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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0506,
von Oberstaatsanwaltbis Obertöne |
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Rechnungshof, s. Oberrechnungskammer.
Oberstes Landesgericht, s. Landesgericht, oberstes.
Obersteuermann, der erste Steuermann auf Segelschiffen der Handelsmarine; in der Kriegsmarine ist O. der Titel eines Deckoffiziers (s. d
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0302,
von Oberriexingenbis Obertribunal |
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, Gerichtshof dritter Instanz in Wien.
Oberster Rechnungshof, s. Oberrechnungskammer.
Oberstes Landesgericht, s. Landesgericht.
Oberstleutnant, s. Oberst.
Oberstwachtmeister, s. Oberst.
Obertöne (Bei- oder Nebentöne, Partialtöne, franz. Sons
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0449,
von Landesausschußbis Landesgericht |
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der Zentralverwaltung der Staatsbahnen zur Seite steht und in wichtigen Verkehrsfragen zu hören ist (s. Eisenbahn, S. 440).
Landesfarben, s. Nationalfarben.
Landesfronen, s. Landfolge.
Landesgericht (Oberstes L.), nach dem Einführungsgesetz zum deutschen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0166,
Gericht (Strafsachen) |
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Vorstehenden zur reichsgerichtlichen Kompetenz gehörige Verhandlung und Entscheidung von Revisionen und Beschwerden auch einem obersten Landesgericht zugewiesen werden kann. Zur Wahrung der deutschen Rechtseinheit ist jedoch die wichtige Einschränkung
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0847,
Gericht |
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, das Reichsgericht, bez. in Bayern für nicht reichsgesetzlich dem Reichsgericht zugewiesene Sachen ein oberstes Landesgericht (s. d.). – 2) In Strafsachen. Die erstinstanzlichen Gerichte mittlerer Ordnung, die Strafkammern der Landgerichte, bilden zugleich
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0708,
Wien (Behörden) |
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. ist Residenz des Kaisers sowie Sitz der obersten Reichsbehörden, der Hofämter, abwechselnd mit Budapest der Delegationen, der auswärtigen Botschaften, Gesandtschaften und Konsuln, eines päpstl. Nuntius, des Reichsrates der österr. Reichshälfte, des
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0563,
Bayern (Verwaltung) |
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und Telegraphen; außerdem hat dasselbe die Leitung des Gesandtschafts- und Konsularwesens; unter dem Ministerium der Justiz das oberste Landesgericht (München) mit dem Disciplinarhof und dem Gerichtshof für Kompetenzkonflikte; unter dem Ministerium des
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1004,
von Zuständigkeitsgesetzbis Zustellung |
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. Eine Enthebung vom Amt kann nur unter denselben Voraussetzungen wie bei den Mitgliedern des Reichsgerichts stattfinden.
2) Mindestens die Hälfte der Mitglieder muß dem Reichsgericht oder dem obersten Landesgericht oder einem Oberlandesgericht
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Rechtsspruchbis Rechtsweichen |
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dem Reichsgericht, dem obersten Landesgericht oder einem Oberlandesgericht angehören und auf Lebenszeit oder auf die Dauer ihres Amtes ernannt werden; die Entscheidung muß in öffentlicher Sitzung nach Ladung der Parteien erfolgen und darf nicht
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0425,
von Kammerbis Kammergericht |
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. Durch besondern königlichen Erlaß ist die Bezeichnung K. für das Oberlandesgericht der Provinz Brandenburg in Berlin beibehalten worden. Dasselbe fungiert zugleich als oberstes Landesgericht für den preußischen Staat, indem ihm zur ausschließlichen Verhandlung
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0810,
von Reviewbis Revision |
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und Entscheidung über die R.
ist im Civilprozeß das Reichsgericht (oder das bayr.
oberste Landesgericht). Im Strafprozeh sind zu-
ständig die^Oberlandcsgerichte für die R. gegen Ur-
teile der Strafkammern in der Berufungsinstanz
und gegen Urteile
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0564,
Bayern (Rechtspflege. Finanzwesen) |
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Vormundschaftsbehörden für die Standesherren. Ein oberstes Landesgericht entscheidet über die weitern Beschwerden in Sachen der nicht streitigen Rechtspflege nach Maßgabe der Art. 62–67 des bayr. Ausführungsgesetzes zur Reichs-Civilprozeßordnung
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0725,
von Reichsdukatenbis Reichsgericht |
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Reichshofrat (s. d.). Im neuen Deutschen Reiche trat an Stelle des bei Gründung des Deutschen Reichs bestehenden Oberhandelsgerichts (s. Reichsoberhandelsgericht) und einer Anzahl oberster Landesgerichte mit Ausführung der in Art. 4, Nr. 13
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0545,
Bayern (Staatsverwaltung) |
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Ministerium des königlichen Hauses und des Äußern, zu welchem das Geheime Hausarchiv und das Geheime Staatsarchiv gehören, die Generaldirektion der königlichen Verkehrsanstalten; unter dem Staatsministerium der Justiz das oberste Landesgericht; unter
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0492,
von Oberammergaubis Oberbayern |
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. Infolge der 1. Okt. 1879 ins Leben
getretenen Iustizgesetze (s. d.) wurden die sämtlichen
höchsten Gerichtshöfe der zum Deutschen Reich gehöri-
gen Einzelstaaten aufgehoben; nur behielt Bayern
sein Oberstes Landesgericht für diejenigen Civil
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0681,
von Reichsfiskusbis Reichsgesetze |
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in Zivilsachen an ein oberstes Landesgericht verwiesen ist, jedoch nur in solchen Rechtsfällen, in welchen lediglich Landes-, nicht Reichsrecht in Frage kommt. In Strafsachen geht in landesrechtlichen Sachen die Revision an die Strafsenate
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0759,
Reuß (Fürstentümer, Geschichte) |
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der Höchstbesteuerten und 12 auf drei Jahre direkt gewählten Abgeordneten der übrigen Bevölkerung. In jedem Fürstentum übt der Landesherr die oberste Kirchengewalt aus. Die beiden geistlichen Oberbehörden sind das Konsistorium zu Greiz
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0225,
Böhmen (Geistige Kultur) |
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7 185 13 136 47 698 144
Wittingau 800,81 6 015 10 125 46 665 58
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Rücksichtlich der Verwaltung ist die oberste polit. Landesbehörde die Statthalterei zu Prag. An der Spitze der Bezirkshauptmannschaften stehen
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0923,
von Landesachtbis Landeshoheit |
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).
Landesfahne, s. Defension.
Landesfarben, s. Nationalfarben.
Landesgericht, Oberstes, auf Grund des §. 8
des Cinführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungs-
gesetz für das Deutsche Reich die Bezeichnung eines
etwa zu errichtenden höchsten
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0546,
Bayern (Gemeindeverwaltung, Rechtspflege, Armenwesen, Finanzen) |
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der Staatsregierung, welche in erster Instanz von den Distriktsverwaltungsbehörden, in zweiter Instanz von den Kreisregierungen unter der obersten Leitung des Staatsministeriums des Innern ausgeübt wird. Maßgebend ist für sie die Gemeindeordnung vom 29. April
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0571,
von Kroneckerbis Kühlapparat |
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in Ratzeburg, dann in Hagenau, 1876 Oberstleutnant, 1880 Kommandeur des
3. Garderegiments zu Fuß in Berlin und Oberst, 1886 Generalmajor und Kommandeur der 4. Garde-Infanteriebrigade, 1888 Generalleutnant und Kommandeur der 15
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0350,
von Civilsenatbis Civilstandsregister |
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,
einem Scheinkauf, unter Zuziehung von Zeugen von
einem Römer an einen Römer veräußert. So oder
durch in^ui-6 c688io, einem Formalatt vor dem Prä-
tor oder dem obersten Beamten einer röm. Provinz,
wurde röm. Eigentum (clomiiiiuiii ex ^nro ^nili-
tium
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0704,
Dalmatien (Kronland) |
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3437 2074 12157 32
Ragusa 777,42 7278 6700 37521 48
Sebenico 962,09 8258 7554 43236 45
Sinj 1336,15 15518 7409 46321 35
Spalato 1889,20 19937 18926 101766 54
Zara 1635,88 11118 11304 66725 41
Oberste Landesbehörde ist die k. k. Statthalterei
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0854,
von Senatorbis Senckenberg (Heinr. Christian, Freiherr von) |
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-
sten Gerichts- und Kassationshof (s. d.) in Wien,
dem obersten Landesgericht (s. d.) in München und
den deutschen Obcrlandesgerichtcn (s. d.) gebildeten
Civil- und Strafsenate. Die S. sind nach dem
Deutschen Gerichtsverfassungsgcsetz
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0864,
Tirol |
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der Statthalter in Innsbruck. Das Gemeindewesen ist durch die Gemeindeordnung vom 9. Jan. 1866 geregelt. Für die Rechtspflege in oberster Instanz besteht der Oberste Gerichtshof in Wien, in zweiter Instanz das Oberlandesgericht in Innsbruck für T
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0779,
Großbritannien (Rechtspflege, Finanzen) |
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ist in G. nie ein bürgerliches oder peinliches Gesetzbuch von einigem Umfang, nie eine Landesgerichts- oder Prozeßordnung zu stande gekommen, wie solche vom 15. Jahrh. an kaum dem kleinsten deutschen Staat gefehlt haben. Die Ausbildung des
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0623,
von Hofraitebis Hofrecht |
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Reichshofrats in Wien zur Erledigung von Regierungs- und Verwaltungsangelegenheiten und als Landesgerichte höchster Instanz gegründet worden waren. Später wurde der Titel oft an Räte bei den höhern Justizbehörden verliehen; man findet sehr oft
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0140,
Krakau (Geschichte) |
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, eines Landesgerichts, einer Polizeidirektion, einer Finanzbezirksdirektion, eines Hauptzollamtes, einer Berghauptmannschaft, eines römisch-katholischen Bistums, des Kommandos des 1. Korps und einer Handels- und Gewerbekammer. Außer den die ganze Stadt
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0679,
Lemberg (Geschichte) |
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Museum für Ethnographie und Naturkunde und ein städtisches Museum für Kunst und Industrie. L. ist der Sitz der obersten Landesbehörden, als: der Statthalterei, des Oberlandesgerichts u. Landesgerichts, des 11. Korpskommandos, des Landwehr- und des
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0767,
von Revertierbis Revision |
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) eingelegt werden muß, entscheidet das Reichsgericht. In Bayern, welcher Staat von der Befugnis zur Errichtung eines höchsten Landesgerichtshofs Gebrauch gemacht hat, entscheidet das oberste Landesgericht über die R. in landesrechtlichen Angelegenheiten
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0947,
von Zivilprozeßordnungbis Zizyphus |
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hervorgegangenen Recht, bezeichnet.
Zivilsenat, bei dem deutschen Reichsgericht und den Oberlandesgerichten Bezeichnung für die Abteilungen für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (s. Gericht, S. 166). Auch bei dem obersten Landesgericht in Bayern ist diese
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0587,
von Lanessanbis Laubholzzone |
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, trat sodann in den Staatsjustizdienst, wurde 1854 Landrat und Staatsanwalt beim Landesgericht in Zara, 1858 Mitglied und 1863 Präsident des Oberlandesgerichts daselbst. Als eifriger Anhänger der italienischen Autonomistenpartei in Dalmatien trat
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0723,
von Anwalt und Anwaltskammernbis Anweisung |
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das auf Anwaltszwang basierte Prozeßverfahren vor den Landgerichten, den Oberlandesgerichten und dem Reichsgerichte (mit Ausnahme der Patentberufungssachen), in Bayern auch dem obersten Landesgericht. Im Sinne des Gesetzes ist dies das Regelverfahren
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0156,
Deutschland und Deutsches Reich (Heerwesen. Wappen. Flaggen) |
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können. Bei Streitigkeiten über das Landesrecht urteilt in Bayern das Oberste Landesgericht in München in dritter Instanz; in Sachsen sind die Urteile des Oberlandesgerichts in Dresden, soweit das Bürgerliche Gesetzbuch zur Anwendung kommt, so wenig
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0071,
München |
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2,8 Mill. M. Malz- und Bieraufschlag.
Behörden. M. ist Sitz der Ministerien, der Regierung von Oberbayern, der Generaldirektion der Posten und der Staatsbahnen, des obersten Landesgerichts, eines Oberlandesgerichts (Landgerichte Deggendorf, Landshut
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0355,
von Niederösterreichische Staatsbahnenbis Niederpyrenäen |
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.
Die Rechtspflege wird m erster Instanz von
dem Landesgericht und dem Handelsgericht in Wien,
von 4 Kreis- und 87 Bezirksgerichten, in zweiter In-
stanz von dem Oberlandesgericht in Wien, das seinen
Sprengel auch über Oberösterreich und Salzburg
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0670,
von Rechtsbehelfbis Rechtsbelehrung |
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demselben zugelassenen R. gebildet. – Im Sept. 1894 gab es im Deutschen Reich 5743 R., von denen 19 beim Reichsgericht, 4 beim bayr. obersten Landesgericht, 794 bei den Oberlandesgerichten, 4241 bei den Landgerichten, 1159 nur bei Amtsgerichten zugelassen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0728,
von Reichsjustizgesetzebis Reichskommissar |
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. Indessen konnte jeder Beschwerden über verweigerte oder verzögerte Justiz und wegen Nichtigkeit selbst in Kriminalsachen von den Landesgerichten in dieses Reichsgericht bringen. Die Kammergerichtsordnungen von 1495, von 1548, promulgiert 1555
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0162,
von Sachsen-Lauenburgbis Sachsen-Meiningen |
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von
den höchstbesteucrtcn Grundbesitzern, 4 von den per-
sönlich Höchstbesteuerten und 16 von den übrigen
Angehörigen des Herzogtums gewäblt werden. Der
höchste Gerichtshof ist das gemeinschaftliche Ober-
landesgericht in Jena (s. d.), unter dem
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0499,
Schlesien (Geschichte) |
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Die Finanzverwaltung wird von der Finanzdirektion in Troppau, 2 Hauptsteuerämtern und 21 Steuerämtern besorgt. Die Rechtspflege wird in erster Instanz von dem Landesgericht in Troppau, dem Kreisgericht in Teschen als Kollegialgerichten und 24
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0286,
Steiermark |
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das Oberlandesgericht in Graz (zugleich für Kärnten und Krain) als zweite Instanz, ein Landesgericht in Graz und zwei Kreisgerichte in Cilli und Leoben sowie 72 Bezirksgerichte als erste Instanz. Dritte Instanz ist der Oberste Gerichts
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0873,
Württemberg (Geschichte) |
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. Juni, das über Bildung eines Verwaltungsgerichtshofs, der aus Mitgliedern des obersten Landesgerichts und des Geheimen Rates bestehen sollte, von der Zweiten und Ersten Kammer 31. Okt. und 3. Nov. angenommen. Zum Präsidenten des Staatsministeriums wurde
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0848,
von Gerichtliche Analysebis Gerichtliche Medizin |
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, welche bei gleichem Wirkungskreis in den Landeshauptstädten die Bezeichnung Landesgericht (s. d.), übrigens die Bezeichnung Kreisgericht (s. d.) führen. Die für ein oder mehrere Kronländer gebildeten Oberlandesgerichte (s. d.) bilden die zweite
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0976,
von Laosbis Lapérouse |
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, geb. 26. Febr. 1825 in
Sinj’ in Dalmatien aus alter ital. Familie, studierte in Wien Rechtswissenschaft, wurde 1854
Staatsanwalt beim Landesgericht in Zara, 1858 Oberlandesgerichtsrat und 1863 Präsident
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