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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0821,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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"Storno" zu buchen, da andere Korrekturen, Rasuren etc., insbesondere im Hauptbuch, nicht vorkommen dürfen.
Eine solche Vornahme heisst Storniren.
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Handelsbücher (sowie Briefe, Rechnungen, Bilanzen etc.) müssen 10 Jahre lang, Bücher eben so lange
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87% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0741,
von Handelsbetriebslehrebis Handelsbücher |
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739
Handelsbetriebslehre - Handelsbücher
thode des Rechnens viel Wert gelegt wird. Auch auf eine gute Form der äußern Darstellung ist zu achten, namentlich wenn es sich um Rechnungen handelt, die in die Handelsbücher eingetragen
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43% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0081,
von Handelsbilletbis Handelsgeographie |
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Handelsgesetzbuchs. Zur Erläuterung dienen die Entscheidungen des Reichsoberhandelsgerichts in Band III, 1; IV, 353; VI, 368; VIII, 254; IX, 23; X, 306 u. a. Vgl. Usance.
Handelsbücher, Handlungsbücher, die von Kaufleuten nach den Regeln der Buchhaltung
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0818,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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unter Soll (Debet).
Das Debitorenbuch enthält die Abschrift der an die Abnehmer gesandten Fakturen; die monatlichen Gesammtbeträge derselben kommen auf Waaren-Konto im Hauptbuch unter Haben (Credit).
Kopiebuch ist ein Handelsbuch, welches
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0673,
Buchhandel |
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; die meisten derselben schreiben sogar die Bücher vor, welche unbedingt zu führen sind; dagegen lassen alle Gesetze mit Recht die Frage der Buchführungsmethode unbestimmt. Das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch behandelt die Handelsbücher in den
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Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0836,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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= Handbuch, Merk-, Monats-, Tagebuch; ein Handelsbuch, in welches alle Geschäftsvorfälle eingetragen werden, soweit dies nicht in besondere Bücher (Kassa-, Eingangs-, Ausgangs-, Portofrachten-Bücher etc. ) erfolgt.
Mobilien = beweglicher Werth
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
von Bankingtheoriebis Bankrott |
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er in der nämlichen Absicht Handelsbücher, deren Führung ihm gesetzlich oblag, zu führen unterlassen oder seine Handelsbücher vernichtet, verheimlicht oder so geführt oder verändert hat, daß dieselben keine Übersicht des Vermögens gewähren.
2
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0215,
Volkswirtschaft: Münzwesen |
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Gutgewicht
Haben
Handel per comptant
Handelsakademie, s. Handelsschulen
Handelskorrespondenz
Handelsniederlage, s. Filial
Handelsschulen
Handelswissenschaften
Handelsbücher, s. Buchhaltung
Hat, s. Haben
Hauptbuch, s. Buchhaltung
Indebite
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0566,
Buchhaltung (handelsrechtliche Bestimmungen) |
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die doppelte B. auch noch durch die stete doppelte Auszeichnung der Beträge eine wesentliche Garantie gegen Irrtümer dar.
Handelsrechtliche Bestimmungen.
Über B. in handelsrechtlicher Beziehung, namentlich über die Beweiskraft der Handelsbücher
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0567,
Buchhaltung (die landwirtschaftliche B.) |
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regelmäßig geführte Handelsbücher von dem Richter zur Beweisführung in Handelssachen unter Handelsleuten zugelassen werden. Es müssen jedoch die vorgeschriebenen Bücher (Journal und Inventurbuch) von einem Handelsrichter oder einem Bürgermeister foliiert
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0628,
von Kaufmann (handelsrechtlich)bis Kaufmann (Personenname) |
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und Observanzen kommen an einzelnen Handelsplätzen ihm gegenüber zur Anwendung. Dagegen ist der K. verpflichtet, ordentliche Handelsbücher zu führen und aufzubewahren, die empfangenen Handelsbriefe aufzuheben und von den abgesandten Abschriften
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0046,
von Kontinuierenbis Kontokorrent |
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des deutschen Bundesrats gilt das Prinzip der K., während für den Reichstag dasjenige der Diskontinuität maßgebend ist.
Konto (ital. Conto, Mehrzahl Konten oder Conti), Rechnung, namentlich die in den Handelsbüchern eingetragene, die deshalb auch
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0645,
von Schuitenbis Schuldramen |
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, Passivschuld), welcher die Forderung des Gläubigers (Aktivum, Aktivschuld, Schuldforderung) entspricht (s. Obligation). In den Handelsbüchern führt man die S. unter "Debet" oder "Sollen", die Forderungen unter "Credit" oder "Haben" auf. Die Vergleichung beider
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0381,
von Banksbis Bankschule |
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Jahren). In beiden Fällen des B. ist Strafbarkeit begründet, wenn der Schuldner Handelsbücher zu führen unterlassen hat, deren Führung ihm gesetzlich oblag, oder wenn er dieselben verheimlicht oder vernichtet oder so unordentlich geführt hat
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 1010,
von Bikephalischbis Bilanz (wirtschaftlich) |
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, welche das Gesetz nicht zu den Kaufleuten rechnet. - In Verbindung mit den Vorschriften über Führung von Handelsbüchern verpflichtet das Deutsche Handelsgesetzbuch im Art. 29 den Kaufmann (mit Ausnahme der Minderkaufleute, Höker, Hausierer, Trödler u
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0721,
von Edison-Lampebis Edition |
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sich auf die Urkunde zur Beweisführung bezogen hat. Nach dem Handelsgesetzbuch Art. 37 kann der Richter im Laufe eines Rechtsstreits die Vorlegung der Handelsbücher der Gegenpartei auf den Antrag einer Partei anordnen. Nach Art. 40 kann
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0298,
von Delpitbis Depositum |
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Bezeichnung
des .Hinterlegers oder Verpfänders gesondert von
seinen eigenen Beständen oder von denen Dritter
aufzubewahren und ein Handelsbuch zu führen, in
welches die Wertpapiere jedes Hinterlegers u. s. w.
nach Unterscheidungsmerkmalen der Stücke
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0113,
von Handlungsbücherbis Handlungsreisender |
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Handelsgesetzbuch, Art. 41-56.
Handlungsbücher (Handelsbücher), s. Buchhaltung.
Handlungsgehilfe (Kommis, Handlungsdiener), der gegen eine bestimmte Besoldung (Salär) angestellte Gehilfe eines Handlungshauses. Er unterscheidet sich vom Prokuristen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0953,
von Transportapparatebis Transportieren |
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in einem Handelsbuche auf eine andere Seite oder ein anderes Blatt übertragen. Vor die Summe, die übertragen werden soll, setzt man das Wort Übertrag oder Transport (frz. report oder à reporter; engl. brought oder carried forward), vor die übertragene Summe auf der
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0210,
Liquidation |
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entsprechende Anwendung.
Die aus den Handelsbüchern der Aktiengesellschaft oder in anderer Weise bekannten Gläubiger sind durch besondere Erlasse aufzufordern sich zu melden. Aus dem liquidierten Vermögen der Aktiengesellschaft oder Genossenschaft sind
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0700,
von Applizierenbis Apprêt |
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Obligationen als ausgelost und rückzahlbar bezeichnen; unter den Appoints sind hier nur die betreffenden einzelnen Nummern zu verstehen. Appointieren, ausgleichen, sich vergleichen; Rechnungen mit den Handelsbüchern vergleichen; besolden.
Appoltsche
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0708,
von Bzurabis C |
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) die Münzstätte Frankfurt a. M., auf österreichischen Münzen Prag, auf neuern französischen Lille. In der Chemie ist C das Zeichen für Kohlenstoff (Carboneum); bei Temperaturangaben steht es für Celsius; in Handelsbüchern bedeutet es Kapital, Kurant
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0397,
von Dbis Dacca |
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(ital.), rechte Hand. Auf Rezepten steht D oder d für detur (lat.), es werde gegeben; in der Ophthalmologie für Dioptrie (s. d.). In Handelsbüchern ist D = Debet (s. d.). In England d = Penny (Mehrzahl Pence), wie es früher für lat. denarius und franz
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0420,
von Foliebis Folkunger |
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, die Seiten eines Handelsbuches mit fortlaufenden Ziffern bezeichnen. Ein F. in einer Bank haben heißt in derselben Geld und in ihrem Hauptbuch eine Rechnung darüber haben. Das Bankfolio gibt dann die Blätter des Hauptbuches der Bank an, auf welchen jene
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0097,
von Handelsrechtbis Handelsregalien |
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97
Handelsrecht - Handelsregalien.
Handelsbüchern, 5) von den Prokuristen u. Handlungsbevollmächtigten, 6) von den Handlungsgehilfen und 7) von den Handelsmaklern handelt. Der Gegenstand des zweiten Buches sind die Handelsgesellschaften
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0828,
von Kleinhäuslerbis Klein-Paris |
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an die Konsumenten zu verkaufen. Das deutsche Handelsgesetzbuch (Art. 10) erklärt die Bestimmungen desselben über Firmen, Handelsbücher und über die Prokura auf Höker, Trödler und Hausierer und "dergleichen Handelsleute von geringem Gewerbebetrieb
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0833,
von Rigidbis Rimini |
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genannt. Rimessenbuch, Handelsbuch, worin alle eingesandten Wechsel eingetragen werden.
Rimini, Kreishauptstadt in der ital. Provinz Forli an der Marecchia, 1 km vor ihrer Mündung in das Adriatische Meer und an der Eisenbahn Bologna-Ancona gelegen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0853,
von Rističbis Ritgen |
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artistici" (Turin 1887).
Ristórno (richtiger: Ritorno, ital.; franz. Ristorne, engl. Return, "Rückkehr"), Zurückschreibung, Ab- und Zuschreibung eines Postens im Handelsbuch; namentlich die Ausgleichung eines irrig eingetragenen Postens
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0869,
von Sepalabis Sepp |
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öffentlichen Gottesdienst nicht finden; s. Pietismus.
Separatkonto, in Handelsbüchern die gesonderte Rechnung für Posten, welche im gewöhnlichen Konto eines Geschäftsfreundes nicht stehen sollen.
Sephardim (hebr.), eine dem biblischen (Obadja
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0859,
von Bereitschaftsstellungbis Bhayad |
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Veveridge (Theolog), Englische Litt.
Bewalorechten, Holz 676,i
Beweiskraft der Handelsbücher,
Buchhaltung 566,2
Beyafluß, Elmina
Bey Beach, Lome
Beyenburg, Lüttringhauscn
Beyerland, Holland 655,i
! Veyla, Veyggwir
i Bezaar, Vezoar
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0672,
von Buchfinkebis Buchhaltung |
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«Buchgewerbeblatt, Monatsschrift für alle Zweige des Buchgewerbes» (Leipzig, seit 1892). (S. Centralverein für das gesamte Buchgewerbe.)
Buchgläubiger, ein Gläubiger, dessen Forderung nur durch die Handelsbücher konstatiert ist, im Gegensatze zu Hypotheken
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0684,
von Buchschuldenbis Buchstabenrechnung |
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diejenigen Geldverbindlichkeiten, welche lediglich durch die betreffenden Einträge in den Handelsbüchern des Gläubigers nachgewiesen werden. Ihnen gegenüber stehen die durch ausdrückliche Schuldverschreibungen, Wechsel u. s. w. (chirographarisch
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0018,
von Frachtführerbis Frachtvertrag |
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(Art. 4,
272) Kaufmann. Ist der F. ein gewohnlicher Fuhr-
mann oder ein gewöhnlicher Schiffer, fo finden die
Bestimmungen, welche das Deutfche Handelsgefetz-
buch über die Firmen (s. d.), die Handelsbücher fs.d.)
und die Prokura ls. d.) enthält
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0889,
von Geschäfte per Cassabis Geschäftsgebrauch |
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verabredeten Preises mit dem
Werte u. s. w. ermittelt werden.
GeschäfteperCassa,an Effektenbörsen, s. (^Ä33a
(Vd. 3, S. 98 la).
Geschäftsbücher, s. Handelsbücher.
Geschäftsfähigkeit, s. Dispositionsfähigkcit
und Wandlungsfähigkeit
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0746,
von Handelsgesetzbuchbis Handelskorrespondenz |
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1869 ersichtlich. Dasselbe
enthält im ersten Buch die Bestimmungen über den
Handelsstand (Kaufleute, Handelsregister, Firmen,
Handelsbücher, Prokuristen und Handelsbcvollmäch-
tigte, Handlungsgehilfen, Makler), im zweiten Buch
die über
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0747,
Handelskrisen |
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wegen der Kostspieligkeit der Kabeltelegramme sog.
Telegraphenschlüssel'(s. d.) oder ^adi6 (^oä68.
Die Handelsgesetze der meisten Länder enthalten
zugleich mit den Vorschriften über die Handelsbücher
(s. d.) Bestimmungen über die Handelsbriefe (s
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0772,
von Handlungbis Handlungsdiener |
Öffnen |
). j^s. d.).
Handlnngsbücher, soviel wie Handelsbücher
Handlungsdiener ist derjenige Handlungs-
gehilfe (s. d.), welcher die Handlung bereits erlernt
hat. Nach dem Deutschen Handelsgesetzbuch kann
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0252,
von Kaufhandelbis Kaufmann (Joh. Gottfr.) |
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und Handelsregister. Über die Verpflichtung des K. zur Buchführung s. Buchhaltung und Handelsbücher. Über die Einrichtung besonderer Gerichte für Handelssachen s. Handelsgerichte und Handelssachen (Kammer für).
Kaufmann, Alexander, Dichter, geb
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0189,
von Lindnerbis Linear |
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auch die Gesamtheit der Linien eines Handelsbuches u. dgl.
Lineār (lat.), auf Linien sich beziehend, durch Linien darstellbar; lineare Ausdehnung, die Ausdehnung der Länge nach; lineare Gleichung, eine durch eine gerade Linie darstellbare Gleichung
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0533,
Handelsgesetzbuch |
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, also blei-
ben auch Handwerker unter Handelsrecht gestellt;
auck ihre Veräußcrungsgeschäfte sind Handelsge-
schäfte. Nur von den Vorschriften über Firma,
Prokura und Handelsbücher, Offener und Kom-
manditgesellschaft, ist der Minderkaufmann
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0819,
von Byzantinusbis Cabal |
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für Kubik, z. B. ccm für Kubikcentimeter. In Handelsbüchern heißt C soviel als Kapital, Courant, Conto u. s. w.; auch steht es für Centimes, Cents u. s. w. Im Militärwesen ist C das Zeichen für Konstruktion (bei Geschützen), z. B. C/86 Konstruktion
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0673,
von D (Buchstabe)bis Da capo |
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,
Domina , Dux u. s. w. Der Jurist citiert mit D (d. i.
Digesta ) die Pandekten. D oder d dient in lat. Briefen für dabam , das dem deutschen
«gegeben» oder «geschrieben» entspricht, oder für dies (Tag). In Handelsbüchern steht d
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0592,
von Gastrotympanitisbis Gastwirtschaft |
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der Reisenden von und nach der Bahn transportieren läßt, Frachtführer (s. d.). Allein nach Art. 10 finden die Bestimmungen über die Firmen, Handelsbücher und die Prokura auf den Wirt keine Anwendung. Der «Goldene Löwe» u. s. w. ist keine kaufmännische
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0908,
von Mindensche Bergkettebis Mine (Gewicht) |
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Fuhrmann, gewöhnlicher Schiffer und jede Person, deren Gewerbe nicht über den Umfang des Handwerksbetriebes hinausgeht. Die Bestimmungen, welche das Handelsgesetzbuch über die Firma (s. d.), die Handelsbücher (s. d.) und die Prokura enthält, finden
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0493,
von Conti (Tito)bis Contractus |
Öffnen |
in Geschäftsverbindung treten und ihm in den Handelsbüchern eine laufende Rechnung (ein Kontokorrent, s. d.) eröffnen. A Conto zahlen heißt soviel als auf Abschlag oder im Vorschuß zahlen, Conto finto nennt man eine Scheinrechnung über einen Ein
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0606,
von Kontokorrent-Zinsenbuchbis Kontrapunkt |
Öffnen |
, welches neben den eigentlichen Handelsbüchern zur Kontrolle des geschäftlichen Verkehrs oder gewisser Teile desselben geführt wird. Man hat dafür auch öfters den Namen Beibuch. Hierher gehört auch das bei der Reichsbank eingeführte Contogegenbuch (s
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