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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0094,
von Handelskundebis Handelspfand |
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Förderung und Pflege des Handels etc.
Handelslehranstalten, s. Handelsschulen.
Handelsmakler, s. Makler.
Handelsmarine, s. Marine.
Handelsmatrikel, s. v. w. Handelsregister.
Handelsmessen, s. Messen.
Handelsministerium, in größern
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0513,
von Makkabäischer Tanzbis Makler |
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Handelsgesetzbuch (Art. 66-84) waren bisher, ebenso wie es in Österreich nach dem Gesetz vom 4. April 1875 noch der Fall ist, die sog Handelsmakler oder Sensale (vom ital. sensale) amtlich bestellte Vermittler für Handelsgeschäfte, die vor Antritt ihres Amtes den
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0545,
von Schlüsselbeinbis Schlüter |
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Makler den Kontrahenten ausgefertigte Beurkundung eines durch ihn vermittelten Geschäfts, namentlich über den Verkauf von Staatspapieren und sonstigen Effekten, Wechseln u. dgl., über Abschluß von Versicherungen etc. Amtlich bestellte Handelsmakler
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0188,
Agent |
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der Handelsmakler aber unterscheidet sich diejenige des Handelsagenten dadurch, daß letzterer nicht, wie der Makler, das Interesse beider Kontrahenten, zwischen denen er vermittelt, wahrzunehmen hat, sondern ausschließlich im Interesse seines Auftraggebers
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0514,
von Maklervertragbis Makro... |
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, welche zwischen den Handelsmaklern und dem Publikum Geschäfte vermitteln.
M., welche Grundstücksverkäufe, Wohnungsmieten, hypothekarische Darlehne, Heiraten u. dgl. vermitteln, sind nicht Handelsmakler. Sie haben bei
Eröffnung
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0742,
von Maizenabis Maklervertrag |
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. Erythräa.)
* Makler. In Deutschland beseitigt das Börsen-
gesetz vom 22. Juni 1896 und der Entwurf eines
neuen Handelsgesetzbuches, dem Verlangen von
Theorie und Praxis entsprechend, die amtlichen
Handelsmakler. Jede amtliche
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1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0235,
Börse (Börsengeschäfte; Usancen) |
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für das gesamte Handelsrecht" 1879, Bd. 24, S. 525 ff., 546 ff., 555 ff.). Die konkreten Angebote auf konkrete Nachfragen zu beziehen, ist an den Börsen die Aufgabe besonderer Hilfspersonen des Handels, der Makler; für die Handelsmakler (Sensale), d. h
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0135,
Makler |
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. Jahrh. in Abnahme.
Makler (Handelsmakler, Mäkler, Sensāl, ital. Sensale, franz. Courtier, engl. Broker), Unterhändler, dessen Beruf in der unparteiischen Vermittelung von Verträgen besteht, während der Agent die Vermittelung im Interesse
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0098,
von Handelsregisterbis Handelsschulen |
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ihr als Prokurist oder Handlungsbevollmächtigter aus einem Handelsgeschäft haftet, ferner aus dem Verhältnis zwischen einem Handelsmakler und seinem Auftraggeber und endlich auch Klagen aus den Rechtsverhältnissen des Seerechts.
Handelsschiff
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0209,
Agents provocateurs |
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sein. Börsenagent ist in Wien der amtliche Name eines Geld-, Wechsel-, Fonds- und Aktienmaklers mit beschränkten Rechten; der Börsenagent gilt aber vor dem Gesetz nicht als Handelsmakler.
In Frankreich ist die Benennung Agents nicht bloß für A. in unserm
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0471,
Fourier |
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Meer werfen zu lassen. Dies soll ihn zuerst auf sozialistische Ideen gebracht haben. Er wurde dann in Lyon Handelsmakler und veröffentlichte als solcher 1803 anonym im "Bulletin de Lyon" einen politischen Artikel, "Le triumvirat", der damals großes
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0915,
von Garnisonbis Garnitur |
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, Mitglied der franz. provisorischen Regierung von 1848, geb. 16. Febr. 1803 zu Marseille, Halbbruder des vorigen, war beim Ausbruch der Julirevolution Handelsmakler in Paris, leitete den Barrikadenbau im Stadtviertel St.-Avoye, widmete sich aber dann
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0095,
von Handelspflanzenbis Handelspolitik |
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. um ein auf dem Kurszettel notiertes Handelspapier, so braucht der Verkauf nicht öffentlich zu erfolgen; er muß aber durch einen Handelsmakler oder in Ermangelung eines solchen durch einen zu Versteigerungen befugten Beamten unter Benachrichtigung des
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0097,
von Handelsrechtbis Handelsregalien |
Öffnen |
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Handelsrecht - Handelsregalien.
Handelsbüchern, 5) von den Prokuristen u. Handlungsbevollmächtigten, 6) von den Handlungsgehilfen und 7) von den Handelsmaklern handelt. Der Gegenstand des zweiten Buches sind die Handelsgesellschaften
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0% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0628,
von Kaufmann (handelsrechtlich)bis Kaufmann (Personenname) |
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das Handelsgesetzbuch außerdem noch bei den Handelsmaklern (Art. 69), welche für eigne Rechnung keine Handelsgeschäfte machen, und bei den Prokuristen (Art. 56) und Handlungsgehilfen (Art. 59), welche dies wenigstens nicht ohne Genehmigung des
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0135,
von Verjüngungbis Verkehrssteuern |
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- oder Marktpreis, so kann der Selbsthilfeverkauf auch nicht öffentlich (»unterderhand«) durch einen Handelsmakler oder in Ermangelung eines solchen durch einen zu Versteigerungen befugten Beamten zum laufenden Preis erfolgen. Der vorgängigen Anzeige
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0748,
von Handelskundebis Handelsmarine |
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(Stuttg. 1889);
Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Bd. 4
(Jena 1892), S. 891 fg.
Handelskunde, s. Handelswissenschaften.
Handelslehranstalten, s. Handelsschulen.
Handelsmakler, s. Makler.
Handelsmarine oder Handelsflotte, im
Gegensatz
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0756,
von Handelsstandbis Handelstag |
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in eigenem Namen Handel
treibt, d. h. gewerbsmäßig Handelsgeschäfte schließt.
Er umfaßt auch die Handlungsgehilfen (s. d.), die
Handlungsbevollmächtigten (s. d.) und Prokuristen
(s. d.) und die Handelsmakler (s. Makler).
Handelsstatistik
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0757,
von Handelstraktatebis Handels- und Gewerbekammern |
Öffnen |
-
sterium zu erstatten. Sie haben das Recht, an ihrem
Sitze, vorbehaltlich der Bestätigung der Regierung,
die Handelsmakler zu wählen, und es können Bör-
sen und andere dem Handelsverkehr dienende An-
stalten unter ihre Aufsicht gestellt werden. Bei
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0254,
von Kaufmannschaftbis Kaukasien |
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durch Vermittelung eines Handelsmaklers gekauft, so hat dieser nach Art. 80 des Handelsgesetzbuchs in der Regel die Probe so lange aufzubewahren, bis die Ware angenommen oder das Geschäft in anderer Weise erledigt ist. Die Probe ist dem Verkäufer
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0529,
von Schlüsselblumebis Schlußzettel |
Öffnen |
und dem österr.
Gesetz betreffend die Handelsmakler vom 4. April
1875 muß der Handelsmaklcr ohne Verzug nach Ab-
schluß des Geschäfts jeder Partei eine von ihm unter-
zeichnete Scklußnote zustellen, welche die im Gesetz
bezeichneten Thatsachen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0532,
von Handelsagentbis Handelsgesellschaften |
Öffnen |
vermitteln oder im Namen der andern
abzuschließen. Der H. unterscheidet sich von dem
Handelsmäkler durch das dauernde Verhältnis, in
dem er zu bestimmten Handlungsbäusern steht, wäh-
rend der Mäkler nur einzelne Aufträge erhält, vom
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0270,
von Verjüngungsklassebis Verkaufsselbsthilfe |
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. Er darf, wenn die Ware einen Börsen- oder Marktpreis hat, nach vorgängiger Androhung den Verkauf auch aus freier Hand durch einen hierzu öffentlich ermächtigten Handelsmakler oder eine zur öffentlichen Versteigerung befugte Person zum laufenden Preise
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0606,
von Faustpfandkreditbis Faustrecht |
Öffnen |
in diesem Falle, wenn die verpfändeten Gegenstände einen Börsenpreis oder Marktpreis haben, den Verkauf auch nicht öffentlich durch einen Handelsmakler oder in Ermangelung eines solchen durch einen zu Versteigerungen befugten Beamten zum laufenden Preise
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