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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0162,
von Hieraticumbis Hiero II. |
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besondere Weihen oder Ordinationen
einzuführen und namentlich eine besondere Weihe
der Bischöfe, denen man auch das Recht, die Ordi-
nation und Firmnng zu erteilen und das heilige
Chrisma zu bereiten, ausschließlich beilegte. Da-
durch erhoben sich
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0871,
von Titaniabis Titicacasee |
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und in höhere und niedere unterschieden. Später bildete sich in der Lehre von der Ordination (s. d.) der Grundsatz aus, daß zur Ordination durch den Bischof ein T., d. i. der Nachweis gesicherten Lebensunterhalts, erforderlich sei. Dieser T. soll
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0285,
von Akka (Zwergvolk)bis Akömeten |
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ist die Verleihung des Charakters als A. ein Stück der Ordination und zwar die oberste Stufe der vier sog. niedern Weihen. (S.
Ordination und Ordines .)
Akömēten (grch. akoimētoi , d. i. Schlaflose), Mönche, die Tag und Nacht ununterbrochen
Gottes-
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0357,
von Kirchenaccentebis Kirchenbann |
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des Klerus durch die Ordination (s. d.) und zwar regelmäßig deren höchste Stufe, die Priesterweihe; doch können bloße Jurisdiktionsämter auch von Klerikern der untern Weihestufen bekleidet werden (s. z. B. Archidiakonus). Das Amt ist sachlich
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0627,
von Ordinaliabis Ordines |
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.
Ordinate, Ordinatenachse, s. Koordinaten.
Ordination ("Einsetzung", vom lat. oräo), in
der christl. Kirche die Weihe zum geistlichen Amte.
Die Sitte, die zu kirchlichen Beamten, Priestern,
Diakonen u. s. w. Erwählten durch Gebet und Hand-
auflegung
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0628,
Anglikanische Kirche |
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. K. in Irland, Katholiken und Dissenters zu besteuern, aufgehoben worden. Die geistliche Machtvollkommenheit des höhern Klerus hat sich bis heute ziemlich ungebrochen erhalten. Er besitzt das Recht der Konfirmation, Ordination, der geistlichen
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9% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0094,
von Auflandigbis Aufliegen |
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ihre Stelle gefunden als Sinnbild für die Mitteilung des göttlichen Geistes und Segens; daher ihre Anwendung bei Taufe, Konfirmation, Absolution und Ordination. Namentlich hat sie in der kath. Kirche in den Sakramenten der Firmung und der Priesterweihe
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9% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0039,
von Bisch-barmakbis Bischof (kirchlich) |
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von Geschlecht zu Geschlecht von den Aposteln her die echte Lehrüberlieferung sich fortpflanze und die Vollmacht der Kirche zur Sündenvergebung zusammengefaßt sei. Dem entsprechend wurden ihnen noch besondere Vorrechte, z. B. das der Firmung und der Ordination
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9% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0610,
Brüdergemeine |
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ununterbrochene Nachfolge die Verbindung der B. mit der alten Kirche der Böhmischen und Mährischen Brüder herstellt, haben allein das Recht, die Ordination zu erteilen, sonst aber keine amtliche Gewalt, falls sie nicht zufällig zugleich Mitglied
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9% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0419,
von Cölialgiebis Cölibat |
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und Diakonen, und für die Subdiakonen wenigstens die Bestimmung, daß sie nach der Ordination keine Ehe mehr eingehen durften. Den Klerikern der niedern Weihen blieb die einmalige Ehe mit einer Jungfrau gestattet. Die weltliche Gesetzgebung bestätigte
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9% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0316,
von Dimerlibis Dimorphismus |
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(Imn880i-iI.l63),
amtliche Erklärungen eines zur Vornahme gewisser
Amtshandlungen Befugten, durch welche er diefe
Befugnis im einzelnen Fall auf andere dazu fähige
Orgaue überträgt. Solche D. stellt z. B. aus der
zur Ordination befugte Vifchof, der zu
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0697,
von Gehörebis Gehrung |
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Anordnungen auffordert,
wird nach dem Deutfchen strafgefetzb. 8- 110 mit
Geldstrafe bis zu 600 M. oder Gefängnis bis zu
2 Jahren bestraft. über Widerfetzlichkeit f.d. über
die Bestrafung militär. Ungehorsams s. Insub-
ordination. Die Bestimmungen über
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9% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0775,
von Generalstabsschulenbis Generalversammlung |
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. Synodalverfassung.) Als höchstes
geistliches Mitglied des Konsistoriums (s. d.) übt der
G. großen Einfluß auf das kirchliche Leben seines
Bezirks aus, namentlich bei Prüfung der Predigt-
amtskandidaten, deren Ordination (s. d.) er gewöhn-
lich zu
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9% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0652,
von Hahn (bei Handfeuerwaffen)bis Hahn (Joh. Georg von) |
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dcr Ordination
wieder ein. Von seinen Schriften sind zu nennen:
"Das Evangelium Marcions in seiner ursprünglichen
Gestalt" (Königsb. 1823), "^ntitk6863 NNrcioniL"
(ebd. 1823), "v6 canono Narcioniz" (2 Hefte, ebd.
1824-26), "Lehrbuch des christl
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0656,
von Interpungierenbis Interusurium |
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., "Iwischenraum"), Pause
zwischen den Unterrichtsstunden; nach kanonischem
Recht die Frist, welche zwischen dem Empfang einer
Weihe und dem Empfang der nächst höhcrn einzu-
halten ist (s. Ordination).
IntvrtriFo (lat.), das Wundsein der Haut, be
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0697,
von Irreducibelbis Irrenanstalten |
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(s. Ordination) ausschließt. Sie hat ihren Grund entweder in einem Mangel (Irregularitas ex defectu) der Eigenschaften, die zur ordentlichen Amtsversehung erforderlich sind (z. B. Defectus aetatis, scientiae, corporis, d. h. zu jugendliches Alter
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9% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0579,
von Konradskrautbis Konservatorium |
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-
lung erklärt (oonZecratio äsciarativa). - K. oder
Dedikation heißt auch bei den Katholiken die
seit dem 4. Jahrh, übliche Einweihung neuer Kirchen
und Altäre sowie die Ordination (s. d.) eines Bischofs
oder Erzbischofs.
Konsekutiv (neulat
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9% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0581,
von Konsiderabelbis Konsistorium |
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landesherrlichen Kirchenregiments als sog. über-
tragene oder stellvertretende Rechte (^ura mandata.
Leu vicai-ia.) die Aufsicht über die Lehre, die Prüfung
und die Ordination der Geistlichen, die Ordnung des
Gottesdienstes, die obere
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9% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0900,
von Laich.bis Laien |
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Testament der Priesterstand
noch im besondern Sinne als gottgeweiht galt, so
wurde mit der Ausbildung der kirchlichen Hierarchie
(s. d.) dieselbe Vorstellung allmählich auch auf das
christl. Priestertum übertragen und nun durch die
Ordination (s. d
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9% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 1008,
von Lauchschwammbis Laudon |
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vor
ollem die Lehre von der bischöflichen Ordination
und dadurch vermittelten Succession als Grund-
artikel fest, brachte die "39 Artikel" wieder zur Gel-
tung, forderte streng die genaueste Beobachtung der
Gebräuche beim Gottesdienst und führte
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0145,
von Liberaliabis Liberia |
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Urkundenmustern für die kirchliche Geschäftsführung die Riten für Ordination des Papstes und der
suburbicarischen Bischöfe, Erteilung des Palliums, den Verkehr des Papstes mit den weltlichen Gewalten, Glaubensbekenntnisse, Privilegien u.s.w. enthält
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0491,
von Obdurationbis Oberalppaß |
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übernommen, von den
Bischöfen bei der Konsekration, von den Priestern
bei der Ordination. Zuweilen werden auch mit
O. die den Untergebenen zur Verwaltuug zugewie-
senen Amter, z. V. Pfarrämter in Stiften und
Klöstern, welche Mönchen oder Kanonikern
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0271,
von Pontevedrabis Pontinische Sümpfe |
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(lat. jura pontificalia oder
jura ordinis reservata ), in der kath. Kirche Bezeichnung für gewisse, den Bischöfen vorbehaltene priesterliche
Handlungen. Einige davon, wie die Ordination (s. d.), die Degradation (s. Deposition
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9% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0438,
von Prienebis Priesterseminare |
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schieht in der kath. Kirche durch das Sakrament der
Priesterweihe oder Ordination (s. d.). Die evang.
Kirche hat mit dem Meßopfer auch den Begriff eines
besondern Priesterstandes verworfen und die Idee
eines geistlichen Priestertums aller
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9% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0693,
Reformation |
Öffnen |
, daß sie christl. Schulen aufrichten und halten sollen". 1525 weihte er zum erstenmal einen Geistlichen, Rörer, womit er die Unabhängigkeit der Weihe der neuen Geistlichen von der Ordination durch die kath. Bischöfe begründete. Ein zweiter wichtiger Schritt
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0516,
von Superfoecundatiobis Superphosphat |
Öffnen |
Visitationsrecht sowie die unmittelbare Aufsicht über die Geistlichen und die Leitung der Pfarrkonferenzen ihrer Ephorie, in manchen Ländern, so in der rhein.-westfäl. Kirche, haben sie auch die Ordination. Kraft ihres Amtes sind sie ferner
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0384,
von Vokalebis Vol-au-vent |
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und die Ordination bei denen, welche diese noch nicht erhalten haben. Erst durch die
Bestätigung wird das Amt rechtlich erworben; in der Regel folgt noch ein Einweisungsakt. (S. Installation , Investitur .)
Vol. , Abkürzung für Volumen.
Vola
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0589,
von Weigel (Valentin)bis Weihgeschenk |
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Auftrage. Die
Ernennung geschieht durch den Papst auf Vorschlag des durch den W. zu vertretenden Bischofs.
Weihe , Priesterweihe , s. Ordination .
Weihefest , das jüd. Fest Chanukka (s. d.).
Weihegrade , s. Ordines
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0685,
von Whitbybis Whitehall |
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eine Freistelle auf der Universität Oxford erhielt, wo er Theologie studierte und sich alsbald dem von Wesley (s. d.) gestifteten religiösen Verein anschloß. Er empfing 1736 die Ordination nach dem Ritus der engl. Hochkirche und wirkte seitdem mit feuriger
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0871,
von Riesibis Rietschel |
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Entwicklung» (Wittenb. 1879), «Luther und die Ordination» (ebd. 1883: 2. Aufl. 1889), «§. 14 der (preuß.) Kirchengemeinde- und Synodalordnung und die von den Provinzialsynoden beantragte Änderung desselben» (ebd. 1885), «Offener Brief an den Verfasser
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0023,
von Célèbrebis Celemin |
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»), die Bescheinigung, die in der kath. Kirche der Bischof nach
einer Ordination (s. d.) dem Ordinierten ausstellt.
Celebrieren (lat.), feiern, festlich begehen, preisen; Messe lesen: Celebránt , ein die Messe lesender Priester
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