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100% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0751, von Gemeindevertretung bis Gemeindevorstand Öffnen
749 Gemeindevertretung - Gemeindevorstand die Gemeinde Krankenversicherungsbeiträge und! hat ihnen daft'n solgende Krankenunterstützung zu gewähren: 1) vom Beginn der Krantheit ab freie ärztliche Behandlung, Arznei sowie Brillen, Bruch
40% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0069, von Gemeindekrankenversicherung bis Gemeindewaldungen Öffnen
als Staatsabgaben. Gemeindeunternehmungen, s. Gemeindehaushalt. Gemeindeverbände, s. Gemeinde. Gemeindevermögen, s. Gemeindehaushalt. Gemeindevorstand, s. Gemeinde. Gemeindewaldungen. Die Sorge des Staats für die Erhaltung und geordnete Benutzung
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0066, von Gemeindeabgaben bis Gemeindebeisassen Öffnen
66 Gemeindeabgaben - Gemeindebeisassen. Schultheiß, Richter, Vogt), sei es ein Kollegium (Magistrat, Gemeinderat, Stadtrat). In dem ersten Fall stehen dem Gemeindevorstand Beigeordnete, ein zweiter Bürgermeister, Dorfgeschworne oder Schöffen
0% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0203, Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Verwaltung. Völkerrecht) Öffnen
Korporationen. Armenverbände * Ausschuß Bauernköhren Gemeindeausschuß, s. Gemeinde Gremium Körperschaft Landarmenverband, s. Heimat Ortsarmenverbände Realgemeinde Gemeindebeamte. Bote Bürgermeister Gemeindevorstand, s. Gemeinde Heimbürge
0% Kochschule → 13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 → 6. Februar 1904: Seite 0601, von Unknown bis Unknown Öffnen
wieder zu erzählen. Schon in der Frühe habe der junge Hilfslehrer und die bekränzten Schulkinder das Jubelpaar mit einem Choral begrüßt, dann waren die Kirchen- und Gemeindevorstände erschienen und hatten "so schön" geredet, und alle Nachbarn, Verwandten
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0130, von Ausschwärmen bis Außerkurssetzung Öffnen
mit der Verwaltung und Ausführung gewisser und bei kleinern Gemeinden, die neben dem A. nicht noch einen besondern Gemeindevorstand haben, sogar aller Gemeindeangelegenheiten betraut. Noch gewöhnlicher ist die Bezeichnung als A. (Deputation, Kommission
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0580, von Beauvallet bis Bebauungsplan Öffnen
von Straßen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften, zu betrachten. Nach diesem Gesetz sind die Straßen und Baufluchtlinien vom Gemeindevorstand im Einverständnis mit der Gemeinde, dem öffentlichen Bedürfnis entsprechend, unter Zustimmung
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0472, Hessen (Großherzogtum: Rechtspflege, Kirchenwesen, Finanzen) Öffnen
, mit den Rechten einer Korporation. Dasselbe gilt von den Provinzen. Für jeden Kreis besteht ein Kreistag, dessen Mitglieder zu 1/3 von den Höchstbesteuerten, zu 2/3 von den Bevollmächtigten der Gemeindevorstände auf 6 Jahre gewählt werden. Nach 3 Jahren
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0187, von Kreislauf des Bluts bis Kreisverfassung Öffnen
einer Zwischenbehörde zwischen Landrat und Gemeindevorstand in dem Institut der Amtsvorsteher ist im wesentlichen nur für die Ausübung der Ortspolizei von Wichtigkeit. Im Zusammenhang mit der gegenwärtigen K. steht allerdings auch eine Organisation
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0496, Österreich, Kaisertum (Staatsverfassung und -Verwaltung) Öffnen
und einige andre Städte besondere Gemeindestatuten besitzen. In jeder Gemeinde bestehen der Gemeindeausschuß und der Gemeindevorstand; der erstere, von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern auf drei Jahre gewählt, ist das beschließende und überwachende
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0356, Preußen (Staats- und Landesverwaltung) Öffnen
Magistrat aus seiner Mitte für die Dauer ihres Hauptamtes gewählt werden. In Stadtkreisen, wo der Bürgermeister allein den Gemeindevorstand bildet, werden die sonst zu bestellenden Mitglieder von der Gemeindevertretung aus der Zahl der Gemeindebürger
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0214, Stadt (Verfassungen) Öffnen
der Bürgerschaft das städtische Kollegium zur Seite steht. Die erstere Behörde ist der Magistrat oder Stadtrat (Gemeindevorstand, Ortsvorstand), bestehend aus einem ersten Bürgermeister (Stadtschultheißen), welcher in größern Städten den Titel
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0166, Verwaltung (Verwaltungsgerichtsbarkeit) Öffnen
166 Verwaltung (Verwaltungsgerichtsbarkeit). die Gerichte gehörigen Angelegenheiten heißen Justizsachen, im Gegensatz zu den von den Verwaltungsbehörden (Gemeindevorstände, Amtsvorsteher, Landräte, Regierungspräsidenten, Oberpräsidenten etc
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0666, von Rechenpfennige bis Rechnungslegung Öffnen
solcher R. erledigt der Rechnungsprozeß (s.d.). Die Prüfung der R. von Kirchen- und Gemeindevorständen, Stadträten, fiskalischen Beamten erfolgt gewöhnlich im Verwaltungswege, und die letzte Feststellung der Staatshaushaltsrechnungen bleibt, wo
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0282, Albanesische Sprache und Litteratur Öffnen
. Er ist in seiner Stellung erblich, ebenso wie die Woiwoden oder Gemeindevorstände. Letztere werden bei den meisten Stämmen durch die Gjobars ersetzt, welche das Strafgeld (Gjobe, in Vieh entrichtet) bei Verurteilungen einzuziehen haben; sie werden
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0842, Armenwesen (die Armenpflege in der neuern Zeit) Öffnen
, die Armenpflege zu ordnen. Franz I. verordnete 1536, daß die Gemeinde ihre Ortsarmen versorgen solle, ein Armenverzeichnis anzulegen habe und dem Pfarrer in Verbindung mit dem Gemeindevorstand die Armenpflege obliege. Die Ordonnanz von Moulins (1561) dehnt
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0165, von Auswehen bis Ausweisung Öffnen
bestreiten kann, noch von einem dazu verpflichteten Verwandten erhält. Die bloße Besorgnis vor künftiger Verarmung berechtigt aber den Gemeindevorstand noch nicht zur A. Macht sich ferner nach dem Anzug eine öffentliche Unterstützung nötig, bevor
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0819, von Bestätigen bis Besteck Öffnen
einer freien Gemeindeverfassung mehr Rechnung und beschränken in der Regel das B. auf die Wahl der höhern Verwaltungsorgane (Bürgermeister, Gemeindevorstand, Schulze, Kreisdeputierter etc.). Außerdem spricht man noch von einem B. bei Strafurteilen, indem man
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0977, von Bisch. bis Bischof Öffnen
mit Presbyter von den Vorstehern der christlichen Gemeinden gebraucht. Als aber im Lauf des 2. Jahrh., einem praktischen Bedürfnis folgend, der Vorsitzende des Gemeindevorstandes sich als primus inter pares von den andern Ältesten unterschied
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0254, von Constable bis Constant de Rebecque Öffnen
der Gemeindevorstände (vestries) von den Friedensrichtern ernannt. Im Fall der Not kann jeder Bürger aufgefordert werden, als Special C. zu dienen. Wohlhabende lassen sich gewöhnlich durch einen Deputy C. vertreten, sind aber für dessen Handlungen verantwortlich
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0076, von Doreloterie bis Dorf Öffnen
, Wiesen, Triften, Gärten, Gewässern, Holzungen etc. in sich begreift, heißt Dorfflur (Dorfmark, Feldmark); die Beschreibungen derselben heißen Flurbücher. Dorfgericht (Dorfrichter) heißt hier und da der Gemeindevorstand. Die Dörfer haben sich
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0641, England (Kanäle, Armenwesen, Rechtspflege) Öffnen
gilt dieses Gesetz noch heute, und die Gemeindevorstände haben seit 1835 das Recht, für Instandhaltung der Wege eine Steuer zu erheben. Außer diesen eigentlichen Gemeindewegen gibt es jedoch noch zahlreiche von Privatunternehmern gebaute sogen
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0642, England (Lokalverwaltung) Öffnen
geschaffenen Local government Board stehen, beläuft sich auf 13,329. Darunter sind 63 Grafschaftsbehörden, 647 Armenverbände (s. oben), 247 Munizipalräte, 1360 städtische und ländliche Gemeindevorstände (Urban and Rural Sanitary Authorities, als Local Boards
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0663, von Freizügigkeit bis Fréjus Öffnen
Verarmung den Gemeindevorstand nicht zu der Zurückweisung. Übrigens ist es der Landesgesetzgebung anheimgestellt, diese Befugnis der Gemeinden zur Zurückweisung von Neuanziehenden noch mehr zu beschränken, wie denn schon vor Erlaß dieses Gesetzes
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0065, Gemeinde (Gesetzgebung, Gemeinderecht, Gemeindeverfassung) Öffnen
. Die Verwaltung der G. repräsentiert der Gemeindevorstand, sei es ein einzelner Gemeindevorsteher (Bürgermeister, Schulze,
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 1008, von Invalidenhäuser bis Invalidenversicherung Öffnen
(Gemeindevorstand, Fabrikant etc.), die Neigung vorhanden ist, Lasten möglichst von sich selbst fern zu halten. Aus diesen Gründen ist denn auch die I. noch wenig entwickelt. Verschiedene Gesellschaften, welche sie in ihren Geschäftskreis einzubeziehen
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0647, von Kayserling bis Kazinczy Öffnen
Gemeindevorstand in den von Indianern bewohnten Gemeinden in Mexiko und Guatemala. Kazilesker (Kazileschker, eigentlich Kadi-ul-asker, arab., "Richter der Armee"), ehedem in der Türkei der oberste Militärrichter, jetzt der Chef des Appellationsgerichts
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0905, London (Behörden, Finanzen; Umgebungen; Geschichte) Öffnen
Munizipalverwaltung und wird durch 38 Bezirksämter (Local Boards) oder Gemeindevorstände (Vestries), 30 Armenämter (Boards of Guardians), ein Bauamt, ein Gesundheitsamt, ein Schulamt und andre Körperschaften mit über 8000 Mitgliedern verwaltet
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0132, Sachsen (Königreich: Verwaltung, Justiz, Kultus) Öffnen
. Stadtverordnete können zu einem Stadtgemeinderat verschmelzen. In den Landgemeinden besteht der Gemeinderat aus dem Gemeindevorstand, einem oder mehreren Gemeindeältesten und einem Gemeindeausschuß unter Aufsicht des Amtshauptmanns
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0148, Sachsen-Koburg-Gotha (Verfassung und Verwaltung) Öffnen
die vollständige Trennung der Justiz von der Verwaltung durchgeführt ward. Unter dem Staatsministerium stehen als Behörden für die innere Verwaltung die Landratsämter und die Gemeindevorstände. Im Herzogtum Gotha bestehen drei, im Herzogtum
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0708, Schweden (Staatsverwaltung, Finanzen, Heerwesen) Öffnen
sechs nördlichsten Läns die Tingslag (Gerichtsgenossenschaften) an die Stelle der Härader treten. Die Verwaltung führt in den Städten der Magistrat, an dessen Spitze ein Bürgermeister steht, in den ländlichen Ortschaften der Gemeindevorstand
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0608, Testament (juristisch) Öffnen
in einer Ortschaft, einer Straße oder einem Gebäude, welche infolge einer Krankheit oder sonstiger außerordentlicher Umstände abgesperrt sind, so kann, abgesehen von der Errichtung des Testaments vor dem Gemeindevorstand, dieselbe auch durch mündliche
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0155, von Versatil bis Verschwörung Öffnen
. kann dazu führen, daß der Verschwender (prodigus) auf Antrag seines Ehegatten, eines Verwandten oder sonstigen Interessenten, z. B. des Gemeindevorstandes, unter Zustandsvormundschaft gestellt wird. Gleich dem Unmündigen, ist der Verschwender dann zur
0% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0409, Gewerbesteuer (Das neue preußische Gesetz vom 24. Juni 1891) Öffnen
,^. Mit der Besichtigung der Anlagen, Betriebsstätten und Vorräte können ohne Zustimmung des Gewerbtreibenden andre Personen als Staatsbeamte nicht beauftragt werden. Jeder Gewerbtreibende ist verpflichtet, auf Aufforderung des Gemeindevorstandes oder des
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0761, von Bürgerliches Gesetzbuch für Österreich bis Bürgerrecht Öffnen
. Die Stellung der B. ist nach den verschiedenen Städteverfassungen sehr verschieden. In Deutschland sind sie meist nur die Vorsitzenden des beschließenden Gemeindevorstandes (Magistrat, Stadtrat). Doch kommt es auch, wie z. B. in den westl. Provinzen Preußens
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0762, von Bürgerschulen bis Burggraf Öffnen
einer Gemeinde, welches letztere zu Gemeindezwecken genutzt und von dem Gemeindevorstand verwaltet wird, ist das gemeinsame Vermögen, welches von den Bürgern zusammen für ihre Privatzwecke genutzt wird, s. Allmende. Bürgerwehr, s. Volksbewaffnung
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0120, Hessen (Großherzogtum; Verfassung und Verwaltung) Öffnen
Höchstbesteuerten, zu zwei Dritteilen von den Bevollmächtigten der Gemeindevorstände auf 6 Jahre gewählt werden, von welchen aber nach 3 Jahren die Hälfte aus- fcheidet. Zum Zweck der Verwaltung und der Be- forgung von Geschäften der allgemeinen Landes
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0196, von Hinkende Geschäfte bis Hinrichtung Öffnen
- anwaltschaft, ein Gerichtsschreiber und ein Gefäng- nisbeamter zugegen sein. Der Gemeindevorstand des Ortes, wo die H. stattfindet, ist aufzufordern, zwölf Personen aus den Vertretern oder aus andern achtbaren Mitgliedern der Gemeinde abzuordnen
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0200, von Plectognathi bis Plejade Öffnen
. Chr. zur bewaffneten Auswan- derung und zur Konstituierung als Sondergemeinde auf dem Heiligen Berge. Sie erreichte als Bedin- gung der Rückkehr in der That Anerkennung ihrer Gemeinde wie ihrer Gemeindevorstände, der Tri- bunen (s. d
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0232, von Stadtasyle bis Städteordnung Öffnen
1858 der Magistrat und die Bürgervorsteher (Gemeindevorstand und Gemeindeausschuß) gleichfalls Kollegialbehörden. Für den Reg.-Bez. Wiesbaden mit Ausnahme von Frankfurt wurde 8. Juni 1891 eine besondere S. erlassen. Bayern regelte seine
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0236, von Stadthagen bis Stadtoldendorf Öffnen
der nach dem Grund- oder Gebäudesteuerkataster zu berechnenden Fläche der zusammenzulegenden Grundstücke sie bei dem Gemeindevorstande beantragen und sie im öffentlichen Interesse liegt; sie kann auch ohne Antrag der Beteiligten zwangsweise erfolgen
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0400, Volkszählungen Öffnen
durch den Gemeindevorstand, wobei vorausgesetzt wird, daß die Nachbarn falsche Angaben berichtigen. Üblicher war die polizeiliche Begehung der Häuser und die unmittelbare Eintragung des Befundes in je eine Zeile der Ortsliste, welches einfache Verfahren
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0468, von Gemeingebrauch bis Genée (Ottilie) Öffnen
- stimmungen vorzubeugen (f. Doppelbesteuerung). Die Veranlagung der G., der es nur da be- darf, wo dieselben nicht als einfache Zuschläge zu den Staatssteuern erhoben werden, erfolgt durch den Gemeindevorstand oder einen besondern Steueraus- schuß
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0308, von Verwandlungen bis Verwandtschaft Öffnen
und städtische Polizeivorstände, bis 150 M. Landräte, Polizei- und Gemeindevorstände in Stadtkreisen, bis 300 M. Regierungspräsident); analoge Vorschriften gelten in Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, während das in Elsaß-Lothringen geltende
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0713, von Kreislauf des Stoffs bis Kreisordnung Öffnen
obliegen. In letztern besteht der Gemeindevorstand aus dem Gemeindevorsteher und mindestens zwei Schöffen, die von der Gemeindevertretung auf sechs Jahre erwählt werden. Die K. hat sich gut bewährt und ist allmählich, mit einigen durch die besondern