrsg. vom Zentralvorstand deutscher A., Wustrau 1885 ff.).
Arbeiterschutz* (Arbeiterschutzgesetze), der Inbegriff von Maßregeln und Anstalten, welche dazu dienen, Gesundheit und Leben der Arbeiter gegen aus dem Arbeitsverhältnis
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2% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0379,
Gewerbegerichte (Reichsgesetz vom 29. Juli 1890) |
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363
Gewerbegerichte (Reichsgesetz vom 29. Juli 1890).
2) über die Leistungen und Entschädigungsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sowie über eine in Beziehung auf dasselbe bedungene Konventionalstrafe; 3) über die Berechnung und Anrechnung
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2% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0381,
Gewerbegerichte (Reichsgesetz vom 29. Juli 1890) |
Öffnen |
letztern stattfinden, da die Möglichkeit nicht ausgeschlossen ist, daß trotzdem größere oder kleinere Kreise der Beteiligten auf beiden Seiten sich entschließen, unter den im Schiedsspruch angegebenen Bedingungen das Arbeitsverhältnis fortzusetzen
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2% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0507,
von Könenbis Kontraktbruch |
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das Arbeitsverhältnis löst und dadurch den Arbeitgeber in die größten Verlegenheiten bringt, unter Strafe zu stellen sei. Nach geltendem Rechte ist zwar sowohl der Arbeitgeber als der Arbeiter zur Beobachtung des Arbeitsvertrags verpflichtet
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2% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0507,
von Brentfordbis Brenztraubensäure |
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", ebd. 1873.) Indes bestand von Anfang an ein weitgehender Unterschied zwischen seinen Anschauungen und denen der zum Staatssocialismus neigenden Kathedersocialisten. Von B.s Schriften sind noch hervorzuheben: "Das Arbeitsverhältnis gemäß dem heutigen
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2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0284,
Dienstmiete |
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Arbeiten sind sie nicht verbunden (ß. 121). Das
Arbeitsverhältnis kann, wenn etwas anderes nicht
verabredet ist, nach 14tägiger Kündigung aufgelöst
werden. Eine andere Verabredung ist nichtig, wenn
sie nicht für beide Teile gleiche
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0978,
von Gewerbegehilfenbis Gewerbegerichte |
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).
Gewerbegerichte und Einigungsämter. – Ⅰ. Gewerbegerichte sind die zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sofern dieselben aus dem Arbeitsverhältnis sich ergeben, berufenen Gerichte. Es handelt sich also um Streitigkeiten
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0980,
Gewerbegerichte |
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und das Arbeitsverhältnis beziehen. Außerdem haben sie einige administrative Funktionen zu verrichten, wie Überwachung der Aufrechterhaltung der Rechte an den bei ihnen hinterlegten Fabrikmarken und Mustern, Entgegennahme schriftlich geschlossener Lehrverträge u. s
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0992,
Gewerkvereine |
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Mitgliedern bilden.
Litteratur. Allgemein: Thornton, Die Ar-
beit, ihre unberechtigten Ansprüche und ihre berech-
tigten Forderungen, ihre wirkliche Gegenwart und
ihre mögliche Zukunft (deutfch von Schramm, Lpz.
1870); Brentano, D"as Arbeitsverhältnis
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0010,
von Sociale Praxisbis Socialinstinkte |
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der polit. Ökonomie" (Tüb. 1891); Herkner, Die Arbeiterfrage (2. Aufl., Berl. 1897); F. Alb. Lange, Die Arbeiterfrage (4. Aufl., Winterth. 1879); Brentano, Das Arbeitsverhältnis gemäß dem heutigen Recht (Lpz. 1877); Schulze-Gävernitz, Zum socialen Frieden
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0276,
von Verlagssystembis Verlängerung |
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. 1895); Hofmann, Bestellung eines Schriftwerkes durch den Verleger (Gera 1896).
Verlagssystem, ein Arbeitsverhältnis in der Hausindustrie (s. d.).
Verlagsvertrag, der Vertrag, in welchem der Urheber oder Inhaber eines litterar. oder Kunstwerkes
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0371,
Gefängnisvereine (internationale Verbindung; Aufgaben) |
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in der Strafanstalt von den Vereinsorganen die erforderlichen Vorbereitungen getroffen, um den Hilfsbedürftigen unmittelbar nach der Entlassung in ein Arbeitsverhältnis zu bringen etc., weshalb eine immerwährende Verbindung zwischen
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0081,
von Argoninbis Armenien |
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in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehenden Personen und Lehrlinge verpflichtet ist, von 6 auf 13 Wochen erhöht. Auch ist der Kreis der Personen, für welche der Ortsarmenverband des Dienst- oder Arbeitsortes in dieser Weise aufzukommen hat, gegen
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