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| Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0325,
von Erwerbenbis Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften |
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, welche diesen Zweck haben. In diesen kommt der wirtschaftliche Grund des Erwerbs nicht immer zum Ausdruck. So wird Eigentum (s. Eigentumserwerb) an Waren nicht durch den Kauf erworben, sondern durch die zur Erfüllung der durch den Kaufabschluß
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0077,
von Acceßbis Accidens |
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die Wasserfläche
erhebt und eine nicht bloß schwimmende Insel bildet. Hier wächst das Eigentum an dem frei gewordenen Flußbett,
bez. an der Insel nach gemeinem deutschen Recht und nach den meisten
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0132,
von Speciesdukatenbis Specifische Wärme |
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. Bürgerl. Gesetzb. §§. 414, 415 hindert unredliche Verwendung fremder Stoffe den Eigentumserwerb. Ist ausschließlich oder im Übergewicht fremder Stoff verwendet, so wird nach bisherigem Recht an die S. oft nicht Eigentumserwerb geknüpft; vgl. Code
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0785,
von Eigentümerhypothekbis Eigentumserwerb |
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783
Eigentümerhypothek – Eigentumserwerb
Eigentümerhypothek, eine auf einem Grundstück für den Eigentümer dieses Grundstücks bestellte Hypothek. Daß ein Grundstückseigentümer eine Forderung gegen sich selbst habe, für welche ihm
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0169,
von Gerichtsfolgebis Gerichtskosten |
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eines Patrimonialgerichts beauftragte Rechtsgelehrte, s. Patrimonialgerichtsbarkeit.
Gerichtshandelsbuch, ein bei Gericht geführtes Buch über die von diesem konfirmierten Verträge, namentlich über den Eigentumserwerb an Grundstücken und über die Verpfändung
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0551,
von Inachosbis Incarnadin |
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und Boden gehört; anders nach Preuß. Landrecht. (S. Eigentumserwerb, Bd. 5, S. 784 b, und Superfizies.)
Inagua, zwei der Bahama-Inseln, am äußersten Südende des Archipels. Groß(Great)-Inagua, 95 km im NO. der Punta de Maisi von Cuba, ist 1723 qkm groß
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0680,
von Rechtswissenschaftbis Recipient |
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678
Rechtswissenschaft - Recipient
Rechtswissenschaft oder Rechtsgelehrsamkeit (lat. jurisprudentia), die aus ihren letzten Gründen entwickelte Kenntnis des Rechts, und zwar nicht bloß nach den positiven Gesetzen eines Staates, sondern an
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0318,
von Érsek-Ujvárbis Erskine (St. Vincent) |
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) oder schließen die E. von Grundstücken
sogar schlechthin aus (Sächs. Vürgerl. Gesetzb. §.279).
Jedenfalls ist für die E. im modernen Grundbuch-
rechte nur ein geringer Raum.
Auch für das moderne Mobilicnrechthat die E.
sehr an Bedeutuug
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0977,
von Form (rechtlich)bis Forma |
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für das gerichtliche Verfabren
wie für die Rechtsgeschäfte, wie auch für Erlasse
und Gesetze. In frühern Perioden der Rechts -
geschichte ist die F. von großer Bedeutung. Es
werden bestimmte Worte und symbolische Zeichen
angewendet. Davon entbinden sich
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0753,
Feuerversicherung |
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im Falle eines
Brandes gesorgt. Für das Gemeine und das franz.
Recht ist es streitig, ob sich der Hypothekgläubiger
direkt und unmittelbar an die Forderung des Eigen-
tümers aus der Versicherung von Gegenständen
halten kann, welche dem Gläubiger
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0492,
von Hypothekarische Klagebis Hypothekenbücher |
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. Recht dem nicht befriedigten
Gläubiger die Befugnis, mit der hypothekarischen
Klage die Pfandsache in seinen Besitz zu bringen
und mit derselben dem Zwecke seines Rechts gemäß
zu verfahren, also dieselbe durch Verkauf in Geld
umzusetzen. An
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0030,
von Überfall (im Festungsbau)bis Übergangssteuern |
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des Besitzes an einer Sache seitens des bisherigen Besitzern an einen andern (s. Besitzerwerb und ‑Verlust). Über symbolische Ü. s. Symbol. Ü. ist nach dem Vorgang des spätern röm. Rechts heute noch allgemeines Erfordernis
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0787,
von Eigentumslosungbis Eike |
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Vertrage wird aber wie für eine Schuld gehaftet. Der Dieb wird auch nicht durch den Untergang der entwendeten Sache von der Haftung befreit; wohl aber der gewöhnliche unredliche Besitzer.
Statt ein dingliches Recht an der Sache zuzusprechen
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| 2% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0272,
von Bonainibis Bonald (Louis Gabriel Ambroise, Vicomte de) |
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Eintritt des bösen Glaubens anders. Der redliche Besitz führt, wenn er ununterbrochen fortgesetzt wird, zum Eigentumserwerb durch Ersitzung (s. d.), hier aber gilt abweichend vom röm. Recht der von der Kirche in das bürgerliche Recht eingeführte Satz
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| 2% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0649,
von Regalbutobis Regatta |
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Begriff der R. nur historisch fassen. Der Inhalt der Rechte, welche gemeinhin, bez. in einzelnen Staatsrechten als R. bezeichnet werden, ist teils auf ausschließliche Eigentumserwerb durch Okkupation (Berg-, Jagd-, Fischereiregal, die übrigens in den
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Becherapparatebis Bechstein (Ludw.) |
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1861 an der Universität Würzburg, wurde 1862 ord. Professor der Rechte in Basel, 1864 in Marburg, noch in demselben Jahre in Kiel, 1870 in Erlangen, 1880 in Bonn, 1888 in München, wo er Juli 1891 zum lebenslänglichen Reichsrat ernannt wurde. Er schrieb
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0943,
von Landsturm-Bezirkskommandantenbis Land- u. forstwirtsch. Berufsgenossenschaften |
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tragung konnte weder Eigentum noch ein anderes
dingliches Recht auf jene Liegenschaften erworben
werden. Bis 1848 war der Eigentumserwerb von
Landtafelgütern auch noch an die Bedingung der fog.
Landtaselfähigkeit geknüpft, welche nur dem
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| 2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0116,
von Engelhartszellbis Engelmann, Wilhelm |
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in russ. Sprache vorträgt. Seine Werke sind: die gekrönte Preisschrift «Das Privatrecht der Pleskauschen Statuten» (russisch, Petersb. 1855), «Eigentumserwerb an liegenden Gründen nach russ. Recht» (russisch, ebd. 1859), «Die Verjährung nach russ
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| 2% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0451,
von Schiffsmaschinistenschulenbis Schiffsregister |
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ist verpflichtet, dafür zu sorgen,
daß dieselben während der Reise sich an Bord befinden. Die wichtigsten S. sind das die
Eintragung des Schiffs in das Schiffsregister (s. d.) beurkundende
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| 2% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0294,
von Endingenbis Englische Litteratur |
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); »Eigentumserwerb an liegenden Gründen nach russischem Recht« (russ., das. 1859); »Die Verjährung nach russischem Privatrecht« (Dorpat 1867; 2. Aufl. russ., Petersb. 1868); »Die Zwangsvollstreckung auswärtiger richterlicher Urteile in Rußland« (Leipz
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0861,
von Grundbegriffebis Grundbücher |
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gewann, führte zu dem Gedanken, auf dem auch die alte deutschrechtliche gerichtliche Auflassung (s. d.) beruhte, daß nämlich die Veränderung im liegenschaftlichen Eigentum, ebenso wie ihre Beurkundung, Sache des öffentlichen Rechts sei. Schon Karl d
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0375,
Gesundheitspflege (Arbeiterwohnhäuser, Gartenanlagen in Städten) |
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, auf einer hohen Stufe wirtschaftlicher und sittlicher Bildung stehen und großen Wert auf den Eigentumserwerb legen. b) Bei hohen Grundstückspreisen, wie sie in den großen Städten beinahe stets herrschen, sind an Stelle der kleinen Häuser große
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0585,
von Becherkeimbis Bechstein |
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: "Zur Lehre vom Eigentumserwerb durch Accession" (Kiel 1867); "Das Jus postliminii und die Lex Cornelia" (Erlang. 1872); "Der Kauf nach gemeinem Recht" (das. 1876-84, 2 Tle.).
Bechst., bei naturwissenschaftl. Namen Abkürzung für Johann Matthäus
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0569,
Oldenburg (Hauptstadt des Großherzogtums Oldenburg) |
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Höfe aufgehoben und eine zweckmäßige Bildung der landwirtschaftlichen Besitzungen ermöglicht. Durch die Gesetze vom 3. April 1876, betreffend den Eigentumserwerb an Grundstücken und deren dingliche Belastung und betreffend die Grundbuchordnung, sowie
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0385,
von Alluvionbis Allylalkohol |
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385
Alluvion - Allylalkohol.
Niger, Senegal und Gambia und im N. des Nils sind die größten A. Afrikas. In ungeheurer Ausdehnung breiten sich diese Alluviallandschaften über Südamerika aus, doch gehört der größere Teil ältern Alluvionen an
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0819,
von Erschbis Erskine |
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als Midshipman nach Indien, trat sodann als Fähnrich in ein Infanterieregiment, studierte von 1775 an noch die Rechte, ward schon 1778 unter die
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0901,
von Immerschönbis Immunität |
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Bodens befindet, sowie die darüber befindliche sogen. Luftsäule, in welche niemand etwas ohne Willen des Eigentümers des Grundstücks hineinragen lassen darf. Auch gewisse Rechte, besonders die an Grundstücken, werden zuweilen zu den I. gerechnet
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0124,
Jagd (Geschichtliches; Jagdgesetzgebung, Jagdscheine, Wildstand in Preußen) |
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. 1848 wurde in Preußen unter Aufhebung aller privatrechtlichen Beziehungen zu ältern oder neuern Eigentumserwerbungen das Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden ohne jede Entschädigung aufgehoben und eine Trennung jenes dinglichen Rechts von letzterm
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