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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0084,
von Aussabis Aussetzung des Strafvollzugs |
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68
Aussa - Aussetzung des Strafvollzugs.
da das Verschweigen rechtswidriger Handlungen nicht Gegenstand einer Obligation sein kann.
Am schwierigsten ist wohl die Beantwortung der Frage, ob und wann der »Angefragte«, d. h. der Kreditsuchende
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71% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0406,
von Strafverschärfungsgründebis Strahlenbrechung |
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kontradiktorischem Verfahren erforderlich.
Strafvollzug, Strafvollstreckung. Strafurteile sind nicht vollstreckbar, bevor sie rechtskräftig geworden sind, oder mit andern Worten, die gegen dieselben zulässigen ordentlichen Rechtsmittel haben aufschiebende
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0369,
von Gefängniskongressebis Gefängnisvereine |
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in dieser Richtung zu ergreifen sind; die Kommission soll ferner ein Bulletin herausgeben und in demselben die Gutachten für zukünftige Kongresse, Gefängnisstatistik, Gesetze, Verordnungen und Abhandlungen über Strafensysteme und Strafvollzug
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 1006,
von Verratbis Vestibule Trains |
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, nach
dem belgisch-französischen, auch in Luxemburg, Por-
tugal (Gesetz vom 6. Juli 1893) und Norwegen (Ge-
setz vom 2. Mai 1894) geltenden wird dagegen ver-
urteilt und nur der Strafvollzug ausgesetzt, aber
dennoch bei Bewährung innerhalb
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0822,
von Einzelräderbis Eipel (Fluß) |
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mung nicht über 3 Jahre isoliert gehalten werden.
Entscheidend sind Charakter und Kultur der Nation.
In einigen Ländern tritt Abkürzung der Strafe ein,
wenn sie in E. vollstreckt wird. (S. Strafvollzug.)
Der Streit, ob die E. ein brauchbares
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0114,
von Beecherbis Beeger |
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. der Anwendungsfälle von günstigem Erfolg begleitet sein.
Die (vom probation system nicht unwesentlich verschiedene) bloße Aussetzung des Strafvollzugs im oben angegebenen Sinne ist bis jetzt nur in Belgien geltendes Recht geworden, wo nach dem
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0532,
von Kriminalanthropologiebis Kriminalistische Vereinigung |
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) gegründeten Vereins von praktischen und theoretischen Kriminalisten aller Länder, welcher das Ziel verfolgt, auf eine prinzipielle Umgestaltung des Strafrechts und Strafvollzugs im Sinne einer wirksamern, zielbewußtern Bekämpfung des (bedrohlich
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0715,
von Festungsachatbis Festungskrieg |
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. Strafvollzug), der par-
tikulären Gesetzgebung. Der Mangel des Arbeits-
zwanges unterscheidet die F. von Zuchthausstrafe
(s. d.) und Gefängnisstrafe (s. d.). Mit der Haft hat
sie das gemein, daß sie keine entehrende Strafe ist
(bei wahlweiser Androhung
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0270,
von Freiheitsentziehungbis Freiheitsstrafen |
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Strafvollzug verbürgt, und die Zuchthausstrafe in Moabit (Einzelhaft, s. d.) und in Sonnenburg (gemeinsame Haft) sei so himmelweit verschieden, daß es Unrecht sei, sie noch mit demselben Namen zu benennen. (Vgl. Krohne, Lehrbuch der Gefängniskunde
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0303,
von Vertragsbuchbis Verurteilung |
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gegeben wird, bei erstmaligen V., welche eine bestimmte Dauer nicht übersteigen (z. B. 6 Monate), die Aussetzung des Strafvollzugs auf gewisse Zeit (z. B. 5 Jahre) unter der Bedingung anzuordnen, daß der Verurteilte während dieser Zeit keine strafbaren
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0654,
von Internationale Arbeiterschutzkonferenzbis Internationales Recht |
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und anthropol. Forschungen, Unterscheidung von Gelegenheits- und Gewohnheitsverbrechern (welche letztern, wenn sie unverbesserlich sind, möglichst lange unschädlich gemacht werden sollen), Beseitigung der Trennung des Strafvollzugs
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0363,
Strafrecht (Theorien) |
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, wonach durch den Strafvollzug andre von dem Begehen von Verbrechen abgehalten werden sollen; die Androhungstheorie (Theorie des psychologischen Zwanges), namentlich von Feuerbach vertreten, wonach die Menschen durch die Strafandrohung
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0651,
von Gefäßbis Gefäßbündel |
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bezeichnet. Der deutsche Bundesrat hat 1879 einen Gesetzentwurf über den Strafvollzug
beraten, derselbe gelangte aber nicht an den Reichstag: das geltende Recht in Deutschland beruht, abgesehen von den wenigen
und zusammenhangslosen Vorschriften des
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1054,
von Zwangsversteigerungbis Zwangsvollstreckung |
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Vollstreckung s. Strafvollzug. Für Österreich regelt die Z. die Exekutionsordnung vom 27. Mai 1896. Die Regelung der administrativen (Verwaltungs-) Z. steht der Landesgesetzgebung zu. (S. Verwaltungszwang.)
Die Z. erfordert allemal
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0057,
von Abschreckungstheoriebis Absolut |
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durch
den Strafvollzug andre von der Begehung von Verbrechen abgehalten werden sollen.
Abschreibung , in der Buchhaltung die Verringerung des Soll eines Konto; dann die Berichtigung
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0959,
von Excitabilitätbis Exekution |
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innerhalb des ihnen zugewiesenen Kompetenzkreises. Auch die zwangsweise Beitreibung öffentlicher Abgaben und Gefälle wird E. (Steuerexekution) genannt. Im Strafprozeß versteht man unter E. den Strafvollzug (s. Strafe), namentlich die Vollstreckung
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 1001,
Gefängniswesen (Vorzüge des progressiven Systems; Gefängnisvereine etc.) |
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. Es steht in dem Belieben der einzelnen Staaten, den Strafvollzug bis auf weiteres in Ge-^[folgende Seite]
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0666,
von Holtzendorffbis Holtzmann |
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als Strafmittel" (das. 1859); "Das irische Gefängnissystem" (das. 1859); "Die Kürzungsfähigkeit der Freiheitsstrafen und die bedingte Freilassung der Sträflinge" (das. 1861); "Kritische Untersuchungen über die Grundsätze und Ergebnisse des irischen Strafvollzugs
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0879,
von Röderbetriebbis Rodney |
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Gefängniswesens mittels der Einzelhaft" (Prag 1856); "Versuche der Berichtigung von Ulpiani Fragmenta" (Götting. 1856); "Der Strafvollzug im Geist des Rechts" (Leipz. 1863); "Besserungstrafe und Besserungstrafanstalten als Rechtsforderung" (das. 1864
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1008,
Zwangsvollstreckung (in Strafsachen und in Verwaltungssachen) |
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. 1885).
[Zwangsvollstreckung in Strafsachen.]
Die deutsche Strafprozeßordnung handelt zwar im siebenten Buch (§ 481 ff.) vom Strafvollzug (Strafvollstreckung), allein sie behandelt den Gegenstand nicht in erschöpfender Weise, und ihre Bestimmungen
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0113,
von Beaujonbis Bedingte Verurteilung |
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Bearbeiter altdeutscher Weisen bewährt.
Bedingte Verurteilung (Aussetzung des Strafvollzugs, Condamnation conditionnelle, Sursis à l'exécution, Sospensione della pena) heißt eine in neuester Zeit von vielen Kriminalisten zur Einführung empfohlene
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0533,
Kriminalität (individuell Ursachen) |
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Ergebnissen des Strafvollzugs, die Einführung besonderer Maßnahmen gegenüber unverbesserlichen Gewohnheitsverbrechern, endlich die Aufnahme theoretischer und praktischer Strafvollzugskurse in den Ausbildungsgang der praktischen Juristen. Besonders
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0540,
von Kriminalstatistikbis Kroman |
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Freiheiten, durch Ausgestaltung der Bildung nach dem erzieherischen Moment, durch Eindämmung des Alkoholismus und nicht zum mindesten durch eine Reform des Strafrechts und Strafvollzugs eine rückläufige Bewegung in die Verbrechensziffer
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 1029,
Zwangserziehungsanstalten (Systeme) |
Öffnen |
. Anderseits ist es, um den Umfang der Zwangserziehung zu ermessen, notwendig, darauf hinzuweisen, daß auch der Strafvollzug gegenüber Jugendlichen vorwiegend erzieherische Zwecke verfolgt. Es sind daher auch die gemäß § 57 des Strafgesetzbuches zur
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0154,
von Auskuttenbis Ausland |
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die Handlung bereits rechtskräftig erkannt und Freisprechung oder Strafvollzug erfolgt ist, wenn ferner nicht Verjährung oder Straferlaß eingetreten ist, wenn endlich der nach den Gesetzen des A. erforderliche Antrag des Verletzten gestellt ist (§. 4, Nr
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0886,
von Besselsbis Bessonow |
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.
Besserungstheorie, s. Freiheitsstrafen, Gefängniswesen, Strafrechtstheorien und Strafvollzug.
Bessières (spr. bessiähr), Jean Baptiste, Herzog von Istrien, Marschall von Frankreich, geb. 5. Aug. 1768 in Preissac (Lot), trat 1790 als gemeiner Soldat
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0646,
von Gefängnisstrafebis Gefängniswesen |
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, Gefängniswesen, Strafvollzug.)
Gefängnisvereine, s. Gefangenenfürsorge.
Gefängniswefen. Die Einrichtung der auf
Bewahrung gefangener Personen berechneten An-
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0742,
Schweizerisches Heerwesen |
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üben die Kantone innerhalb ihres Gebietes kriegsherrliche Befugnisse aus; sie stellen Truppen auf, ernennen die Offiziere bis einschließlich Stabsoffiziere und üben den Strafvollzug. Nach der Bundesverfassung ist jeder Schweizer vom 20. bis
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0403,
von Strafprozeßstatistikbis Strafrecht |
Öffnen |
Instanz Laien erkannt haben (s. Berufung). Ist gegen das verurteilende Erkenntnis kein Rechtsmittel eingelegt oder zulässig, so folgt der Strafvollzug (s. d.). In diesen Hauptzügen stimmen die Österr. Strafprozeßordnung vom 23. Mai 1873
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0404,
von Strafrechtstheorienbis Strafregister |
Öffnen |
Androhung der Strafe, die natürlich dann auch vollstreckt werden muß, wenn die bloße Androhung nichts geholfen hat, abschreckend wirken läßt. Die Specialpräventionstheorie rechtfertigt den Strafvollzug damit, daß der Verbrecher entweder dadurch an weiterer
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0134,
von Ursusbis Urteil |
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Strafprozeßordnung von den bei der Entscheidung mitwirkenden Richtern, nach der Österreichischen von dem Vorsitzenden und dem Schriftführer unterschrieben werden. Wegen Rechtskraft und Vollstreckung der U. s. die Artikel Rechtstraft und Strafvollzug. Vgl
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0135,
von Urteilsberichtigungbis Urtiere |
Öffnen |
.)
Urteilsjury , s. Schwurgericht .
Urteilsvollstreckung , s. Strafvollzug und Zwangsvollstreckung .
Urtīca L., Nessel , Pflanzengattung aus der Familie de Urticaceen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0403,
von Vollmatrosebis Volney |
Öffnen |
, Strafvollzug und Verwaltungszwang.
Vollstreckungsbefehl, der in seiner Wirkung einem Versäumnisurteil gleichkommende Befehl, welchen das Amtsgericht im Mahnverfahren (s. d.) gemäß der deutschen Civilprozeßordn. §. 640 nach Ablauf
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0360,
von Einschießenbis Einziehen |
Öffnen |
. Juni 1873, das Haupt des
jüngern gräfl. Zweiges. ^lung, bedingte.
Einstellung des Strafvollzugs, s. Verurtei-
Ginsturzfchlünde, s. Schlünde.
Eintagsfieber, s. Ephemera. M. 176 a).
Ginwinterung (der Bienen), s
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0691,
von Kriminalitätbis Kriminalpolitik |
Öffnen |
. Kriminalanthropologie.
Kriminalpolitik, die Lehre von den Strafzwecken und der zweckmäßigsten Einrichtung der Strafgesetzgebung und des Strafvollzugs. Zwei
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