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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0316,
von Ersatzberufungbis Ersatzreserve |
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314
Ersatzberufung - Ersatzreserve
ersatzes für das Heer und die Marine obliegt. Die
E. bestehen aus Vertretern der Militär- und Civil-
verwaltung und zerfallen in vier Instanzen: 1) Er-
satzkommissionen, 2) Oberersatzkommissionen, 3) E
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0817,
von Err, Piz d'bis Ersatzreserve |
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817
Err, Piz d' - Ersatzreserve.
dann vor, wenn die E. durch Bedrohung mit Mord, Brandstiftung oder mit Verursachung einer Überschwemmung begangen wird. Wurde die E. durch Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 1028,
Korrespondenzblatt zum elften Band |
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, wenn die Meldungen behufs Kontrolle Familienmitglieder erstatten; die Auswanderung ist ohne vorherige Erlaubnis gestattet, nur ist der zuständigen Militärbehörde von der Auswanderung Anzeige zu machen. Die bisherige Einteilung in Ersatzreserve 1. und 2
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0632,
Österreich (Kaisertum: Heerwesen, Geschichte seit 1888) |
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. (Es werden sowohl für das Heer als für die Landwehren und deren Ersatzreserven Rekruten ausgehoben und zwar zu folgenden jährlichen Minimalsätzen: für das Heer 103,100, dessen Ersatzreserve 20,620, die österreichische Landwehr nebst Landesschützen 12,000
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0745,
Österreichisch-Ungarisches Heerwesen (Landheer) |
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743
Österreichisch-Ungarisches Heerwesen (Landheer)
3 Jahre bei der Fahne (Präsenzdienstpflicht) und 7 Jahre in der Reserve, oder 10 Jahre in der Ersatzreserve. Unter besondern Verhältnissen können die Reservisten des jüngsten
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0501,
Österreichisch-Ungarische Monarchie (Verwaltung, Finanzen, Heerwesen) |
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70010032 "
Beitrag der ungarischen Länder 32045407 "
Heerwesen und Flotte.
Das Heerwesen gliedert sich in das stehende Heer, die Ersatzreserve und die Kriegsmarine unter dem Reichskriegsministerium, die österreichische Landwehr und den Landsturm
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0608,
von Kontritionbis Konventikel |
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(Frühjahrskontrollversammlung im April, Herbstkontrollversammlung im November) stattfindenden Versammlungen der Personen des Beurlaubtenstandes. Die Angehörigen der Land- und Seewehr ersten Aufgebots, der Ersatzreserve und Marine-Ersatzreserve können
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0844,
Deutschland (Heerwesen) |
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Reichsheers sowie über die Entlassung aus demselben, über den Beurlaubtenstand und die Ersatzreserve gegeben. An diese Gesetze schließen sich dann an das Gesetz über den Landsturm vom 12. Febr. 1875 und die auf Grund desselben durch kaiserliche
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0818,
von Ersatztruppenbis Ersatzwesen |
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der Überweisung zur Ersatzreserve bis zum vollendeten 31. Lebensjahr. Die Dienstpflicht in der Flotte zerfällt entsprechend in die aktive Dienstpflicht, die Marinereserve- und Seewehrpflicht. Diese Bestimmungen gelten nur für den Frieden; für die Dauer
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0237,
Deutschland (Heerwesen) |
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und der Landsturm in 2 Aufgebote geteilt, dagegen die Einteilung der Ersatzreserve in 2 Klassen fortgefallen. Hiernach gestaltet sich die Dienstpflicht wie folgt: 7 Jahre im stehenden Heer, in der Regel mit dem 20. Lebensjahr beginnend, davon 3 Jahre
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0998,
von Wedell-Malchowbis Weigert |
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. Mai 1874 enthält für Personen des Beurlaubtenstandes und der Ersatzreserve, welche ein geistliches Amt in einer mit Korporationsrechten innerhalb des Reichsgebietes bestehenden Religionsgesellschaft bekleiden, die Bestimmung (§ 65), daß dieselben
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0394,
Ersatzwesen |
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Aushebungsbczirk der Rekrutenbedarf nicht anders
gedeckt zu werden vermag.
4) Überweisung zur Ersatzreserve (s. d.);
sie findet statt gegenüber a. den sog. überzähligen,
d. h. denjenigen, welche wegen hoher Losnummer
befreit und auch im dritten
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0308,
Militärwesen: Allgemeines, Organisation |
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Einjährig-Freiwillige, s. Freiwillige
Einsteher
Eisenbahnabtheilung, s. Generalstab
Élite
Enfants de troupe *
Ersatzreserve
Ersatztruppen, s. Kriegsformation und Mobilmachung
Ersatzwesen
Escadron, s. Eskadron
Eskadron
Etappe
Etappenstraßen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0955,
von Dienstzeitbis Diepholz |
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der Ausgehobenen 1¼ Jahr, der Rest 6 Monate. 3) Deutschland: 3 Jahre, Ersatzreserve erster Klasse 10 Wochen. 4) Frankreich: der erste Teil der Ausgehobenen (1. portion du contingent) 5 (3 Jahre in Aussicht), der andre Teil ½-1 Jahr; für die algerischen
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0066,
Italien (Heerwesen, Marine) |
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). Die Dienstpflichtigen werden in drei Kategorien geteilt: die erste dient 3 Jahre im stehenden Heer, 5 Jahre in der Reserve, 4 Jahre in der Mobilmiliz und 7 Jahre in der Territorialmiliz. Die zweite und dritte Kategorie entspricht etwa unsrer Ersatzreserve erster
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0427,
von Hébrardbis Heerwesen der europäischen Staaten |
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durch Einfügen in dessen Reihen als Ersatz dienen können, hat man in Deutschland und Österreich die Ersatzreserve, in den romanischen Staaten die Rekruten 2. und 3. Klasse gebildet, welche im Frieden eine kurze Ausbildung bei den Regimentern, im Krieg
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0210,
Deutschland (Heerwesen) |
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und in die Marine eingestellt, 17,831 Mann haben sich freigelost, der Ersatzreserve wurden 102,013 und dem Landsturm 109,939 Mann zugewiesen.
Von den 170,494 Rekruten des Ersatzjahrs 1889/90 hatten 165,755 Schulbildung in der deutschen, 3870 nur
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0687,
Österreich (Kaisertum: Geschichte) |
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eingestellt: 87,896, in die österreichische Landwehr 7622, in die ungarische 6232, in die Ersatzreserve 59,347 Mann. Der Grundbuchbestand betrug: 274 Generale, 1376 Stabsoffiziere, 4166 Hauptleute, 15,806 Leutnants, zusammen 21,375 Offiziere, von denen 7598
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0690,
von Nickelsulfidbis Niederlande |
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, der in diesen Grundbestimmungen in den Kammern Mitte 1891 angenommen wurde, doch steht die Annahme des ganzen Entwurfs noch aus. Die Hauptbestimmungen desselben sind: Die Landmacht besteht aus der Armee, der Landwehr und Ersatzreserve, die Seemacht
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0919,
von Beulenfieberbis Beurten |
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und Mannschaften der Reserve, Marinereserve, Land- und Seewehr, die Mannschaften der Ersatzreserve und Marine-Ersatzreserve sowie die vorläufig in die Heimat beurlaubten Rekruten und Freiwilligen, die bis zur Entscheidung über ihr ferneres Militärverhältnis zur
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0283,
von Steffenstraßebis Stehendes Kapital |
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im Deutschen Reich zum Unterschied von der Seewehr und der Marine-Ersatzreserve. (Vgl. Deutsche Wehrordnung vom 22. Nov. 1888, §. 5.)
Stehendes Gut, s. Laufendes Gut.
Stehendes Heer, die Gesamtheit der ständig im Dienste befindlichen ausgehobenen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0778,
von Ergbis Ergolz |
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für die im Feld stehenden Truppen ausbilden, den deutschen Ersatztruppen und der Ersatzreserve entsprechend.
Erga schedam, s. Scheda.
Ergasteria, Stadt im griech. Nomos Attika und Böotien, nahe dem Kap Kolonnäs, im Gebirge Laurion (s. d.), mit 3000 Einw
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0472,
von Landspitzebis Landtorpedos |
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und die verwendbaren Mannschaften der Ersatzreserve einberufen sind. Die Einstellung erfolgt nach Jahresklassen, mit der jüngsten beginnend. Ist der L. nicht aufgeboten, so sind die Landsturmpflichtigen keinerlei militärischer Kontrolle unterworfen. In Österreich gilt
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0621,
von Militärlastenbis Militärmusik |
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Garderekruten muß die Hälfte mindestens 1,75 m groß sein. Gelernte Jäger und Forstgehilfen werden bei den Jägern ohne Rücksicht auf Körpergröße eingestellt. Für gewöhnlich sollen im Frieden Rekruten unter 1,61 m nicht eingestellt, sondern der Ersatzreserve
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0684,
von Reichskanzleramtbis Reichsmilitärgesetz |
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und Ergänzung des Heers, über das aktive Heer, die Entlassung aus demselben, den Beurlaubtenstand und die Ersatzreserve die nötigen Bestimmungen enthält. Auf Grund von § 71 dieses Gesetzes wurde 28. Sept. 1875 vom Kaiser die Heer- und die Wehrordnung erlassen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0685,
von Reichsministerienbis Reichsschulden |
Öffnen |
, die folgenden 5 Jahre aber der Landwehr ersten Aufgebots und sodann bis zum 31. März desjenigen Kalenderjahrs, in welchem das 39. Lebensjahr vollendet wird, der Landwehr zweiten Aufgebots. Die bisherige Einteilung der Ersatzreserve in zwei Klassen fällt hinweg
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0475,
von Wehrreiterbis Weib |
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Ausgehobenen wird die W. zur Dienstpflicht, d. h. zur Pflicht, in das stehende Heer einzutreten, oder zur Ersatzreservepflicht: Dienst in der Ersatzreserve; die Landwehr- oder Landsturmpflicht zum Dienst in der Landwehr oder dem Landsturm. In mehreren
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0428,
Heerwesen der europäischen Staaten |
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so gewaltiger Kriegsheere setzt entsprechend organisierte Friedensheere voraus. Hierzu eignet sich am besten das Rahmen- (Kadre-) System, bei welchem in das stehende Heer die Reserven und Ersatzreserven eingereiht werden, während die aus lauter
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0429,
Heerwesen der europäischen Staaten |
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Mann, einschließlich 238 Offiziere, gebildet worden. Die Einjährig-Freiwilligen rechnen m den Etat der Truppen. Dazu kommen noch 22,995 Mann militärisch organisierte Carabinieri. Die Reserve und Ersatzreserve (2. Kategorie) werden mit zum stehenden
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0633,
Österreich (Kaisertum: Geschichte 1888) |
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das jährliche Rekrutenkontingent für die nächsten zehn Jahre um mehrere tausend Mann erhöht, alle bisher Befreiten in die Ersatzreserve eingereiht und diese zu periodischen Waffenübungen herangezogen werden sollten; den Einjährig-Freiwilligen wurde
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0635,
von Österreichbis Osterwald |
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der Ersatzreserve, die Bewaffnung mit dem kleinkalibrigen Gewehr u. a. m. bedeuteten insgesamt eine beträchtliche Vermehrung der österreichischen Wehrkraft und machten es stark, allen Eventualitäten zu begegnen. Das Bündnis mit Deutschland wurde durch den Besuch
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0224,
von Drechslerbis Druckregler |
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2. Aufgebots 700,000, zusammen 2,400,000 Mann (ohne Ersatzreserve). Österreich-Ungarn: Linie und Reserve 938,000 Mann, Landwehr 437,000, zusammen 1,375,000 Mann. Italien: Linie und Reserve 848,000 Mann, Mobilmiliz 372,000, zusammen 1,220,000 Mann
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0632,
von Milchchampagnerbis Mimikry |
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berufen wird. Die versicherte Summe wird dem Versicherten sodann in drei Jahresraten zur Auszahlung gebracht. Im Falle frühern Ablebens, der Dienstuntauglichkeit oder der Überweisung des Versicherten an Ersatzreserve oder Landsturm wird ein Teil
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0067,
Deutsches Heerwesen (Landheer) |
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-Freiwillige, s. d.), Volksschullehrer nur 10 Wochen im stehenden Heere zu dienen; röm.-kath. Theologen werden, wenn sie bis zum 1. April des 7. Militärjahres die Subdiakonatsweihe empfangen, der Ersatzreserve überwiesen, von deren Übungen sie jedoch
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0803,
Italienisches Heerwesen |
Öffnen |
Ersatzreserve) somit fortfällt.
Brockhaus' Konversations-Lexiton. 14. Aufl. IX.
Nur noch Familienrücksichten haben Ausnahmen
von der Dienstzeit zur Folge.
Dieses Gesetz enthält bereits die ßauptgrundsätze
des am 4. Mai 1892 vorgelegten
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0308,
Deutsches Heerwesen |
Öffnen |
auf Verlangen aus öffent-
lichen Mitteln Unterstützungen. Das Gleiche gilt
bezüglich der Familien der aus der Ersatzreserve für
die zweite oder dritte Übung einberufenen Mann-
schaften. Ausgeschlossen sind solche Reichs-, Staats
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0786,
von Reservatum ecclesiasticumbis Reservefonds |
Öffnen |
die im Kriegsfall neuorganisierten Truppenteile (Reserveregimenter, Reservebataillone), die zur Unterstützung und Verstärkung der im Felde stehenden Truppen dienten (s. Ersatzreserve). Die Pflicht, in der R. zu dienen, nennt man Reservepflicht
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