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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0469,
von Bauerngerichtbis Bauerngut |
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469
Bauerngericht - Bauerngut.
Bauerngericht, im Mittelalter in einigen Gegenden ein Gericht auf dem Land, wurde von einem Bauernrichter (Gograf) als Vorsitzendem, 5-6 Bauerngenossen als Beisitzern und einem Gerichtsschreiber gehalten
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74% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0507,
von Bauer (Wilh.)bis Bauer, Bauerngut, Bauernstand |
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505
Bauer (Wilh.) - Bauer, Bauerngut, Bauernstand
im innern Rußland, kehrte 1866 nach Deutschland zurück und ließ sich in Dresden nieder, wo sie in G. Kühnes Kreis Anregungen zur litterar. Thätigkeit empfing. Ihre ersten Novellen: "Unlösliche
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74% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0510,
von Bauerngeldenbis Bauernhaus |
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. Bauerngelden.
Bauerngut, s. Bauer, Bauerngut, Bauernstand.
Bauernhaus. Nach den verschiedenen Gewohnheiten des Landes hat das B. und die es umgebende Hofstätte sehr verschiedene Gestalt angenommen. In neuerer Zeit hat man der Erforschung dieser
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0042,
von Abfertigungsscheinbis Abgang |
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durch irgend
eine Leistung, namentlich im Weg des Vergleichs. In besonderm Sinn kommt der Ausdruck im deutschen
Recht bei der Vererbung von Bauerngütern für die Leistungen vor, welche der sogen. Anerbe den
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0210,
Volkswirtschaft: Volkswirtschaftslehre, Agrarisches, Socialwissenschaft |
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Werth
Agrarisches (Rationalökonomik des Ackerbaues).
Abbau
Absentismus
Ackerbausystem, s. Betriebssystem
Administration
Agrarische Gesetze
Alpenwirtschaft
Anschlag
Ansiedelung
Ausbau, s. Abbau
Außenschläge
Bauerngut
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0470,
Bauernhaus |
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Vorbehalt, daß die Söhne vor den Töchtern und unter jenen hier und da die jüngern vor den ältern (sogen. Minorat) einen Vorzug haben. Wichtig ist die Unteilbarkeit oder Geschlossenheit der Bauerngüter, und was sich daran knüpft (s. Anerbe und Abfindung
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0508,
von Bauerbachbis Bauernemancipation |
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, Erbbestände, Erbzinsgüter). Auch findet man Bauerngüter in einem dem eigentlichen Lehn nachgebildeten Verbande (Bauernlehne, Schulzenlehne).
Zu den völlig freien Bauerngütern gehörten die Sattelhöfe (Sedelhöfe), welche Bezeichnung auch für gewisse
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0953,
von Kolomnabis Kolonialrecht |
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, Erbbestandrecht, Erbfestenrecht, Meierrecht, Erbzinsrecht), allgemeine Bezeichnung für die (regelmäßig erblichen) Besitz- und Nutzungsrechte an Bauerngütern; Kolone (Kolonist), der Inhaber derartiger bäuerlicher Gutsrechte. Während nämlich heutzutage
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0897,
von Gwodanbis Hamelsveld |
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.>)agelsberg (Fort), Danzig 539,1
Hagen (in Braunschweig), Theding-
hausen
Hagen (Bildh.), Vildhauerk. 945,1
Hagen (Reisender), Asien 936,2, (Bd.
17) 61,1
Hager (abessin. Stadt), Ankober
Hllgerdingsgut, Bauerngut 469,i
Haggadol
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0665,
von Minnigerodebis Minotauros |
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bei Bauerngütern vorkommt (s. Bauerngut, S. 470).
Minórca, Insel, s. Menorca.
Minōre (ital., franz. mineur, "kleiner"), Bezeichnung jedes Intervalls, das im Deutschen "klein" heißt; sodann wegen der für sie charakteristischen kleinen Terz
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0950,
von Landwirtschaftliche Bautenbis Landwirtschaftliche Genossenschaften |
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(wegen Feuersgefahr), alle Bauten mit bequemem Zugang vom Hof, dieser mit guter Verbindung nach außen. Die niederdeutschen und alamann. Bauerngüter verzichten auf den Hof (s. Bauernhaus) und verlegen die Wirtschaft zum großen Teil in die im Haus befindliche
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0883,
von Deichschleusebis Deïdameia |
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diesen hinaus auf das Gut dcs Nachbars reichen
zu lassen, eine namentlich bei Bauerngütern vor-
kommende dcutschrcchtlicho Ncalservitut, die häufig
mit dem Traufrecht ls. d.) verbunden ist.
De'idameia, s. Achilleus.
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0462,
von Baudrybis Bauer |
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unterscheidet. Die frühere Unterscheidung zwischen Rittergut und Bauerngut, welche sich darauf gründete, daß der Besitz eines Ritterguts ein Vorrecht des Adels war, und daß damit gewisse sonstige Vorrechte, namentlich Steuerfreiheit, verbunden waren
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0503,
Dänemark (Landwirtschaft) |
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die sogen. Haupthöfe; die größten Haupthöfe gehören größtenteils zu Grafschaften, Baronien und Stammhäusern, welche jedoch seit 1849 nicht mehr errichtet werden dürfen. Die Güter mit 1 (oder 2) bis 12 T. Hartkorn sind die sogen. Bauerngüter
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0454,
von Landgrafbis Landgut |
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Begriff L. ist wesentlich, daß diese Gewerbe nur Nebengewerbe sind und der eigentliche Landwirtschaftsbetrieb der Hauptzweck des Gutes ist. Die Unterschiede von Allodial-, Lehns-, Ritter-, Frei-, Schulzen-, Fron-, Haus- und Bauerngütern etc. haben
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0193,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Dingliches Recht) |
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Auflassung
Ausgedinge
Auszug
Bauernlehen, s. Bauerngut
Bauerndienste, s. Fronen
Baulebung
Baulehen
Besthaupt
Beutelrecht
Colonus, s. Kolonist
Dienstablösung, s. Ablösung
Dienstbarkeit, s. Fronen
Eisern
Eisernes Vieh, s. Eisern
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Kuenstler →
Hauptstück →
Lexikon:
Seite 0009,
Achtermann |
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. Jahr auf dem Bauerngut seines Oheims
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0417,
von Altensteinbis Altenteil |
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, welche von dem Übergeber eines Guts (Auszügler, Leibzüchter) für sich und für seine Ehefrau vorbehalten wird. Das deutschrechtliche Institut der Gutsabtretung mit Vorbehalt des Altenteils kommt vorzugsweise bei den Bauerngütern zur Anwendung, indem hier
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0267,
von Coppobis Coquimbo |
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, dargestellt durch den Einklang beider in der dritten Person der Einzahl.
Copyholders (engl., spr. koppiholders) heißen in England die Besitzer der alten, unfreien, lassitischen Bauerngüter, welche Hintersassen einer Grundherrschaft waren. Ihre Güter
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0723,
von Erbfolgekriegebis Erblande |
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ohne Repräsentation nach der Gradesnähe. In den deutschen Partikularrechten haben sich auch manche deutschrechtliche Eigentümlichkeiten in Ansehung der E. in Bauerngüter erhalten (s. Bauerngut); dasselbe gilt von der E. in Familienfideikommißgüter (s. Fideikommiß
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0633,
von Frederiksoordbis Freeholders |
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Bauerngüter (freeholds im Gegensatz zu copyholds, lassitische Bauerngüter). Sie schieden sich früher in zwei Klassen, in F. von 40 Schilling Grundrente und weniger. Nur jene leisteten den Geschwornendienst und bildeten die wahlberechtigte
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0870,
von Grundteilungbis Grundtvig |
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der gemeinsamen Sache geteilt werden. Auch die Teilung des gesamten Vermögens beider Ehegatten nach dem Ableben des einen derselben wird G. genannt im Gegensatz zu der Teilung bestimmter Teile dieser Vermögensmasse. Bei Bauerngütern wird mit G. auch
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0757,
von Reunionskammernbis Reuß |
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eines Teils von einem unteilbaren Bauerngut gegen den unrechtmäßigen Besitzer erhoben werden kann. Die R. geht auf die Herausgabe des zur Ungebühr veräußerten Teils jenes Bauernguts.
Reus (lat.), der Angeklagte.
Reus (spr. re-us), Bezirksstadt
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0338,
von Satorybis Saturn |
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1798 schlug die Schwyzer Landwehr, befehligt von Aloys Reding, den französischen General Schauenburg bei Rothenthurm zurück.
Satteldach, s. Dach (Fig. 2).
Sattelfreie Güter, s. Bauerngut, S. 469.
Sattelhöfe (Setelhöfe), s. Bauerngut, S. 469
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0264,
von Freigutbis Freihandel |
Öffnen |
, die von gewissen Abgaben frei sind; ferner ein freies Landgut, Allod (s. d.), auf welchem keine Lehnspflichten und Steuern haften; endlich ein Bauerngut, welches nicht zu Fronen und andern Dienstbarkeiten verpflichtet ist, sondern nur die gewöhnlichen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0380,
von Frondienstebis Fronleichnamsspiele |
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ausgedehnte Grundherr-
schasten enthielten mehrere F. Die Ländereien
wurden teils vom Hof aus (Salländereien), teils
durch Kolonen bebaut (Zinsgüter). Im letztern
Falle waren die Inhaber der zum Fronhof ge-
hörigen Bauerngüter, welche nicht immer un
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0495,
Grundeigentum |
Öffnen |
vorherrschcudeu mittel-
großen Bauerngüter, welche nach Gesetz und Her-
kommen im Erbfall geschlossen erhalten bleiben. Hier-
her gehören: das westl. Schleswig-Holstein, Olden-
burg, Hannover, Braunschweig, Westfalen, dann
das rcchtsrhein. Bayern
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0233,
von Katatinbis Katechismus |
Öffnen |
Arbeiterhauses im Gegensatz zu einem geschlossenen Bauerngut. Die Besitzer einer K. heißen Kätner, Eigenkätner, Kötter, Kossaten (s. Hintersassen und Bauer, Bauerngut, Bauernstand).
Kate, Jan Jacob Lodewijk ten, niederländ. Dichter, geb. 23. Dez
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0801,
von Reunionsklagebis Reuse (beim Fischfang) |
Öffnen |
, welcbe
nach gesetzwidriger Veräußerung eines Teils eines
unteilbaren Bauerngutes gegen den Erwerber oder
einen dritten Besitzer auf Herausgabe dieses Teils
angestellt wird. Berechtigt zu dieser Klage sind der
Besitzer des Bauerngutes und seine
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0401,
von Volkszeitungbis Vollkommenheit |
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ist der frühere Reichstagsabgeordnete Karl Vollrath.
Volland, soviel wie Faland (s. d.).
Vollbäder, s. Bad.
Vollbauern, s. Bauer, Bauerngut, Bauernstand.
Vollblütigkeit, s. Hyperämie und Plethora.
Vollblutpferd, ein Pferd edler Rasse; man unterscheidet
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0023,
Agrarfrage (Gegenwärtige Agrarverhältnisse) |
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Proz., die mittlern Bauerngüter mit 27,9 Proz., die kleinern Bauerngüter mit 24,1 Proz. Der hierunter nicht mitbegriffene Zwergbesitz erwies sich andererseits um dreimal so hoch belastet als die mittlern und größern Anwesen. Durchweg weisen die östl
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0509,
von Majorcabis Majoristen |
Öffnen |
Bauerngütern.
Unterschieden werden M. im engern Sinne und im weitern Sinne. Bei dem M. im weitern Sinne entscheidet das höhere Lebensalter für die Nachfolge nur einer Person aus einer bestimmten Familie, und zwar entweder das Lebensalter allein
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0476,
von Bauernlehenbis Bauges, Les |
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Politik im B. (Nördling. 1883); Hartfelder, Zur Geschichte des Bauernkriegs in Südwestdeutschland (Stuttg. 1884).
Bauernlehen, s. Bauerngut.
Bauernmiete, s. Bedemund.
Bauernregeln, die gereimten u. reimlosen Sprüche des Volks, welche sich
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 1016,
von Diskulpierenbis Dismembration |
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zu ernähren vermöchten (Zwergwirtschaft). Die weitere Folge sei die Verschuldung, allmählich die Überschuldung der Besitzer und der Untergang der Bauerngüter und des Bauernstandes. Die überschuldeten Güter würden von Kapitalisten angekauft, zu neuen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0866,
von Grundgerechtigkeitenbis Grundkux |
Öffnen |
Haare des Winterpelzes der Säugetiere.
Grundhauer (Grundmiete), in manchen Gegenden, z. B. in Hamburg, s. v. w. Grundzins.
Grundheil, s. Veronica.
Grundherr, derjenige, dem das Obereigentumsrecht über Grund und Boden, namentlich von Bauerngütern
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0895,
von Sestribis Settegast |
Öffnen |
und auf Feldern. S. spicata (Negerhirse), s. v. w. Pennisetum typhoideum.
^[Abb.: Setaria italica (Kolbenhirse).]
Setelhöfe, s. Bauerngut.
Seth (Set), ägypt. Gott, s. Typhon.
Seth, nach mosaischem Bericht der dritte Sohn Adams, Stammvater
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Gergoviabis Giovanni da Ravenna |
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, Gewerbeschulen
Gewerfe, Gewehr
Gewette, rrsclum, Wc:te.^.5.3,2
Gewinngut, Bauerngut 469,1
Gewissensgerichte, Billigkeit 95^,2
Gewölbschenkel, Gewölbe 311,2
Gewöldsteine, Mauersteine 352,2
Geyenhofen, Bluoenz
Gey Koup, Vaal
Geysbeek, Wilsen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0048,
von Ablozierenbis Abner |
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. Auszehrung , Atrophie .
Abmeierung ( Abtrieb ,
Entsetzung , Expulsion ), die
Austreibung aus dem Besitz eines Bauernguts, zu welcher der Gutsherr, dem ein
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0200,
Agrarpolitik |
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Bauernstand bildete, auf dem vornehmlich die Kraft Roms beruhte; 232 wurde durch die lex Flaminia z. B. das Gebiet der Gallier und Picenter an ärmere Bürger verteilt. Dieser Bauernstand verschwand aber im 2. Jahrh., als der reiche Adel die Bauerngüter
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0382,
von Allitterationbis Allmers |
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der betreffenden Bauerngüter zu betrachten. Diese Nutzungsrechte an den Allmanden hängen mit den Verhältnissen der alten Markgenossenschaften zusammen, welche an Wald und Wiese noch nicht ein Alleineigentum, sondern nur ein durch Hofbesitz bedingtes Miteigentum
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0418,
von Altenzaunbis Alter |
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behält seine überlebende Ehefrau die vorbehaltene Wohnung ganz, während sie in Ansehung der Naturalleistungen nur die Hälfte derselben beanspruchen kann. Vgl. Runde, Von der Leibzucht oder dem A. auf deutschen Bauerngütern (Oldenb. 1805); Puchta
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0562,
von Anemoninbis Anethan |
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erinnernd. Die gehirnlosen Mißgeburten sind nicht lebensfähig.
Anepigrăpha (griech.), unbetitelte Schriften; anepigraphisch, ohne Aufschrift.
Anerbe (Grunderbe, Wehrfester), bei unteilbaren Bauerngütern derjenige Erbberechtigte, welchem allein
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0395,
von Czernybis Czetz |
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der Zivilangelegenheiten erhielt. Er lebte nun auf seinem Bauerngut zu Topola zwei Jahre lang als anerkannter Gebieter Serbiens, während die Pforte im Bukarester Frieden Serbien eine gewisse Unabhängigkeit zugestand. Als aber im Kampf gegen Frankreich 1813 der Zar
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0571,
von Dasabis Dassow |
Öffnen |
, in einer Wildnis gelegenen Bauerngut leben. Sie starb 4. (16.) Jan. 1810 in Petersburg. Ihre Memoiren wurden englisch herausgegeben von Mistreß Bradford (Lond. 1840, 2 Bde.), russisch von A. Herzen (1856; neue Ausg., Leipz. 1876), deutsch Hamburg 1857, 2
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0768,
Deutscher Befreiungskrieg (Vorbereitung) |
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die Bildung zahlreicher freier Bauerngüter. Die Reichsverfassung rief Hardenberg indes nicht ins Leben, weil er in derselben das Übergewicht der Adelspartei und heftigen Widerstand gegen seine Reformen fürchtete.
Neben dieser Reorganisation des
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 1017,
von Dismembratorbis Dispens |
Öffnen |
und die Gesetzgebung in betreff der Teilbarkeit etc. (das. 1859); Stüve, Wesen und Verfassung der Landgemeinden etc. (Jena 1851); L. v. Stein, Bauerngut und Hufenrecht (Stuttg. 1882); A. v. Miaskowski, Das Erbrecht und die Grundeigentumsverteilung
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0720,
von Erbämterbis Erbe |
Öffnen |
(Erlang. 1883 ff.).
Erbbauern, Bauern, welche berechtigt sind, ihre Güter auf ihre Nachkommen zu vererben (s. Bauerngut); in Rußland vor Aufhebung der Leibeigenschaft solche Bauern, die auf ihren Herrn vererbt wurden und wieder dessen nächsten
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0727,
Erbpacht |
Öffnen |
Teil der Bauerngüter.
In vielen europäischen Staaten erfolgte aber im letzten Jahrhundert durch die Intervention des Staats die Aufhebung derselben. Bei Gelegenheit der Beseitigung aller aus der Grundherrschaft und Hofhörigkeit entsprungenen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0730,
von Erbschatzmeisterbis Erbse |
Öffnen |
. w. Erbschulzengut (s. Schultheiß).
Erbschulze, derjenige Vorstand einer Landgemeinde (Schultheiß), welcher es infolge des ererbten Besitzes eines Bauernguts war, mit dem das Schulzenamt verbunden.
Erbse (Pisum Tourn.), Gattung aus der Familie
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0017,
von Fallende Suchtbis Fallmaschine |
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, Schupflehen), Gut, welches bei jedem Todesfall des Besitzers dem Gutsherrn wieder anheimfällt, wenn er nicht die Erben aufs neue damit belehnt. Vgl. Bauerngut.
Fallhorn, s. Takelage. ^[richtig: Takelage.]
Fallibel (neulat.), der Täuschung, dem Irrtum
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0645,
von Freiersbachbis Freihafen |
Öffnen |
Bauerngut, welches von Frondiensten und ähnlichen Lasten frei ist, und dessen Besitzer Freibauer, Freisasse genannt wird. Ein kleineres F. heißt Freihof. Die moderne Gesetzgebung hat die Privilegien der Frei- und Rittergüter beseitigt. Vgl. Allodium
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0748,
von Frondeszenzbis Fronfasten |
Öffnen |
eines Bauernguts als Reallast obliegen. Die F. unterscheiden sich von den durch den gewöhnlichen Dienst- oder Dienstverdingungsvertrag übernommenen Dienstleistungen vornehmlich dadurch, daß die Verpflichtung dazu nicht in derselben Weise, wie bei diesen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0816,
von Gabis Gabbro |
Öffnen |
gelehnt. Statuarische Werke sind nicht erhalten. Vgl. Stark, De Tellure dea (Jena 1848); Welcker, Griechische Götterlehre, Bd. 1, S. 320-328.
Gaard, in Dänemark ein größeres Bauerngut.
Gaarden (Dorfgaarden), Dorf in der preuß. Provinz
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0980,
von Gebotbis Gebühren |
Öffnen |
zusammenhängend, gewissermaßen als heilig gelten. Vgl. Zeremoniell.
Gebrauchsleihe, das früher in manchen Gegenden übliche Rechtsinstitut, wonach Bauerngüter zur ausgedehnten Nutzung, zumeist erblich, verliehen wurden. Dieselben sind jetzt fast durchweg
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0211,
von Geschlechtsreifebis Geschmack |
Öffnen |
) und bei Frauen (Nymphomanie) ist meist eine Teilerscheinung andrer Geisteskrankheiten. Über Verirrungen des Geschlechtstriebes s. Onanie und Päderastie.
Geschlossene Güter, die unteilbaren Bauerngüter im Gegensatz zu "walzenden", d. h. für sich
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0924,
von Güllebis Gumbinnen |
Öffnen |
. Schuldverschreibung; Gültgüter, Gültenhöfe, Güter, von denen Grundzinsen (s. d.) erhoben wurden (s. Bauerngut).
Gültebauern (Giltebauern), s. Bauerngelden.
Gülten (Gültenkauf, Gültkauf, Rentenkauf), eine Form der Grundverschuldung, bei welcher das im Eigentum
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0282,
von Hegemeisterbis Hegergut |
Öffnen |
niedersächsischer Bauerngüter, deren Besitzer (Hegermänner) früher gewisse Dienste an den Grundherrn (Hegerherrn, Hegerjunker) zu leisten sowie Zehnten und Erbzins an denselben zu
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0571,
von Hirsebrandbis Hirtentäschlein |
Öffnen |
Gerichtsbarkeit der Kirchen und Klöster über Bauerngüter und Leibeigne.
Hirtenstar (Pastor Temm.), Gattung aus der Ordnung der Sperlingsvögel und der Familie der Stare (Sturnidae), Vögel mit länglich kegelförmigem, seitlich zusammengedrücktem
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0590,
von Hoboistenbis Hochätzkunst |
Öffnen |
der Eisenbahn Vamdrup-Frederikshavn, mit (1880) 2250 Einw.
Hobsgüter, s. Bauerngut, S. 469.
Hobsonsbai, s. Port Phillip.
Hoc (franz., spr. ock, H.-Mazarin), ein angeblich vom Kardinal Mazarin erfundenes Kartenspiel, jetzt nur noch in einzelnen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0610,
Höferecht |
Öffnen |
einem schon bestehenden Anerbenrecht nur eine neue Gestalt gegeben.
Das H. verfolgt den Zweck, ein Gut auf einen Miterben ungeteilt übergehen zu lassen, diesem die Übernahme des ungeteilten Gutes zu erleichtern und dadurch zur Erhaltung der Bauerngüter
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0622,
von Hofmarkbis Hofnarren |
Öffnen |
betriebene Dismembration (Zerschlagung) von Bauerngütern. Vgl. Dismembration.
Hofmusikgraf heißt in Österreich derjenige (gewöhnlich ein Kammerherr), dem die Oberleitung der Hofkapelle übertragen ist.
Hofnarren, an den Höfen der Fürsten bis zu
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0998,
von Interim aliquid fitbis Inter jocos et seria |
Öffnen |
ausgestellt werden.
Interimswechsel, s. Interimsschein.
Interimswirtschaft (Setzwirtschaft), die Bewirtschaftung eines Bauerngutes während der Minderjährigkeit des Anerben durch einen hierzu bestellten Dritten (Interimswirt) auf dessen eigne
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0016,
Irland (Geschichte bis zur Gegenwart) |
Öffnen |
Pachtern verkauft wurden, die den Kaufpreis in Jahresraten abtrugen, wurden gegen 6000 freie Bauerngüter auf irischem Boden geschaffen. Von noch größerer Bedeutung aber war die irische Landakte, die Gladstone in der Session von 1870 durchsetzte. Die Lage
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0232,
Johann (Österreich) |
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in Graz und später auf dem Bauerngut Brandhof auf, nachdem ihm seit 1827 der Aufenthalt am kaiserlichen Hof durch seine morganatische Ehe mit einer Postmeisterstochter, Anna Plochel von Aussee (geb. 6. Jan. 1804, 1834 zur Freifrau v. Brandhofen, 1845
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0319,
von Junikäferbis Junius, Briefe des |
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, Stamm- und auch bei Bauerngütern vorkommende Successionsordnung, wonach unter den gleich nahen erbfolgefähigen Agnaten stets der jüngste zur Erbfolge berufen wird und insbesondere der jüngste Sohn das Gut zu übernehmen hat.
Juniperus L., s
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0475,
von Kantonadebis Kantonverfassung |
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von 6-10,000 Thaler nachweisen; die Predigersöhne, welche Theologie studieren; eingewanderte Kolonisten für sich und die erste Generation; die einzigen Söhne von Bauerngütern und diejenigen Unterthanen der Gutsherrschaften auf dem Land, welche letztere
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0608,
von Katastrophebis Kate |
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. Die meisten Todesfälle bei der K. kommen durch Lungentuberkulose zu stande. Vgl. Kahlbaum, Die Katatonie (Berl. 1874).
Kate (Kathe, Kote, Kotte, "Hütte"), Bezeichnung eines einzelnen Bauernhauses im Gegensatz zu einem geschlossenen Bauerngut
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0348,
von Kurpfuschereibis Kurs |
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Bauerngütern übliche Erbteilung, bei welcher der älteste der Anerben die Teile macht und der jüngste die Wahl zu treffen hat (Major dividit, minor eligit).
Kurrénde (v. lat. currere, laufen), Name von Sängerchören, die aus armen Schulknaben gebildet waren
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0489,
Landwirtschaftliche Unternehmungsformen |
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, ebendort, S. 631 ff.; Rodbertus-Jagetzow, Zur Erklärung und Abhilfe der heutigen Kreditnot des Grundbesitzes (Jena 1868-69, 2 Bde.); L. v. Stein, Die drei Fragen des Grundbesitzes und seiner Zukunft (Stuttg. 1884); Derselbe, Bauerngut und Hufenrecht
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0494,
von Landwirtschaftsrat, deutscherbis Lanfranc |
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über Servituten, Reallasten, Zusammenlegung von Grundstücken, Ablösung, Erbfolge in Bauerngüter u. dgl. Vgl. Häberlin, Lehrbuch des Landwirtschaftsrechts (Leipz. 1859).
Landwirtschaftsschulen, s. Landwirtschaftliche Lehranstalten
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0621,
von Legationenbis Legendre |
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man die Einziehung von im herrschaftlichen Hofverband stehenden Bauerngütern durch die Gutsherren und die Verschmelzung derselben mit dem Herrschaftsgut. Dasselbe fand nach den Bauernkriegen im Norden und Osten von Deutschland ausgedehnte Anwendung
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0656,
von Leighton-Buzzardbis Leim |
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Abgabe wirklich bildende Bücher bieten (s. Volksschriften). Vgl. Kitzing und Wahl, Handbuch des Leihbibliothekwesens (Taucha 1887).
Leihe, bäuerliche (Erbleihe), ein dingliches Nutzungsrecht an Bauerngütern s. Kolonat.
Leihgeld
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0819,
Lippe (Fürstentum) |
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Amtsgericht Lippstadt. Neben einzelnen Partikulargesetzen gilt gemeines Recht. Von besonderer Bedeutung ist die Gütergemeinschaftsordnung von 1786, welche allgemeine Gemeinschaft der Güter unter Ehegatten statuiert. Für Bauerngüter besteht Unteilbarkeit
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0108,
von Maiabis Maikäfer |
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oder Maierhof heißt; in Niedersachsen und Westfalen Besitzer eines Bauernguts (Maierguts), welcher kein volles Eigentumsrecht an seinem Gut hat, sondern dem Gutsherrn einen jährlichen Zins (Maierzins) zu entrichten verpflichtet ist, auch nach Ablauf
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0129,
von Majonnaisebis Majorenn |
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- und Familienfideikommißgütern und in manchen Gegenden bei den Bauerngütern vorkommende Erbordnung, bestimmt, die Teilung der Güter zu verhindern, sie bei der Familie zu erhalten und dadurch deren Bestand und Glanz zu sichern (s. Fideikommiß). In Frankreich
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0102,
von Neustadt-Eberswaldebis Neusüdwales |
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. (Neustettin 1862).
Neustiftsgüter, Bauerngüter, welche auf Lebenszeit des verleihenden Grundherrn dem Bauern verliehen sind.
Neustrelitz, Haupt- und Residenzstadt des Großherzogtums Mecklenburg-Strelitz, zwischen dem Zierker und Glambecker See
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0389,
von Primizbis Primulaceen |
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ist es eine Linealprimogeniturfolge, d. h. nicht nur der Erstgeborne, sondern auch dessen Linie hat vor dem Nachgebornen und seiner Linie den Vorzug. Wo die Unteilbarkeit der Bauerngüter Rechtens ist, kommt zuweilen, wie in Waldeck und Lippe, auch
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0977,
von Rospigliosibis Roß |
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, Altertumsforscher, geb. 22. Juli 1806 auf dem Bauerngut Altekoppel bei Bornhöved in Holstein, studierte zu Kiel und Leipzig Philologie, unternahm 1832 eine Reise nach Griechenland und erhielt 1833 das Amt eines Konservators der Antiquitäten im Peloponnes
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0483,
von Schillingseebis Schiltigheim |
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von Hohenlohe-S. und der Flecken Frankenheim mit (1885) 437 Einw.
Schillingsgüter, s. Bauerngut.
Schilluk (Singular: Schilkawi), ein echtes Negervolk in Afrika, am linken Ufer des Weißen Nils, zwischen 12 und 6° nördl. Br. Man unterscheidet drei
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0660,
von Schulze-Delitzschbis Schum. |
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der Vorschuß- und Kreditvereine" heraus. Aus seinem Nachlaß erschien der Roman "Die Philister" (Berl. 1885, 2 Bde.). Vgl. Bernstein, Schulze-Delitzsch' Leben u. Wirken (Berl. 1879).
Schulzenlehen, s. Bauerngut, S. 469.
Schulz von Milo (Bülow), Vogel
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0799,
von Sedanrotbis Sédillot |
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.
Sedativsalz, s. v. w. Borsäure.
Sedativum (lat.), beruhigendes Mittel.
Sedelhöfe (Setelhöfe), s. Bauerngut, S. 469.
Sedentär (lat.), sitzend, seßhaft, ansässig.
Sedes (lat.), Sitz, Wohnsitz; auch s. v. w. Stuhlgang. S. apostolica
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0844,
von Abschrotbis Adeliland |
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634,2
Aciditätsquotient, Bier (Bd. 17)
Acidum sozolicum, Aseptol (Bd. 17)
Acilio (a. G.), Aiguillon
Acincum (a. G.), Ofen (Stadt)
Acinesia, Lähmuug
Ackerfuchsschwanz, Alopecurus
Ackergare, Gar
Ackerhof, Bauerngut 469,2
Ackerwinde, Convolvulus
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0857,
von Basischer Prozeßbis Begreifen |
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, Voppard ^Dichter
Bauel, Flachs 330,1
Bauen, Ober- und Nieder-, Tims ^
Bauer, Georg (Mineralog), Agri-
cola 3)
Vauerlehen, Bauerngut 469,i
Bauernbriefe, Älianus 2)
Vauernland, Zürich 997,2
Bauernleier, Trehleier
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0858,
von Begrenzungbis Bereiter |
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854
Begrenzung - Bereiter
Begrenzung, Erttärimq
Begründung, Glui^> <.^ogik)
Veguey, Temesu^r
Vehändiqung, Zustellung
VehandigUNgsqut, Bauerngut 469,2
VehausllNg^ziffer, Bevölkerung 853,2
Vehenflockelwluine, (^«nwureH
Velißret Maadlye
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0859,
von Bereitschaftsstellungbis Bhayad |
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,^ .^
Beutelkartätsche, Geschoß 213,1
Beutellehen, Bauerngut 469,1 ^
Beutelnetz, Fischerei 304,1 .^
Beutnerdorf, Orteisburg .',
Veuvron (Fluß), Yonne
Bever, ^3eser lö54,2
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0880,
von Echowerkbis Eisenbahnwagen |
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Ehrschatz, Kolonat
Ehrschätziges Gut, Bauerngut 469,!
Ehsten, Ehstland, Eschen, Esthland
Eichberg (Irrenanstalt), Erbach 2)
Eiche, indische, i^tona 556,2
Eichelmaus, Siebenschläfer
Eichordnung, Eichen
lliä08 (griech.), Art
NiäMion, Idyll
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0888,
von Forstversicherungbis Friedrichshöhle |
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reienbach, Höfe
reiendingsgut, Bauerngut 469,i
^reier Stuhl, Femgerichte 125,2
reies Eigen, Allodium
reiexemplar, Pflichtexemplar (Bd. 17)
Freifahrung, Bergrecht 742,i
Freigebiete, Zollanschlüsse
Freigepäck, Eisenbahn - Personcngeld
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0896,
von Grundiermaschmebis Gweznou |
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^ülistangebirge, Atrck
5in11i6«, auch Kanalisation 446,2
Gullintanni, Gulltopp, Heimdall
Gültgut, Gülthof, Bauerngut 469,1,
slnlMft, Pußten lGrundzinsen
GumälWs, G.W., Schweb. Litt. 720,2
Gmnaran-Khokh, Kaukasien 030,2
Gumbinner,Abraham
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0900,
von Helfensteinbis Hevelder |
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.), Adel 111,2
Herre, Bernh., Norweg. Litt. 256,2
Herreder, Hardesvögte
Herred Stevns, Seeland 1)
Herrenalpen, Alpenwirtfchaft
Herrenchiemsee, Chiemsee lweiler
Herrenflueh (Schloßruine), Watt^
Herrengunstgüter, Bauerngut 469,2
Herrenreiten
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0902,
von Hoffmannbis Horn |
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, Bauerngut 409,2
Hofzeremoniell, Hof 000,1
Hogarthsund, Enmbcrlandgolf
Hoginsel, Vatt
X)ögni, Hagen uon Tronege
' Hoguet (Tanzmeister), Ballett 294,l
Hohe Brand (Berg), Sachsen 127,2
Hoheburg, Mecklenburg 385
>?ohe Eule, Eulengebirge
Hohe
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0903,
von Hornbis Hutablösung |
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), Tunnel W?,2
^ Huen, Anam 530,2 ' '........>'
>)Uenda, »uronen ^ ^'^'^ '- '
, Kufe, feste, Bauerngut 469,1
^ Hüfigletscher, Tödi
' Hufnägel, ,
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0919,
von Lacensis Abbatiabis Láposgebirge |
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^ Landschisee, Eongo 243,1
j Landschreiber, Kammer
^ Landsiedelrecht, Bauerngut 469,1
Landskron (Burg), Brück 2), Oppen-
! Landskrona, auch Ochta lhcim (Stadt)
Landskrone (Verg), Eifel 372,1 ..
Landstuhler Bruch, Hardt (Wald)
Landu
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0920,
von Lappébis Leibriemen |
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, Eisenbahnbau 449,2
Laschenbohrer, Erdbohrer 740,2
Laschkar, Gwalior
Laschwa, Bosna
Lascombe, Bordeauxweine
Lasioideen, Araceen
Lasithigebirge, Kreta
Lasne, Tyle
Laßgut, Bauerngut 469,2
1^881, Lassen
I.3.88U (Tanz), Ungarn 1002,1
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0921,
von Leibzüchterbis Lewitzbruch |
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, Heuschener
Leihbrief, Kolonat
Leihegut, Bauerngut 409, 1
Leilachen, Bett 837, 1
Leimbach (Fluß), Baden 227, 2
Leimknecht, Leimzwinge, Schraubenz.
Leina (Kleinasien), Lagina
Leinefangen der Pferde, Stätigkeit (Bd. 17)
Leinenfischerei, Fischerei 305
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0924,
von Losannetebis Lusitzer |
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, Diospolis
Ludeigne Güter, Bauerngut 469,2
Ludenberg, Gerresheim
Lüders (Stadt), Lure
Ludgaria, Luzern 1038,1
Ludhiana, Ambala (Vd. 17>
Ludills (Fluß), Wardar
I^iidi 8H6LUil^'6ft, Säkularspiele
I,uclii8 c^iculornm, Imninonio
1'UM
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0940,
von Oahebis Okahandya |
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(Berge von), Ural 1039,2
Obeid el Vekri, Afrika 169,:
Obeliskos (Pbilol.) - Obelos
Oberalm, Hallein
Oberalpsee, Oberalp
Oberalp stock, Tödi
Oberbesserung, Bauerngut 469,i
Oberbilk, Düsseldorf 254
Oberdeck, Deck
Oberdorf
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0964,
von Satzräderbis Schattberg |
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, Ägypten 211,1, Firan
Schafah, Dschebel el, Ägypten 209,1
Schafalpen, Alpenwirtschllft l Alpen
Schafberg (Schweiz), Freiburger
SchäferÄopf, Wiesbaden 620,2
Schäferwand, Bodcnbach
Schäffer,I.CHr.(Naturf.),»^^.«
Schafftgüter, Bauerngut 469,i
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0965,
von Schatt el Haibis Schizocölier |
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Schaufelgehörn, Geweih 285,2
Schaufelwein, Wein 492,1
Schäuffelein, Schäufclein
Schau-ins-Land, Schwarzwald 698,?
Schaußelrecht, Bauerngut 469,1
Schallte, Schote
Schawat, Chiwa 42,2
Scheba (Stadt», Sabe
Schebä (Volk), Sabäer l558,l
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0975,
von Spitamenesbis Starter |
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, Stavelot
Stabmagnctismus, Elektrische Maß-
Stabnja, Bosna I^einh. 517,2
Stabrechtsgüter, Bauerngut 469,2
Stabroek, Georgetown 3)
Stabsärzte, Sanitätskorps
Stabskavitän, Stabskompanie,
Leibtompanien
Stabspringen
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0994,
von Vysantiosbis Ward Huntstraße |
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, Musik 928,2
Walton (Reisender), Asien 930,2
Waltrecht, Bauerngut 469,1
Walyly, Fes (Stadt)
Walzäcker, Walzende Grundstücke
Walzenstuhlung, Mühlen 850,2 ^
WälZfeile, Finiermaschine
Wama, Aruinseln
Wama(t)schonde, Lufidschi
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