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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0335,
von Albrecht II. (deutscher König)bis Albrecht (der Bär) |
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eine Gegenpartei die Oberhand, und in Thüringen, wo er die Ansprüche seines Vorgängers aufgenommen hatte, erlitt sein Heer durch den Markgrafen Friedrich 1307 eine schwere Niederlage bei Lucka unweit Altenburg. Als A. in den schwäb. Hausbesitzungen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0131,
von Fensterrosebis Feodor |
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Rechtsverhältnisse bezüglich des Fensterrechts bestehen können (Lichtgerechtigkeiten), indem so dem Hausbesitzer einesteils Befugnisse, die das Recht nicht gewährt, eingeräumt, andernteils aber auch Befugnisse, die ihm das Recht gewährt, entzogen werden
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0744,
Gemeindehaushalt |
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Gemeindesteuern (s.d.) bilden diejenigen
Beiträge, welche zwangsweise von gewissen Klassen
der Bevölkerung, z. B. den Hausbesitzern für Ein-
richtungen, wie Anlegung neuer Straßen, Kanali-
sierung u. s. w., erhoben werden, welche zwar für
die ganze
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Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
14. November 1903:
Seite 0163,
Hausschwamm |
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Hausbesitzern in hohem Grade gefürchteten Hausschwamm haben ergeben, daß dieser weder eine spezifisch giftige noch eine parasitärinfektiöse Wirkung auf den menschlichen oder tierischen Organismus ausübt. Dieser dem Holz so gefährliche Pilz ist für den
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Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
26. Dezember 1903:
Seite 0206,
von Unknownbis Unknown |
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Hausbesitzer. Undichte Stellen in Abzugsröhren. In meinem Hause gibt es solche Stellen, die sich durch einen muffigen Geruch in unliebsamer Weise bemerkbar machen. Wie kann ich dieselben auf die leichteste Art ermitteln? Besten Dank für gefl. Auskunft
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Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
3. Januar 1904:
Seite 0214,
von Unknownbis Unknown |
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tragen und dort auffliegen zu lassen.
An jungen Hausbesitzer. Undichte Stellen in Abzugsröhren, welche sich durch einen muffigen Geruch im ganzen Hause bemerkbar machen, ermittelt man dadurch, daß man Pfefferminzöl in das Rohr gießt und im Hause
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0295,
Albrecht (deutsche Könige, Bayern, Brandenburg) |
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wieder ausgeglichen, fand er ein gewaltsames Ende. Sein Neffe Johann (Parricida) verlangte von ihm die Auslieferung der ihm von seinem Vater Rudolf, Albrechts Bruder, zugefallenen schwäbischen Hausbesitzungen. A. verweigerte dieselbe sogar, als Johann
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0388,
von Einmahnungbis Einquartierung |
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alle fünf Jahre einer Revision unterliegen. Vorübergehende E. wird im Frieden den Verwaltungsbehörden vorher mitgeteilt, von diesen auf die Gemeinden und von deren Vorständen auf die einzelnen Hausbesitzer verteilt, während die Gemeinde als Ganzes
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2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0220,
Feuerversicherung (öffentliche Anstalten) |
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postnumerando zu zahlenden Versicherungssummen auf die Hausbesitzer nach Verhältnis des Taxwertes der versicherten Gebäude und erhoben die Prämien in derselben Weise wie die Steuern, so daß sie noch jetzt als Brandsteuern bezeichneten werden pflegen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0693,
Friedrich (deutsche Kaiser: F. Barbarossa) |
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denen namentlich die zu Alexander III. haltenden Gebiete von Salzburg, Österreich und Böhmen zu leiden hatten. Dennoch drang F. hiermit nicht durch; dagegen war er glücklich in der Erweiterung seines Hausbesitzes, indem ihm namentlich durch den
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2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0966,
von Gebäuderechtbis Gebäudesteuer |
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ist sie vom Mieter sowohl als auch von demjenigen, welcher eigne Häuser bewohnt, bez. für persönliche Zwecke überhaupt verwendet. Bei vermieteten Häusern kann die Steuer vom Hausbesitzer in der Absicht erhoben werden, daß derselbe sie auf den Mieter überwälze
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0068,
Gemeindehaushalt (Steuersystem) |
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und Societätslasten zu rechnen, welche von einzelnen Klassen der Gemeindeangehörigen erhoben werden. Beiträge zahlen Interessentengruppen zur Deckung der Kosten von Gemeindeunternehmungen, von welchen sie vorwiegend Vorteil ziehen, wie die Hausbesitzer
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0986,
von Habillierenbis Habsburg |
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und die Erlangung der Vogteien von den Klöstern Säckingen und Murbach hinzukam. Albrechts Sohn Rudolf der Alte folgte dem 1199 verstorbenen Vater im Hausbesitz und in den mannigfaltigen Herrschaftsrechten als das Haupt einer der hervorragendsten
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0226,
von Hausmarkebis Haussa |
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, in welche die Hausmarken jedes Hausbesitzers eingeschnitten sind. Vgl. Homeyer, Über die Heimat nach altdeutschem Recht ("Abhandlungen der Berliner Akademie" 1852); Michelsen, Die H. (Jena 1853); Homeyer, Die Haus- und Hofmarken (Berl. 1870).
^[Abb
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0475,
Hessen (Großherzogtum: Geschichte) |
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ein Drittel seines bisherigen Hausbesitzes dem Land als Schuldentilgungsfonds überließ. Neuen Anlaß zur Aufregung gab die Vorlage eines neuen Zivilgesetzentwurfs in dem Ende 1846 berufenen Landtag, der einzelne freisinnige Rechtsbestimmungen des
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0938,
Industrielle Arbeiterfrage (materielle und moralische Übelstände) |
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durch Land- oder Hausbesitz.
Für Verbesserung der Arbeiterwohnungen (s. d.) ist zwar in neuerer Zeit viel geschehen, aber trotzdem entspricht eine große Zahl, wenn nicht die Mehrzahl derselben keineswegs den im Interesse der Gesundheit und Sittlichkeit
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2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0181,
von Kreditwesenbis Krehl |
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Art der K. ist die namentlich in Frankreich, nicht aber in Deutschland verbreitete Mietversicherung der Hausbesitzer gegen Verluste durch Nichteingang der Mietgelder. Vgl. Schimmelpfeng, Das Problem der K. (Berl. 1887).
Kreditwesen (Debitwesen), s
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2% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0833,
von Motaguabis Motiv |
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.); "Die Baukunst des Mittelalters in Italien" (Jena 1882-83, 5 Tle.); "Handbuch für Hausbesitzer und Baulustige" (Leipz. 1883).
Motidonus, s. Selachier.
Môtiers (spr. motjeh), Hauptort des Val de Travers im schweizer. Kanton Neuenburg, 736 m ü. M
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2% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0446,
von Hausbesitzervereinebis Hautfarne |
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der wirtschaftlichen Lage und die Wahrung der Rechte der städtischen Grund- und Hausbesitzer. Die Vereine wollen die Sehhaftmachung der Bevölkerung in den Städten dadurch befördern, daß die Bedingungen für den Erwerb und den Besitz städtischer Grundstücke
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2% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0559,
Konfessionsänderungen (Statistisches) |
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.. 15
Studierende..... 41
Musiker. Tanger, Thea terpersonal .... 21
Militärpersonen .. .. 12 Rentiers. Hausbesitzer u.
Pensionisten ....
10
Kaufleute und Agenten .. 45
Hilfsarbeiter beim Handel .. 3
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0570,
Bayern (neuere Geschichte 1508-1806) |
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Ludwig folgte auf diesem Wege. Vor allem aber kam dem Herzog das Aussterben der Grafengeschlechter dabei zu Hilfe. Schon den drei ersten Wittelsbachern erwuchs aus dieser und andern Thatsachen die Verdreifachung ihres ursprünglichen Hausbesitzes
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2% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0464,
Braunschweig (Herzogtum; Verkehrswesen. Verfassung und Verwaltung) |
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. Der Landtag besteht seit 1851 aus 46 Abgeordneten, von denen 10 die Stadt-, 12 die Landgemeinden, 21 die Höchstbesteuerten der Hausbesitzer und der Gewerbetreibenden und 3 die evang.-luth. Geistlichkeit entsendet. Die Wahlperioden haben eine Dauer von 4
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2% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0989,
Cassel (Stadt) |
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-, Hausbesitzer-, Jagdschutzverein sowie zahlreiche Gesang-, Musik-, Krieger-, Radfahrer-, Turn-, Stenographen- und Rudervereine.
Wohlthätigkeitsanstalten. Landkrankenhaus (Charité) zu Bettenhausen bei C., Hessisches Diakonissenhaus zu Wehlheiden (s. d
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2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0089,
Deutsches Recht |
Öffnen |
wie dem Großgrundbesitzer und dem städtischen Hausbesitzer einen den Gläubiger sichernden Realkredit garantiert. Auf dem Gebiete des Mobiliarsachenrechts vollzieht sich der Schutz des redlichen Erwerbers in einer der modernen Auffassung entsprechenden
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2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0671,
von Eberhard (Herzog von Franken)bis Eberhard II. (Graf von Württemberg) |
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, zunächst in Gemeinschaft mit seinem Bruder Ulrich Ⅳ., sein Streben auf Vermehrung seines Hausbesitzes, unterstützte König Karl Ⅳ. im Kampfe gegen Günther von Schwarzburg und leistete ihm 1349 bei Eltville treffliche Dienste. Aber sein Mißbrauch des
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0756,
Feuerversicherung |
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auf Versickerung gegen Feuersgefahr
der ortspolizeilicken Prüfung (Präventivkontrolle).
In Frankreich (auch in Elsaß-Lothringen) kann der
Mieter die Gefahr des Regresses versichern, den
der Hausbesitzer für einen durch Sckuld des erstern
auf dem
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0883,
von Hausbis Hausbettelei |
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Centralverbandes des
Haus- und städtifchen Grundbesitzervereins, hg. von
Strauß, Bd. 1-3 (Lpz. 1890-92); Hausbesitzer-
kalender, hg. von Günsburg (Berlin, seit 1890).
Hausbettelei. Seit Anwachsen der Städte,
namentlich der großen, und seit
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0565,
von Indikatrixbis Indische Kunst |
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Steuerträger abgewälzt werden. Diese Definition stimmt indes mit dem Sinne, in dem gewöhnlich von I. S. gesprochen wird, nicht ganz überein. Eine Haus- oder Wohnungssteuer z. B. wird, auch wenn sie vom Hausbesitzer erhoben und von diesem
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0059,
Leipzig (Stadt) |
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Südwestvorstadt (Carl - Tauchnitz - Straße) mit ihren Prachtbauten und villenartigen Privathäusern. Charakteristisch für L. sind die zahlreichen, nach frühern Hausbesitzern benannten Höfe, namentlich in der innern Stadt, die als Durchgänge zwischen zwei
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2% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0592,
von Taillebis Tajo (Strom) |
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die T. réelle, die nach einem unvollkommenen Kataster von dem Grund- und Hausbesitz erhoben wurde, und die T. personelle, die eine Erwerbs- und Personalsteuer bildete. Der Ausdruck tallia kommt übrigens auch in Deutschland vor, gleichbedeutend
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2% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 1020,
von Trotzendorfbis Trouvère |
Öffnen |
1018
Trotzendorf - Trouvère
statt des französischen T. gebraucht wird. Nach altdeutscher Rechtsauffassung, die noch im Preuß. Allg. Landr. I, 8, §. 81 anerkannt ist, steht das T., wenn nicht im Eigentum, doch in der Nutzung des Hausbesitzers
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0072,
Arbeiterwohnungen |
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Gemeindebehörden meist die Interessen der Hausbesitzer vertreten sind, teils weil die Durchführung der Enteignungen und Neubauten die Steuerzahler oft zu stark belasten würde. Dagegen wird von der gesetzlichen Bestimmung (Gesetz von 1866) viel Gebrauch gemacht
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0766,
von Mielecbis Mikroskop |
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. und bedeutenden
Schweinehandcl.
3)tietsausfallversicherung, die Versicherung
der Hausbesitzer gegen Verluste durch das Leer-
stehen von Wohnungen, Geschäftsräumen, Werk-
stätten u. s. w. Eine solche Versichenmgsgesellschaft
ist 1894
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0624,
Habsburg |
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gewann seinem Hause durch Heirat mit Johanna der Wahnsinnigen Spanien und starb 1506. Doch trat nun eine Teilung der Familie und der Hausbesitzungen ein, indem Philipps ältester Sohn als Karl Ⅰ. Spanien und Burgund erhielt und 1519 als Karl
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0239,
Frauenfrage |
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wiederholt, aber regelmäßig, obwohl zuletzt (1892) nur noch mit schwacher Majorität abgewiesen worden. 1869 erhielten in England, 1881 und 1882 in Schottland die weiblichen Hausbesitzer das ihnen auch in Deutschland stellenweise zukommende Gemeindewahlrecht
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