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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0997,
von Kompensationskursbis Kompitalische Spiele |
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einer Stelle; daher Kompetenzbuch, das Aktenstück, in welchem die Bestandteile einer Pfarrbesoldung verzeichnet sind. Über die Rechtswohlthat der K. s. Beneficium competentiae.
Kompetenzkonflikt, die zwischen verschiedenen Behörden in einem gegebenen Fall
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1004,
von Zuständigkeitsgesetzbis Zustellung |
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sie vor die Gerichte gehöre, ob sie also eine Justiz- oder eine Verwaltungssache sei (s. Verwaltung). Neuerdings wird sogar der Ausdruck »Kompetenzkonflikt« nur zur Bezeichnung dieses Falles gebraucht, während man im Gegensatz hierzu
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0535,
von Kompensationskursbis Komplementärfarben |
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, eines Ge-
richts, soviel wie Zuständigkeit (s. d.); auch das, was
jemandem von Rechts wegen zukommt, ihm nicht ent-
zogen werden darf, Einkünfte eines Beamten u. s. w.
(s. Notbedarf). Ein Kompetenzkonflikt liegt vor,
wenn in Bezug
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1003,
von Zuschlägebis Zuständigkeit |
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, ist in der Justizgesetzgebung, namentlich durch die deutschen Justizgesetze, genau geregelt (s. Gericht). Ist die Frage, welches Gericht im einzelnen Fall zuständig (kompetent) sei, zwischen verschiedenen Gerichten streitig, so spricht man von einem Kompetenzkonflikt und zwar
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0165,
Gericht (deutsche Gerichtsverfassung: bürgerliche Rechtsstreitigkeiten) |
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der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer über das Arbeitsverhältnis. In manchen Staaten bestehen besondere Verwaltungsgerichte, in einzelnen Städten sind Gewerbegerichte errichtet, auch sind besondere Behörden zur Entscheidung von Kompetenzkonflikten
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0497,
Österreich, Kaisertum (Verwaltung, Rechtspflege, Finanzen, Wappen etc.) |
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Bezirksgerichte (Einzelgerichte). Als besondere Gerichte bestehen noch die Handels-, Gefälls-, Militärgerichte etc. Zur Entscheidung von Kompetenzkonflikten sowie zur Entscheidung in streitigen Angelegenheiten öffentlichen Rechts ist das Reichsgericht
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0356,
Preußen (Staats- und Landesverwaltung) |
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für nicht richterliche Beamte, das Oberverwaltungsgericht, der Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte, die Prüfungskommission für höhere Verwaltungsbeamte, Ansiedelungskommission für Westpreußen und Posen (in Posen), das litterarische Büreau
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0201,
von Staatsforstwissenschaftbis Staatsrat |
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in der Weise, daß Krone und Stände gleichmäßig dessen Besetzung bewirken. S. wird auch die zur Entscheidung von Kompetenzkonflikten zwischen Justiz- und Verwaltungsbehörden bestellte Behörde genannt, endlich auch das zur Aburteilung schwerer
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0166,
Verwaltung (Verwaltungsgerichtsbarkeit) |
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und ihrer Rechtsprechung sichern (s. Gericht, S. 164). Die Entscheidung eines etwanigen Streits, ob eine Sache von den Justiz- oder von den Verwaltungsbehörden zu beschäftigen sei (Kompetenzkonflikt), ist in manchen Staaten besondern Behörden übertragen
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0563,
Bayern (Verwaltung) |
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und Telegraphen; außerdem hat dasselbe die Leitung des Gesandtschafts- und Konsularwesens; unter dem Ministerium der Justiz das oberste Landesgericht (München) mit dem Disciplinarhof und dem Gerichtshof für Kompetenzkonflikte; unter dem Ministerium des
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0726,
Österr.-Ungarische Monarchie (Gerichtswesen. Unterrichtswesen. Kirchenwesen) |
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Ministerverantwortlichkeitsgesetzes, das Reichsgericht zur Entscheidung von Streitigkeiten öffentlichen Rechts und von Kompetenzkonflikten, und der Verwaltungsgerichtshof zur obersten Entscheidung in Verwaltungssachen. Im Gebiet der gesamten Ö. M. gilt
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0401,
Preußen (Verfassung) |
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, das Oberverwaltungsgericht, die Prüfungskommission für die höhern Verwaltungsbeamten, der Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte, die Ansiedelungskommission für Westpreußen und Posen, das Litterarische Bureau, der "Deutsche Reichs- und Preußische
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Rechtsspruchbis Rechtsweichen |
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der Kompetenzkonflikte eingeführt, mit 11 Mitgliedern besetzt, von denen 6 dem Kammergericht angehören müssen, und hinsichtlich der Zuständigkeit auf bürgerliche Rechtsstreitigkeiten beschränkt. Nach §. 17 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz kann
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0851,
von Gerichtsbannbis Gerichtsbarkeit (staatliche) |
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unter gewissen Garantien zugestanden, die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen den Gerichten und Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichten über Zulässigkeit des Rechtsweges (Kompetenzkonflikte) besondern Behörden zu übertragen (§. 17).
Zum
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0131,
von Außer-Rodenbis Aussig |
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bei Kompetenzkonflikten stattfinden.
Aussig, Bezirkshauptstadt im nördlichen Böhmen, links an der Elbe, in welche hier die Biela mündet, in romantischer, fruchtbarer Gegend gelegen, hat ein neues Rathaus, eine Stadtkirche mit Madonnenbild
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0546,
Bayern (Gemeindeverwaltung, Rechtspflege, Armenwesen, Finanzen) |
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Verwaltungsgerichtshof in München nach Maßgabe des hierüber erlassenen Gesetzes vom 8. Aug. 1878 geübt. Über die Entscheidung der Kompetenzkonflikte zwischen den Gerichten und den Verwaltungsbehörden oder dem Verwaltungsgerichtshof ist unterm 18. Aug
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0761,
Berlin (Wappen; Umgebung; Geschichte) |
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Zentraldirektorium der Vermessungen im preußischen Staat, Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte, Disziplinarhof für nicht richterliche Beamte, Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten, königliches Oberverwaltungsgericht
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 1019,
Chile (staatliche Verhältnisse) |
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, der mit Beilegung von Kompetenzkonflikten der Behörden und von Streitigkeiten bei Gemeindewahlen betraut ist und außerdem bei wichtigen Angelegenheiten vom Präsidenten zu Rate gezogen werden kann. Die gesetzgebende Gewalt wird vom Nationalkongreß ausgeübt
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0064,
Italien (Staatsverfassung, Verwaltung) |
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wird die vollziehende Gewalt vom König durch die verantwortlichen Minister ausgeübt, welche im Ministerrat zusammentreten. Neben diesem besteht ein Staatsrat, welcher konsultative Befugnisse besitzt und über Kompetenzkonflikte zwischen
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 1008,
von Konfirmationbis Konföderation |
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); Kompetenzkonflikt, s. d.
Konfluenz (Konflux, lat.), Zusammenfluß.
Konföderation (lat.), Verbündung, insbesondere Staatenbund; s. Föderation.
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0126,
von Maitlandbis Mâjâ |
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und bei Kompetenzkonflikten vertritt ein solcher Beamter gleichsam als Staatsanwalt den Standpunkt der Regierung. Das Institut der M. kam früher in der französischen Verwaltung in vielfacher Anwendung vor. Bei den Parlamenten (den obersten
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0681,
von Reichsfiskusbis Reichsgesetze |
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das Reichskammergericht (s. d.) und der Reichshofrat (s. d.). In Österreich ist R. die Bezeichnung für einen zur Entscheidung von Kompetenzkonflikten in streitigen Angelegenheiten des öffentlichen Rechts berufenen Gerichtshof.
Reichsgesetzblatt, s
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0074,
Spanien (Staatsverwaltung, Rechtspflege) |
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estado) zur Seite steht. Der Staatsrat besteht aus 33 Räten, die vom König ernannt werden, und den Ministern, berät in seinen den Ministerien entsprechenden Sektionen Regierungsmaßregeln und entscheidet über Kompetenzkonflikte zwischen Gerichts
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0572,
Bayern (neuere Geschichte 1806-25) |
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Entscheidung von Kompetenzkonflikten sowie als oberste beratende Behörde ein Geheimer Rat bestellt. Ein dem Könige verantwortliches, fünfgliedriges Ministerium leitete den Staat; an der Spitze eines Kreises stand
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0201,
von Bodenzerstückelungbis Bodin |
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ernannte ihn zu ihrem Ehrenpräsidenten. Von seinen zahlreichen staatswissenschaftlichen Schriften seien genannt: "Die Zulässigkeit des Rechtswegs und die Kompetenzkonflikte in der Provinz Hannover" (Berl. 1870), "Die Kommunalbesteuerung (local-taxation
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0858,
Gerichtsstand |
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in verschiedenen Gerichtsbezirken liegt, endlick wenn
ein positiver oder negativer Kompetenzkonflikt un-
ter verschiedenen Gerichten gegeben ist. Die Be-
stimmung des zuständigen Gerichts muh von einer
Partei beim höhern Instanzgericht nachgesucht
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0145,
von Heumann (von Teutschenbrunn, Joh.)bis Heuschener |
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vortragendem Rat im oldenb. Finanzministe-
rium ernannt worden war, wurde er 1879 Ober-
finanzrat, war von 1881 bis 1890 Mitglied der Be-
hörde zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte und
zugleich seit 1883 Oberzolldirektor. 1884 wurde er
zum Geh
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0819,
von Jacobi (Joh. Georg)bis Jacobini |
Öffnen |
vortragenden Rat be-
fördert. Seit 1871 wirkte er zugleich als preuh.
Bevollmächtigter bei der Rheinschiffahrts-Central-
kommission. Nachdem er 1872 Mitglied des Staats-
rates und des Gerichtshofs für Kompetenzkonflikte,
1873 Vundesratsbcvollmäcytigter
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1020,
von Justitiabis Justizverweigerung |
Öffnen |
ausgeschlossen ist, wenn das Gericht die
Klage oder den Antrag wegen Unzuständigkeit oder
aus sachlichen Gründen zurückgewiesen hat, wenn
die gerichtliche Verfolgnng der Sache durch Erhe-
bung des Kompetenzkonflikts verhindert wird. Eine
I. kann beruhen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0726,
Reichsgesetzblatt |
Öffnen |
Entscheidung bei Kompetenzkonflikten und in streitigen Angelegenheiten öffentlichen Rechts gebildet; dem Deutschen R. entspricht dagegen der Oberste Gerichts- und Kassationshof in Wien für die im Reichsrat vertretenen Länder (s. Oberster Gerichts
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0852,
von Gerichtsbarkeit (akademische)bis Gerichtsferien |
Öffnen |
getrennt (Art. 14). Durch ein ferneres Staatsgrundgesetz vom selben Tage ist zur Entscheidung bei Kompetenzkonflikten zwischen Gerichts- und Verwaltungsbehörden – und in streitigen Angelegenheiten öffentlichen Rechts – ein Reichsgericht (s. d.) eingesetzt
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