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Ihre Suche nach prozeßfähigkeit
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0487,
von Prozeßbis Prozessionsspinner |
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. Prozeßvollmacht.
Prozeßeinrede, s. Einrede.
Prozeßfähigkeit, im Civilprozeß die Fähigkeit, einen Prozeß selbst oder durch andere zu führen, prozessuale Handlungen mit Wirksamkeit vorzunehmen. Nach der Deutschen Civilprozeßordnung bildet die P. einen Ausfluß
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60% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0430,
von Provisionsreisenderbis Prozeßfähigkeit |
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430
Provisionsreisender - Prozeßfähigkeit.
Provisionsreisender, s. Handlungsreisender.
Provisor (lat.), allgemein s. v. w. Verwalter, Verweser, Vorsteher (z. B. P. imperii, Reichsverweser); in Apotheken früher Titel des ersten Gehilfen
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0366,
Eid |
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mit dem 16. Lebensjahr beginnt. Zum Parteieneid in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sollen allerdings (Zivilprozeßordnung, § 435) nur prozeßfähige Personen zugelassen werden, also keine Minderjährigen und überhaupt keine Personen, welche sich nicht
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0432,
von Prozeßordnungbis Prschewalskij |
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und erschöpfender Weise regelt. Je nachdem es sich dabei um Strafprozeß (s. d.) oder um Zivilprozeß handelt, wird zwischen Straf- und Zivilprozeßordnung unterschieden.
Prozeßselbständigkeit, s. Prozeßfähigkeit.
Prozeßstrafen, Nachteile, welche
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1027,
von Unsre liebe Fraubis Unterbrechung des Verfahrens |
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einer Partei; 2) Eröffnung des Konkurses über das Vermögen einer Partei, soweit der Prozeß die Konkursmasse betrifft; 3) Verlust der Prozeßfähigkeit einer Partei oder Wegfall des gesetzlichen Vertreters einer nicht prozeßfähigen Partei; 4) Wegfall des
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0096,
von Aufmerksamkeitbis Aufnahme des Verfahrens |
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Umstände, welche kraft Gesetzes ohne weiteres eine Unterbrechung des Verfahrens zur Folge haben (Tod, Krankheit, Verlust der Prozeßfähigkeit, Wegfall des gesetzlichen Vertreters oder des Anwalts einer Partei, Justitium [s. d.], Konkurs einer Partei
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0101,
von Unterbrechungsradbis Unterfranken |
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99
Unterbrechungsrad – Unterfranken
treter oder endigt dessen Vertretungsbefugnis, ohne daß die Partei prozeßfähig geworden ist, so wird der Prozeß unterbrochen. Die U. dauert so lange, bis der gesetzliche Vertreter, oder der neue gesetzliche
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0488,
von Prozeßlegitimationbis Prozeßvollmacht |
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gesetzte Frist verstrichen ist. Die Vollmacht wird weder durch den Tod des Vollmachtgebers noch durch eine Änderung bezüglich seiner Prozeßfähigkeit oder gesetzlichen Vertretung aufgehoben. Wohl aber endigt sie durch Kündigung, die jedoch dem Gegner
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0131,
von Außer-Rodenbis Aussig |
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Gericht verfügt: 1) wenn im Fall des Verlustes der Prozeßfähigkeit einer Partei oder des Wegfalls des gesetzlichen Vertreters eine Vertretung durch einen Prozeßbevollmächigten stattfindet und dieser die A. beantragt; 2) wenn im Fall des Todes
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Beisitzerbis Beitzke |
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sein; außerdem kann in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten eine Partei mit jeder prozeßfähigen Person als B. vor Gericht erscheinen. Doch kann der Richter unter Umständen einen B., welcher das mündliche Verhandeln vor Gericht gewerbsmäßig betreibt
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0389,
von Einredebis Einreibung |
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, der mangelnden Sicherheit für die Prozeßkosten, die E., daß die zur Erneuerung des Rechtsstreits erforderliche Erstattung der Kosten des frühern Verfahrens noch nicht erfolgt sei, sowie die E. der mangelnden Prozeßfähigkeit oder der mangelnden gesetzlichen
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0745,
von Parsifalbis Parterre |
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kein Anwaltszwang gilt. In dem P. (vor dem Amtsgericht) können die Parteien vielmehr den Rechtsstreit selbst mit oder ohne Beistand oder durch jede prozeßfähige Person als Bevollmächtigten führen. Vgl. Deutsche Zivilprozeßordnung, § 75.
Partenkirchen, Flecken
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0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0431,
von Prozessionbis Prozeßleitung |
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431
Prozession - Prozeßleitung.
fluß der allgemeinen Handlungs- und Dispositionsfähigkeit. Wer sich durch Verträge verpflichten kann, ist prozeßfähig. Dabei wird besonders hervorgehoben und bestimmt, daß die natürliche Gewalt, unter welcher
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0084,
von Abweiserbis Abwesenheit |
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. B. weil der Rechtsweg nicht zulässig, das Gericht nicht zuständig ist [s. Gerichtsstand], oder weil einer Partei die Prozeßfähigkeit (s. d.) fehlt. Die A. d. K. kann auch das Ergebnis der sachlichen Prüfung des geklagten Anspruchs selbst
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0126,
von Actorbis Adalbert I. (Erzbischof von Mainz) |
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prozeßfähigen, Person;
namentlich der zur Führung des Prozesses eines Bevormundeten bei Verhinderung des Vormunds vor der Obervormundschaft, sowie der einer
jurist. Person für den einzelnen Prozeß bestellte Vertreter.
Actum , s. Datum
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0163,
von Ausseer Alpenbis Aussetzung |
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Prozeßgerichts, daß der Prozeß zeitweise stillstehen solle. Sie ist nur in den gesetzlich bestimmten Fällen zulässig, teils auf Antrag, teils von Amts wegen; so namentlich, wenn eine Partei stirbt, die Prozeßfähigkeit oder den gesetzlichen Vertreter
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0653,
von Beißbeerebis Beitzke |
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.
Im Civilprozeß kann, soweit eine Vertretung durch Anwälte nicht geboten ist (s. Anwaltsprozeß), eine Partei mit jeder prozeßfähigen Person als B., d. h. zur Unterstützung in der mündlichen Verhandlung, erscheinen. Das von dem B. Vorgetragene gilt
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0772,
Eid (juristisch) |
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Erklärung widerrufen.
Die Zu- oder Zurückschiebung des E. an Personen,
welche der Prozeßfähigkeit (s. d.) entbehren, hat an
ihren gesetzlichen Vertreter zu geschehen und ist nur
insoweit zulässig, als solche nach obigem dem Ver-
tretenen oder dem
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0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Lehrwerkstättenbis Leibeigenschaft |
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, war aber vollständig vermögens- und prozeßfähig. Dahingegen konnten die leibeigenen Bauern altpreuß. Abkunft in Ostpreußen unter gewissen Umständen ohne die Güter, denen sie zugeschlagen waren, verkauft werden; ebenso war in Polen die L. auf den
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0317,
von Nichtigkeitsklagebis Nickel |
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, in der mangelnden Prozeßfähigkeit oder gesetzlichen Vertretung der Parteien oder in den Bestandteilen des Verfahrens. Im Civilprozeß insbesondere unterschied man heilbare und unheilbare Nichtigkeit. Wegen ersterer (querela nullitatis sanabilis) war N. nur
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0401,
von Volkszeitungbis Vollkommenheit |
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Geschäftsfähigkeit erst mit Wegfall der väterlichen Gewalt. Nach Civilprozeßordn. §. 51 sind Volljährige, auch wenn sie noch unter väterlicher Gewalt stehen, prozeßfähig.
Die V. der Mitglieder der landesherrlichen Familien sowie der fürstl. Familie
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0402,
von Vollkugelbis Vollmar |
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. d.) erlöschen durch Tod des Vollmachtgebers nicht, die letztere auch nicht durch Verlust der Prozeßfähigkeit (nach Deutscher und Österr. Civilprozeßordnung). Nach Erlöschen ist die Vollmachtsurkunde zurückzugeben.
Vollmar, Georg von, socialistischer
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0100,
von Unstrutbis Unterbrechung |
Öffnen |
des Konkurses. 3) Verliert eine Partei die Prozeßfähigkeit, oder stirbt ihr gesetzlicher Ver- ^[folgende Seite]
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