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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0254,
von Deutschsoziale Parteibis Dieppe |
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250
Deutschsoziale Partei - Dieppe.
angelegenheiten der deutschen Regierung überlasse. Infolgedessen wurde ein Berggesetz
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0740,
Bergrecht (Geschichtliches) |
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bis dahin die deutschen Stämme verknüpft hatte, sondern noch mehr deshalb, weil die neuere Berggesetzgebung in den deutschen Staaten sich zum Teil sehr weit von den Grundlagen des deutschen Bergrechts entfernt hat. Das österreichische Berggesetz
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4% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0781,
Bergrecht |
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Begriff der freien Kronländereien und enthält eingehende Vorschriften über Schürfen, Verleihung, die gegenseitigen Verhältnisse der Bergbautreibenden und die Befugnisse der Behörden.
Abweichende Grundsätze enthält das Berggesetz für Polen vom 28
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4% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0787,
Bergwerkseigentum |
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785
Bergwerkseigentum
ihr Nachweis des nähern Verhaltens der Lagerstätte ist erforderlich, wenn auf Grund des Fundes und der geschehenen Mutung die Verleihung erfolgen soll. - Das königlich sächs. und das österr. Berggesetz haben das Recht des
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3% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0741,
Bergrecht (Gegenstände und Erwerbung des Bergwerkseigentums) |
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741
Bergrecht (Gegenstände und Erwerbung des Bergwerkseigentums).
das B. (Sulzbach 1823); Karsten, Grundriß der deutschen Bergrechtslehre mit Rücksicht auf die französische Berggesetzgebung (Berl. 1828); die Kommentare zum allgemeinen Berggesetz
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3% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0779,
von Bergratbis Bergrecht |
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. Verordnungen zurückzuführen sind. Alle diese Bergordnungen berücksichtigen nur die nächsten praktischen Bedürfnisse; ein umfassendes Berggesetz im Sinne der Neuzeit ist keine von ihnen.
Die Zeit der Bergordnungen endet mit Ablauf des 18. Jahrh. Ihnen folgen
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3% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0788,
von Bergwerksfeldbis Bergwerkswissenschaften |
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, sowie auf Bohnenerze und Raseneisenstein. Ein Tagmaß ist bis zu einem Flächenmaß von 32 000 Wiener Quadratklaftern verleihbar und erstreckt sich in die Tiefe in der Regel nur bis zu dem anstehenden festen Gestein.
Nach königlich Sächs. Berggesetz
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3% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0780,
Bergrecht |
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778
Bergrecht
ordnung vom 1. Jan. 1891 weitgehende bergbauliche Befugnisse eingeräumt.
b. In Österreich-Ungarn wurde das B. kodifiziert durch das allgemeine Berggesetz vom 23. Mai 1854. Abweichend von den deutschen B. sind die Grundsätze vom
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2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0743,
Bergrecht (Ausbeute und Zubuße; Rechte des Grundeigentümers) |
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. Neben der gewerkschaftlichen Verfassung ist auch das zivilrechtliche Miteigentum sowie jede andre Form der Gewerkschaft zugelassen, wenn die Mitbeteiligten des Bergwerks sie durch Vertrag annehmen. Einige neuere Berggesetze lassen erst bei
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1053,
von Zwangskassenbis Zwangsvergleich |
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Zuschüssen und zur vorschußweisen Entrichtung der Beiträge zu verpflichten. Eine zweite und dritte Kategorie von Z. bildeten die in dem preuß. Berggesetz von 1865 einheitlich geregelten Knappschaftskassen (s. d.) und die für die Eisenbahnarbeiter
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2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0742,
Bergrecht (Aufhebung des Bergwerkseigentums; Gewerkschaft, Kuxe) |
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, sondern nach Gemeinde- und Kreisgrenzen bezeichneten Distrikt umfaßte. Das preußische Berggesetz gestattet den Besitzern der nach älterer Vermessung verliehenen Bergwerke die Umwandlung und Erweiterung ihrer Felder nach den Vorschriften des neuen
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2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0744,
von Bergregalbis Bergreichenstein |
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der Bergwerksbesitzer zu einer gemeinsamen Berufsgenossenschaft für die Unfallversicherung. Von den fremden Bergrechten hat besonders das französische Berggesetz vom 21. April 1810 für uns Bedeutung, insofern dasselbe 50 Jahre lang auch in den
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0782,
von Bergregalbis Bergseife |
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. Berggesetzes vom 25. Mai 1854: G. von Gränzenstein (Wien 1854), F. Stamm (Prag 1855); O. Frhr. von Hingenau, Handbuch der Bergrechtskunde (Wien 1855), G. Wenzel (ebd. 1855); K.von Scheuchenstuel, Motive zum Österr. Berggesetz (ebd. 1855), R. Manger (Prag
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0785,
von Bergwerksanteilebis Bergwerkseigentum |
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ist, unter oder auf welchen der Betrieb umgeht, z. B. die nach der Cleve-Märkischen Bergordnung zu entrichtende Tradde (s. d.); die nach franz. Berggesetz zu entrichtende Grundabgabe (Grundrecht);
b. die Grund- und Erbkuxe, die dem Grundeigentümer
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0786,
Bergwerkseigentum |
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784
Bergwerkseigentum
baues zu subsumieren. - Dasselbe bestimmen im wesentlichen das österr. Gesetz vom 23. Mai 1854, die deutschen Berggesetze und das franz. Recht.
Bestehender Rechtszustand. Derselbe ist das Ergebnis einer langen histor
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0155,
von Bergebis Bergrecht |
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die Landesgesetzgebung auf
diesem Gebiete der Neichsgesetzgebung folgen, und
es sind desbalb iu eiuzeluen Staaten Novellen er-
gangen, welche die von den Berglenten und den Be-
hörden bandelndeu Abschnitte des Berggesetzes um-
gestaltet baben: in Preußen
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2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0270,
von Findelkinderbis Findschan |
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Schürfscheins ist das F. in Sachsen und in Österreich abhängig. Das preußische Berggesetz und die demselben nachgebildeten Berggesetze gewähren das F. nur dem Grundeigentümer, welcher auf eignem Grund und Boden, und dem Bergwerkseigentümer, welcher
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2% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0858,
von Klosterbeerebis Klosterneuburg |
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und ward 1871 zum außerordentlichen Professor ernannt. K. war bei der Redaktion des preußischen Berggesetzes sowie bei den Bewegungen um das Reichspatentgesetz besonders thätig. Er starb 10. März 1886. Von seinen Schriften sind zu nennen: "Übersicht
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2% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0948,
von Mutterrollenbis Muzaffarnagar |
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. h. begehren. Auch die neuesten deutschen Berggesetze behielten das Institut der M. mit ihren Rechtswirkungen bei. Im österreichischen Bergrecht ist sie durch den Freischurf, eine eigentümliche Form des Schurfscheins (s. d.), ersetzt
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2% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0542,
Knappschaftskassen (in Österreich) |
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528
Knappschaftskassen (in Österreich)
Knappschaftskasscn (Bruderladen) in Österreich. Durch Gesetz vom 28. Juli 1889 und eine Novelle vom 17. Jan. 1890 wurden in Österreich die nach dem allgemeinen Berggesetz errichteten Bruderladen
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2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0783,
von Eigener Wechselbis Eigensinn |
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erhöhen.
Nach dem Preuß. Allg. Berggesetz vom 24. Juni
1865 und den deutschen Berggesetzen, die ihm ge-
folgt sind, ist jene obenerwähnte Beschränkung weg-
gefallen. Die Mitbeteiligten eines Bergwerks kön-
nen durch Vertrag jede nach den
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0990,
Gewerkvereine |
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988
Gewerkvereine
dem Österr. Berggesetz ist eine Direktion zu bestellen
lttii cittem Vorsteher (Direktor) an der Spitze. Jeder
Gewerke ist befugt, anf seinen Anteil freiwillig zn
verzichten (Lossagung, Heimsagnng). Der Kux fallt
dann den
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0334,
von Vierräuberessigbis Vierwaldstätter See |
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bis zu 500 Lachter (1045,2 m) festgesetzt. In den Berggesetzen neuern Rechts ist die V. fortgefallen. Über die Vorschrift des Allgem. Preuß. Berggesetzes vom 24. Juni 1865, welches im wesentlichen für alle deutschen Staaten gilt, s. Bergwerkseigentum
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0156,
von Bergströmbis Berichtigungspflicht |
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. (12.) Dez. 1891 ein
Verggesetz ergangen, das auf ähnlichen Grundsätzen
beruht wie das königlich sächsische.
e. Neue Berggesetze sind ferner erlassen in Tunis
(Verordnung des Bei vom 10. Mai 1893) und in V e -
nezuela (Gesetz vom 30. Juni 1891
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0430,
von Kloster Bergebis Klostermann |
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, 1869 Privatdocent, 1871 außerord. Professor daselbst. Er starb 10. März 1886. K. hat sich verdient gemacht um das Zustandekommen des Reichspatentgesetzes und um die Redaktion des preuß. Berggesetzes. Er schrieb: "Übersicht der bergrechtlichen
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0722,
von Bergamottebis Bergbau |
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(durch Hüttenprozesse) zum Behuf der Ausscheidung der Metalle und deren Verbindungen sowie gewisser Nichtmetalle (Schwefel, Antimon, Arsen etc.). Die Berechtigung zum Betrieb des Bergbaues wird auf Grund eines Berggesetzes durch landesfürstliche Verleihung erteilt
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0154,
Krankenkassen (gesetzliche Regelung in Deutschland) |
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und durch das Berggesetz von 1865 geregelt), allgemeiner anerkannt und weiter ausgedehnt wurde. Das preußische allgemeine Landrecht legte der Gemeinde die Verpflichtung auf, für erkrankte Gesellen Sorge zu tragen, wenn hierfür bestimmte Kassen dazu
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1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0497,
Österreich, Kaisertum (Verwaltung, Rechtspflege, Finanzen, Wappen etc.) |
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bestehen 10 Post- und Telegraphendirektionen sowie 8 Hafen- und Seesanitätskapitanate, für die Handhabung des Berggesetzes 4 Berghauptmannschaften (mit den Revierbergämtern), für die Verwaltung der Staatsgüter 6 Forst- und Domänendirektionen
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0768,
von Bergblaubis Bergbohrer |
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. s. w.) den Betrieb führen. Die Bergwerksdirektoren erhalten den Titel Bergrat, Oberbergrat, Geh. Bergrat. - Die in ältern Zeiten vorhanden gewesene besondere Berggerichtsbarkeit ist in die neuen Berggesetze nicht mit übergegangen. Die streitige
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0582,
von Konskribierenbis Konsonanz |
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; ebenso ist K. bisweilen soviel wie Zusammenlegung (s. d.) der Grundstücke. - Im Bergrecht ist K. die Vereinigung zweier oder mehrerer Bergwerke zu einem einheitlichen Ganzen, zu einem neuen Rechtssubjekt. Das Österr. Berggesetz schränkt die K
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0085,
von Achenebis Acherusia |
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litterarischen
Thätigkeit sind hervorzuheben: "Das französische Bergrecht und die Fortbildung desselben durch das preußische
allgemeine Berggesetz" (Bonn 1869); "Das gemeine deutsche Bergrecht" (das. 1871
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0420,
von Altera parsbis Alternative |
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dieselbe unbeschadet älterer und besserer Rechte erteilt wird. Nach den neuern Berggesetzen kann dagegen das A. nur im Verleihungsverfahren geltend gemacht werden, und die erteilte Verleihung wird durch den Ablauf der präklusivischen Frist zur
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0107,
von Aurignacbis Ausbeutemünzen |
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des Bergbaus mehr als die der modernen Aktiengesellschaft, besonders seitdem die neuern Berggesetze durch die Mobilisierung der Kuxe die freiere Bewegung des Kapitals auch in dieser Form möglich gemacht haben. Das ältere Recht unterscheidet zwischen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0540,
Bayern (Bergbau, Mineralquellen; Industrie) |
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größern von Privatgewerken betrieben. Die Regalität desselben ist durch das Berggesetz vom 20. März 1869 aufgehoben und der Bergbau auf den Standpunkt des konzessionierten Gewerbes gestellt, dessen Regeln der Staat nicht weniger als der Privatmann
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0735,
von Bergeracbis Berggreen |
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, die unter das Berggesetz fallen, zu "schürfen" (d. h. zu suchen), wenn der Anmeldende sich mit dem Grundeigentümer abgefunden oder wenigstens für die Entschädigung desselben Sicherheit geleistet hat. Wenn der Grundeigentümer die Erlaubnis verweigert, so
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0845,
Beust |
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); "Geognostische Skizze der wichtigsten Porphyrgebilde zwischen Freiberg, Frauenstein, Tharandt und Nossen" (das. 1835) sowie einige kleinere, den Entwurf des neuen sächsischen Berggesetzes, den Freiberger Bergbau, die Erzgänge etc. betreffende Schriften (1850
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0277,
von Geustikbis Gewächshäuser |
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Feld an der Oberfläche der Erde, von welchem senkrechte Ebenen bis in die ewige Teufe oder bis auf das Liegende einer bestimmten Lagerstätte reichend gedacht werden. Nach dem preußischen Berggesetz hat das gevierte Feld in den Kreisen Siegen und Olpe
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0555,
von Hinterlegungsvertragbis Hinterrhein |
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, 118 der Reichskonkursordnung; § 58 der preußischen Vormundschaftsordnung; § 95, 106 der preußischen Grundbuchordnung; § 33 der Subhastationsordnung; § 9, 146 des preußischen Berggesetzes vom 24. Mai 1865. Es muß nach einem vorgeschriebenen Formular
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0901,
Koch |
Öffnen |
Handelsgesetzbuch" (das. 1863, 2. Aufl. 1868; Nachtrag 1872); "Allgemeines Berggesetz für die preußischen Staaten" (das. 1870). Eine unmittelbar praktische Richtung verfolgte K. in der "Anleitung zum Referieren" (Marienw. 1832, 2. Aufl. 1836), in dem
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0955,
von Ronneburgbis Ronsdorf |
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: "Die Verfassungsurkunde für den preußischen Staat vom 31. Jan. 1850" (Berl. 1850, 3. Aufl. 1859); "Das Gesetz über die Presse vom 12. Mai 1851" (Bresl. 1851); "Verfassung des Deutschen Reichs" (5. Aufl., Berl. 1886); "Das allgemeine Berggesetz
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0107,
von Achenbach (Oswald)bis Acheron |
Öffnen |
desselben durch das preuß. allgemeine Berggesetz" (ebd. 1869), "Geschichte der cleve-märk. Berggesetzgebung und Bergverwaltung bis 1815" (Berl. 1869), "Das gemeine deutsche Bergrecht in Verbindung mit dem preuß. Bergrecht u. s. w.", Bd. 1 (Bonn 1871
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0822,
von Arbeitsbörsebis Arbeitslohn |
Öffnen |
die Vorschrift der Führung eines A. (§§. 107-114).
Den A. gleichartig sind die Abkehrscheine, die in Preußen nach dem allgemeinen preuß. Berggesetz vom 24. Juni 1865 für alle Bergarbeiter vorgesehen sind. Im 18. Jahrh. vertraten
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0558,
Bayern (Bevölkerung. Sprachen und Volksstämme) |
Öffnen |
der im Berggesetze nicht vorbehaltenen Mineralsubstanzen, betrug in 80 Betrieben mit 5893 Arbeitern 973127 t im Wert von 8712120 M., der Salinen 42154 t im Wert von 1838386 M. (6 Betriebe), in den Hüttenwerken 246765 t (103 Betriebe, 7295 Arbeiter) im Wert
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0922,
von Beust (Karl Louis, Graf von)bis Beutelbilch |
Öffnen |
» (ebd. 1835). Ferner sind mehrere seiner kleinern Schriften, wie über die Erzgänge, über den Entwurf des sächs.
Berggesetzes, über die Anlage von Eisenbahnen im obern Erzgebirge und über Gegenwart und Zukunft des Freiberger Bergbaues beachtenswert
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0243,
von Erbsenrostbis Erbsünde |
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eingebracht, so enterbt er den
Vrocklialis' Konvcrsations-Lexikon.. 14. Aufl. VI.
obern und die Gebührnisse gehen auf den untern
Stollen über. - Die neuern Berggesetze in Deutsch-
land und Österreich erkennen zwar die vorhandenen
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0278,
von Freipaßbis Freising |
Öffnen |
. 18 fg., so-
wie der neueste Entwurf eines franz. Berggesetzes.
In mancher Beziehung ist auch das portug. Gesetz
vom 31. Dez. 1851 hierher zu rechnen. - Wissen-
schaftlich begründet ist die Lehre vom F. von
Dr. Otto Franke in Vrasserts
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0661,
von Inuusbis Invalidenkassen |
Öffnen |
.)
wurde zuerst durch die neuern Berggesetze geübt
(s. Knappschaftskassen). Mit der Einführung des
Versicherungszwangs durch die Unfallversicherungs-
gesetze seit 1884, und besonders durch das Invalidi-
täts- und Altersversicherungsgesetz vom 22
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0438,
von Knapp (Jakob Herm.)bis Knappschaftskassen |
Öffnen |
. Berufsgenossenschaft.)
Knappschaftskafsen, Knappschaftsver-
eine oderBruderladen, zur gegenseitigen Unter-
stützung (namentlich im Falle von Beschädigungen
im Dienste) der Bergleute bestimmte Vereinigungen.
Die neuern Berggesetze schreiben (in Preußen seit
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0766,
von Krüger (Paul Wilh. Anton)bis Krümelzucker |
Öffnen |
und Mitarbeiter bei derjenigen
Gesetzgebung, welche allmählich die Bahnen für
das allgemeine preuß. Berggesetz vom 24. Juni
1865 ebnete und eine freie, selbständige Entfaltung
der bergbaulichen Thätigkeit ermöglichte. K. v. N.
starb 8. Febr. 1885
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0673,
von Rechtsfähigkeitbis Rechtsgebiet |
Öffnen |
verschiedener Gesetzgebungsakte. So von einem gemeinsamen R. des franz. bürgerlichen Rechts oder des franz. Handelsrechts, des preuß. Bergrechts, des preuß. Grundbuchrechts, weil der Code civil, der Code de commerce, das Preuß. Allg. Berggesetz, die Preuß
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0986,
von Rongerbis Ronsard |
Öffnen |
Deutschen Reichs" (ebd. 1872;
2. Aufl. u. d. T. "Das Staatsrecht des Deutschen
Reichs", 2 Bde., ebd. 1876-77), die erste systema-
tische Darstellung des gesamten öffentlichen Rechts
des Deutschen Reichs, "Das allgemeine Berggesetz
für die preuß
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0236,
von Salzabis Salzach |
Öffnen |
die Solquellen sind schon durch die ältesten Bergordnungen dem Verfügungsrecht des Grundeigentümers entzogen und gleich den edlen Metallen dem Bergregal unterworfen worden, und die neuern Berggesetze haben, wenn sie auch das Regal haben fallen lassen
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0654,
von Schurabis Schuscha |
Öffnen |
mit dem Finden des Minerals ab, sondern es
können, je nach dem Inhalt der Berggesetze, auch
diejenigen Arbeiten darunter verstanden werden,
welche nach eingelegter Mutung die Ausrichtung
und Ausschließung der Lagerstätte behufs Erlangung
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0137,
Bayern |
Öffnen |
Gußwaren aus Roheisen (11472 280 M.), 48596 t
Stabciscn (5472 052 M.), 150 t Schwarzblech (21000
M.), 100 t Eisendraht (10 205 M.), 96828 t Stahl
(9346 759 M.). Die Gesamtproduktion des Berg-
baues, mit Ausschluß der im Berggesetze nicht vor
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0212,
Brassert |
Öffnen |
. 1888), "Novelle zum preuß. allge-
meinen Berggesetze vom 24. Juni 1892" (ebd. 1894).
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0825,
von Seifenbis Seiger (Uhr) |
Öffnen |
. Berggesetz sind S. Gegenstand bergrechtlicher Verleihung, während das preuß. Gesetz sie dem Verfügungsrecht des Grundeigentümers nicht entzieht. Das Seifenfeld findet nach der Tiefe seine Begrenzung durch das feste Gestein.
Seifenbäder, s. Bad (Bd. 2, S. 254
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